Ihr Versicherungsschutz in der Firmen-Immobilienversicherung passt sich automatisch der Baupreisentwicklung an, um im Schadenfall eine gleichwertige Wiederherstellung des Gebäudes zu gewährleisten. Hierfür wird ein Neuwert-Euro-Faktor gebildet. Entsprechend diesem Faktor verändert sich Ihr Beitrag.
Für die Berechnung des Neuwert-Euro-Faktors ist die Veränderung des „Baupreisindex für Wohngebäude“ (zu 80 Prozent) und des „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Der neu festgesetzte Neuwert-Euro-Faktor beträgt 2,018 und führt zu einer entsprechenden Anpassung Ihres Versicherungsschutzes.
Beispiel:
Die Errichtung der Produktionshalle eines Maschinenbauunternehmens kostete 250.000 EUR (ursprünglich ermittelte Versicherungssumme). Müsste die Halle nach einem Brand neu aufgebaut werden, wäre dies mit Mehrkosten in Höhe des Neuwert-Euro-Faktors (2,018) verbunden. Das bedeutet:
250.000 Euro x 2,018 = 504.500 Euro
Die neue Versicherungssumme der Produktionshalle liegt nach Anpassung bei 201.800 Euro. Diese Summe ist damit maßgeblich für die Bemessung der Höhe des neuen Versicherungsbeitrags.
Was gilt bei Änderungen der versicherten Objekte?
Durch An-, Um- und Neubauten sowie Renovierungen kann sich der Wert der versicherten Objekte und dadurch auch die Versicherungssumme erhöhen. Diese Werterhöhung kann bei der Anpassung an die Baupreisentwicklung nicht berücksichtigt werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, prüfen Sie daher bitte, ob Ihre Versicherungssummen hinsichtlich der durchgeführten Investitionen ausreichen, und teilen Sie Änderungswünsche Ihrer Versicherungsvermittlung mit.