Pflegebedürftig kann jeder werden, in jedem Alter und zu jeder Zeit. Dabei werden nicht nur Sie als Pflegebedürftiger, sondern auch Ihre Angehörigen vor große Herausforderungen gestellt. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Leistungsfalles ist in der Gesellschaft unterschätzt: Drei von vier Frauen und mehr als jeder zweite Mann werden im Laufe ihres Lebens auf Pflege angewiesen sein. Bis zum Jahr 2050 wird allein in der sozialen Pflegeversicherung ein Anstieg der Pflegebedürftigen auf rund 6,1 Millionen erwartet.
Im Pflegefall muss die neue Lebenssituation nicht nur organisatorisch gemeistert werden, sondern auch finanziell: Bereits bei der Pflege zu Hause, die durch Fachkräfte gestemmt wird, können hohe Kosten entstehen. Diese werden durch eine Pflegepflichtversicherung häufig nur zum Teil gedeckt. Dieser Teil ist vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der Pflegeabsicherung (ambulant oder stationär) abhängig. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst! Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie diese Lücke gezielt schließen. Übrigens: Je später der Abschluss, desto höher ist der monatliche Beitrag.
Profitieren Sie neben der finanziellen Absicherung auch vom ganzen Spektrum bestmöglicher Pflegeleistungen und Selbstbestimmtheit bei Pflegebedürftigkeit. Zum Beispiel kann selbst bestimmt werden, wie oder wo man gepflegt wird – und ob man, solange es geht, in seinen eigenen vier Wänden wohnen bleibt.
Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie sich Ihre individuelle Lebenssituation ab!
Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn Sie sich im Alltag nicht mehr alleine versorgen können und deshalb Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen, etwa beim Duschen oder Essen. Dabei ist es unwichtig, ob diese Hilfsbedürftigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen entsteht.
Sie erhalten einen Pflegegrad, wenn Sie mindestens sechs Monate lang entsprechende Hilfe brauchen. Für die dann benötigten Versicherungsleistungen stellen Sie einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung.
Nun werden Ihre Selbstständigkeit und Hilfsbedürftigkeit in sechs Bereichen geprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt dies für die gesetzlichen Krankenkassen, die Gesellschaft „MEDICPROOF“ für privat Versicherte. Bewertet werden:
Auf Grundlage der Einschätzung der genannten Punkte durch den medizinischen Dienst werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Innerhalb eines Pflegegrads erhalten alle Versicherten gleiche Leistungen – abhängig von der Art der Versorgung (ambulant oder stationär).
Wie unterscheidet sich ein Pflegetagegeld von einem sogenannten Pflegemonatsgeld? Beim Pflegetagegeld werden die Leistungen für jeden Tag Pflegebedürftigkeit ausgezahlt. Werden Sie gegen Ende des Monats als pflegebedürftig eingestuft, erhalten Sie Leistungen für die noch ausstehenden Tage des Monats. Bei einem Pflegemonatsgeld erhalten Sie die Auszahlung für den gesamten Monat.