D&O-Versicherung

Die Versicherung für Geschäfts­führer:innen und Manager:innen
Allianz - D&O-Versicherung: Geschäftsleute sitzen zu einer Besprechung in einem Konferenzraum zusammen.
  • Persönliche Haftung: Manager:innen, Geschäfts­führer:innen und Mitglieder des Vorstandes tragen viel Verantwortung und haften zunehmend persönlich für Fehler.
  • Kombinierter Schutz: Eine Versicherung für "Directors and Officers" (D&O-Versicherung) sichert Entscheidungs­träger:innen aus allen Bereichen mit einer Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung inklusive Rechtsschutz­funktion gegen die finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers ab.
  • Für wen? Die D&O-Versicherung schützt beispielsweise Manager:innen, Mitglieder von Aufsichts­räten und Vorständen gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innen­haftung) sowie von Dritten (Außen­haftung).
  • Abwehr: Bei Recht­streitig­keiten prüfen die Volljuristinnen und -juristen aus der Allianz Schaden­abteilung die Sach- und Rechtslage und wehren unberech­tigte Ansprüche ab.

Wie die Versicherung kommt die Abkürzung "D&O" aus den USA und steht für "Directors and Officers". Damit sind alle Entscheidungs­träger:innen von Unternehmen gemeint. Es handelt sich bei der D&O-Versicherung somit um eine spezielle berufliche Absicherung für Führungskräfte, die große (finanzielle) Verantwortung tragen.

Treffen Sie z. B. als Vorstandsmitglied eine falsche Entscheidung, die Ihr eigenes Unternehmen oder Dritte schädigt, kann das zu hohen Schaden­ersatz­forderungen führen. Ein Risiko, für das Sie ohne Versicherungs­schutz unein­ge­schränkt mit Ihrem Privat­vermögen haften.

Eine D&O-Versicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Folgen beruflicher Fehl­entscheidungen. Im Rahmen der Manager­haftpflicht beinhaltet der Versicherungs­schutz auch einen Abwehrschutz gegen unberechtigte Schadens­ersatz­ansprüche. So sind Sind Sie im Schadensfall umfassend abgesichert.

Die D&O-Versicherung bietet umfassenden Schutz für alle, die unter­nehmerische Verant­wortung tragen: Vorständinnen, Geschäftsführer, Aufsichtsrätinnen, Beiräte, deren Vertreter:innen, faktische Organe, Prokuristen, leitende Angestellte sowie Sonder­funktions­inhaber:innen, wie Compliance Officer oder Daten­schutz­beauftragte.

Entschei­der:innen in Unter­nehmen jeder Größe und Rechts­form profitieren von einer D&O-Versicherung: von AG, GmbH und KG über Vereine und Stiftungen bis hin zu Start-ups und Mittel­stand. Auch für kleinere Unter­nehmen und Non-Profit-Orga­nisa­tionen ist eine solche Geschäftsführer-Versicherung sinnvoll, da Haftungs­risiken überall bestehen.

Besonders wichtig ist eine individuelle Gestaltung bei Sonderfällen wie Tochter­gesellschaften, Holding-Strukturen und inter­nationalen Verflechtungen: Standard-D&O-Versicherungen decken diese oft nicht auto­matisch ab. Eine maß­geschneiderte Lösung und professio­nelle Beratung sind entscheidend, um Deckungsdefizite zu vermeiden und einen lücken­losen, weltweiten Schutz sicher­zustellen.

Passen Sie die D&O-Versicherung Ihrer speziellen Risikosituation an und wählen Sie den gewünschten Tarif für Ihr Unternehmen aus.
Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Egal für welche Branche oder Unternehmensgröße: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

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Eine D&O-Versicherung schützt Manager:innen gegen Ansprüche aus dem eigenen Unternehmen (Innen­haftung), bei gesamt­schuldnerischer Haftung oder durch Dritte (Außen­haftung). Die folgenden Beispiele veran­schaulichen Ihnen mögliche Schaden­fälle:

Warum ist die D&O-Versicherung für Entscheidungsträger wichtig?

Seit Jahren steigen in Deutschland die An­forderungen an Geschäfts­führer:innen, Aufsichts­räte oder Vorstände. Ein Fehl­einkauf oder eine nach­lässige Angebots­kalkulation – eine falsche Ent­scheidung reicht aus, um Schäden in Millionen­höhe zu verursachen. Für diese haften Entscheidungs­träger:innen unbeschränkt mit ihrem gesamten Privat­vermögen. Komplexe Gesetze, wie z. B. die Corporate Governance oder die Compliance Rege­lungen, verschärfen die Haftung und sind der Grund für steigende Klagen. Damit das beruf­liche Risiko nicht zu einem privaten Problem wird, ist der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung wichtig.

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

Versicherungsnehmer:innen und Beitragszahler:innen der D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Versicher­bare Gesell­schaften sind unter anderem AG, KGaA, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, eG, gGmbH, Stiftungen und Vereine mit Hauptsitz in Deutsch­land sowie deren Tochter- und Enkel­gesell­schaften mit Sitz inner­halb der EU.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der D&O-Versicherung sein?

Da Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Vorstände bei Fehlentscheidungen mit Ihrem Privatvermögen für Schäden haften, ist eine ausreichende Höhe der Versicherungs­summe Ihrer D&O-Versicherung sehr wichtig. Die genaue Höhe der Deckungs­summe ist individuell sehr unter­schiedlich und sollte sich z. B. am Umsatz Ihres Unter­nehmens und Ihrem persön­lichen Risiko orientieren.

Zudem kann die vereinbarte Höchst­leistung gegen einen zusätz­lichen Beitrag zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Wann zahlt die D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung (Geschäftsführer-Haftpflicht) greift bereits bei Rechts­streitigkeiten. Unsere speziali­sierte Allianz Schaden­abteilung, ausschließlich bestehend aus Voll­juristen und -juristinnen, prüft, ob die Ansprüche gegen den Versicherten berechtigt sind. Unbe­rechtigte Ansprüche wehrt die Allianz ab und übernimmt die Kosten des Rechts­streits. Für die Abwehr­kosten stellt die Allianz bis zu 50 % der Versicherungs­summe zusätzlich zur Ver­fügung (bis maximal fünf Millionen Euro). Sind die Ansprüche berechtigt, ersetzt die Allianz im Schaden­fall die Vermögens­schäden.

Was zahlt die D&O-Versicherung nicht?

Grundsätzlich greift die D&O-Versicherung nicht bei vorsätzlicher und wissent­licher Pflicht­verletzung des Versicherten oder der Versicherten, bei Ansprüchen wegen Vertrags­strafen, Bußen und Entschädi­gungen mit Straf­charakter.

Aber: Der Abwehr­schutz bleibt so lange erhalten, bis eine vorsätz­liche oder wissent­liche Pflicht­verletzung rechts­kräftig fest­gestellt wurde.

Die D&O-Versicherung schützt nicht den vorge­schriebenen Pflicht­selbstbehalt von AG-Vorständen. Diese müssen das Selbst­behaltrisiko selbst abschließen.

Außerdem kann die D&O-Versicherung nicht für alle Rechts­formen abge­schlossen werden, zum Beispiel nicht für GbRs. Hier erfahren Sie mehr zu den Versicherungen für GbRs.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen von verschie­denen Faktoren ab und lassen sich deshalb nicht pauschal angeben. Entscheidend für die Höhe der Kosten sind beispiels­weise die verein­barte Versicherungs- bzw. Deckungs­summe, die Größe Ihres Unter­nehmens und zusätzlich verein­barte Bedingungen in der D&O-Police.

Lassen Sie sich dazu gerne von uns kostenlos und unverbindlich beraten.

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