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Private Kranken­versicherung der Allianz­

  • Ob bei regulären ärztlichen Unter­suchungen, zahn­ärztlichen Behand­lungen oder im Kranken­haus: Im Krankheits­fall sichern Sie sich mit den Tarifen der Allianz erstklassige Gesund­heits­leistungen und um­fassende Services, ohne lange Warte­zeiten.
  • Die Allianz bietet spezielle Tarife in der privaten Kranken­versicherung (PKV) für Selbst­stän­dige, Ärzte und Ärztinnen, Stu­die­ren­de, Beamte (Personen mit An­spruch auf Bei­hilfe) sowie An­ge­stellte.
  • Pro­fi­tie­ren Sie von um­fassenden Leistungenattrak­tiven Zusatz­bau­stei­nen, digitalen Services und einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis in der Allianz Gesundheits-App.
  • Es gibt Geld zurück: Bei­trags­rück­er­stat­tung von bis zu 40 Prozent bei Leistungs­freiheit mög­lich für Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen.
  • Außerdem können sich Neu­kun­den und Neu­kun­din­nen über einen Wechsel­vorteil freuen.

Bei Angestellten muss das regel­mäßige Arbeits­ent­gelt über der Jahres­arbeits­ent­gelt­grenze (69.300 Euro in 2024) liegen.

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Bleiben die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter stabil?

Je älter Sie werden, desto öfter müssen Sie wahrscheinlich ab und an zum Arzt oder zur Ärztin. Für die private Kranken­versicherungen steigen dem­entsprechend die Kosten – sei es gesetzlich oder privat. In der privaten Kranken­versicherung werden dafür jedoch sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch sind die altersbedingt steigenden Kosten bereits im Beitrag berücksichtigt. Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung steigen also nicht durchs Älterwerden.

Jedoch führen die steigende Lebens­erwartung, die inflationäre Wirtschafts­entwicklung sowie der medizinische Fortschritt zu zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Durch den medizinische Fortschritt entwickeln sich im Laufe der Zeit bessere Behandlungs­verfahren für viele Erkrankungen. Allerdings steigen damit auch die Kosten für das Gesundheitssystem. 

Daher kann es im Laufe der Jahre auch zu Beitrags­anpassungen in der privaten Kranken­versicherung kommen. Damit die Beiträge nicht beliebig erhöht werden können, unter­liegen Bei­trags­anpassung­en dem Gesetz. Gemäß den gesetz­lichen Vor­schrif­ten führen Versicherungs­unter­nehmen jährlich Gegen­über­stellungen der tatsächlichen Kosten mit den kalkulierten Ausgaben durch. Überschreiten die Abweichungen nicht nur vorübergehend eine bestimmte Schwelle und stimmt ein unabhändiger Treuhänder zu, werden die Beiträge angepasst.

Damit die Kosten auch im Alter nicht zu stark steigen, wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetz­licher Beitrags­zu­schlag von 10 Prozent auf den Monats­beitrag erhoben. Ab dem 60. Lebens­jahr entfällt dieser Zuschlag. Die angesparten Gelder sowie weitere Mittel aus Zinsüberschüssen werden ab dem 65. Geburts­tag der ver­sicherten Person dazu genutzt, Beitrags­erhöhungen aus­zugleichen bzw. ab­zumildern.

Welche exklusiven Serviceangebote gibt es in der privaten Krankenversicherung?

Die Kundinnen und Kunden der Allianz Krankenvollversicherung finden auf der Gesundheitswelt eine Übersicht über die kostenfreien, exklusiven Serviceangebote. Hier zwei Beispiele:

Arzneimittelservice: Kostenfreie Lieferung nach Hause und keine Vorauszahlung

Patientenbegleiter: Persönliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt

Für eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen stehen kostenfreie Coaching-Programme zu Verfügung. Diese ersetzen zwar keinen Arztbesuch, können aber helfen, im Alltag besser mit der Erkrankung zurecht zu kommen:

Übernimmt die private Krankenversicherung auch Kosten für Behandlungen im Ausland?

Ja, je nach Tarif übernimmt die private Kranken­versicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der an­fallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefon­ischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe), medizinisch notwendigen Rück­transport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arznei­mitteln.

Die private Kranken­versicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.

Mehr Themen zur privaten Krankenversicherung lesen Sie in unseren Ratgebern.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Wenn Sie Ihren Kranken­versicherungs­schutz einer privaten Kranken­versicherung vorüber­gehend nicht mehr benötigen oder vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen, dann lohnt sich oftmals eine Anwartschafts­versicherung. In diesem Fall kündigen Sie nicht Ihr aktuelles Ver­sicherungs­verhältnis, sondern „pausieren“ es. Dazu wurde die Anwartschafts­versicherung entwickelt.

Mit einer Anwartschafts­versicherung können Sie sich Ihren Versicherungs­schutz auch für die Zukunft sichern. Das heißt, bei Rückkehr in die private Kranken­versicherung müssen Sie keine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen. Dafür zahlen Sie einen geringen Anteil Ihres aktuellen Beitrags. Es gibt zudem die Möglichkeit, auch die Alterungs­rückstellungen im Tarif weiter zu zahlen. Damit wird das künftige Risiko einer alters­bedingten Beitrags­erhöhung reduziert. 

Mehr dazu finden Sie in unserem Anwart­schafts­versicherungs-Ratgeber.

Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?

Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungs­frist bei der gesetzlichen Kranken­versicherung zwei Monate zum Monats­ende.

Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicherung am 23.1., dann beginnt die Kündi­gungs­frist am 1.2. Der Wechsel in die private Kranken­versicherung und der ent­sprechende Versicherungs­schutz wird dann zum 1.4. wirksam.

Achtung: Die Mindest­bindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Kranken­versicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung.

Finden Sie im Ratgeber alle Informationen zum Wechsel: Von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche und um­ge­kehrt.