Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
- Für Arbeiter und Angestellte gilt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Je nach Ihren Voraussetzungen sind Sie demnach pflichtversichert oder freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als freiwillig Versicherter können Sie auch alternativ in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
- Um sich privat krankenversichern zu können, muss Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt als Arbeiter oder Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (66.600 Euro in 2023) liegen. Ihr Arbeitgeber übernimmt dabei bis zur Hälfte der Beiträge.
- Ein Vorteil der PKV sind die meist besseren medizinischen Leistungen, z.B. bei Zahnersatz, Chefarztbehandlung oder freie Arztwahl, je nach Tarif.
- Neukunden können jetzt mit Wechselvorteil von einer anderen PKV hin zur Allianz mit einer höheren Beitragsrückerstattung (BRE) einsteigen. Diesen Vorteil bieten wir ab jetzt auch Wechslern von einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Private Krankenversicherung der Allianz im Test
Die Tarife der Privaten Krankenversicherung im Vergleich
AktiMed® Kompaktpaket
ab 262 €*
AktiMed® Plus Komfortpaket
ab 300 €*
AktiMed® Best Premiumpaket
ab 367 €*
Die für die einzelnen Tarife ausgewiesenen Selbstbehalte gelten pro Person und Kalenderjahr. Eintrittsalter: 30 Jahre, Berufsstatus: angestellt, Arbeitnehmeranteil pro Monat vorbehaltlich Gesundheitsprüfung inklusive 10 % gesetzl. Beitragszuschlag und Pflegepflichtversicherung
Kompaktpaket: AktiMed® 90P: 10 %, max. 500 Euro,
Komfortpaket: AktiMed® Plus 70 P: 30 %, max. 1.000 Euro;
AktiMed® Plus 90: 10 %, max. 500 Euro;
AktiMed® Plus 90 P: 10 %, max. 500 Euro;
AktiMed® Plus 100: keine (für Arznei-, Verband- und Heilmittel: 10 %, max. 500 Euro);
Premiumpaket: AktiMed® Best 90: 10 %, max. 500 Euro;
AktiMed® Best S: max. 3.000 Euro"
✔
6 Monate
✔
6 Monate
✔
12 Monate
100 %
100 % Erstattung bis 30. Sitzung. 70 % ab 31. Sitzung. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr
100 % Erstattung bis 30. Sitzung. 70 % ab 31. Sitzung. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr
100 % Erstattung bis 30. Sitzung. 70 % ab 31. Sitzung
85 %
Zuerst zum Hausarzt /
Direkt zum Facharzt
keine /
10 % (max. 500 €) /
30 % (max. 1.000 €)
10 % (max. 500 €) /
max. 3.000 €
Bis vollendetes 65. Lebensjahr
Bis vollendetes 65. Lebensjahr
Bis vollendetes 65. Lebensjahr


kostenfrei

passenden Tarif
Was möchten Sie gerne wissen?
-
Wer kann sich privat versichern?
In Deutschland muss sich per Gesetz jeder krankenversichern – entweder in einer gesetzlichen oder privaten Versicherung. Beamte und Selbstständige können sich dabei stets für eine private Krankenversicherung entscheiden, Arbeitnehmer haben diese Option ab einem Jahreseinkommen von derzeit 66.600,00 Euro brutto. Unterhalb dieser Schwelle schreibt das Gesetz einen Schutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse vor. Dieser Schutz lässt sich aufstocken über private Zusatzversicherungen – zum Beispiel mit höheren Erstattungen beim Zahnersatz oder einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Klinikaufenthalt. -
Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung lohnt sich für Beamte eigentlich immer. Bei Angestellten dagegen ist die Familiensituation entscheidend: Bei Singles mit einem gut planbaren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bei Paaren, die langfristig beide arbeiten wollen und nicht mehr als 1-2 Kinder haben, ist die Privatabsicherung auf lange Sicht oft günstiger. Wenn viele Kinder im Haushalt leben und nur ein Elternteil arbeitet, lohnt sich meistens eher die GKV.
Bei Selbstständigen kommt es sehr auf das Einkommen an: Bei niedrigen oder sehr schwankenden Einnahmen kann eine gesetzliche Krankenkasse noch besser passen.
Für alle gilt: die steuerliche Auswirkung ist nicht zu vergessen. Die Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig, was sich bei höherem Einkommen natürlich besonders lohnt. Einen Teil seiner eingezahlten Beiträge kann sich der Versicherte darüber hinaus zurückholen: Wer über das Jahr keine Rechnung eingereicht hat, erhält z.B. bei der Allianz bis zu 30, teilweise 45 Prozent seiner Beiträge zurück.
Und: Je früher man sich für die Privatversicherung entscheidet, desto geringer sind die Beiträge.
-
Kann ich mir die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter noch leisten?
Ja, denn die private Krankenversicherung sorgt für das Alter vor. In jungen Jahren beinhalten die Beiträge der privaten Krankenversicherung einen Sparanteil, den das Versicherungsunternehmen verzinslich anlegt, um damit im Alter die Beiträge wiederum zu reduzieren.
Krankenversicherungsbeiträge hängen vornehmlich von der medizinischen Kostenentwicklung ab – zum Beispiel durch innovative Medikamente und aufwändigere Apparatemedizin. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden aufgrund dessen die Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssatz erhöht. Und im Alter wird der Beitrag nicht nur für die gesetzliche Rente fällig, bei Betriebsrenten und Versorgungsbezügen wird der volle Beitragssatz abgezogen.
Bei der privaten Krankenversicherung passen sich die Monatsbeiträge dem medizinischen Fortschritt an. Die Allianz ist dabei besonders beitragsstabil: Allein seit 2008 lag die Beitragsentwicklung unterhalb der Anpassungen in den gesetzlichen Krankenkassen.
In der privaten Krankenversicherung lassen sich zudem die Beiträge im Alter verlässlich reduzieren, wenn der Versicherte rechtzeitig seinen Sparanteil erhöht. Der Versicherer legt das Ersparte an und rechnet dies zu einem fest vereinbarten Anteil im Alter vom Beitrag runter.
-
Wie funktioniert die Abrechnung bei der privaten Krankenversicherung?
Der Versicherte reicht Arztrechnungen und Rezepte bei seiner Versicherung zur Erstattung ein. Besonders einfach funktioniert das mit der Gesundheits-App der Allianz. Per Smartphone oder Tablet lassen sich die Erstattungsunterlagen abfotografieren und an die Allianz senden. Sobald die Rechnungen überprüft sind, erhält der Versicherte seine Erstattung überwiesen.
In Vorleistung bei seinem Arzt muss der Patient nicht gehen. Er kann seine Rechnungen sofort und ohne vorige Zahlung einreichen.
Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt dagegen rechnen Klinik und Versicherung direkt ab. Auch für Medikamente bietet die Allianz eine solche Direktabrechnung mit der Apotheke an.
-
Welche Leistungen sind bei der Wahl eines Anbieters wichtig?
Umfassend absichern sollte der ausgewählte Tarif alle wichtigen Risiken wie Arzt-, Klinik- und Arzneimittelkosten - und das ohne versteckte Selbstbehalte, wie etwa eine Zuzahlung für Originalpräparate: Gerade bei Krebsmedikamenten kann es dann für den Patienten extrem teuer werden.
Insgesamt wählt der Versicherte seinen Tarif nach seinen Vorlieben und Anforderungen aus: Wer sehr gesunde Zähne hat, braucht vielleicht keine zu hohe Abdeckung für Zahnersatz. Wer auf alternative Medizin vertraut, ist gut beraten, auf die Erstattungshöhe speziell in diesem Bereich zu achten. Wer weiß, dass er sich bei Krankheit am liebsten zurückzieht, kann sich für einen Tarif mit Einbettzimmer im Krankenhaus entscheiden.
Da sich die Anforderungen im Laufe des Lebens ändern, nehmen viele Versicherte heute außerdem eine spezielle Komponente in ihren Tarif auf, die ihnen Flexibilität ermöglicht: Bis zu dreimal lässt sich mit dieser Option der Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung erweitern und verändern.
-
Wie kann man von seiner aktuellen in die private Krankenversicherung wechseln?
Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist möglich für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 66.600,00 Euro brutto und ansonsten für alle Selbstständigen, Freiberufler und Beihilfeberechtigten (wie z.B. Beamte).
Sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV erfüllt sind, kann ein bisher in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherter innerhalb von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse, dass sich seine Versicherung als freiwillige Versicherung fortsetzt, seinen Austritt erklären. Bislang freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte können ihre Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt, kündigen. Darüber hinaus gibt es ein zusätzliches Kündigungsrecht: Wenn die gesetzliche Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihren Zusatzbeitrag anhebt, kann der Versicherte bis zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitrag erhöht wird, kündigen.
Auch von einer privaten in eine andere private Versicherung ist der Wechsel grundsätzlich möglich. Allerdings lohnt er sich für diejenigen kaum, die ihre Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Denn ein Versicherter verliert durch den Wechsel sämtliche Alterungsrückstellungen, die er bis dahin angespart hat. Kunden mit Verträgen ab 2009 dagegen können Teile ihrer Alterungsrückstellungen zu einem neuen Unternehmen mitnehmen.
Vor einem Vertragsabschluss führt das neue Versicherungsunternehmen eine Gesundheitsprüfung durch. Wenn das Eintrittsalter deutlich höher und zusätzliche Risikozuschläge erforderlich sind, ist oft auch der Beitrag höher.
Wann gekündigt werden muss, hängt vom individuellen Vertrag ab. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn dem bisherigen Versicherungsunternehmen innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung der Nachweis über eine Anschlussversicherung vorgelegt wird. Diese Anschlussversicherung muss den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
-
Zahlt der Arbeitgeber bei der privaten Krankenversicherung etwas dazu?
Ja. Arbeitgeber zahlen einen steuerfreien Zuschuss bei privat versicherten Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte bis zur entsprechenden Zahlung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt derzeit bei 403,99 EUR. Der Arbeitgeberzuschuss umfasst teilweise auch den Schutz von Familienangehörigen. -
Was passiert mit meiner Privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Wer Arbeitslosengeld bezieht und jünger als 55 ist, wird grundsätzlich wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen, wenn man länger als fünf Jahre in der Privaten Krankenversicherung war und weiterhin ihre Vorzüge genießen möchte. Dann zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der Höhe, die für die gesetzliche Krankenkasse fällig wäre. Mehr zum Thema Arbeitslosigkeit erfahren Sie im Ratgeber.
Wer sich nicht befreien lassen kann oder sich aus Kostengründen dagegen entscheidet, kann entweder seine Private Krankenversicherung sofort kündigen oder in eine sogenannte Anwartschaft umstellen. Wählt man die Anwartschaft, kann man später wieder zurück in die Private Krankenversicherung - und das zu den bisherigen Konditionen und ohne neue Gesundheitsprüfung.
-
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Müssen Sie Ihre Private Krankenversicherung zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder wegen einer Ausbildung unterbrechen, bietet die Allianz die Möglichkeit, den Vertrag auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen. Gegen einen geringen Betrag sichern Sie sich den Wiedereintritt in den bisherigen Tarif - zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Sie haben die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwartschaft und einer großen, bei der weiterhin Altersrückstellungen bezahlt werden, um die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung auch nach Neueintritt gering zu halten. Leistungen aus der Privaten Krankenversicherung können während der Anwartschaft nicht bezogen werden. -
Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich?
Wenn Sie sich einmal für die Private Krankenversicherung entschieden haben, ist eine Rückkehr in die GKV nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn Ihr Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 66.600 Euro (in 2023) fällt. Oder wenn Sie als Selbständiger Ihre Haupttätigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln. -
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif ist ein Tarif, der sich stark an dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Es gibt einen Höchstbeitrag (Monatsbeitrag) der gedeckelt ist. Dieser Versicherungstarif hat eine gesetzlich festgelegte Obergrenze und muss von jeder Kranken-Versicherungsgesellschaft angeboten werden.