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Private Kranken­versicherung der Allianz­

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Erfahren Sie alles rund um die private Krankenversicherung.

Unsere Auszeichnungen

Focus Money und DFSI Ratings zeichnen Allianz als beste private Krankenversicherung aus (Ausgabe 46/25). Zudem vergibt Focus Money in der Ausgabe 43/2025 die Bestnote "Beste Gesundheitsservices" an die Allianz.
  • Ob bei regulären ärztlichen Unter­suchungen, zahn­ärztlichen Behand­lungen oder im Kranken­haus: Im Krankheits­fall sichern Sie sich mit den Tarifen der Allianz erstklassige Gesundheitsleistungen und um­fassende Services, ohne lange Warte­zeiten.
  • Die Allianz bietet spezielle Tarife in der privaten Kranken­versicherung (PKV) für Selbst­stän­dige, Ärzte und Ärztinnen, Stu­die­ren­de, Beamte (Personen mit An­spruch auf Bei­hilfe) sowie An­ge­stellte.
  • Pro­fi­tie­ren Sie von um­fassenden Leistungenattrak­tiven Zusatz­bau­stei­nen, einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis und vielen digitalen Services in der Allianz Gesundheits-App.
  • Es gibt Geld zurück: Beitragsrückerstattung von bis zu 50 Prozent bei Leistungs­freiheit mög­lich für Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen.
  • Außerdem können sich Neu­kun­den und Neu­kun­din­nen über einen Wechselvorteil freuen.
Bei Angestellten muss das regel­mäßige Arbeits­ent­gelt über der Jahres­arbeits­ent­gelt­grenze (77.400 Euro in 2026) liegen.
Hier sind Sie genau richtig, denn die Allianz bietet für jede Berufsgruppe eine passende private Krankenversicherung an. Welche Vorteile und Voraus­setzungen es für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung gibt, finden Sie auf den aus­führlichen Produkt­seiten.
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Bleiben die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter stabil?

Mit dem Lebensalter steigen die Kosten für medizinische Behandlungen. Damit die Beiträge in der PKV nicht aufgrund des Älterwerdens angepasst werden müssen, werden sogenannte Alterungsrückstellungen (umgangs­sprach­lich auch Alters­rück­stellungen genannt) gebildet. Unabhängig davon können die Beiträge jedoch aufgrund von Veränderungen der Leistungsausgaben, der inflationären Wirtschaftsentwicklung sowie des medizinischen Fortschritts, steigen. Diese Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt.

Damit die Kosten im Alter nicht zu stark steigen, wird zwischen dem 21. und 60. Lebens­jahr ein gesetz­licher Beitrags­zu­schlag von 10 Prozent auf den Monats­beitrag erhoben. Ab dem 60. Lebens­jahr entfällt dieser Zuschlag. Die an­ge­sparten Gelder sowie weitere Mittel aus Zins­über­schüssen werden ab Ihrem 65. Geburts­tag dazu genutzt, Beitrags­er­höhungen aus­zu­gleichen bzw. ab­zumildern.

Welche exklusiven Serviceangebote gibt es in der privaten Krankenversicherung?

Die Kundinnen und Kunden der Allianz Krankenvollversicherung finden auf der Gesundheitswelt eine Übersicht über die kostenfreien, exklusiven Serviceangebote. Hier zwei Beispiele:

Arzneimittelservice: Kostenfreie Lieferung nach Hause und keine Vorauszahlung

Patientenbegleiter: Persönliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt

Für eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen stehen kostenfreie Coaching-Programme zu Verfügung. Diese ersetzen zwar keinen Arztbesuch, können aber helfen, im Alltag besser mit der Erkrankung zurecht zu kommen:

Übernimmt die private Krankenversicherung auch Kosten für Behandlungen im Ausland?

Ja, je nach Tarif übernimmt die private Kranken­versicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der an­fallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefon­ischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe), medizinisch notwendigen Rück­transport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arznei­mitteln.

Die private Kranken­versicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.

Mehr Themen zur privaten Krankenversicherung lesen Sie in unseren Ratgebern.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Wenn Sie Ihren Kranken­versicherungs­schutz einer privaten Kranken­versicherung vorüber­gehend nicht mehr benötigen oder vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen, dann lohnt sich oftmals eine Anwartschafts­versicherung. In diesem Fall kündigen Sie nicht Ihr aktuelles Ver­sicherungs­verhältnis, sondern „pausieren“ es. Dazu wurde die Anwartschafts­versicherung entwickelt.

Mit einer Anwartschafts­versicherung können Sie sich Ihren Versicherungs­schutz auch für die Zukunft sichern. Das heißt, bei Rückkehr in die private Kranken­versicherung müssen Sie keine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen. Dafür zahlen Sie einen geringen Anteil Ihres aktuellen Beitrags. Es gibt zudem die Möglichkeit, auch die Alterungs­rückstellungen im Tarif weiter zu zahlen. Damit wird das künftige Risiko einer alters­bedingten Beitrags­erhöhung reduziert. 

Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Anwart­schafts­versicherung.

Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?

Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungs­frist bei der gesetzlichen Kranken­versicherung zwei Monate zum Monats­ende.

Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicherung am 23.1., dann beginnt die Kündi­gungs­frist am 1.2. Der Wechsel in die private Kranken­versicherung und der ent­sprechende Versicherungs­schutz wird dann zum 1.4. wirksam.

Achtung: Die Mindest­bindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Kranken­versicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung.

Alle Informationen zum Wechsel in die private Krankenversicherung von der gesetzlichen und umgekehrt finden Sie im Ratgeber.