Wichtige Versicherungen für Jungjuristen
Im Überblick: Das brauchen Sie als Jungjurist:in wirklich
Warum sind diese Versicherungen für Nachwuchsjuristen besonders wichtig?
Jura-Studium und Referendariat: Diese Versicherungen sollten Sie kennen
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Frühzeitige Absicherung von Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit bei Nachwuchsjuristen
Sichern Sie Ihre Zukunft und denken Sie rechtzeitig an die passende Berufsunfähigkeitsvorsorge. Denn für die meisten Studierenden geht es nach dem Jurastudium darum, sich im Leben zu verwirklichen. Und natürlich auch um ein attraktives Einkommen. Doch Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Statistisch betrachtet wird jede vierte Person im Laufe ihres Lebens berufsunfähig. Wenn also etwas schiefgeht und Sie beispielsweise nicht mehr studieren oder später nicht mehr arbeiten gehen können, wird Ihr Traumberuf Jurist:in schnell unerreichbar. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Juristen und Juristinnen sichern Sie sich gegen die Folgen ab.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Juristen und Juristinnen ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Denn auch sie sind durch die vielfach überwiegend sitzende Tätigkeit häufig mit Berufskrankheiten wie zum Beispiel Burnout oder Rückenproblemen konfrontiert. Eine frühzeitige Absicherung ist deshalb essenziell. Denn sind Sie erst einmal erkrankt, kann es zu spät für den Abschluss einer solchen Versicherung sein. Auch mit einer psychischen Erkrankung können Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.
Ein weiteres Argument für einen frühen BU-Versicherungsabschluss ist die hohe Kostenersparnis. Denn hier zählt das Eintrittsalter. Das bedeutet: Ein früher Einstieg führt zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag bei voller Absicherung. Im Vergleich zu einem späteren Abschluss sichern Sie sich mit etwa dem gleichen Geld einen längeren Berufsunfähigkeits-Versicherungsschutz.
Dringend empfohlen wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Juristen und Juristinnen, die eine Verbeamtung anstreben oder als Referendare bereits staatlich angestellt sind. Wer die Möglichkeit hat, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen.
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU) oder bei Berufsunfähigkeit. Vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Bei der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz kann über zwei Phasen mit unterschiedlich abschließbaren Rentenhöhen der sich verändernde Absicherungsbedarf von Beamten berücksichtigt und so ein passender Schutz ermöglicht werden.
Berufsunfähigkeit kann mit einem privaten Versicherungsvertrag abgesichert werden und liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei BU-Versicherern ist diese gesetzliche Definition des § 172 VVG Bestandteil der Versicherungsbedingungen – Abweichungen zugunsten der Versicherten sind möglich. So ist es mittlerweile Standard, dass eine Berufsunfähigkeit als nachgewiesen gilt, wenn sie zu mindestens 50 Prozent für einen Zeitraum von z.B. 6 Monaten (wie bei der BU der Allianz) gegeben ist. Die Feststellung erfolgt durch eine:n behandelnde:n oder vom Versicherer beauftragte:n Arzt oder Ärztin. Die Berufsunfähigkeitsdefinition ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer enthalten.
Die Dienstunfähigkeit ist u.a. im Bundesbeamtengesetz und den Landesbeamtengesetzen geregelt. Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Es gibt keine 50-Prozent-Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr weitgehend unabhängig und auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Dies kann bedeuten, dass die versicherte Person zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da die Person (theoretisch) noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben (abstrakte Verweisung). Die Allianz verzichtet seit vielen Jahren auf die abstrakte Verweisung. Die Dienstunfähigkeitsdefinition der Versicherer ist ebenfalls in den jeweiligen Versicherungsbedingungen enthalten.
Krankenversicherung in Studium und Referendariat: Privat oder gesetzlich?
Ihre Gesundheit zählt: Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung im Studium und darüber hinaus ist in Deutschland verpflichtend. Fallen Sie aufgrund Ihres Alters aus der kostenlosen Familienversicherung (bis zum 25. Lebensjahr), können Sie sich entscheiden: zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Studierende sowie der privaten Krankenversicherung (PKV) für Studenten und Studentinnen.
- Es gilt das Prinzip der Leistungsgarantie: Vertraglich zugesicherte Leistungen sind bei Abschluss eines PKV-Tarifs lebenslang garantiert – und damit auch die Kostenübernahme für diese Leistungen.
- Privatversicherte erhalten meist schneller einen Termin und haben verkürzte Wartezeiten beim Arzt bzw. bei der Ärztin oder (abhängig vom Tarif) direkten Zugang zum Facharzt und zur Fachärztin ohne Überweisung.
- Je nach Tarif besteht Anspruch auf Einbett- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Wer privat krankenversichert ist, erhält optional eine Beitragsrückerstattung, wenn er Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Rechtsreferendare und -referendarinnen sind mittlerweile in fast allen Bundesländern Angestellte im öffentlichen Dienst und damit versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ausnahmen sind Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Dort sind Rechtsreferendare und -referendarinnen Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf.
- Referendarinnen und Referendare mit Beihilfeanspruch (Beamte / Beamtin auf Widerruf) erhalten im Krankheitsfall vom Dienstherrn Beihilfe für entstandene Kosten.
- Wie hoch die Beihilfeleistungen sind bzw. der Beihilfebemessungssatz ist, hängt unter anderem vom Familienstand sowie den Regelungen des jeweiligen Dienstherrn ab (Bund oder Bundesland). Der Beihilfebemessungssatz beträgt zwischen 50 und 90 Prozent.
- Die Beihilfe deckt immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab. Eine Private Krankenversicherung (PKV) ergänzt den Beihilfeanspruch und sichert beihilfe-berechtigte Referendare und Referendarinnen passend ab.
- Die Beitragshöhe der PKV ist einkommensunabhängig. Sie errechnet sich primär anhand von Alter und Gesundheitszustand. Für Referendarinnen und Referendare mit Beihilfeanspruch gibt es aber spezielle Beamtenanwärtertarife. Diese sind günstiger als reguläre Beihilfetarife.
Pflichtversicherung bei anwaltlicher Tätigkeit in einer Kanzlei
Wie wichtig ist eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte und Anwältinnen ist gesetzlich verpflichtend. Die Berufshaftpflicht ist die Voraussetzung dafür, um in Deutschland überhaupt zugelassener Rechtsanwalt oder zugelassene Rechtsanwältin tätig sein zu können.
"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten." Oder kurz: Ohne Berufshaftpflichtversicherung kein Rechtsanwalt und keine Rechtsanwältin. Diese Versicherung begleitet Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen das ganze Berufsleben.
Gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat mit der BRAO-Reform – gültig seit August 2022 – das anwaltliche Gesellschaftsrecht aktualisiert.
- 10 % der Anwälte, Anwältinnen oder Steuerberater:innen ihrer Berufshaftpflichtversicherung jährlich einen Schaden melden?
- 78 % aller Schadenersatzansprüche zugunsten der versicherten Personen abgewehrt werden?
- 43 % aller Schadenersatzansprüche aus Fristversäumnissen resultieren?
- 17 % aller gestellten Schadenersatzansprüche höher sind als die vereinbarte Berufshaftpflicht-Versicherungssumme?
Die Mindestversicherungssumme richtet sich danach, wie der Beruf ausgeübt wird. Für einen Einzelanwalt bzw. eine Einzelanwältin beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 Euro und muss viermal im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Diese Versicherungssumme müssen die Einzelanwältin oder der Einzelanwalt auch dann für sich vorhalten, wenn sie in einer sogenannten Berufsausübungsgesellschaft tätig sind. Das ist die Versicherung, die § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO meint.
Die Mindestversicherungssummen der Berufsausübungsgesellschaften gliedern sich nach der BRAO-Reform vom 01.08.2022 in zwei Kategorien – haftungsbeschränkt und nicht haftungsbeschränkt:
- Berufshaftpflichtversicherung (Gesellschaftspolice) für rechtsformbedingt nicht haftungsbeschränkte Gesellschaften (z. B. GbR, PartG) – Mindestversicherungssumme: 500.000 Euro
- Berufshaftpflichtversicherung (Gesellschaftspolice) für rechtsformbedingt haftungsbeschränkte Gesellschaften (z. B. PartGmbB, GmbH, AG) – Mindestversicherungssumme: 2.500.000 Euro (Respektive § 59o Abs. 2 BRAO)
Angestellt im Öffentlichen Dienst, als Referendar:in oder als Syndikus bzw. Syndika in der Privatwirtschaft:
- Keine Versicherungspflicht (Dienstherr bzw. Unternehmen haftet)
Beratung zu Versicherungen für Jungjuristen
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