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Jetzt Wechselvorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!

    Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.

    Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Als Neukund:in der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Beihilfetarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung.

Private­ Kranken­versicherungen für Beamte­ auf Widerruf­

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Beamte auf Widerruf (z.B. Beamtenanwärter:in) erhalten von ihrer Dienstherrin bzw. Dienstherren im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfe­leistungen (Beihilfe) für entstandene Kosten.
  • Die Höhe der Beihilfe fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Abgedeckt wird jeweils nur ein Teil der Krankheits­kosten. Es entstehen zum Teil hohe Restkosten.
  • Diese Restkosten können Sie mit Beihilfetarifen und gegebenenfalls Beihilfe­ergänzungs­tarifen der Allianz in der Regel vollständig und bis zu 100 Prozent absichern.
  • Die Allianz bietet: Hohe Sicherheit für Ihre Beiträge durch Finanzstärke, bis zu 50 Prozent Beitrags­rückerstattung und viele flexible Zusatz­bausteine wie Einbett- und Zweibettzimmer.
Hervorragend abgesichert
Richtig versichert und rundum versorgt: Leistungsstarke Tarife für Beamte in jeder Lebenssituation und ausgezeichnete Gesundheitsservices. 
Allianz - Focus Money - Beste Gesundheitsservices
Wechselvorteile für PKV- und GKV-Wechsler:innen. Neukundinnen und -kunden können jetzt profitieren und mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung bei der Allianz einsteigen. 

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein! 

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Versicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse. 
  • Als Neukund:in der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Beihilfetarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung ab dem ersten Jahr. 

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Häufige Fragen
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Was gibt es bei Angehörigen und Kindern in der PKV für Beamte und Beamtinnen zu beachten?

Auch Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder können berück­sichtigungs­fähige Angehörige bei der Beihilfe sein. Wie viel Beihilfe Ihre Angehörigen erhalten, richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfe­bemessungs­satz. In den meisten Bundes­ländern (außer Bremen und Hessen) gilt der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz.

Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebens­partner:innen erhalten nur Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Einkommens­grenze nicht über­schreitet. Für Beamte und Beamtinnen liegt die Höhe des personen­bezogenen Beihilfe­bemessungs­satzes in der Regel bei 50 Prozent, für Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen in der Regel bei 70 Prozent. Übrigens: Eine Familien­versicherung in der GKV über den anderen Ehe­partner oder die andere Ehepartnerin ist nicht möglich, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze/Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt und Sie mehr als Ihr GKV-versicherter Ehepartner bzw. Ihre GKV-versicherte Ehepartnerin verdienen.

Für Kinder erhalten Sie als Beamter oder Beamtin so lange Beihilfe, wie ein Anspruch auf Kinder­geld besteht (in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebens­jahres). Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in der Aus­bildung ist, ein frei­williges soziales Jahr leistet oder studiert. Der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz für Kinder beträgt in der Regel 80 Prozent.

Beachten Sie bitte, dass Kinder beihilfe­berechtigter Beamte und Beamtinnen über eine sogenannte Restkosten­versicherung in der PKV "mitver­sichert" sind. Das heißt, Sie schließen für jedes Kind einen eigenen Vertrag ab. Bei der Antrag­stellung erfragt der Versicherer durch Gesundheitsfragen, welche Diagnosen oder Vor­erkrankungen bei Ihrem Kind bekannt sind.

Die Grenze ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Beim Bund und einigen Bundesländern (z.B. Berlin) liegt sie bei derzeit 21.832 Euro des Bruttojahreseinkommens bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr (andere Bundesländer weichen teilweise erheblich von den 21.832 Euro ab). 

Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfebemessungssätze, da die Absicherung bundeländerspezifisch ist.

Was passiert mit meiner PKV nach Abschluss des Referendariats?

Das kommt darauf an, ob Sie nach Ihrem Referendariat zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Probe (und anschließend auf Lebens­zeit verbeamtet) werden oder die Beamten­lauf­bahn verlassen.

Entscheiden Sie sich nach Abschluss des Referendariats, eine Anstellung in der freien Wirtschaft anzunehmen und liegen unter der Jahres­arbeits­entgeltgrenze, wechseln Sie von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung.

Führen Sie die Beamten­lauf­bahn fort, können Sie nach dem Referendariat in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Für Beamte ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung zudem möglich. Spezielle Anwärter-Tarife entfallen nach Ende des Referendariats in der PKV. Stattdessen erhalten Sie einen vollwertigen Beihilfe­tarif inklusive Alterungs­rückstellungen.

Ist eine Selbst­beteiligung als Beamter oder Beamtin in der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Einen PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung (auch Selbst­behalt genannt) bieten nur wenige Versicherungs­gesellschaften für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf an. Beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen müssen in der Regel nur verbleibende Krankheits­kosten zwischen 20 und 50 Prozent tragen.

Beim Selbst­behalt übernehmen Sie als Versicherungs­nehmer:in einen fest definierten Betrag Ihrer Krankheits­kosten. Im Gegenzug verringert sich Ihr Monats­beitrag der privaten Kranken­versicherung. Erst wenn Ihre Krankheits­kosten die vereinbarte Selbst­beteiligung übersteigen, erstattet Ihre PKV die anfallenden Kosten. Bei einer prozentualen Selbst­beteiligung erstattet der Versicherer die Krankheits­kosten abzüglich des vereinbarten Prozent­satzes. Die Selbst­beteiligung pro Jahr ist wie bei der absoluten Selbst­beteiligung auf einen Höchst­betrag gedeckelt.

Es sind auch Aus­nahmen möglich, nämlich niedrigere verbleibende Rest­kosten durch höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Ab­sicherung bundes­länder­spezifisch ist.

Gibt es Kündigungsfristen in der GKV zu beachten, wenn Beamte und Beamtinnen in die PKV wechseln?

Es gibt keine Kündigungsfristen zu beachten. Sind Sie im Vorfeld der Verbeamtung ein pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (gilt auch bei einer Familienversicherung), ist ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen möglich. Hintergrund ist, dass sich die pflichtige GKV-Mitgliedschaft immer automatisch ab dem Tag der Verbeamtung auflöst. Daher brauchen Sie auch keine Kündigungsfrist einhalten.

Allerdings muss ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig kündigen, da ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen nicht möglich ist. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der gesetzlichen Krankenkasse am letzten Tag des Monats eingehen, damit der Wechsel in der privaten Krankenversicherung zum übernächsten Monat vorgenommen werden kann.

Die Kündigung der GKV-Mitglied­schaft ist erst mit der Aufnahmebestätigung der PKV wirksam. Damit beginnt Ihre Absicherung über die private Kranken­versicherung.

Können Beamtinnen und Beamte die Beiträge für die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Sie können Ihre Beiträge als Vorsorge­aufwendungen prinzipiell in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern auch für die Ihrer Familien­mitglieder. Steuerlich geltend machen können Sie generell nur Leistungen im Rahmen der sogenannten Grund­versorgung. Zusatz­bau­steine Ihrer privaten Kranken­versicherung bleiben in der Regel unberücksichtigt.

Kommen Beamte und Beamtinnen mit Vorerkrankungen in die PKV?

Alle Beamtinnen und Beamte bzw. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf haben durch die sogenannte Beamten-Öffnungsaktion Anspruch auf den Zugang zur PKV. Das heißt, auch wenn Sie chronische oder psychische Vor­erkrankungen haben, steht Ihnen die PKV offen. Mögliche Risiko­zuschläge sind dabei auf 30 Prozent begrenzt. Im Rahmen der Öffnungs­klausel darf der erste rechts­gültige PKV-Antrag nicht abgelehnt werden.