Je älter Sie werden, desto öfter müssen Sie wahrscheinlich ab und an zum Arzt oder zur Ärztin. Für die private Krankenversicherungen steigen dementsprechend die Kosten – sei es gesetzlich oder privat. In der privaten Krankenversicherung werden dafür jedoch sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch sind die altersbedingt steigenden Kosten bereits im Beitrag berücksichtigt. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen also nicht durchs Älterwerden.
Jedoch führen die steigende Lebenserwartung, die inflationäre Wirtschaftsentwicklung sowie der medizinische Fortschritt zu zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Durch den medizinische Fortschritt entwickeln sich im Laufe der Zeit bessere Behandlungsverfahren für viele Erkrankungen. Allerdings steigen damit auch die Kosten für das Gesundheitssystem.
Daher kann es im Laufe der Jahre auch zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung kommen. Damit die Beiträge nicht beliebig erhöht werden können, unterliegen Beitragsanpassungen dem Gesetz. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften führen Versicherungsunternehmen jährlich Gegenüberstellungen der tatsächlichen Kosten mit den kalkulierten Ausgaben durch. Überschreiten die Abweichungen nicht nur vorübergehend eine bestimmte Schwelle und stimmt ein unabhändiger Treuhänder zu, werden die Beiträge angepasst.
Damit die Kosten auch im Alter nicht zu stark steigen, wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 Prozent auf den Monatsbeitrag erhoben. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt dieser Zuschlag. Die angesparten Gelder sowie weitere Mittel aus Zinsüberschüssen werden ab dem 65. Geburtstag der versicherten Person dazu genutzt, Beitragserhöhungen auszugleichen bzw. abzumildern.