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Private Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige

  • Sie sind haupt­beruflich selbsts­tändig, Frei­berufler:in oder Existenz­gründer:in? Dann können Sie sich für die private Kranken­ver­sicherung mit starken Leistungen entscheiden. Denn Ihre Gesundheit ist existenziell und Sie sollten bestens abgesichert sein.
  • Besonders attraktiv ist die hohe Selbstbeteiligung von bis zu 30 Prozent und eine Beitragsrückerstattung von bis zu 40 Prozent bei Leistungsfreiheit. Die Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm sind hiervon ausgenommen!
  • Weiterer Vorteil: Ihre Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind unter Umständen sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung.
  • Die neuen Tarife bieten Ihnen hohe Flexibilität und ein hervor­ragendes Preis-­Leistungs­verhältnis. Zudem sind in allen Tarifen viele Familien-Leistungen inklusive.
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So geht's
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.
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Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.
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Ent­scheiden Sie sich für die Selbt­beteili­gung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
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Wählen Sie den Zahn­schutz in der Höhe, die für Sie persön­lich passend ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell entscheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
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Unsere Empfehlung: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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In allen Tarifen enthalten:
  • 100 % der ambulanten Arztleistungen
  • 100 % bei Krankenhausaufenthalt
  • 100 % für Heilmittel
  • 100 % für Hilfsmittel
  • 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
  • Bis zu 40 % Beitragsrückerstattung
Individuell und sicher
Mit den Zusatz­bau­steinen können Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen in der privaten Kranken­versicherung ihren Gesund­heits­schutz zusätzlich ergänzen. Zum Beispiel mit der für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen unverzicht­baren Kranken­tage­geld­versicherung oder der Beitrags­entlastung im Alter.
  • Krankentagegeld

    Die Krankentagegeldversicherung bietet einen Versicherungs­schutz für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen vor Verdienst­ausfall. Wenn Selbst­ständige in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten sie nicht auto­matisch eine Lohnfort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit. Deshalb ist der Zusatz­baustein "Kranken­tagegeld" für Selbst­ständige unab­dingbar. Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden können.
  • MeineWechseloption

    Ihren Versicherungs­schutz können Sie bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Beachten Sie, dass dies nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen kann.
  • Garantierte Beitragsentlastung

    Mit der  Vorsorgekomponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige im Alter senkenlebens­lang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Ein­zahlungen sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Voll­versicherung steuerlich absetzbar.
  • Pflegezusatzversicherung

    Eine Pflegezusatzversicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Sie erhalten ein Pflege­tagegeld, mit dem Sie z.B. wichtige Gesundheits­leistungen für Frei­berufler:innen oder Selbst­ständige abdecken können. Warum für Sie die private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Rat­geber heraus.
  • Krankenhaustagegeld

    Mit dem Krankenhaustagegeld sind Sie finanziell gut abge­sichert, falls ein Kranken­haus­aufenthalt erforderlich ist. Das Kranken­haus­tage­geld steht Ihnen zur freien Ver­fügung, um zum Beispiel zusätz­liche Kosten abzu­decken.
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Häufige Fragen
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  • Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?

    In jungen Jahren beinhalten die Beiträge einen Spar­anteil, den die Allianz Private Kranken­ver­sicherung verzinslich anlegt. Somit sorgt die private Kranken­versicherung für das Alter vor. Die Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich oft Alters­rück­stellungen genannt) dienen dazu, die Beiträge auch im Alter stabil zu halten. Dabei kommt es anders als bei der GKV nicht darauf an, ob Ihr Tarif für den Neu­zugang offen ist oder nicht. Anders als vielfach ange­nommen, spart in der privaten Kranken­versicherung jeder Jahrgang für sich, ein Tarif kann also gar nicht "vergreisen".

    Außerdem bietet die Allianz mit der garantierten Beitrags­entlastung in der privaten Kranken­versicherung im Alter eine attraktiven Zusatz­baustein. Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter um bis zu 80 Prozent senken.

    Mehr zum Thema private Krankenversicherung im Rentenalter lesen Sie in unserem Ratgber.

  • Kann ich nach Beendigung meiner Selbstständigkeit die private Krankenversicherung behalten?

    Das kommt darauf an, ob Sie nach Beendigung Ihrer Selbst­ständigkeit als Arbeit­nehmer:in tätig sind und Ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) liegt. Dann können Sie sich nach wie vor privat kranken­versichern.

    Fällt Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgeltgrenze, müssen Sie sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung gesetzlich pflichtversichern. Normaler­weise spielt die Beitrags­bemessungs­grenze für die private Kranken­versicherung keine Rolle.

    Mehr Informationen rund um die private Krankenversicherung finden Sie in unseren Ratgebern.

  • Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

    Auch bei Arbeits­losig­keit gilt für alle Bundes­bürger die Kranken­versicherungs­pflicht. Ab einem Bezug von Arbeitslosen­geld I (ALG I) müssen Sie allerdings meist in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.

    Aber es gibt Ausnahmen für die private Kranken­versicherung bei Arbeits­losig­keit: Eine Befreiung von der Versicherungs­pflicht ist möglich, wenn Sie über die letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. In diesem Fall können Sie in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Details zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeits­losigkeit finden Sie im Ratgeber.

  • Lohnt sich ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung, um Kosten zu sparen?

    Bei einem Wechsel sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei der neuen Versicherung als Neu­kunde oder Neu­kundin behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie gegebenen­falls nur einen Teil Ihrer Alterungs­rück­stellungen über­tragen können. Trotzdem ist unter anderem Ihr aktuelles Alter beim neuen Versicherungs­unter­nehmen ausschlag­gebend für Ihren Beitrag. Somit lohnt es meist nicht, mit dem Ziel einer möglichen Beitrags­ersparnis zu wechseln.

    Des Weiteren wird eine Gesund­heits­prüfung not­wendig sein. Sollte sich Ihr Gesund­heits­zustand verschlechtert haben oder Vor­erkrankungen hinzu­gekommen sein, könnte dies eine Ablehnung, evtl. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse bedeuten.

    Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre bestehende private oder gesetzliche Kranken­ver­sicherung erst, wenn das neue Versicherungs­unter­nehmen schriftlich bestätigt hat, dass Sie auf­ge­nommen werden!

    • Wechseln Sie als Neukunde oder Neukundin zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und profitieren Sie vom Wechsel­vorteil. Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit wird Ihnen angerechnet und Sie können von Anfang an eine höhere Beitrags­rück­erstattung erhalten.
  • Warum ist Krankentagegeld so wichtig für Selbstständige?

    Weil haupt­beruflich Selbst­ständige, Frei­berufler oder Frei­beruflerinnen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kranken­geld über einen Arbeitgeber haben - im Gegen­satz zu Arbeit­nehmer:innen. Sie sollten daher dringend eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen. Ansonsten führt Arbeits­unfähig­keit wegen Krank­heit bzw. die gesetz­liche Mutter­schutz­zeit zu einem Einkommens­verlust.

    Als haupt­beruflich selbst­ständige Person oder Frei­berufler:in können Sie sich bereits ab der zweiten Woche der Arbeits­unfähig­keit mit einer Kranken­tage­geld­versicherung ab­sichern.

    Hier finden Sie mehr Informationen zum Kranken­geld für Selbst­ständige.

  • Wer kann sich privat versichern?

    Selbst­ständige sind kranken­versicherungs­pflichtig. Aber sie dürfen wählen, ob sie sich in der privaten oder gesetz­lichen Kranken­versicherung versichern wollen. Eine private Kranken­versicherung (PKV) für haupt­beruflich Selbst­ständige & Frei­berufler:innen (Free­lancer) ist unab­hängig vom Einkommen oder der Jahres­arbeits­entgelt­grenze möglich. Dies gilt auch für Existenz­gründer:innen.

    • Eine neben­berufliche Tätig­keit ist nicht ausreichend.
    • Bei neben­beruflich Selbst­ständigen steht die Kranken­versicherung in Zusammen­hang mit der Haupt­beschäftigung. Das bedeutet, dass ein Arbeit­nehmer oder eine Arbeit­nehmerin mit selbst­ständiger Neben­tätigkeit kranken­versicherungs­pflichtig (in der gesetzlichen Kranken­versicherung) ist. Voraus­setzung dafür ist, dass das gesamte Arbeits­entgelt die Jahres­arbeits­entgelt­grenze nicht übersteigt.

    Eine Übersicht zu den verschiedenen Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung finden Sie hier