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Private Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige

Schütze das Wertvollste, was du hast.
Erfahren Sie alles über die private Krankenversicherung für Selbstständige.

Unsere Auszeichnungen

Testsiegel Focus Money Ausgabe 43/2025: Allianz hat die besten Gesundheitsservices. Die Bestnote wurde insgesamt an 4 Versicherer vergeben.

Focus Money und DFSI Ratings zeichnen Allianz als beste private Krankenversicherung aus. Ausgabe 46/25.

  • Sie sind haupt­beruflich selbsts­tändig, Frei­berufler:in oder Existenz­gründer:in? Dann können Sie sich für die private Kranken­ver­sicherung mit starken Leistungen entscheiden. Denn Ihre Gesundheit ist existenziell und Sie sollten bestens abgesichert sein.
  • Besonders attraktiv ist die hohe Selbstbeteiligung von bis zu 30 Prozent und eine Beitragsrückerstattung von bis zu 40 Prozent bei Leistungsfreiheit. Die Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm sind hiervon ausgenommen!
  • Weiterer Vorteil: Ihre Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind unter Umständen sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung.
  • Die neuen Tarife bieten Ihnen hohe Flexibilität und ein hervor­ragendes Preis-­Leistungs­verhältnis. Zudem sind in allen Tarifen viele Familien-Leistungen inklusive.
  • In wenigen Minuten Tarife vergleichen und direkt online abschließen. Sicher und transparent.

  • Beratung gewünscht? Jetzt Termin bei Allianz Ansprechpartner:in in Ihrer Nähe vereinbaren.

Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.
Schritt: 01
Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.
Schritt: 02

Ent­scheiden Sie sich für die Selbt­beteili­gung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt.

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
Schritt: 03

Wählen Sie den Zahn­schutz in der Höhe, die für Sie persön­lich passend ist. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell entscheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
Schritt: 04
Unsere Empfehlung: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen in Anspruch nehmen? Mit dem Baustein Meine­Wechsel­option bleiben Sie flexibel und können bis zu dreimal Ihren Tarif für höhere Leistungen anpassen - und das ohne erneute Gesundheits­prüfung.
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In dem folgenden Beispiel liegen die Kosten für eine PKV für Selbst­ständige bei 777,26 Euro monatlich. Die monat­lichen Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind abhängig vom Alter bei Vertrags­schluss, dem aktuellen Gesundheits­zustand und dem gewählten Tarif­umfang. Das Krankentagegeld ist abhängig von der Karenzzeit und dem versicherten Tagessatz. Selbst­ständige zahlen oft weniger als in der GKV und können mit einer geringen Selbst­beteiligung den Beitrag deutlich be­ein­flussen. In diesem Bei­spiel sind die Bei­träge für eine selbst­ständige Person mit einem Ein­tritts­alter von 30 Jahren ohne Kinder gegen­übergestellt. Nicht berücksichtigt wurde die Beitrags­rückerstattung mit dem Bonus bis zu 30 Prozent. Diesen erhalten Selbst­ständige, wenn Sie in einem Kalender­jahr keine Rechnungen ein­reichen. Die PKV bietet gerade für Selbst­ständige mit schwankenden Ein­kommen eine hohe Planungs­sicherheit, da die Beiträge un­abhängig vom Ein­kommen sind, anders als in der GKV. Selbstständige in der GKV mit einem Ein­kommen ab 5.812,50 Euro (Beitrags­bemessungs­grenze 2026) zahlen den Höchst­beitrag. Dieser liegt bei 1.261,31 Euro monatlich.

Garantiert sind 10 Prozent Rückerstattung bei Leistungsfreiheit und bis zu 20 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

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Einkommen pro Monat
PKV-Beitrag pro Monat
GKV-Beitrag pro Monat
3.000 € 707,06 € 651,00 €
4.000 € 728,12 € 868,00 €
6.000 € 777,26 € 1.261,31 €

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 100 € täglich: 70,20 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €

*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung  1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent

Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. Alle Werte mit Stand 2026.
Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 130 € täglich: 91,26 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €

*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent

Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 200 € täglich: 140,40 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €

*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent

Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 3.000 €): 525 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 3.000 €): 126 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 4.000 €): 700 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 4.000 €): 168 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.017,18 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Gesamtbeitrag als 30-jährige Person ohne Kinder mit einem Einkommen von 6.000 € brutto monatlich mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Mit den Zusatz­bau­steinen können Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen in der privaten Kranken­versicherung ihren Gesund­heits­schutz zusätzlich ergänzen. Zum Beispiel mit der für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen unverzicht­baren Kranken­tage­geld­versicherung oder der Beitrags­entlastung im Alter.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung bietet einen Versicherungs­schutz für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen vor Verdienst­ausfall. Wenn Selbst­ständige in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten sie nicht auto­matisch eine Lohnfort­zahlung bei Arbeits­unfähig­keit. Deshalb ist der Zusatz­baustein "Kranken­tagegeld" für Selbst­ständige unab­dingbar. Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden können.

MeineWechseloption

Ihren Versicherungs­schutz können Sie bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Beachten Sie, dass dies nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen kann.

Garantierte Beitragsentlastung

Mit dem Tarif MeineBeitragsentlastung können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige im Alter senken – lebens­lang und garantiert. Den Zeitpunkt der Entlastung können Sie in der Altersspanne zwischen 60 und 70 Jahren frei wählen. Die Ein­zahlungen sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Voll­versicherung steuerlich absetzbar.

Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung der Allianz schließt für Sie die finanzielle Lücke, die die private Pflege­pflicht­versicherung nicht abdeckt. Sie erhalten ein Pflege­tagegeld, mit dem Sie z.B. wichtige Gesundheits­leistungen für Frei­berufler:innen oder Selbst­ständige abdecken können. Warum für Sie die private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Rat­geber heraus.

Krankenhaustagegeld

Mit dem Krankenhaustagegeld sind Sie finanziell gut abge­sichert, falls ein Kranken­haus­aufenthalt erforderlich ist. Das Kranken­haus­tage­geld steht Ihnen zur freien Ver­fügung, um zum Beispiel zusätz­liche Kosten abzu­decken.
  • In wenigen Minuten Tarife vergleichen und direkt online abschließen. Sicher und transparent.

  • Beratung gewünscht? Jetzt Termin bei Allianz Ansprechpartner:in in Ihrer Nähe vereinbaren.

Haben Sie noch Fragen zur privaten Krankenversicherung der Allianz?
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Mo-Fr 8-19 Uhr
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Was möchten Sie gerne wissen?

Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?

In jungen Jahren beinhalten die Beiträge einen Spar­anteil, den die Allianz Private Kranken­ver­sicherung verzinslich anlegt. Somit sorgt die private Kranken­versicherung für das Alter vor. Die Alterungs­rückstellungen (umgangs­sprachlich oft Alters­rück­stellungen genannt) sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter nicht zu stark steigen. Dabei kommt es anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht darauf an, ob Ihr Tarif für den Neu­zugang offen ist oder nicht. Anders als vielfach ange­nommen, spart in der privaten Kranken­versicherung jeder Jahrgang für sich, ein Tarif kann also gar nicht "vergreisen".

 

Außerdem bietet die Allianz mit der garantierten Beitrags­entlastung in der privaten Kranken­versicherung im Alter einen attraktiven Zusatzbaustein. Mit dem Tarif MeineBeitragsentlastung können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter deutlich reduzieren.

Mehr zum Thema private Krankenversicherung im Rentenalter lesen Sie in unserem Ratgber.

Kann ich nach Beendigung meiner Selbstständigkeit die private Krankenversicherung behalten?

Das kommt darauf an, ob Sie nach Beendigung Ihrer Selbst­ständigkeit als Arbeit­nehmer:in tätig sind und Ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) liegt. Dann können Sie sich nach wie vor privat kranken­versichern.

Fällt Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgeltgrenze, müssen Sie sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung gesetzlich pflichtversichern. Normaler­weise spielt die Beitrags­bemessungs­grenze für die private Kranken­versicherung keine Rolle.

Mehr Informationen rund um die private Krankenversicherung finden Sie in unseren Ratgebern.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Auch bei Arbeits­losig­keit gilt für alle Bundes­bürger die Kranken­versicherungs­pflicht. Ab einem Bezug von Arbeitslosen­geld I (ALG I) müssen Sie allerdings meist in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.

Aber es gibt Ausnahmen für die private Kranken­versicherung bei Arbeits­losig­keit: Eine Befreiung von der Versicherungs­pflicht ist möglich, wenn Sie über die letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. In diesem Fall können Sie in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Details zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeits­losigkeit finden Sie im Ratgeber.

Lohnt sich ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung, um Kosten zu sparen?

Bei einem Wechsel sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei der neuen Versicherung als Neu­kunde oder Neu­kundin behandelt werden. Das bedeutet, dass Sie gegebenen­falls nur einen Teil Ihrer Alterungs­rück­stellungen über­tragen können. Trotzdem ist unter anderem Ihr aktuelles Alter beim neuen Versicherungs­unter­nehmen ausschlag­gebend für Ihren Beitrag. Somit lohnt es meist nicht, mit dem Ziel einer möglichen Beitrags­ersparnis zu wechseln.

Des Weiteren wird eine Gesund­heits­prüfung not­wendig sein. Sollte sich Ihr Gesund­heits­zustand verschlechtert haben oder Vor­erkrankungen hinzu­gekommen sein, könnte dies eine Ablehnung, evtl. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse bedeuten.

Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre bestehende private oder gesetzliche Kranken­ver­sicherung erst, wenn das neue Versicherungs­unter­nehmen schriftlich bestätigt hat, dass Sie auf­ge­nommen werden!

Warum ist Krankentagegeld so wichtig für Selbstständige?

Weil haupt­beruflich Selbst­ständige, Frei­berufler oder Frei­beruflerinnen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kranken­geld über einen Arbeitgeber haben - im Gegen­satz zu Arbeit­nehmern und Arbeit­nehmer­innen. Sie sollten daher dringend eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen. Ansonsten führt Arbeits­unfähig­keit wegen Krank­heit bzw. die gesetz­liche Mutter­schutz­zeit zu einem Einkommens­verlust.

Als haupt­beruflich selbst­ständige Person oder Frei­berufler:in können Sie sich bereits ab der zweiten Woche der Arbeits­unfähig­keit mit einer Kranken­tage­geld­versicherung ab­sichern.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Kranken­geld für Selbst­ständige.

Wer kann sich privat versichern?

Selbst­ständige sind kranken­versicherungs­pflichtig. Aber sie dürfen wählen, ob sie sich in der privaten oder gesetz­lichen Kranken­versicherung versichern wollen. Eine private Kranken­versicherung (PKV) für haupt­beruflich Selbst­ständige & Frei­berufler:innen (Free­lancer) ist unab­hängig vom Einkommen oder der Jahres­arbeits­entgelt­grenze möglich. Dies gilt auch für Existenz­gründer:innen.

Eine Übersicht zu den verschiedenen Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung finden Sie hier