- Die Allianz stellt ihr Verwaltungssystem für die betriebliche Altersversorgung (bAV) um, mit der Absicht, die Daten zukunftsorientiert zu verwalten.
- Das neue Allianz Business System (ABS) ist für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer professionellen bAV-Verwaltung bestens ausgerüstet und wird sukzessive das Altsystem ablösen.
- In einem ersten Schritt werden alle Neuanmeldungen zum Gruppenvertrag im neuen System policiert.
- Der zweite Schritt ist die Übernahme der bereits bestehenden Versicherungen in das neue System.
Das neue Verwaltungssystem in der betrieblichen Altersversorgung
Das neue Verwaltungssystem
Der Systemwechsel auf einem Blick
Bestehende Versicherungen werden vom alten in das neue System überführt.
In der Regel benötigen wir 1-2 (Teil-)Überführungen je Gruppenvertrag.
Das ändert sich für Sie
Einheitliche Vertrags- und Versicherungsnummern
Das neue ABS-Nummernformat gilt für Gruppenverträge und Versicherungen und besteht aus 2 Buchstaben, einem Minuszeichen und 10 Ziffern.
Beispiel: AL-1234567890
Wir empfehlen, Ihre Arbeitsabläufe und Software (Personalverwaltungssystem, Beitragszahlung) frühzeitig auf die Verarbeitung des neuen Vertragsnummernformats anzupassen.
Ändern sich die vertraglichen Vereinbarungen?
Wie erkenne ich, welche Versicherungen zu einem Gruppenvertrag gehören?
Welches Format hat die Vertragsnummer?
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten?
Das Bezahlverfahren bleibt unverändert. Wie bisher ist im Verwendungszweck die jeweilige Vertragsnummer anzugeben. Wir empfehlen, die neue Bankverbindung zu verwenden. Alternativ können Sie die bisherige Bankverbindung bis auf Weiteres unverändert nutzen.
DE25 6004 0071 0541 0519 00
COBADEFFXXX
Commerzbank AG
Wenn Sie mit uns eine Einzelbeitragszahlung per Überweisung pro versicherte Person vereinbart haben, dann geben Sie in Ihrem Verwendungszweck bitte die jeweilige Vertragsnummer der Versicherung an. Hierbei ist bitte auf die vollständige Vorgabe der Versicherungsnummer incl. Minus als Trennzeichen (zwei Buchstaben-zehn Ziffern, siehe auch nachstehende Bilder oder oben unter Format der Vertragsnummer) zu achten.
Was ändert sich für Arbeitnehmer:innen?
Wie erfolgt die Neuanmeldung von Arbeitnehmer:innen im neuen System?
Wie sieht die neue Vertragsstruktur aus?
Die erforderliche Vertragsstruktur hat unsere Verwaltung bereits für Sie angelegt.
Was ist neu bei Zeitwertkonten?
Die Vertragsstruktur des Gruppenvertrages hat sich geändert:
Die einzelnen Rückdeckungsverträge (Einzelverträge) der Zeitkonten nennen zukünftig den Bedeckungsgrund.
Der Bedeckungsgrund ist bei der Altersteilzeit und bei Langzeitkonten im Einkontenmodell das „Wertguthaben“.
Bei den Langzeitkonten im Zweikontenmodell können wir zukünftig Dank der neueingeführten Bedeckungsgründe auf der Ebene der Einzelverträge zwischen „Mitarbeiter-Dotierung“ und „AG-Anteil“ differenzieren.
Für Langzeitkonten im Zweikontenmodell ist es zukünftig daher nicht länger notwendig, zwei inhaltsgleiche Gruppenverträge abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass wir auch Bestandsmodelle in ABS nur noch unter einer Gruppenvertragsnummer verwalten:
ATZ und LZK (Einkontenmodell):
- nur 1 Gruppenvertrag
- Bedeckungsgrund = Wertguthaben
LZK (Zweikontenmodell):
- nur 1 Gruppenvertrag
- Bedeckungsgrund = Mitarbeiter-Dotierung; AG-Anteil
Der Zahlungsprozess hat sich geändert:
Einzahlungen auf Gruppenverträge oder Dummynummern sind nicht mehr möglich!
Mit ABS erhalten die Kunden erst nach Anmeldung gesondert je Einzelvertrag die notwendigen Zahlungsinformationen (Bankverbindung, Verwendungszweck, etc.).
Damit kann die Einzahlung und im Anschluss die Policierung des Erstbeitrages erfolgen.
Ihr Ansprechpartner:
Für alle Themen zu ABS wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Leben- und Spezialsegmente im Betriebsgebiet
Gruppenring – Zeitwertkonten (Stuttgart): 0711/1292-64850
Gruppenring – Zeitwertkonten (Hannover): 0511/3570-6485