Berliner Testament
Warum Sie ein Berliner Testament brauchen
Was ist ein Berliner Testament?
Alleinerbe und Alleinerbin unter Ehegatten oder Ehegattinnen
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Welche Nachteile gibt es?
Entscheiden Sie sich für ein Berliner Testament, sind Sie in der Regel nach dem Tod Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin an die getroffenen Entscheidungen gebunden. Änderungen des Testaments können nach dem Ableben des Ehemanns oder der Ehefrau nicht mehr vorgenommen werden. Ausnahme: Sie haben gemeinsam einen Änderungsvorbehalt im Dokument festgehalten.
Nicht zu unterschätzen sind auch die steuerlichen Nachteile für die Schlusserben und Schlusserbinnen. Beim Berliner Testament werden im Erbfall zwei Vermögen zusammengelegt, was in der Regel zu einem höheren Erbe führt. Dieses muss mithilfe der Erbschaftssteuer versteuert werden. Ein größeres Vermögen bedeutet jedoch auch einen höheren Steuersatz. Somit müssen die Schlusserben und Schlusserbinnen oft einen großen Teil ihres Erbes für Steuern aufbringen. Veranlassen Sie rechtzeitig eine Schenkung, kann dieses Problem umgangen werden.
Darüber hinaus darf der Alleinerbe bzw. die Alleinerbin im Falle des Einheitsprinzips komplett über das geerbte Vermögen verfügen. Das bedeutet, dass den Schlusserben und Schlusserbinnen lediglich der noch verbleibende Teil des Erbes zusteht.
Erstellung eines Berliner Testaments
Aufsetzen eines Berliner Testaments
Wie bei einem klassischen Testament haben Sie auch beim Berliner Testament mehrere Möglichkeiten zur Errichtung. Sie können das Dokument entweder öffentlich oder privat erstellen. Für die öffentliches Variante müssen Sie und Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner eine Notarin bzw. einen Notar aufsuchen. Dieser dokumentiert Ihren Nachlass und beglaubigt ihn notariell. Zudem wird es im Anschluss sicher verwahrt. Dabei profitieren Sie vom Know-How der Notarin bzw. des Notars, der Sie bei individuellen Fragen umfassend beraten kann. Beachten Sie allerdings, dass Ihnen dadurch Kosten entstehen, die sich nach dem Wert Ihres Nachlasses richten.
Um entsprechende Aufwände zu vermeiden, können Sie Ihr Testament ebenso privat aufsetzen. Wichtig ist, es muss handschriftlich verfasst werden und auf jeder Seite eine Unterschrift von Ihnen und Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin mit Orts- und Zeitangabe enthalten. Achten Sie anschließend unbedingt auf eine sichere Verwahrung Ihres Testaments. Auch ein Einreichen beim Amtsgericht ist möglich.
Inhalt eines Berliner Testaments
Einheitsprinzip vs. Trennungsprinzip
Gut zu wissen: Unterschied zwischen gemeinschaftlichem Testament und Berliner Testament
Diese Nachlassregelungen gelten
Erbfolge
Was erben Kinder und Stiefkinder?
Können Kinder noch zu Lebzeiten eines Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen?
Wie kann ein Berliner Testament rückgängig gemacht werden?
Soll ein Berliner Testament geändert werden, ist dies in der Regel nur unter Zustimmung beider Partner:innen möglich. Die Ausnahme bildet hier ein vorher eingeräumtes Änderungs- oder Widerrufsrecht. Wurde diese Klausel anfangs in das Dokument aufgenommen, können auch einseitige Änderungen am letzten Willen vorgenommen werden. Wurde diese Vereinbarung nicht getroffen und eine:r der Eheleute ist bereits verstorben, kann das Testament nur durch Anfechtung nachträglich geändert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der verwitwete Partner bzw. die Partnerin erneut heiratet.
Bei einer durch Scheidung aufgelösten Ehe wird das Berliner Testament automatisch ungültig. Das gilt auch, falls der Erbfall vor deren Abschluss eintritt. Dazu muss die Annullierung der Ehe jedoch bereits beantragt worden sein.