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Fragen zur Alters­vorsorge­reform?

Antworten hat die Allianz
Vorteile des Altersvorsorgedepots bei der Allianz: Günther Jauch steht in einer Abflughalle.

Unsere Auszeichnung

Finanzstärkster Lebensversicherer Europas im Langfristvergleich über 5 Jahre, Ausgabe 47/2025

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab dem 1. Januar 2027 die staatliche Förderung privater Altersvorsorge überarbeitet. Das neue Fördersystem ist eine Weiterentwicklung der Riester-Rente und bietet dieselben staatlichen Zulagen und Steuervorteile wie die Riester-Rente, aber mit veränderten Förderregeln und Förderhöhen. Der Staat fördert auch ab 2027 weiterhin Altersvorsorgeverträge mit Beitragsgarantie (sogenannte Garantieprodukte). Erstmals werden ab 2027 zusätzlich auch Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie förderfähig. Im Gesetz wird diese neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge als "Altersvorsorgedepot" bezeichnet

Die Allianz unterstützt diese Neuausrichtung und wird zum Start der Reform mit attraktiven Produkten bereitstehen. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung setzen wir auf kompetente Beratung und bieten Ihnen eine Auswahl kapitalmarktorientierter Lösungen mit und ohne Beitragsgarantie an, um passgenaue Vorsorge je nach individueller Chancen- und Sicherheits­orientierung zu ermöglichen.

Ihr Allianz-Newsletter zur Reform der privaten Altersvorsorge

Die Allianz wird ab Januar 2027 mehrere Produkte anbieten, die nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderfähig sind. Geben Sie unten Ihre Kontaktdaten ein und wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen zu dem Thema sowie zu unserem Produktangebot informiert.

Altersvorsorge ist Teil unserer DNA und wir sind seit über 100 Jahren ein verlässlicher Partner für über 10 Millionen Kundinnen und Kunden. Wir verfügen über eine umfassende Produktpalette, sind mit den Abläufen der staatlichen Förderung bestens vertraut und stehen für lebenslange Sicherheit.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz: Die bisherige Förderung läuft unverändert weiter. Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag besteht daher aktuell kein Handlungsdruck. Ab 2027 können Sie die neue Förderung in Anspruch nehmen. Auch für riestergeförderte Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann ein Wechsel in die neue Förderung vorgenommen werden.

Ferner können bestehende Riester-Verträge ab 2027 auch auf die neuen Produkte umgestellt werden. Bei einem solchen Produktwechsel wird Ihr bestehender Riester-Vertrag durch eines der neuen Produkte ersetzt. Auch wenn in der öffentlichen Wahrnehmung gegenwärtig ein anderer Eindruck erweckt wird: Ein Wechsel kann Vor- und Nachteile haben und sollte erst nach ausführlicher Beratung erfolgen.

Auf jeden Fall gilt: Sie sollten sich die Zulagen für das Jahr 2026 sichern und Ihren Vertrag zunächst unverändert weiterführen.

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