Zwei Männer laufen einen Büroflur entlang und unterhalten sich
Für Sie im Überblick

Informationen zu Ihrer Beitrags­anpassung

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Für Sie zusammen­gefasst
Die Kosten für die Reparatur- und Wiederherstellung einer Immobilie sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) nahmen beispielsweise die Preise für Baustoffe so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949 zu. 

Ihr Versicherungsschutz in der Firmen-Immobilienversicherung passt sich automatisch der Baupreisentwicklung an, um im Schadenfall eine gleichwertige Wiederherstellung des Gebäudes zu gewährleisten. Hierfür wird ein Neuwert-Euro-Faktor gebildet. Entsprechend diesem Faktor verändert sich Ihr Beitrag.

Für die Berechnung des Neuwert-Euro-Faktors ist die Veränderung des „Baupreisindex für Wohngebäude“ (zu 80 Prozent) und des „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Der neu festgesetzte Neuwert-Euro-Faktor beträgt 2,018.

Die Anpassung des Neuwert-Euro-Faktors führt zu einer Anpassung Ihres Versicherungsschutzes

Beispiel:
100.000 EUR (ursprünglich ermittelte Versicherungssumme) x 2,018 (Neuwert-Euro-Faktor) = 201.800 EUR (Versicherungssumme nach Anpassung)

Diese neue Versicherungssumme ist maßgeblich für die Bemessung der Höhe Ihres neuen Beitrags.

Durch An-, Um- und Neubauten sowie Renovierungen kann sich der Wert der versicherten Objekte und dadurch auch die Versicherungssumme erhöhen. Diese Werterhöhung kann bei der Anpassung an die Baupreisentwicklung nicht berücksichtigt werden.

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, prüfen Sie daher bitte, ob Ihre Versicherungssummen hinsichtlich der durchgeführten Investitionen ausreichen, und teilen Sie Änderungswünsche Ihren Versicherungsvermittler:innen mit.

Schäden, die nicht passieren, sparen Geld und helfen auch der Umwelt. Unter www.allianz.de/praevention erläutern wir Ihnen, wie Sie sich bzw. die Dinge, die Ihnen wichtig sind, schützen können.

Auch Schäden durch häufiger werdende Klima- und Extremwetterereignisse können durch Prävention manchmal vermieden oder verringert werden. Hier belohnen wir derzeit folgende Präventionsmaßnahmen:

  • Vorhandensein einer Anlage zur Brandentdeckung oder -erkennung 
  • Vorhandensein einer Anlage zur automatischen Brandbekämpfung
  • Kernsanierung des Gebäudes

Voraussetzung für von uns anerkannte Anlagen zur Brandentdeckung oder -erkennung oder Anlagen zur automatischen Brandbekämpfung ist eine Anerkennung, Abnahme und Revision durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle. Im Falle einer Kernsanierung benötigen wir beispielsweise Nachweise durch Bausachverständige, Architektinnen oder Fachfirmen.  

Ihr Vorteil:
Eine erfolgte Kernsanierung bzw. Anlagen zur Brandentdeckung oder -erkennung oder automatischen Brandbekämpfung können den Beitrag reduzieren.

Sollte eine der vorstehenden Präventionsmaßnahmen vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsvermittler:innen oder an uns

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Für Sie zusammen­gefasst

Ihre Firmen-Inhaltsversicherung enthält eine Summenanpassung. Dadurch erhöhen oder reduzieren sich die mit Ihnen vereinbarten Versicherungssummen aufgrund

  • der Wertänderungen der versicherten Sachen und 
  • der Wertänderungen eines möglichen Ertragsausfalls.

Entsprechend der Anpassung der Versicherungssummen ändert sich auch Ihr Beitrag.

Die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Summenanpassung findet zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres statt. Sie orientiert sich am Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte ohne Energiekosten. Dieser Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung von Rohstoffen und Industrieerzeugnissen, die von inländischen Unternehmen abgebaut bzw. hergestellt und im Inland verkauft werden. Der Index wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Nach einem sprunghaften Anstieg im Jahre 2022/23 stabilisiert sich derzeit die Entwicklung der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte ohne Energiekosten (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Von der neuen, angepassten Versicherungssumme profitieren im Schadenfall Sie, da so der aktuelle Wert der Einrichtung, der Waren und Vorräte sowie der anderen Inhalte berücksichtigt wird. 

Dazu noch ein wichtiger Hinweis: Die konkrete Höhe der Anpassung der Versicherungssummen für die Positionen, für die eine Summenanpassung vereinbart ist (gemäß Teil A Ziffer 5.3 Bedingungen für die Firmen Inhaltsversicherung (BFINH)), entnehmen Sie bitte der Kundeninformation, welche wir Ihnen bereits zugesendet haben bzw. noch zusenden. Versicherungssummen werden grundsätzlich auf volle 1.000 EUR aufgerundet. Einige Verträge können von dieser Regelung abweichen.

Ersatz- und Neuanschaffungen im Bereich der versicherten Sachen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Versicherungssummen können bei der Summenanpassung nicht berücksichtigt werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, prüfen Sie daher bitte, ob die neuen Versicherungssummen ausreichen, und teilen Sie Änderungswünsche Ihren Versicherungsvermittler:innen vor Ort mit.

Schäden, die nicht passieren, sparen Geld und helfen auch der Umwelt. Unter www.allianz.de/praevention erläutern wir Ihnen, wie Sie sich bzw. die Dinge, die Ihnen wichtig sind, schützen können.

Auch Schäden durch häufiger werdende Klima- und Extremwetterereignisse können durch Prävention manchmal vermieden oder verringert werden. Hier belohnen wir derzeit folgende Präventionsmaßnahmen:

  • Vorhandensein einer Anlage zur Brandentdeckung oder -erkennung 
  • Vorhandensein einer Anlage zur automatischen Brandbekämpfung

Voraussetzung für von uns anerkannte Anlagen ist eine Anerkennung, Abnahme und Revision durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle.  

Ihr Vorteil:
Eine Anlage zur Brandentdeckung oder -erkennung oder zur automatischen Brandbekämpfung kann in Abhängigkeit von der vereinbarten Versicherungssumme den Beitrag reduzieren.

Sollte eine der vorstehenden Anlagen vorhanden sein und die Versicherungssumme mehr als eine Mio. EUR betragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsvermittler:innen oder an uns, um eine solche Anlage aufzunehmen. 

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Für Sie zusammen­gefasst
Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor mitunter existenzbedrohenden Kosten, die durch von Ihnen verursachte Personen- oder Sachschäden entstehen können. Wir prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind.
Die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Versicherer, die zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassen sind, haben sich aufgrund gestiegener Schadenhäufigkeiten und -kosten erhöht. Den Wert hat ein unabhängiger Treuhänder ermittelt und den Erhöhungssatz auf 5% abgerundet. Grundlage dafür sind die Versicherungsbedingungen zu Ihrer Haftpflichtversicherung.

Sie gilt grundsätzlich für alle Haftpflichtbeiträge.

Hinweis: Soweit die Versicherungsbeiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findet hierauf keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen jedoch unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.

Entgegen den Regelungen in den vergangenen Jahren, sind in der Beitragsanpassung im Jahr 2023 auch folgende Produkte enthalten:

  • Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Bitte teilen Sie Ihrer Versicherungsvermittlung vor Ort Änderungen in ihrem Unternehmen zu Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme oder auch zur Personenzahl mit.
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Für Sie zusammen­gefasst
Wir sind für Sie da und übernehmen die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Dies umfasst insbesondere Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Vor allem durch das neue (1) Kostenrechtsänderungsgesetz, die (2) Klagewellen im Bereich Kfz sowie durch die Folgen der (3) Inflation sind die Rechtsverfolgungskosten und damit unsere Erstattungen erheblich gestiegen.

Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bestimmt sich, soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in versicherten Fällen die gesetzlichen Gebühren. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 das Kostenrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht in verschiedenen Komponenten eine Erhöhung der Gebühren vor. Zum Beispiel wurden die Anwalts- und Gerichtsgebühren um zehn Prozent erhöht.

Zur Veranschaulichung ein einfaches Rechenbeispiel: 

Bei einem Streitwert von 15.000 EUR - für außergerichtliches und erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

  • vor KostRÄG 2021: eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten etwa 3.363 EUR
  • seit 01.01.2021 eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten etwa 3.711 EUR

(Bitte beachten: Es handelt sich insoweit um ein einfaches Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Kosten hängen von diversen Faktoren ab, insbesondere Art und Umfang der Rechtsangelegenheit, Verfahrensablauf/-umfang und -ausgang sind hier maßgeblich.)

Weiterhin sind die Rechtsverfolgungskosten im Verkehrsbereich durch die anhaltenden Diesel-Klagewellen weiterhin sehr hoch. 

Die Preissteigerungen führen zu einer Erhöhung der Streitwerte und in Folge der Anwalts- und Gerichtskosten. Denn die in einer Rechtsstreitigkeit anfallenden Gebühren hängen regelmäßig vom Streitwert ab.  

Einfach gesagt: Steigen beispielsweise die Preise für einen Neuwagen und kommt es zu einer Streitigkeit mit einem Autohändler bezüglich des Kaufvertrages, erhöht sich der Streitwert entsprechend.

Zur Veranschaulichung ein einfaches Rechenbeispiel: 

Erhöht sich der Streitwert von 15.000 EUR auf 16.000 EUR, verändern sich die außergerichtlichen Anwaltskosten auch schon bei gütlicher außergerichtlicher Einigung, wie folgt:

  • ohne acht Prozent Inflation: etwa 2.416 EUR
  • mit Inflation: etwa 2.589 EUR
 
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Für Sie zusammen­gefasst

Die Kosten für die Reparatur von Fahrzeugschäden sind in den letzten Jahren stetig und teilweise stärker als die allgemeine Inflation gestiegen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Dabei sind die Haupttreiber die gestiegenen Kosten für Ersatzteile, höhere Löhne in Werkstätten sowie steigende Schäden durch Klima- und Unwetterereignisse.

Eine Anpassung der Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung reflektiert diese Entwicklungen.

Ein zusätzliches Kriterium für sich verändernde Kfz-Beiträge kann die Einstufung in eine neue Regionalklasse oder Typklasse sein. Diese wird vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) als unabhängiger Treuhänder für alle Versicherer festgelegt.

In Abhängigkeit des Fahrzeughalter-Wohnsitzes und des Automodells erfolgt eine automatische Zuordnung zu einer bestimmten Region bzw. einem bestimmten Fahrzeugtyp. Die Typklasse Ihres Fahrzeugs wird anhand der statistischen Schaden- und Unfallbilanz ermittelt. Die Regionalklasse wird anhand tatsächlicher Faktoren (z. B. Häufigkeit von Diebstählen) in Ihrer Region festgelegt.

Inflation bei Material und Löhnen

In der Kfz-Versicherung führt die aktuelle Inflation zu besonders hohen Preissteigerungen. So stiegen laut Statistischem Bundesamt (DeStatis) beispielsweise die Preise für Ersatzteile und Zubehör von Juli 2022 bis Juli 2023 um neun Prozent, die Preise für Wartung und Reparatur um 8,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die allgemeinen Verbraucherpreise um lediglich 6,2 Prozent. Neben steigenden Energiepreisen zählen in der Kfz-Branche weiterhin andauernde Lieferengpässe zu den verstärkenden Preistreibern.

Zusätzlich verursacht die technologische Entwicklung in der Autoindustrie steigende Kosten bei allen Schadenversicherern. Unter anderem ist dies begründet im Etablieren komplexer Fahrzeug-Assistenzsysteme, die im Schadenfall teurer im Ersatz bzw. der Reparatur sind.

 

Umwelt und Klima

Intensive Klimaschwankungen und häufiger auftretende Unwetterereignisse mit einhergehenden Fahrzeugschäden führen bei Versicherern zu deutlich höheren Schadenzahlungen in den Teil- und Vollkaskoversicherungen. Es ist damit zu rechnen, dass die Schadenaufwendungen aufgrund von Klimafaktoren auch in den kommenden Jahren zunehmen werden.

Nachstehend finden Sie drei Vergleichsbeispiele für diese Kostenentwicklung.

Drei Beispiele für die Kosten­entwicklung bei Ihrem Fahrzeug

Quelle zu Zahlen und Daten: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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