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Online-Bewertungen & digitale Reputation: So schützen Unter­nehmen ihren Ruf

Kollegen reden im Büro vor einem Laptop über Online-Bewertungen.

Online-Bewertungen stehen im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Nicht jede kritische Anmerkung liefert bereits einen Anlass für einen Rechtsstreit.

Persönliche Werturteile, beispielsweise „Der Service hat mir nicht gefallen“, sind grundsätzlich zulässig. Grenzwertig und rechtlich angreifbar werden Einträge, wenn sie unwahre oder ehrenrührige, also das Ansehen schädigende, Tatsachenbehauptungen enthalten. Ein Beispiel dafür ist: „Die Werkstatt hat den vereinbarten Kostenvoranschlag manipuliert“. Wenn diese Aussage nachweislich nicht zutrifft, können solche Behauptungen geschäftsschädigend sein und rechtliche Schritte wie einen Unterlassungsanspruch nach sich ziehen.

Schmähkritik, also reine Herabsetzungen ohne sachlichen Bezug (zum Beispiel: „Die Geschäftsleitung ist unfähig“), ist ebenfalls stets unzulässig. Bewertungsportale wie Google oder Kununu unterliegen einer Prüfpflicht und müssen illegale Inhalte nach einem Hinweis zeitnah entfernen. Geschieht dies nicht, haften die Betreiber nach aktueller BGH-Rechtsprechung im Rahmen der Host-Provider-Haftung.

Ein überlegter Umgang mit negativen Online-Bewertungen ist entscheidend für den Schutz der digitalen Reputation.

In der Regel empfiehlt sich eine sachliche Antwort auf negative Bewertungen. Sie wirkt auf potenzielle Kundschaft oft vertrauensfördernd und lässt Dialogbereitschaft erkennen. Erst bei klar rechtswidrigen oder rufschädigenden Inhalten, etwa Fake-Bewertungen, ist das Löschenlassen geboten. Die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts oder einer Anwältin für Medienrecht wird dann wichtig. Screenshots und eine vollständige Dokumentation der Bewertung sind für den Nachweis gegenüber Portalen oder im Rechtsstreit unerlässlich.

Im Umgang mit Online-Bewertungen zeigen Platt­formen wie Google (insbesondere Google Maps), Kununu und Trustpilot jeweils eigene strukturelle und rechtliche Besonderheiten, die im Konfliktfall – etwa bei möglicher­weise falschen oder ruf­schädigenden Bewertungen – eine zentrale Rolle spielen.

Ein wesentliches Problem bei Bewertungen über Google Maps ist die Möglichkeit, anonym oder unter einem Pseudonym zu bewerten. Für Unternehmen bedeutet das, dass ein angeblicher Kundenkontakt oft nicht nachvollziehbar ist. Im Fall einer Fake-Bewertung, also ohne echten Kundenkontakt, oder wenn beleidigende Inhalte auftauchen, muss das betroffene Unternehmen im Rahmen des sogenannten Notice-and-Take-Down-Verfahrens eine Meldung einreichen. Google verlangt eine genaue Begründung, warum die Bewertung unwahr oder unzulässig ist – etwa, weil die kommentierende Person nicht bekannt ist oder schlicht nie Kontakt bestand. Die Plattform prüft die Beschwerde, gibt dem oder der Verfasser:in gegebenenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme und entscheidet dann über eine Entfernung. Die Beweislast liegt hierbei zu Beginn beim Unternehmen, was den Prozess bei anonymer Bewertung oft erschwert.

Kununu konzentriert sich auf die Bewertung von Unternehmen durch Arbeitnehmer:innen, wodurch arbeitsrechtliche Aspekte besonders relevant werden. Bewertungen können hier anonym von aktuellen oder ehemaligen Beschäftigten abgegeben werden. Während dies der Meinungsfreiheit dient, erschwert es gleichzeitig die Nachverfolgbarkeit und Rechtsdurchsetzung für Unternehmen. Kununu prüft auf Meldung hin, ob tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis bestand, ohne die Identität offenzulegen. Unternehmen müssen konkrete Gründe angeben, warum einzelne Inhalte unzutreffend oder rechtswidrig sind. Die Plattform fordert bei Bedarf Nachweise von der bewertenden Person an, informiert aber nicht darüber, wer bewertet hat. Im Fokus steht der Schutz der Anonymität, was für Unternehmen nicht selten zu Frustration führt.

Trustpilot nutzt automatisierte Systeme zur Erkennung gefälschter oder auffälliger Bewertungen. Auch hier werden gemeldete Einträge geprüft und der oder die Bewertende zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Alle drei Plattformen (Google, Kununu und Trustpilot) folgen dem etablierten Notice-and-Take-Down-Prinzip:

  • Meldung (Notice): Das bewertete Unternehmen meldet die Bewertung und begründet, worin genau die Rechtswidrigkeit liegt.
  • Prüfung durch die Plattform: Der Portal-Betreiber prüft den Fall und leitet die Mitteilung meist an die Verfasserin oder den Verfasser weiter.
  • Stellungnahme des Bewertenden: Der oder die Nutzer:in erhält die Chance, die Bewertung zu begründen oder Belege für die Angaben vorzulegen.
  • Entscheidung (Take-Down): Bleibt eine Stellungnahme aus oder ist sie wenig überzeugend, löscht die Plattform die Bewertung. Andernfalls bleibt sie öffentlich.

Während Trustpilot standardisierte Prüfmechanismen und automatisierte Filtersysteme nutzt, beispielsweise zur Erkennung ungewöhnlicher Bewertungsmuster, erfolgt bei Google Maps die Prüfung fallbezogen. Kununu integriert spezielle Prüfverfahren, um den Beschäftigtenstatus in arbeitsrechtlich sensiblen Fällen festzustellen.

Ein Rechtsstreit über Online-Bewertungen kann kostspielig werden. Die Allianz Firmen­rechts­schutz­versicherung unterstützt Sie mit umfassenden Services und Leistungen.

Die Allianz Firmenrechtsschutzversicherung unterstützt im Rahmen der Vorsorgeleistungen beim Entfernen von negativen Bewertungen im Internet. Der Kunde meldet sich bei der Allianz und wird dann an eine Spezialkanzlei weitergeleitet, die die weiteren rechtlichen Schritte prüft. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Der Dienstleister übernimmt die Kommunikation mit den Websitenbetreibern und steuert den Entfernungsprozess.

 

 

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