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Private­ Kranken­versicherung der Allianz für Ärzt:innen und Medizin­studierende

Jetzt Wechselvorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Krankenversicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit (in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Kranken­kasse.
  • Als Neukund:in der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den Tarifen ÄrztePlus 100 und ÄrzteBest 100 auf bis zu 30 % Beitrags­rückerstattung ab dem ersten Jahr.
Allianz Private Krankenversicherung für Ärzte: Arzt mit Akte in der Hand lacht mit Patientin.

Unsere Auszeichnungen

Focus Money zeichnet die Allianz in Ausgabe 43/2025 in zwei Kategorien mit der Bestnote aus: Beste digitale Services und beste Gesundheitsservices.
  • Als Arzt oder Ärztin geben Sie täglich viel für die Gesundheit anderer. Sie wissen, wie wertvoll eine erstklassige Absicherung als Privat­patient sein kann. Berechnen Sie sich die speziellen Mediziner­tarife der Allianz mit exklusiven Services.
  • Starke Gesundheits­leistungen: 100 Prozent Erstattung bei ambulanter Behandlung, im Kranken­haus, Be­handlung in Privat­kliniken und Zahn­behandlung.
  • Bis zu 30 Prozent Beitrags­rück­erstattung (BRE) mit dem Allianz BONUS-Programm: Neukund:innen profitieren vom Wechselvorteil beim Wechsel der Kranken­versicherung hin zur Allianz.
  • Als einer der größten Ärzte­versicherer Deutschlands bieten wir attraktive Sonder­konditionen und Vorteile, zum Beispiel keine Wartezeiten.

Welche Leistungen Ihnen als Arzt, Ärztin oder Medizin­student:in auch wichtig sind, bei der Allianz sind Sie richtig. Die private Kranken­versicherung (PKV) bietet einen leistungs­starken Komfort­schutz oder einen Premium­schutz mit Höchst­leistungen. Für Medizin­studierende und Mediziner:innen in der Fach­arzt­ausbildung gibt es beide Varianten als günstige Ausbildungs­tarife. Hier ein Auszug der wichtigsten Leistungen und Services, die Sie mit individuellen Zusatz­bausteinen wie einem Kranken­tagegeld erweitern können.

Grundsätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aufgenommen werden. Ausbildungstarife sind bis zum vollendeten 39. Lebensjahr abschließbar.
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Wann kann man als Arzt, Ärztin oder Medizinstudent:in in die PKV wechseln?

  • Für Medizin­studierende ist bis zu Beginn des Studiums bis 24 Jahre in der Regel eine kostenlose Mit­versicherung über die Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung möglich. Ab dem 25. Geburtstag endet die Familien­versicherung. Dann gilt auch für Studierende die Versicherungs­pflicht. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie sich in der privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung versichern. Eine private Kranken­versicherung für Studierende ist meist eine gute Wahl. Denn die Allianz Ärzte­tarife für Medizin­studierende bieten äußerst attraktive Konditionen und deutlich bessere Leistungen als die Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung.
    Interessant für Sie könnte auch eine Anwartschafts­versicherung sein. Damit können Sie sich Ihren Gesundheits­zustand und das Eintritts­alter für die spätere Rück­kehr in die PKV sichern.

    Oder der Optionstarif OptionFlexiMed: Die günstige Option für einen Wechsel in die PKV für Studierende und Berufseinsteiger:innen. Auch hier sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheits­zustand und Vorteile im BONUS-Programm.
  • Als an­gestellter Arzt bzw. Ärztin ist ein Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die private Kranken­versicherung möglich, wenn Sie die Versicherungs­pflicht­grenze, auch Jahres­arbeits­entgelt­grenze genannt, über­schreiten. Diese Einkommens­grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro Jahres­gehalt. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Rat­geber.
  • Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung (selbst­ständig tätig oder Einkommen über der aktuellen Jahres­arbeits­entgelt­grenze) können Sie die gesetzliche Kranken­versicherung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
  • Wenn Sie bereits privat kranken­versichert sind, können Sie Ihre aktuelle private Kranken­versicherung nach Ablauf der Mindest­laufzeit zum 31.12. oder zum Ende des Versicherungs­jahres mit einer Frist von drei Monaten beim Versicherer kündigen.
  • Zusätzlich haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht zum 31.12., falls Ihre aktuelle private Kranken­versicherung die Beiträge zum Jahres­wechsel erhöht.
  • Als nieder­gelassene Ärztin bzw. Arzt mit einer eigenen Praxis sind Sie nicht versicherungs­pflichtig. Das heißt, Sie können in die private Kranken­versicherung wechseln – un­abhängig von Ihrem Ein­kommen. Ärzt:innen ohne Versicherung gibt es in Deutschland in der Regel nicht.

Warum lohnt sich für Sie als Arzt, Ärztin ein Ärztetarif der Allianz besonders?

Als einer der größten Ärzte­versicherer Deutschlands bieten wir Ihnen als Arzt oder Ärztin in unseren beiden Tarifen ÄrztePlus 100 und ÄrzteBest 100 hervorragende Leistungen im ambulanten Bereich und im Kranken­haus, beim Zahn­arzt, der Zahn­ärztin und im Ausland. Außerdem gibt es viele exklusive Services.
Erstattungen werden bis über die Höchst­sätze hinaus bezahlt. Es gibt Kosten­erstattungen für anerkannte, alternative Behandlungs­methoden oder die Behandlung in Privat­kliniken. Das sind nur einige der besonderen Merkmale in den Ärzte­tarifen der Allianz.

Ihr besonderes Plus:

  • Wir versichern Sie günstig durch unsere Gruppen­tarife mit nahezu allen ärztlichen Versorgungs­werken wie Ärzte­kammern, dem Marburger Bund und dem Verband der Heil­berufe für Human­mediziner. Davon profitiert auch Ihre gesamte Familie, denn Sie können Ihre Familien­angehörigen zu den günstigen Ärzte­konditionen mit­versichern.
  • Zudem bieten wir Ihnen sehr gute Konditionen, wenn Sie noch im Studium oder Jung­mediziner:in sind.
  • Wenn Sie keine Arzt­rechnungen einreichen, dann erstatten wir Ihnen über das Allianz BONUS-Programm bis zu 30 Prozent Ihrer Beiträge zurück. 

Wozu bildet die private Krankenversicherung Altersrückstellungen?

Im Alter dient diese Rück­stellung dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung zu finanzieren, ohne dass Ihre Beiträge entsprechend steigen. Kranken­versicherungs­beiträge sind so berechnet, dass jüngere Versicherte zu Beginn einen höheren Beitrag zahlen, als sie rein rechnerisch zu diesem Zeit­punkt für medizinische Leistungen benötigen. Durch dieses "Mehr" an Beiträgen sammelt sich Kapital an, das in die Alters­rückstellungen fließt und dort verzinslich angelegt wird.

Welche Besonderheiten gibt es für den Amtsarzt, die Amtsärztin?

Amtsärzt:innen sind nicht per se verbeamtet und damit beihilfe­berechtigt. Sie können aber unter Umständen verbeamtet werden und haben dann einen Beihilfe­anspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite private Krankenversicherung für Beamte.

Kann man als Arzt, als Ärztin auch Beihilfetarife in der PKV abschließen?

Ja, wenn Sie als Arzt, als Ärztin einen An­spruch auf Beihilfe haben. Dann bietet die Allianz spezielle Beihilfe­tarife für Sie an.