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Private Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige

  • Sie sind haupt­beruflich selbsts­tändig, Frei­berufler:in oder Existenz­gründer:in? Dann können Sie sich für die private Kranken­ver­sicherung mit starken Leistungen entscheiden. Denn Ihre Gesundheit ist existenziell und Sie sollten bestens abgesichert sein.
  • Besonders attraktiv ist die hohe Selbstbeteiligung von bis zu 30 Prozent und eine Beitragsrückerstattung von bis zu 40 Prozent bei Leistungsfreiheit. Die Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm sind hiervon ausgenommen!
  • Weiterer Vorteil: Ihre Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind unter Umständen sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung.
  • Die neuen Tarife bieten Ihnen hohe Flexibilität und ein hervor­ragendes Preis-­Leistungs­verhältnis. Zudem sind in allen Tarifen viele Familien-Leistungen inklusive.
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So geht's
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.
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Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.
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Ent­scheiden Sie sich für die Selbt­beteili­gung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
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Wählen Sie den Zahn­schutz in der Höhe, die für Sie persön­lich passend ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell entscheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
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Unsere Empfehlung: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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Individuell und sicher
Mit den Zusatz­bau­steinen können Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen in der privaten Kranken­versicherung ihren Gesund­heits­schutz zusätzlich ergänzen. Zum Beispiel mit der für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen unverzicht­baren Kranken­tage­geld­versicherung oder der Beitrags­entlastung im Alter.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung bietet einen Versicherungs­schutz für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen vor Verdienst­ausfall. Wenn Selbst­ständige in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten sie nicht auto­matisch eine Lohnfort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit. Deshalb ist der Zusatz­baustein "Kranken­tagegeld" für Selbst­ständige unab­dingbar. Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden können.

MeineWechseloption

Ihren Versicherungs­schutz können Sie bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Beachten Sie, dass dies nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen kann.

Garantierte Beitragsentlastung

Mit der  Vorsorgekomponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige im Alter senkenlebens­lang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Ein­zahlungen sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Voll­versicherung steuerlich absetzbar.

Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Sie erhalten ein Pflege­tagegeld, mit dem Sie z.B. wichtige Gesundheits­leistungen für Frei­berufler:innen oder Selbst­ständige abdecken können. Warum für Sie die private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Rat­geber heraus.

Krankenhaustagegeld

Mit dem Krankenhaustagegeld sind Sie finanziell gut abge­sichert, falls ein Kranken­haus­aufenthalt erforderlich ist. Das Kranken­haus­tage­geld steht Ihnen zur freien Ver­fügung, um zum Beispiel zusätz­liche Kosten abzu­decken.
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Mo-Fr 8-19 Uhr
kostenfrei
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Häufige Fragen
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Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?

In jungen Jahren beinhalten die Beiträge einen Spar­anteil, den die Allianz Private Kranken­ver­sicherung verzinslich anlegt. Somit sorgt die private Kranken­versicherung für das Alter vor. Die Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich oft Alters­rück­stellungen genannt) sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter nicht zu stark steigen. Dabei kommt es anders als bei der GKV nicht darauf an, ob Ihr Tarif für den Neu­zugang offen ist oder nicht. Anders als vielfach ange­nommen, spart in der privaten Kranken­versicherung jeder Jahrgang für sich, ein Tarif kann also gar nicht "vergreisen".

Außerdem bietet die Allianz mit der garantierten Beitrags­entlastung in der privaten Kranken­versicherung im Alter eine attraktiven Zusatz­baustein. Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter um bis zu 80 Prozent senken.

Mehr zum Thema private Krankenversicherung im Rentenalter lesen Sie in unserem Ratgber.

Kann ich nach Beendigung meiner Selbstständigkeit die private Krankenversicherung behalten?

Das kommt darauf an, ob Sie nach Beendigung Ihrer Selbst­ständigkeit als Arbeit­nehmer:in tätig sind und Ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) liegt. Dann können Sie sich nach wie vor privat kranken­versichern.

Fällt Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgeltgrenze, müssen Sie sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung gesetzlich pflichtversichern. Normaler­weise spielt die Beitrags­bemessungs­grenze für die private Kranken­versicherung keine Rolle.

Mehr Informationen rund um die private Krankenversicherung finden Sie in unseren Ratgebern.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Auch bei Arbeits­losig­keit gilt für alle Bundes­bürger die Kranken­versicherungs­pflicht. Ab einem Bezug von Arbeitslosen­geld I (ALG I) müssen Sie allerdings meist in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.

Aber es gibt Ausnahmen für die private Kranken­versicherung bei Arbeits­losig­keit: Eine Befreiung von der Versicherungs­pflicht ist möglich, wenn Sie über die letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. In diesem Fall können Sie in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Details zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeits­losigkeit finden Sie im Ratgeber.

Lohnt sich ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung, um Kosten zu sparen?

Bei einem Wechsel sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei der neuen Versicherung als Neu­kunde oder Neu­kundin behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie gegebenen­falls nur einen Teil Ihrer Alterungs­rück­stellungen über­tragen können. Trotzdem ist unter anderem Ihr aktuelles Alter beim neuen Versicherungs­unter­nehmen ausschlag­gebend für Ihren Beitrag. Somit lohnt es meist nicht, mit dem Ziel einer möglichen Beitrags­ersparnis zu wechseln.

Des Weiteren wird eine Gesund­heits­prüfung not­wendig sein. Sollte sich Ihr Gesund­heits­zustand verschlechtert haben oder Vor­erkrankungen hinzu­gekommen sein, könnte dies eine Ablehnung, evtl. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse bedeuten.

Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre bestehende private oder gesetzliche Kranken­ver­sicherung erst, wenn das neue Versicherungs­unter­nehmen schriftlich bestätigt hat, dass Sie auf­ge­nommen werden!

  • Wechseln Sie als Neukunde oder Neukundin zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und profitieren Sie vom Wechsel­vorteil. Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit wird Ihnen angerechnet und Sie können von Anfang an eine höhere Beitrags­rück­erstattung erhalten.

Warum ist Krankentagegeld so wichtig für Selbstständige?

Weil haupt­beruflich Selbst­ständige, Frei­berufler oder Frei­beruflerinnen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kranken­geld über einen Arbeitgeber haben - im Gegen­satz zu Arbeit­nehmern und Arbeit­nehmer­innen. Sie sollten daher dringend eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen. Ansonsten führt Arbeits­unfähig­keit wegen Krank­heit bzw. die gesetz­liche Mutter­schutz­zeit zu einem Einkommens­verlust.

Als haupt­beruflich selbst­ständige Person oder Frei­berufler:in können Sie sich bereits ab der zweiten Woche der Arbeits­unfähig­keit mit einer Kranken­tage­geld­versicherung ab­sichern.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Kranken­geld für Selbst­ständige.

Wer kann sich privat versichern?

Selbst­ständige sind kranken­versicherungs­pflichtig. Aber sie dürfen wählen, ob sie sich in der privaten oder gesetz­lichen Kranken­versicherung versichern wollen. Eine private Kranken­versicherung (PKV) für haupt­beruflich Selbst­ständige & Frei­berufler:innen (Free­lancer) ist unab­hängig vom Einkommen oder der Jahres­arbeits­entgelt­grenze möglich. Dies gilt auch für Existenz­gründer:innen.

  • Eine neben­berufliche Tätig­keit ist nicht ausreichend.
  • Bei neben­beruflich Selbst­ständigen steht die Kranken­versicherung in Zusammen­hang mit der Haupt­beschäftigung. Das bedeutet, dass ein Arbeit­nehmer oder eine Arbeit­nehmerin mit selbst­ständiger Neben­tätigkeit kranken­versicherungs­pflichtig (in der gesetzlichen Kranken­versicherung) ist. Voraus­setzung dafür ist, dass das gesamte Arbeits­entgelt die Jahres­arbeits­entgelt­grenze nicht übersteigt.

Eine Übersicht zu den verschiedenen Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung finden Sie hier