Das neue Verwaltungs­system in der betrieb­lichen Alters­versorgung

Noch mehr Transparenz
Allianz | Das neue Verwaltungssystem in der betrieblichen Altersversorgung: Grafische Abbildung eines Pfeils
  • Die Allianz stellt ihr Verwaltungssystem für die betriebliche Altersversorgung (bAV) um, mit der Absicht, die Daten zu­kunfts­or­ien­tiert zu verwalten.
  • Das neue Allianz Business System (ABS) ist für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer professionellen bAV-Verwaltung bestens ausgerüstet und wird sukzessive das Altsystem ablösen.
  • In einem ersten Schritt werden alle Neuanmeldungen zum Gruppenvertrag im neuen System policiert.
  • Der zweite Schritt ist die Übernahme der bereits bestehenden Versicherungen in das neue System.
Schritt: 01
Wir informieren Sie, wenn Ihre Neuanmeldungen zu Ihrem Gruppenvertrag künftig im neuen System policiert werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre internen Prozesse frühzeitig auf Anpassungsbedarf (z.B. Format der Versicherungsnummern) zu prüfen.
Schritt: 02
Ca. 1 Monat nach Erhalt des Informationsschreibens werden Sie über Ihren Umstellungstermin informiert und erhalten die neuen Gruppenvertragsnummern.
Schritt: 03
Nach Ihrem Umstellungstermin werden Ihre Neuanmeldungen im neuen System verwaltet.
Schritt: 04
In einer mehrmonatigen Übergangszeit werden beide Systeme parallel betrieben. So haben Sie ausreichend Zeit für eventuelle interne Anpassungen.
Schritt: 05

Bestehende Versicherungen werden vom alten in das neue System überführt.
In der Regel benötigen wir 1-2 (Teil-)Überführungen je Gruppenvertrag.

Schritt: 06
Fertig - Sie werden abschließend informiert, wenn alle aktiven Versicherungen des Gruppenvertrags überführt wurden.

Das neue ABS-Nummernformat gilt für Gruppenverträge und Versicherungen und besteht aus 2 Buchstaben, einem Minuszeichen und 10 Ziffern.

Beispiel: AL-1234567890

Wir empfehlen, Ihre Arbeitsabläufe und Software (Personalverwaltungssystem, Beitragszahlung) frühzeitig auf die Verarbeitung des neuen Vertragsnummernformats anzupassen.

Was möchten Sie gerne wissen?

Ändern sich die vertraglichen Vereinbarungen?

Alle vereinbarten Vertragsgrundlagen bleiben unverändert. Wir benötigen keine Unterschrift von Ihnen.

Wie erkenne ich, welche Versicherungen zu einem Gruppenvertrag gehören?

Die Information steckt im ABS nicht mehr in der Versicherungsnummer. Wir geben die zugehörige Gruppenvertragsnummer stets in Briefen und Listen an oder stellen sie über digitale Schnittstellen bereit.
Die Infografik zeigt einen Vergleich zwischen einem bisherigen und einem neuen System in einem tabellarischen Format. Sie besteht aus fünf Hauptkategorien: Gruppenvertragsnummer, Versicherung, Bezug zum Gruppenvertrag, Firmennummer APM/FVW und Personennummer APM/FVW. Im bisherigen System ist die Gruppenvertragsnummer "6/231465" und im neuen System "AL-8087394074". Die zweite Gruppe nennt die Vertragsnummer als "6/231456/00001" und im neuen System als "AL-9242348647". In der Kategorie Versicherung lautet die Nummer im bisherigen System "6/231465/00002" und im neuen System "AL-8088270199". Für den Bezug zum Gruppenvertrag ist die Nummer im bisherigen System "6/231465/00003". Die Gruppenvertragsnummer ist im bisherigen System Teil der Versicherungsnummer. Im neuen System wird die Gruppenvertragsnummer zusätzlich genannt und lautet "AL-3804529107". Die Firmennummer APM/FVW im bisherigen System ist "711 871050 000", die im neuen System ersatzlos entfällt, mit der Anmerkung, dass der Schriftverkehr stets über die Gruppenvertragsnummer erfolgt. Die Personennummer APM/FVW im bisherigen System ist "712 075382158", die ebenfalls im neuen System ersatzlos entfällt, wobei der Schriftwechsel stets über die Versicherungsnummer erfolgt.

Welches Format hat die Vertragsnummer?

Im ABS haben wir ein einheitliches Format:
Die Infografik zeigt in der ersten Spalte Beispiele für das neue Format: "AL-0987654321", "PW-5831234388" und "MD-9057194212". Die zweite Spalte beschreibt das neue Format wie folgt: "2 Buchstaben + Trennzeichen Minus + 10 numerische Stellen". Schließlich erklärt die dritte Spalte die Verwendung dieser neuen Formatierung. Sie wird verwendet für: "Nummer eines Gruppen-, Unter- oder Dachvertrags" und "Versicherungsnummer (unabhängig davon, ob die Versicherung einem Gruppen-/Untervertrag zugeordnet ist)".
Im heutigen System gibt es vier unterschiedliche Formate in verschiedenen Schreibweisen.
Die Infografik stellt verschiedene Formate für numerische Identifikatoren im Versicherungswesen dar und zeigt deren Verwendung. Sie besteht aus drei Spalten mit den Überschriften „Heutiges Format“, „Formatdefinition“ und „Wird verwendet für...“. Die erste Zeile beschreibt die Formate „6.123456“ und „6/123456“, die entweder aus einer numerischen Stelle plus Trennzeichen Punkt bestehen, oder aus einem Schrägstrich gefolgt von sechs numerischen Stellen mit führenden Nullen. Diese Formate werden für die Nummer eines Gruppenvertrags verwendet. Die zweite Zeile beinhaltet die Formate „6.123456.789“ und „6/123456/00789“. Die Formatdefinition enthält drei Optionen: eine numerische Stelle plus Trennzeichen Punkt; ein Schrägstrich plus sechs numerische Stellen und Trennzeichen Punkt; oder ein Schrägstrich gefolgt von bis zu fünf numerischen Stellen, teilweise mit führenden Nullen. Diese Formate werden für die Versicherung innerhalb eines Gruppenvertrags verwendet. Die dritte Zeile zeigt das Format „123456789“, welches aus neun numerischen Stellen besteht. Dieses Format wird für Versicherungen ohne Zuordnung zu einem Gruppenvertrag genutzt. Die vierte Zeile beschreibt die Formate „712 075382158“ und „711 871050 000“, die aus zwölf numerischen Stellen bestehen, beginnend mit der Zahl 7. Diese werden als Personen- bzw. Firmennummer beim Allianz-Pensions-Management e.V. und Freien Versorgungswerk e.V. verwendet.

Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten?

Das Bezahlverfahren bleibt unverändert. Wie bisher ist im Verwendungszweck die jeweilige Vertragsnummer anzugeben. Wir empfehlen, die neue Bankverbindung zu verwenden. Alternativ können Sie die bisherige Bankverbindung bis auf Weiteres unverändert nutzen.

DE25 6004 0071 0541 0519 00

COBADEFFXXX

Commerzbank AG

Wenn Sie mit uns eine Einzelbeitragszahlung per Überweisung pro versicherte Person vereinbart haben, dann geben Sie in Ihrem Verwendungszweck bitte die jeweilige Vertragsnummer der Versicherung an. Hierbei ist bitte auf die vollständige Vorgabe der Versicherungsnummer incl. Minus als Trennzeichen (zwei Buchstaben-zehn Ziffern, siehe auch nachstehende Bilder oder oben unter Format der Vertragsnummer) zu achten.

In einem Überweisungsträger sollte bei “Kunden-Referenznummer / Verwendungszweck” die Versicherungsnummer des neuen Systems angegeben werden, z. B. “AL-9312039847”.
Bitte summieren und überweisen Sie je Gruppenvertragsnummer, wenn Sie bisher mehrere Gruppenvertragsnummern hatten.
In einem Überweisungsträger sollte bei “Kunden-Referenznummer / Verwendungszweck” die Gruppenvertragsnummer des neuen Systems angegeben werden, z. B. “AL-9370084640”.

Was ändert sich für Arbeitnehmer:innen?

Arbeitnehmer:innen sind während der mehrmonatigen Übergangszeit auf das neue System nicht betroffen. Während der Übergangszeit gibt es für die bAV-Versicherungen im bisherigen System keine Veränderung. Erst mit der Übernahme aus dem bisherigen System erhält diese Versicherung eine neue Versicherungsnummer. Eine Information der Arbeitnehmer:innen ist daher aktuell nicht erforderlich.

Wie erfolgt die Neuanmeldung von Arbeitnehmer:innen im neuen System?

Bitte geben Sie stets die neue Gruppen- bzw. sofern vorhanden Untervertragsnummer an. Alle Anmeldewege sind wie bisher verfügbar.

Wie sieht die neue Vertragsstruktur aus?

Das ABS bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Unternehmensstruktur genauer abzubilden durch:
Die Infografik zeigt die Struktur von Verträgen in drei Ebenen. Oben liegen die "Dachverträge", die optional ab zwei Gruppenverträgen sind. Darunter liegen "Gruppenverträge", die obligatorisch sind. An der unteren Ebene stehen "Unterverträge", die optional sind und zusätzliche Strukturierungsmöglichkeiten bieten, zum Beispiel für Tochterfirmen, Beteiligungen oder bei getrennter Abrechnung.

Die erforderliche Vertragsstruktur hat unsere Verwaltung bereits für Sie angelegt.

Was ist neu bei Zeitwertkonten?

Die Vertragsstruktur des Gruppenvertrages hat sich geändert: 

Die einzelnen Rückdeckungsverträge (Einzelverträge) der Zeitkonten nennen zukünftig den Bedeckungsgrund. 
Der Bedeckungsgrund ist bei der Altersteilzeit und bei Langzeitkonten im Einkontenmodell das „Wertguthaben“. 
Bei den Langzeitkonten im Zweikontenmodell können wir zukünftig Dank der neueingeführten Bedeckungsgründe auf der Ebene der Einzelverträge zwischen „Mitarbeiter-Dotierung“ und „AG-Anteil“ differenzieren. 
Für Langzeitkonten im Zweikontenmodell ist es zukünftig daher nicht länger notwendig, zwei inhaltsgleiche Gruppenverträge abzuschließen. 

Bitte beachten Sie, dass wir auch Bestandsmodelle in ABS nur noch unter einer Gruppenvertragsnummer verwalten:

ATZ und LZK (Einkontenmodell):
-  nur 1 Gruppenvertrag
-  Bedeckungsgrund = Wertguthaben

LZK (Zweikontenmodell):
-  nur 1 Gruppenvertrag
-  Bedeckungsgrund = Mitarbeiter-Dotierung; AG-Anteil        

Der Zahlungsprozess hat sich geändert:  
Einzahlungen auf Gruppenverträge oder Dummynummern sind nicht mehr möglich!
Mit ABS erhalten die Kunden erst nach Anmeldung gesondert je Einzelvertrag die notwendigen Zahlungsinformationen (Bankverbindung, Verwendungszweck, etc.). 
Damit kann die Einzahlung und im Anschluss die Policierung des Erstbeitrages erfolgen.

Ihr Ansprechpartner:  
Für alle Themen zu ABS wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Leben- und Spezialsegmente im Betriebsgebiet 

Gruppenring – Zeitwertkonten (Stuttgart):       0711/1292-64850
Gruppenring – Zeitwertkonten (Hannover):     0511/3570-6485