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Private Pflegevorsorge ist ein sehr wichtiges, aber oft komplexes Thema. Kaum jemand glaubt, im Alter auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Allerdings ist das Risiko höher, als man denkt: Drei von vier Menschen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, sich mit Ihrer Pflegevorsorge zu beschäftigen.

Unser Pflege­kosten­rechner hilft Ihnen, vorauszuplanen. Mit nur wenigen Eingaben erhalten Sie eine individuelle Prognose Ihrer finanziellen Belastung im Pflegefall. Wir zeigen Ihnen, wie Sie frühzeitig vorsorgen können – für finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Pflegefall.

Quelle: Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Die nachfolgende Grafik zeigt, wie der Eigenanteil an den Pflege­kosten für ambulante Pflege und damit die finanzielle Belastung für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen steigen. Gesetzliche Leistungen decken in der Regel nicht die kompletten anfallenden Kosten im Pflegefall ab.

Mit steigenden Kosten wird die private Pflege­vorsorge immer wichtiger. Nur so kann die Pflegekostenlücke gedeckt werden.

Die Infografik zeigt den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil bei ambulanter Pflege für den Pflegegrad 3 über die Jahre 2022 bis 2026. Der Eigenanteil steigt jährlich an. 2022: 1.194 Euro, 2023: 1.347 Euro, 2024: 1.740 Euro, 2025: 1.960 Euro, 2026: 2.056 Euro. Die Grafik verdeutlicht somit eine signifikante Kostensteigerung für pflegebedürftige Personen, die auf ambulante Pflege angewiesen sind. Die Zahlen stellen die Gesamtkosten abzüglich der gesetzlichen Leistungen dar. Die Daten beruhen auf durchschnittlichen Allianz-intern berechneten Werte von 2022-2026.
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Ein Teil der Kosten im Pflegefall wird von der gesetzlichen Pflege­versicherung getragen. Ob die gesetz­lichen Leistungen in Ihrem Fall ausreichen, hängt von Ihrer persönlichen finanziellen Situation und dem Grad Ihrer Pflege­bedürftigkeit ab. Denn die Kosten, welche die gesetzliche Leistung übersteigen, müssen von Ihnen als pflegebedürftige Person oder Ihren Angehörigen getragen werden. Das ist der sogenannte Eigenanteil. Sie können Ihren Eigen­anteil durch den früh­zeitigen Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung deutlich verringern.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, abhängig vom festgestellten Pflege­grad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Die Leistungen umfassen:

  • Pflegegeld für selbst organisierte Pflege zu Hause durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen bzw. -geldleistungen für professionelle ambulante Pflege
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraum­anpassungen
  • Teilweise Übernahme der Kosten für vollstationäre Pflege

Unabhängig vom Grad der Pflege­bedürftigkeit und der Art der Pflege reichen die gesetzlichen Leistungen in der Regel nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken.

Gesetzlich Versicherte erhalten Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflege­dienst Sie zu Hause pflegt.

Privat Versicherte erhalten keine Pflegesachleistungen, sondern Geld­leistungen, z. B. für einen ambulanten Pflegedienst.

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Monatliche Leistungen
nach Pflegegrad (PG)
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Pflegesachleistungen gesetzlich - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Vollstationäre Pflege gesetzlich* 131 € 1.090 € 1.604 € 2.140 € 2.380 €

*In der Tabellen­spalte ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungs­beträgen und bundes­durch­schnittlichen Leistungs­zuschlägen je Pflegegrad im 1. Pflegejahr ausge­wiesen. (Stand 2026)

Um die finanzielle Belastung im Pflegefall zu reduzieren, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung. Sie schließt die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung und den tatsächlichen Kosten, die im Pflegefall entstehen können.

  • Individuelle Absicherung: Wählen Sie den Tagessatz ganz nach Belieben aus. Maximal ist eine Absicherung bis zu 4.500 Euro pro Monat möglich.
  • Starker Schutz: Wir leisten schon ab Pflegegrad 1 – egal ob Sie häusliche oder stationäre Pflege benötigen.
  • Sofortschutz: Sie sind sofort zu Vertragsbeginn abgesichert – ganz ohne Wartezeit. Und das weltweit!
  • Dynamik: Auch im Leistungsfall können Sie Ihren Tagessatz alle drei Jahre erhöhen.

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen sind im Tarif PflegetagegeldBest umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen im Pflegefall kostenlos mitversichert. Dazu zählen beispielsweise die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder Pflegeschulungen für Angehörige.

Wichtig zu wissen: Den Allianz Tarif PflegetagegeldBest können Sie bis zum vollendeten 60. Lebens­jahr online abschließen. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Der Tagessatz kann alle 36 Monate um 10 Prozent erhöht werden, solange die versicherte Person noch nicht 70 Jahre alt ist.
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Kunden­zufriedenheit bei der Pflege­zusatz­versicherung

Aus X Bewertungen bei eKomi

Spricht man von Pflegevorsorge, sind damit in der Regel Maßnahmen zur rechtlichen und finanziellen Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit gemeint.

Mit der Pflegevorsorge sollten Sie so früh wie möglich starten. Viele denken, Pflegevorsorge sei erst ab 50+ relevant. Dabei kann Pflegebedürftigkeit jeden treffen – nicht nur altersbedingt, sondern auch unerwartet durch Unfall, Krankheit oder Behinderung. Darum lohnt es sich, frühzeitig an Pflegevorsorge zu denken:

Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatzes entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Pflegevorsorge?

  • Pflegevorsorge aufschieben: Statistisch gesehen werden drei von vier Personen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Und das nicht nur altersbedingt, sondern auch z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit. Sind Sie einmal pflegebedürftig, ist es in der Regel zu spät, um noch eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Eine frühzeitige Vorsorge hat mehrere Vorteile: Sie sind ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten geschützt. Zudem ist der Beitrag abhängig vom Eintrittsalter. Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind die Beiträge für den gewünschten Schutz.
  • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung überschätzen: Viele denken, mit der gesetzlichen Absicherung sind alle Kosten gedeckt. Tatsächlich deckt sie nur einen Teil der anfallenden Kosten. Viele Pflegeleistungen müssen Sie ohne private Absicherung selbst bezahlen. Ihre persönliche Leistungslücke pro Pflegegrad können Sie mit unserem Pflegevorsorgerechner berechnen.
  • Dynamik und Inflationsschutz vergessen: Die Pflegekosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen und werden voraussichtlich noch weiter steigen. Eine heute gewählte Absicherung kann in 30 Jahren nicht mehr ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Die Allianz Pflegezusatzversicherung bietet deshalb Erhöhungsoptionen mit Inflationsschutz.
  • Gesundheitsfragen nicht ehrlich beantworten: Beantworten Sie Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß! Ansonsten kann der Versicherer Ihren Vertrag rückwirkend kündigen und Sie erhalten im Ernstfall keine Leistung.
Quelle: Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG Optionale Erhöhung: 10 Prozent alle drei Jahre, ohne Gesundheitsprüfung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Das gilt auch im Pflegefall.

Was passiert, wenn ich keine Pflegevorsorge getroffen habe?

Ohne private Pflegevorsorge tragen Sie ein erhebliches finanzielles Risiko – für sich und Ihre Familie. Sie müssen im Pflegefall die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen. Diese sogenannte Versorgungslücke kann je nach Pflegegrad und Pflegeform mehrere Tausend Euro pro Monat betragen.

Reichen Ihre eigenen Ersparnisse und Vermögenswerte dafür nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Kinder zur Bezahlung von Elternunterhalt herangezogen werden. Kann auch die Familie die Kosten nicht tragen, springt das Sozialamt ein – allerdings erst nach einer umfassenden Prüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse.

Zudem haben Sie im Pflegefall meist nur eingeschränkte Optionen: Keine freie Wahl des Pflegeheimes, keine Zusatzleistungen und Mehrbettzimmer statt Einzelzimmer.

Um das zu vermeiden und von umfassenden Pflegeleistungen zu profitieren, lohnt sich eine frühzeitige private Pflegevorsorge. Unser Pflegevorsorgerechner gibt Ihnen einen Überblick über Ihre individuellen Kosten im Pflegefall.

Pflegeversicherung bezeichnet sowohl die soziale Pflegeversicherung, in der gesetzlich Kranken­versicherte automatisch mitversichert sind, als auch die Pflegepflicht­versicherung, die für privat Kranken­versicherte gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was passiert, wenn die Pflegekosten die eigene Rente übersteigen?

Übersteigen die Pflegekosten Ihre Rente oder Ihr monatliches Einkommen, müssen Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen einsetzen. Ein gewisser Schonbetrag bleibt dabei erhalten. Dieser liegt aktuell bei rund 10.000 Euro für die pflegebedürftige Person. Ersparnisse, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte darüber hinaus können zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden. Ist auch dieses Vermögen aufgebraucht, können Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Der Sozialhilfeträger übernimmt dann die verbleibenden Kosten. Dies ist jedoch mit einer strengen Bedürftigkeitsprüfung verbunden und kann Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter erheblich einschränken.

Eine private Pflegezusatzversicherung schützt Ihr Vermögen im Pflegefall und verhindert, dass Sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Wie hoch der Beitrag für eine Absicherung für Sie persönlich ausfällt, können Sie in unserem Pflegevorsorgerechner einfach und individuell berechnen.

Gibt es steuerliche Vorteile bei der Pflegevorsorge?

Ja, Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Sie fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen – wie etwa zur Kranken- oder Haftpflichtversicherung – berücksichtigt.

Beachten Sie die Höchstgrenzen: Für Arbeitnehmer und Beamte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Da dieser Rahmen bei vielen Steuerpflichtigen bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist, fällt die zusätzliche Steuerersparnis in der Praxis oft gering aus.

Trotzdem kann sich die Pflegevorsorge finanziell lohnen: Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung sind im Pflegefall in der Regel steuerfrei. Das heißt, die monatliche Pflegerente oder das Pflegetagegeld steht Ihnen in voller Höhe zur Verfügung – ohne weitere Abzüge.

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