Ja. Auch wenn Kinder beihilfeberechtigter Beamte über eine sogenannte Restkostenversicherung in der PKV "mitversichert" sind, schließen Sie für jedes Kind einen eigenen Vertrag ab. Dabei erfragt der Versicherer bei der Antragstellung durch Gesundheitsfragen, welche Diagnosen oder Vorerkrankungen bei Ihrem Kind bekannt sind.
Übrigens: Ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern, ist bei PKV-versicherten Beamten vom Einkommen abhängig. Liegt Ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und verdienen Sie mehr als Ihr Ehepartner, ist eine Familienversicherung in der GKV nicht möglich.