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Private Krankenversicherung für Angestellte

  • Lohnt sich ein Wechsel von der gesetz­lichen in die private Krankenversicherung? Ein Wechsel kann sinnvoll sein, denn Sie profitieren oft von zusätzlichen medizinischen Leistungen. Dabei können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sogar günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
  • Eine Voraussetzung für den Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer:innen ist die Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts, das im Jahr 2024 über 69.300 Euro liegen muss. 
  • Es erwarten Sie leistungsstarke Tarife mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) von bis zu 40 Prozent, wenn sie keine Rechnungen einreichen und starke Familienleistungen.
  • In der privaten Krankenversicherung profitieren Sie als Angestellte:r von einem umfangreichen Vorsorgeprogramm ohne Extrakosten. Die Leistungen aus dem Vorsorgeprogramm haben keinen Einfluss auf Ihre gewählte Selbstbeteiligung und Ihre Beitragsrückerstattung!
  • Mit dem Tarif MeinGesundheitsschutz stellen Sie Schritt für Schritt Ihre perönliche Absicherung zusammen. Sie entscheiden, welcher Schutz der Richtige für Sie ist!
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So geht's
Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.
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Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.
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Ent­scheiden Sie sich für die Selbt­beteili­gung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
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Wählen Sie den Zahn­schutz in der Höhe, die für Sie persön­lich passend ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell entscheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
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Unsere Empfehlung: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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Das passende Produkt für Sie
Wählen Sie zwischen zwei leistungs­starken Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Die Tarif­serie MeinGesundheits­schutz bietet Arbeit­nehmer:innen in der privaten Kranken­versicherung individuelle Gestaltungs­möglich­keiten und viele zusätzliche Extras. Hilfe bei Ihrer Tarifwahl bekommen Sie hier in unserem Tarif­vergleich.
In allen Tarifen enthalten:
  • 100 % der ambulanten Arztleistungen
  • 100 % bei Krankenhausaufenthalt
  • 100 % für Heilmittel
  • 100 % für Hilfsmittel
  • 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
  • Bis zu 40 % Beitragsrückerstattung
Individuell und sicher
Mit den Zusatz­bausteinen können Arbeitnehmer:innen in der privaten Krankenversicherung Ihren Gesundheits­schutz individuell ergänzen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung, der Kranken­tagegeld­versicherung oder der Vorsorge­komponente für eine garantierte Beitrags­entlastung im Alter.
  • Krankentagegeld

    Mit der Kranken­tagegeld­versicherung sichern Sie, als beschäftigte Person, Ihr Ein­kommen bzw. Ihre Ein­künfte bei Arbeits­unfähig­keit nach Ende der Lohn­fort­zahlung (in der Regel sechs Wochen) durch den Arbeit­geber. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden.
  • MeineWechseloption

    Sie können Ihren Versicherungs­schutz bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Dies kann nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen.
  • Pflege­zusatz­versicherung

    Eine Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, welche die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Mit der Pflege­zusatz­versicherung schließen Sie Versorgungs­lücken bei Pflege­bedürftig­keit im Alter und sorgen für ein finanziell selbst­bestimmtes Leben.
  • Garantierte Beitrags­entlastung

    Mit der Vorsorge­komponente V können Sie Ihre Beiträge im Alter senken – lebenslang und garantiert. Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie so bis zu 80 Prozent weniger im Monat.
  • Krankenhaus­tagegeld

    Im Falle eines Krankenhaus­aufenthalts sind Sie mit dem Krankenhaus­tagegeld finanziell gut abgesichert. Beispielsweise, falls während der Unter­bringung zusätzliche Kosten anfallen. Für die Erstattung benötigt die Allianz Private Kranken­ver­sicherung keine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung. Sie reichen einfach einen Nachweis über Ihren Krankenhaus­aufenthalt ein.
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Telefonische Beratung zur privaten Krankenversicherung der Allianz
Mo-Fr 8-19 Uhr
kostenfrei
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Häufige Fragen
  • Was ist der Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung?

    Vielleicht haben Sie im Zusammen­­hang mit der privaten Kranken­ver­sicherung auch schon öfter die Begriffe "Basis­tarif" und "Standard­tarif" gehört. Hier ein kurzer Überblick über die wichtig­sten Fakten zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung:

    • Der Basis­tarif ist ein Tarif, der sich stark an dem Leistungs­umfang der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung orientiert. Es gibt einen Höchst­beitrag (Monats­beitrag), der auf den Höchst­beitrag der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung ge­deckelt ist. Dieser Versicherungs­tarif hat eine gesetz­lich fest­gelegte Ober­grenze und muss von jeder Kranken-Versicherungs­gesell­schaft angeboten werden. Den Basis­tarif gibt es seit dem 1.1.2009 in der privaten Kranken­ver­sicherung. Er löst den Standard­tarif ab. Dieser ist nur für Bestands­kunden und Bestands­kund­innen verfügbar, die bereits vor 2009 in der privaten Kranken­versicherung versichert waren.
    • Wenn Sie als privat­versicherte Person Ihren Beitrag vorüber­gehend nicht bezahlen können, greift der Not­lagen­tarif. Dieser ist ein Sozial­tarif für Personen in der privaten Kranken­ver­sicherung und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Im Notlagen­tarif gibt es nur stark ein­ge­schränkte Leistungen (Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerz­zuständen) im Vergleich zum Basis- oder Standard­tarif.

    Mehr Infor­mationen zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

  • Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

    Grund­sätzlich wird man wieder in einer gesetz­lichen Kranken­kasse versichert, wenn man Arbeits­losen­geld bezieht und jünger als 55 ist. Von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen: Nämlich wenn man länger als fünf Jahre in der privaten Kranken­ver­sicherung war und weiter­hin ihre Vor­züge genießen möchte. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zu­schuss zum Kranken­versicherungs-­Beitrag in der Höhe, die für die gesetzliche Kranken­kasse fällig wäre.

    Mehr zum Thema Arbeits­losig­keit erfahren Sie im Ratgeber.

  • Was muss ich als Arbeitnehmer:in in der privaten Krankenversicherung beachten, wenn ich Vorerkrankungen habe?

    Beim Antrag einer privaten Kranken­ver­sicherung sind einige Ge­sundheits­fragen zu beantworten. Wichtig ist hier, dass Sie diese präzise ausfüllen, um Ihren späteren Ver­sicherungs­schutz nicht zu gefährden.

    Das wichtigste vorab: Nicht jede Krankheit oder Vor­erkrankung führt auto­matisch zu einer Ablehnung. Es kommt immer auf den indi­vi­duellen Fall an. Es kann auch ein Risiko­zu­schlag auf den Beitrag erhoben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Vor­erkrankung­en im Online-Antrag erfasst werden müssen, beraten wir Sie gerne persönlich. Falls eine Vor­erkrank­ung zu einem Risiko­zuschlag führt, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Antrag so an­nehmen oder nicht. In vielen Fällen können Sie jedoch einen unserer Gesund­heits­services nutzen. Ihr Service-Team vor Ort steht für Sie zur Verfügung.

    Folglich ist es ist ratsam, in jungen Jahren und damit ohne bzw. mit wenigen Vor­erkrankung­en ein­zu­steigen. Dies ist auch dauerhaft günstiger für Sie als Angestellte:r in der privaten Kranken­ver­si­cherung.

    • Wenn Sie möchten, dass zukünftige Vor­erkrank­ungen nicht den Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung verhindern, empfehlen wir Ihnen den Optionstarif OptionFlexiMed. Mit diesem Tarif sichern Sie sich ihren aktuellen Ge­sundheits­zustand für einen späteren Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung der Allianz.
  • Was ist der Unterschied von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung?

    Um eine private Kranken­ver­sicherung abschließen zu können, gibt es bestimmte Voraus­setzungen. Die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung ist an keine Voraus­setzungen gebunden. Weitere Unter­schiede der gesetz­lichen und der privaten Kranken­ver­sicherung gibt es bei folgenden Punkten:

    Leistung­sumfang: Vereinbarte Leistungen sind in der privaten Kranken­versicherung vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungs­paket der gesetzlichen Kranken­versicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basis­leistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden.

    • Kosten­übernahme: Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arzt­rechnungen zunächst selbst und reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
    • Beitragshöhe: Für die Beitrags­berechnung ist in der privaten Kranken­versicherung der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertrag­s­chluss entscheidend. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Kranken­versicherungs­kosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitrags­abmessungs­grenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatz­beitragssatz erhoben. 
    • Gesundheits­prüfung: In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es keine Gesundheits­prüfung. Alle Versicherten haben Anspruch auf Leistungen unabhängig von ihrem Gesundheits­zustand. In der privaten Kranken­versicherung ist die Gesundheits­prüfung zwingend erforderlich.

    Erfahren Sie mehr in unseren Ratgebern zur privaten Kranken­versicherung.

  • Meine Lebensumstände haben sich verändert. Kann ich meine private Krankenversicherung pausieren?

    Ja, eine zeitlich befristete Befreiung der Beiträge in der privaten Kranken­versicherung ist in vielen Fällen möglich. Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung, zum Beispiel während eines längeren Auslands­aufenthaltes unter­bre­chen müssen, bietet die Allianz folgende Möglichkeit:

    Der Vertrag wird auf eine Anwart­schafts­versicherung umgestellt. Sie sichern sich den Wieder­eintritt in den bisherigen Tarif gegen einen geringen Betrag. Und das zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheits­prüfung oder Warte­zeit. Es gibt die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwart­schaft und einer großen Anwart­schaft. Bei der großen Anwart­schaft werden weiterhin Alterungs­rückstellung­en bezahlt, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung auch nach Neu­eintritt gering zu halten. Es können keine Leistungen aus der privaten Kranken­versicherung während der Anwart­schaft bezogen werden. Einen entsprechenden Nachweis zur privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

    • In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine Beitrags­befreiung von bis zu sechs Monaten während des Bezugs von Elterngeld bzw. währen der Elternzeit. Ihr Kind können Sie ab Geburt in der privaten Kranken­versicherung nachversichern. In diesem Fall ist ihr Neugeborenes für die ersten sechs Monate plus dem Geburtsmonat kostenlos in der Allianz Privaten Krankenversicherung versichert.