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Private Krankenversicherung für Angestellte

Schütze das Wertvollste, was du hast.
Allianz - Private Krankenversicherung - Angestellte: Zwei Männer und eine Frau lachend vor einem Laptop

Unsere Auszeichnungen

Focus Money und DFSI Ratings zeichnen Allianz als beste private Krankenversicherung aus. Ausgabe 46/25.

Testsiegel Focus Money Ausgabe 43/2025: Allianz hat die besten Gesundheitsservices. Die Bestnote wurde insgesamt an 4 Versicherer vergeben.
  • Sind Sie Arbeitnehmer:in und überlegen, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln? Dann sollten Sie zwei wichtige Voraussetzungen kennen: Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt 2026 muss mindestens 77.400 Euro betragen. Vor Vertragsschluss erfolgt eine Gesundheits­prüfung. Je besser Ihr aktueller Gesundheitszustand ist, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Beiträge & Kosten: Die private Krankenversicherung kann günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zusätzlich profitieren Sie bei der Allianz von bis zu 30 Prozent Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss bis zur Hälfte des Monatsbeitrags.
  • Diese Leistungen & Vorteile werden Sie überzeugen: Freuen Sie sich über schnellere Arzttermine, erstklassige medizinische Versorgung mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Heilpraktiker und Psychotherapie. Und profitieren Sie in den MeinGesundheitsschutz Tarifen der Allianz von einem attraktiven Vorsorgeprogramm ohne Extrakosten.
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Wählen Sie zwischen zwei leistungs­starken Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Die Tarif­serie MeinGesundheits­schutz bietet Arbeit­nehmer:innen in der privaten Kranken­versicherung individuelle Gestaltungs­möglich­keiten und viele zusätzliche Extras. Hilfe bei Ihrer Tarifwahl bekommen Sie hier in unserem Tarif­vergleich.
Mit den Zusatz­bausteinen wie Krankentagegeld, Wechseloption oder der garantierten Beitrags­entlastung im Alter können Arbeitnehmer:innen Ihren Gesundheits­schutz individuell ergänzen.

Krankentagegeld

Mit der Kranken­tagegeld­versicherung sichern Sie Ihr Ein­kommen, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können und die Lohn­fort­zahlung des Arbeitgebers endet (in der Regel nach sechs Wochen). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können in der Kranken­tagegeld­versicherung nicht abgesichert werden.

MeineWechseloption

Sie können Ihren Versicherungs­schutz bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risiko­prüfung in einen leistungs­stärkeren Tarif der Serie MeinGesundheits­schutz erhöhen. Der Tarif MeineWechsel­option kann bis zum 46. Lebens­jahr abgeschl­ossen werden. Dies kann nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheits­schutz Plus oder Best Tarifes erfolgen.

Pflege­zusatz­versicherung

Eine Pflege­zusatz­versicherung der Allianz schließt für Sie die Versorgungs­lücken bei Pflege­bedürftig­keit, sorgt für ein finanziell selbst­bestimmtes Leben und entlastet Sie und Ihre Angehörigen.

Garantierte Beitrags­entlastung

Mit dem Entlastungs­tarif können Sie Ihre Beiträge im Alter senken – lebenslang und garantiert. Die Beitragsentlastung können Sie flexibel in der Alterspanne zwischen 60 und 70 Jahren frei wählen.

Krankenhaus­tagegeld

Im Falle eines Krankenhaus­aufenthalts sind Sie mit dem Krankenhaus­tagegeld finanziell gut abgesichert. Beispielsweise, falls während der Unter­bringung zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten für Angehörige oder Kinderbetreuungskosten anfallen. Für die Erstattung benötigt die Allianz Private Kranken­ver­sicherung keine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung. Sie reichen einfach einen Nachweis über Ihren Krankenhaus­aufenthalt ein. Das Krankenhaustagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung.

Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine am besten zu Ihren Bedürf­nissen passen.

Schritt: 01

Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Pre­mium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beträge.

Schritt: 02

Ent­scheiden Sie sich für die Selbt­beteili­gung, die am besten zu Ihnen passt. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt!

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
Schritt: 03

Die Zahntarife sind nicht automatisch enthalten und können zusätzlich abgesichert werden. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell ent­scheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
Schritt: 04

Um Ihren aktuellen Gesundheitszustand einschätzen zu können, werden Ihnen konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit und möglichen Vor­erkrankungen gestelltBitte beantworten Sie diese gewissenhaft. Bei Fragen steht Ihnen die Allianz Agentur digital und persönlich gerne zur Seite.

 

 

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Was ist der Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung?

Vielleicht haben Sie im Zusammen­­hang mit der privaten Kranken­ver­sicherung auch schon öfter die Begriffe "Basis­tarif" und "Standard­tarif" gehört. Hier ein kurzer Überblick über die wichtig­sten Fakten zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung:

Mehr Infor­mationen zum Basis­tarif und Standard­tarif der privaten Kranken­ver­sicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Grund­sätzlich wird man wieder in einer gesetz­lichen Kranken­kasse versichert, wenn man Arbeits­losen­geld bezieht und jünger als 55 ist. Von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen: Nämlich wenn man länger als fünf Jahre in der privaten Kranken­ver­sicherung war und weiter­hin ihre Vor­züge genießen möchte. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zu­schuss zum Kranken­versicherungs-­Beitrag in der Höhe, die für die gesetzliche Kranken­kasse fällig wäre.

Mehr zum Thema Arbeits­losig­keit erfahren Sie im Ratgeber.

Was muss ich als Arbeitnehmer:in in der privaten Krankenversicherung beachten, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Beim Antrag einer privaten Kranken­ver­sicherung sind einige Ge­sundheits­fragen zu beantworten. Wichtig ist hier, dass Sie diese präzise ausfüllen, um Ihren späteren Ver­sicherungs­schutz nicht zu gefährden.

Das wichtigste vorab: Nicht jede Krankheit oder Vor­erkrankung führt auto­matisch zu einer Ablehnung. Es kommt immer auf den indi­vi­duellen Fall an. Es kann auch ein Risiko­zu­schlag auf den Beitrag erhoben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Vor­erkrankung­en im Online-Antrag erfasst werden müssen, beraten wir Sie gerne persönlich. Falls eine Vor­erkrank­ung zu einem Risiko­zuschlag führt, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Antrag so an­nehmen oder nicht. In vielen Fällen können Sie jedoch einen unserer Gesund­heits­services nutzen. Ihr Service-Team vor Ort steht für Sie zur Verfügung.

Folglich ist es ist ratsam, in jungen Jahren und damit ohne bzw. mit wenigen Vor­erkrankung­en ein­zu­steigen. Dies ist auch dauerhaft günstiger für Sie als Angestellte:r in der privaten Kranken­ver­si­cherung.

Was ist der Unterschied von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung?

Um eine private Kranken­ver­sicherung abschließen zu können, gibt es bestimmte Voraus­setzungen. Die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung ist an keine Voraus­setzungen gebunden. Weitere Unter­schiede der gesetz­lichen und der privaten Kranken­ver­sicherung gibt es bei folgenden Punkten:

Leistung­sumfang: Vereinbarte Leistungen sind in der privaten Kranken­versicherung vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Diese Leistungen können nach Ihren individuellen Vorstellungen ergänzt werden. Das Leistungs­paket der gesetzlichen Kranken­versicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit angepasst werden. Außerdem sind die Basis­leistungen für alle Versicherten gleich und gesetzlich vorgegeben. Individuelle Wünsche können meist nicht abgesichert werden.

  • Kosten­übernahme: Als privat versicherte Person zahlen Sie Kosten z. B. in Form von Arzt­rechnungen zunächst selbst und reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt bzw. Ärztin und Krankenkasse.
  • Beitragshöhe: Für die Beitrags­berechnung ist in der privaten Kranken­versicherung der gewählte Tarif, das Einstiegsalter und das individuelle Gesundheitsrisiko bei Vertrag­s­chluss entscheidend. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Kranken­versicherungs­kosten abhängig von Ihrem Einkommen - bis zum Höchstbetrag, der sogenannten Beitrags­abmessungs­grenze. Zusätzlich wird noch ein Zusatz­beitragssatz erhoben. 
  • Gesundheits­prüfung: In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es keine Gesundheits­prüfung. Alle Versicherten haben Anspruch auf Leistungen unabhängig von ihrem Gesundheits­zustand. In der privaten Kranken­versicherung ist die Gesundheits­prüfung zwingend erforderlich.

Erfahren Sie mehr in unseren Ratgebern zur privaten Kranken­versicherung.

Meine Lebensumstände haben sich verändert. Kann ich meine private Krankenversicherung pausieren?

Ja, eine zeitlich befristete Befreiung der Beiträge in der privaten Kranken­versicherung ist in vielen Fällen möglich. Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung, zum Beispiel während eines längeren Auslands­aufenthaltes unter­bre­chen müssen, bietet die Allianz folgende Möglichkeit:

Der Vertrag wird auf eine Anwart­schafts­versicherung umgestellt. Sie sichern sich den Wieder­eintritt in den bisherigen Tarif gegen einen geringen Betrag. Und das zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheits­prüfung oder Warte­zeit. Es gibt die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwart­schaft und einer großen Anwart­schaft. Bei der großen Anwart­schaft werden weiterhin Alterungs­rückstellung­en bezahlt, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung auch nach Neu­eintritt gering zu halten. Es können keine Leistungen aus der privaten Kranken­versicherung während der Anwart­schaft bezogen werden. Einen entsprechenden Nachweis zur privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.