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Private Kranken­versicherungen für Beamte auf Widerruf

Jetzt Wechselvorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Kranken­versicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

    Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungs­zeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rückerstattung (BRE-Staffel) an.

    Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Als Neukund:in der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Beihilfe­tarifen auf bis zu 50 % Beitrags­rückerstattung.

Allianz Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen: Eine Frau sitzt jemandem gegenüber und unterhält sich über Tarife.

Unsere Auszeichnungen

Private Krankenversicherung: Testsiegel Focus Money Ausgabe 43/2025: Allianz hat die besten Gesundheitsservices. Die Bestnote wurde insgesamt an 4 Versicherer vergeben.
Private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen kurz erklärt
  • 93 Prozent der Beamten und Beamtinnen entscheiden sich für die private Kranken­versicherung (PKV). Dafür gibt es gute Gründe, denn die Leistungen sind oftmals deutlich besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Beamte, Beamtinnen und Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf (z.B. Beamten­anwärter:innen) erhalten von ihren Dienst­herren im Falle einer Krank­heit sogenannte Beihilfe­leistungen (Beihilfe).
  • Die Höhe der Beihilfe fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Abgedeckt wird jeweils nur ein Teil der Krankheits­kosten. Es entstehen zum Teil hohe Rest­kosten.
  • Passend zum Beihilfesatz werden diese Restkosten mit Beihilfetarifen und Beihilfe­ergänzungs­tarife der Allianz bis zu 100 Prozent abgesichert.
  • Vorteile der Allianz: Hohe Sicherheit für Ihre Beiträge durch Finanz­stärke. Bis zu 35 Prozent Beitrags­rückerstattung. Beamtenanwärter:innen können sogar bis zu 50 Prozent Beitragsrückerstattung erhalten. Flexible Zusatz­bausteine für eine optimale Rundum-Absicherung . Die Beihilfe­ergänzungs­tarife erstatten viele spezielle Leistungen, die über die Beihilfe nicht abgesichert sind!
  • Wechselvorteile für Private Krankenversicherungs- und Gesetzliche Krankenversicherungs-Wechsler:innen. Neukundinnen und -kunden können jetzt profitieren und mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung bei der Allianz einsteigen. 
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., März 2022 Der Dienstherr ist entweder die Kommune, das Land oder der Bund.

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Private Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein! 

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Versicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse. 
  • Als Neukund:in der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Beihilfetarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung ab dem ersten Jahr. 
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Was gibt es bei Angehörigen und Kindern in der privaten Krankenversicherung für Beamte zu beachten?

Auch Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder können berück­sichtigungs­fähige Angehörige bei der Beihilfe sein. Wie viel Beihilfe Ihre Angehörigen erhalten, richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfe­bemessungs­satz. In den meisten Bundes­ländern (außer Bremen und Hessen) gilt der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz.

Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebens­partner:innen erhalten nur Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Einkommens­grenze nicht über­schreitet. Für Beamte liegt die Höhe des personen­bezogenen Beihilfe­bemessungs­satzes in der Regel bei 50 Prozent, für Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen in der Regel bei 70 Prozent. Übrigens: Eine Familien­versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den anderen Ehe­partner oder die andere Ehepartnerin ist nicht möglich, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze/Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt und Sie mehr als Ihr GKV-versicherter Ehepartner bzw. Ihre GKV-versicherte Ehepartnerin verdienen.

Für Kinder erhalten Beamte so lange Beihilfe, wie ein Anspruch auf Kinder­geld besteht (in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebens­jahres). Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in der Aus­bildung ist, ein frei­williges soziales Jahr leistet oder studiert. Der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz für Kinder beträgt in der Regel 80 Prozent.

Beachten Sie bitte, dass Kinder beihilfe­berechtigter Beamte über eine sogenannte Restkosten­versicherung in der privaten Krankenversicherung "mitver­sichert" sind. Das heißt, Sie schließen für jedes Kind einen eigenen Vertrag ab. Bei der Antrag­stellung erfragt der Versicherer durch Gesundheitsfragen, welche Diagnosen oder Vor­erkrankungen bei Ihrem Kind bekannt sind.

Die Grenze ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Beim Bund und einigen Bundesländern (z.B. Berlin) liegt sie bei derzeit 21.832 Euro des Bruttojahreseinkommens bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr (andere Bundesländer weichen teilweise erheblich von den 21.832 Euro ab).  Es sind auch Ausnahmen möglich, nämlich höhere Beihilfebemessungssätze, da die Absicherung bundeländerspezifisch ist.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung nach Abschluss des Referendariats?

Das kommt darauf an, ob Sie nach Ihrem Referendariat zu Beamter auf Probe (und anschließend auf Lebens­zeit verbeamtet) werden oder die Beamten­lauf­bahn verlassen.

Entscheiden Sie sich nach Abschluss des Referendariats, eine Anstellung in der freien Wirtschaft anzunehmen und liegen unter der Jahres­arbeits­entgeltgrenze, wechseln Sie von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung.

Führen Sie die Beamten­lauf­bahn fort, können Sie nach dem Referendariat in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Für Beamte ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung zudem möglich. Spezielle Anwärter-Tarife entfallen nach Ende des Referendariats in der PKV. Stattdessen erhalten Sie einen vollwertigen Beihilfe­tarif inklusive Alterungs­rückstellungen.

Ist für Beamte eine Selbst­beteiligung in der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Einen privaten Krankenversicherungs-Tarif mit Selbstbeteiligung (auch Selbst­behalt genannt) bieten nur wenige Versicherungs­gesellschaften für Beamte auf Widerruf an. Beihilfe­berechtigte Beamte müssen in der Regel nur verbleibende Krankheits­kosten zwischen 20 und 50 Prozent tragen.

Beim Selbst­behalt übernehmen Sie als Versicherungs­nehmer:in einen fest definierten Betrag Ihrer Krankheits­kosten. Im Gegenzug verringert sich Ihr Monats­beitrag der privaten Kranken­versicherung. Erst wenn Ihre Krankheits­kosten die vereinbarte Selbst­beteiligung übersteigen, erstattet Ihre private Krankenversicherung die anfallenden Kosten. Bei einer prozentualen Selbst­beteiligung erstattet der Versicherer die Krankheits­kosten abzüglich des vereinbarten Prozent­satzes. Die Selbst­beteiligung pro Jahr ist wie bei der absoluten Selbst­beteiligung auf einen Höchst­betrag gedeckelt.

Es sind auch Aus­nahmen möglich, nämlich niedrigere verbleibende Rest­kosten durch höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Ab­sicherung bundes­länder­spezifisch ist.

Gibt es Kündigungsfristen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, wenn Beamte in die private Krankenversicherung wechseln?

Es gibt keine Kündigungsfristen zu beachten. Sind Sie im Vorfeld der Verbeamtung ein pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (gilt auch bei einer Familienversicherung), ist ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte möglich. Hintergrund ist, dass sich die pflichtige gesetzliche Krankenversicherungs-Mitgliedschaft immer automatisch ab dem Tag der Verbeamtung auflöst. Daher brauchen Sie auch keine Kündigungsfrist einhalten.

Allerdings muss ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig kündigen, da ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte nicht möglich ist. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der gesetzlichen Krankenkasse am letzten Tag des Monats eingehen, damit der Wechsel in der privaten Krankenversicherung zum übernächsten Monat vorgenommen werden kann.

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherungs-Mitglied­schaft ist erst mit der Aufnahmebestätigung der privaten Krankenversicherung wirksam. Damit beginnt Ihre Absicherung über die private Kranken­versicherung.

Können Beamte die Beiträge für die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Sie können Ihre Beiträge als Vorsorge­aufwendungen prinzipiell in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern auch für die Ihrer Familien­mitglieder. Steuerlich geltend machen können Sie generell nur Leistungen im Rahmen der sogenannten Grund­versorgung. Zusatz­bau­steine Ihrer privaten Kranken­versicherung bleiben in der Regel unberücksichtigt.

Kommen Beamte mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung?

Alle Beamte bzw. Beamte auf Widerruf haben durch die sogenannte Beamten-Öffnungsaktion Anspruch auf den Zugang zur private Krankenversicherung (PKV). Das heißt, auch wenn Sie chronische oder psychische Vor­erkrankungen haben, steht Ihnen die PKV offen. Mögliche Risiko­zuschläge sind dabei auf 30 Prozent begrenzt. Im Rahmen der Öffnungs­klausel darf der erste rechts­gültige PKV-Antrag nicht abgelehnt werden.