Allianz Wechsel­vorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Kranken­versicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit (in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rück­erstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsel von einer gesetzlichen Kranken­kasse.
  • Als Neu­kunde bzw. Neukundin der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitrags­rückerstattung.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

Private Kranken­versicherung

Vier besondere Vor­teile
PKV in allen Lebens­lagen
Sehen Sie hier einige Beispiele, was die Private Kranken­versicherung für Sie leisten kann.
PKV für Studenten und Studentinnen

Bis zum Studien­beginn machen sich die meisten noch keine großen Gedanken über die Kranken­versicherung. Spätestens dann bzw. ab dem 25. Geburts­tag müssen Sie sich zwischen einer Privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung entscheiden. In der Privaten Kranken­versicherung profitieren Studenten und Studentinnen von günstigeren Einstiegs­tarifen – bei gleichen Leistungen wie in den Erwachsenen-Tarifen. 

Die Studentin Leoni hat eine starke Seh­schwäche und trägt daher eine Brille. Bei ihrem Lieblings­sport Schwimmen muss sie daher zusätzlich auf Kontakt­linsen ausweichen. Seit 2003 über­nehmen gesetzliche Kranken­versicherungen, abgesehen von definierten Aus­nahmen, keine Kosten mehr für Brillen und Sehhilfen.

Die Tarife der Allianz Privaten Kranken­versicherung hingegen leisten im Regel­fall. Die Allianz über­nimmt diese Kosten je nach Tarif nicht nur regel­mäßig für Brillen und Seh­hilfen, sondern auch für Sehschärfe­korrekturen (mittels LASIK, also Laser­behandlungen zur Ver­besserung der Seh­leistung). Nach einer erfolg­reichen Behandlung wäre Leoni weder auf eine Brille noch auf Kontakt­linsen an­gewiesen.

Arbeitnehmer:innen & Selbstständige

Als junge:r Arbeit­nehmer:in oder Selbst­ständige:r steigen Sie mit viel Elan ins Arbeits­leben ein. Eine Private Kranken­versicherung ist jetzt be­son­ders interessant für Sie, denn je jünger Sie bei Abschluss der PKV sind, desto günstiger sind die Beiträge. Diese Beiträge können Sie auch mit der Höhe des Selbst­behalts und dem BONUS-Programm reduzieren. Wenn Ihnen zusätzliche Leistungen wie Kranken­tagegeld oder der Sport­bau­stein wichtig sind, können Sie diese als Bau­stein dazu abschließen.

Der Angestellte Volker K. ist sehr sportlich. Er möchte sein persönliches Trainings­programm optimieren. Dazu will er sich ein genaues Bild von sei­ner eigenen Leistungs­fähigkeit machen. In einem Zentrum für Sport­medizin erhält er Unterstützung. Dort führt er unter ärztlicher Aufsicht einen Sport-Gesundheits­check durch. Was davon zahlt die Private Kranken­versicherung? Die Allianz übernimmt mit dem Sport­baustein die Kosten für den Check (bei Fitness­nachweis bis zu 150 EUR in zwei Jahren).

PKV für Kinder & Familie
Eine klassische Familien­versicherung wie in der GKV gibt es nicht, wenn Sie Ihre Kranken­versicherung privat abschließen: Ihr Ehe­partner oder Ihre Ehepartnerin und jedes Kind benötigt einen eigenen Versicherungs­vertrag. Allerdings können Sie Ihre Kinder beziehungs­weise Neu­geborenen einer Privaten Kranken­versicherung direkt nach der Geburt privat kranken­versichern. Somit profitiert Ihr Kind von den umfang­reichen Leistungen der PKV.

Die Nach­versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rück­wir­kend erfolgen und ist ohne Risiko­zu­schläge und Warte­zeiten. Diese Mög­lich­keit besteht nur insoweit, als dass der beantragte Versicherungs­schutz des Neu­geborenen nicht höher und nicht um­fas­sen­der als der des ver­sicherten Eltern­teils ist.

Bei Schwangerschaft
Wenn Sie privat versichert sind und schwanger werden, ändern sich Kosten und Leistungs­umfang Ihres Tarifes nicht. Privat versicherte Schwangere können im Rahmen ihrer tariflichen Leistungen umfangreiche Vor­sorge­unter­suchungen wie prä­natale Diagnostik in Anspruch nehmen, um sich und ihr Baby auf die Geburt vorzubereiten. 
PKV für Rentner:innen
Die gute Nachricht: Die Leistungen einer Privaten Kranken­versicherungen bleiben für Rentner:innen wie vereinbart. Das bedeutet, auch wenn Sie im Alter öfter zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen und mehr Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen kein Mehr­beitrag aufgrund Ihres steigenden Alters berechnet. Denn dafür werden ab Alter 21 sogenannte Alterungs­rück­stel­lun­gen (umgangs­sprachlich auch Altersrück­stellungen genannt) gebildet. Sie sollen die im Alter ansteigenden Kosten ausgleichen.
Hier geht's um's Geld
  • Beitragsanpassung

    Eine Beitrags­anpassung in Form einer Beitrags­erhöhung ist in einer privaten Kranken­versicherung manchmal notwendig. Die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind von verschiedenen Komponenten abhängig. Das sind zum Beispiel Ausgaben für medizinische Leistungen. Deshalb sind alle privaten Kranken­versicherer gesetzlich verpflichtet, diese Grundlagen jährlich zu prüfen und gegebenen­falls die Beiträge anzupassen.

    Beitrags­anpassungen bedeuten nicht immer nur eine Beitrags­erhöhung. Wenn die Versicherten in einem Tarif dauerhaft weniger Leistungen in Anspruch nehmen als angenommen, kommt es zu einer Beitrags­senkung.

  • Beitragsrückerstattung

    Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück.

    • In den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbst­ständige sind beispielsweise 10 Prozent und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus möglich. Vorausgesetzt, der Bonus wird in diesem Kalender­jahr gewährt.

    Vorteil für Angestellte: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihrer Beiträge (bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag) – die Rückerstattung erhalten nur Sie. So zahlen Sie ab dem 4. Jahr, in dem Sie keine Rechnungen einreichen und die Allianz einen Bonus in voller Höhe gewährt, nur noch 10 Prozent des Beitrags für Ihre private Kranken­versicherung!

    Vorteil für Familien: Zusätzlich zu der garantierten BRE von 10 Prozent kann bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre der Bonus bereits ab dem 1. Jahr 35 Prozent des Beitrags betragen.

    Vorteil für Gesundheitsbewusste: Wenn Sie Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm nutzen, wirkt sich das nicht auf Ihre Beitragsrückerstattungen und die gewählte Selbst­beteiligung aus.

     Mit dem BonusCheck Online können Sie in Ihrem Meine Allianz Kunden­por­tal Ihre vo­raus­sicht­liche Bei­trags­rück­er­stat­tung je­der­zeit be­rech­nen. So sehen Sie auf einen Blick, ob es sich lohnt, eine Rechnung ein­zu­rei­chen.

    Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitrags-rückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung

  • Von der Steuer absetzen

    Bei der Steuer können die Bei­trä­ge zur privaten Kranken­versicherung als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und somit als Son­der­aus­ga­ben ein­ge­tra­gen werden. Dies gilt unter Umständen auch für die Bei­trä­ge Ihrer Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Einen Nach­weis über die Hö­he der ab­zugs­fä­hi­gen Bei­trä­ge be­kom­men Sie von der Allianz au­to­ma­tisch am Anfang jedes Ja­hres zu­ge­schickt.
  • Rechnungen bezahlen und einreichen

    Privat­ver­si­cher­te rech­nen die Kosten direkt mit dem Arzt oder der Ärztin ab. Anschließend reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung bei der Allianz ein. Bei sehr ho­hen Kosten kann eine di­rek­te Ab­rech­nung mit dem Ver­si­cher­er ver­ein­bart werden.
     
    Mit den Allianz Online Services reichen Sie Rechnungen einfach und unkompliziert über die Gesundheits-App oder über das MeineAllianz Portal ein. Die Einreichung per Post ist ebenso möglich.

    Un­ter­brin­gungs­rech­nun­gen für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te wer­den in der Re­gel bei Vor­la­ge der "Card für Privat­ver­si­cher­te" oder der di­gi­ta­len Chip­karte der Ge­sund­heits-App direkt ab­ge­rech­net.

    Die gesetzliche Kranken­kasse rechnet im Normal­fall hingegen nach dem Sachleistungs­prinzip ab. Sie erstattet die Kosten direkt an den Arzt bzw. die Ärztin oder das Kranken­haus.

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