Eine Rente für alle, die sich Steuer­vorteile sichern möchten

Rürup-Renten – Allianz Renten mit Rürup-Förderung

  • Lebenslange Rente garantiert: Die Rürup-Renten­produkte der Allianz sind BasisRenten. Jede dieser Rürup-Renten verbindet eine lebens­lange Rente mit attraktiven Steuer­vorteilen in der Ansparphase. So können Sie sich eine sichere Alters­vorsorge steuerlich gefördert aufbauen. Hinter der lebens­langen Garantie Ihrer Rürup-Rente steht die Allianz, Ihr Lebens­versicherer mit über 100 Jahren Erfahrung.
  • Hinterbliebenenvorsorge: Ihre aufgebaute Vorsorge­ kann im Todes­fall Ihre Ange­hörigen finanziell unter­stützen. Als Rente, wenn es sich um versorgungs­berechtigte Hinter­bliebene handelt. Zusätzlich können Sie mit der Beitrags­rück­gewährPolice eine Person Ihrer Wahl absichern. Diese erhält nach Ihrem Tod eine Kapitalauszahlung.
  • Alternative Einmal­beitrag: Mit der BasisSofortRente bietet Ihnen die Allianz die Möglichkeit, mit einer einzigen Beitrags­zahlung eine sofort beginnende Rente lebens­lang zu erhalten.
  • Doppelter Schutz für junge Erwachsene: Mit der BasisRente StartUp haben Berufs­einsteiger:innen, Existenz­gründer:innen oder junge Selbst­ständige mit zunächst geringem Einkommen die Möglichkeit, mit reduzierten Anfangs­beiträgen in den Genuss einer steuerlich geförderten Alters­vorsorge mit vollem Berufs­unfähig­keits­schutz zu kommen. Der Berufsunfähigkeitsschutz wird ebenfalls steuerlich gefördert.

Produktgeber: Allianz Lebensversicherungs-AG.

Für die Beitrags­rück­gewährPolice ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Für diesen zusätzlichen Beitrag gilt nicht der Sonder­ausgaben­abzug für Beiträge zur BasisRente. Es ist aber ein Abzug als sonstige Vorsorge­aufwendungen möglich.

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Leistungs­übersicht Rürup-Renten
Mit den Rürup-Renten der Allianz senken Sie jetzt Ihre Steuer­last und sorgen im Alter zu Gunsten Ihres Lebens­standards für einen verlässlichen Lebens­unterhalt – Ihre Rente ist ein ganzes Leben lang garantiert:
  • Steuerminderung: Ihre Beiträge in die Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuermindernd. Machen Sie als einzelveranlagte Person 2024 bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammen­veranlagte Ehegatten und Ehegatinnen oder eingetragene Lebenspartner:innen sind bis zu 100 Prozent des Höchstbetrags von 55.132 Euro möglich. 
  • Hinter­bliebenen­schutz: Für den Fall Ihres Todes ist Ihre aufgebaute Vorsorge nicht verloren, wenn Sie vereinbaren, dass Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine Rente aus den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen erhalten. Versorgungsberechtigte Personen sind Ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder. Über die BeitragsrückgewährPolice können Sie für den Fall Ihres Todes sogar eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapitalauszahlung absichern.
  • Sofortrente möglich: Ihre lebenslange Rente beginnt sofort, wenn Sie einen größeren Einmalbeitrag von mindestens 3.000 Euro leisten können und sich für die "BasisSofortRente" der Allianz entscheiden. Ein Rentenbeginn ist ab dem 62. Geburtstag möglich.
  • Reduzierte Anfangsbeiträge für Berufseinsteiger:innen möglich: Berufseinsteigenden mit meist noch geringem Einkommen bietet die "BasisRente StartUp" die Möglichkeit, bei reduzierten Anfangsbeiträgen neben der steuerlich geförderten Altersvorsorge auch von Anfang an vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen. Der Berufsunfähigkeitsschutz wird ebenfalls steuerlich gefördert.
  • Individuelle Vorsorge: Ihre Vorsorge können Sie individuell gestalten – mit den Allianz Vorsorgekonzepten von chancen- bis sicherheitsorientiert.

Für die BeitragsrückgewährPolice ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Für diesen zusätzlichen Beitrag gilt nicht der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur BasisRente. Es ist aber ein Abzug als sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich.

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Auf einen Blick
Renten­lücke schließen und dabei Steuer­vorteile nutzen.
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Eine gute Wahl
Eine BasisRente der Allianz ist die richtige Wahl für Sie, wenn Sie:
Allianz - Rürup-Rente: selbständiger Mann vor Fahrrad
  • selbstständig oder freiberuflich tätig sind und nicht Pflichtbeiträge in die Deutsche Renten­versicherung oder ein Versorgungs­werk einzahlen. Die BasisRente ist dann eine interessante Möglichkeit für Sie, von einer steuerlich geförderten Alters­vorsorge zu profitieren.
  • als Gutverdiener:in eine besonders große Versorgungs­lücke im Alter erwarten müssen – und diese steuer­begünstigt schließen wollen.
  • kurz vor dem Renteneintritt stehen: Mit der BasisSofortRente können Sie mit einer einmaligen Zahlung lebens­lang für Ihr Alter vorsorgen.
  • als Berufs­einsteiger:in, Existenz­gründer:in oder junge selbst­ständig tätige Person steuerlich gefördert vorsorgen wollen: Für diesen Zweck bietet Ihnen die BasisRente StartUp mit reduzierten Anfangs­beiträgen zusätzlich vollen Schutz bei Berufs­unfähigkeit – von Anfang an.
Allianz - Rürup-Rente: selbständiger Mann vor Fahrrad
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Das passende Produkt für Sie
Allianz
Art der Beitragszahlung

laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag

Mindestbeitrag/-summe

mindestens 3.000 Euro

Steuerlich geförderter Höchstbetrag 2024

jeweils maximal 100 % 

von 27.566 Euro für Einzelveranlagte

von 55.132 Euro für Zusammenveranlagte

Dynamik

einschließbar

Flexible Gestaltung

möglich

Flexibilität bei finanziellen Engpässen

möglich

Auszahlungsform

lebenslange Rente

Leistungszeitpunkt

frei wählbar ab dem vollendeten 62. Lebensjahr

Wählbare Zusatzbausteine

Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge bzw. Berufsunfähigkeitsvorsorge mit Dienstunfähigkeitsabsicherung bei Beamten und Beamtinnen

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Gut zu wissen
Die BasisSofortRente der Allianz ist ideal für Sie, wenn Sie kurz vor dem Renten­beginn stehen und bei Vertrags­abschluss einen Betrag von mindestens 3.000 Euro aufwenden können. So funktioniert sie:
Illustration mit Frau, die auf ein Schild mit Info-Icon in Ihrer Hand zeigt. Im Hintergrund sind verschiedene Infografiken zu sehen.
Illustration mit Frau, die auf ein Schild mit Info-Icon in Ihrer Hand zeigt. Im Hintergrund sind verschiedene Infografiken zu sehen.

Sie zahlen einen einmaligen Betrag ein – die Allianz garantiert Ihnen dafür eine Rente, ab sofort, so lange Sie leben. Während des Renten­bezugs kann Ihre Rente noch steigen, da die Allianz Sie weiterhin an den Über­schüssen beteiligt. So haben Sie auf Dauer verlässliche Einkünfte und profitieren steuerlich.

Die Renten­zahlungen aus BasisRenten, also auch Renten­zahlungen aus der BasisSofortRente, werden wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert.

Die BasisSofortRente ist dadurch besonders geeignet für Besser­verdienende ab dem vollendeten 62. Lebens­jahr, die mit einer einmaligen Beitrags­zahlung einen sofortigen, steuerlich begünstigten und sicheren Renten­anspruch erwerben wollen.

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Details zur Wahl der Ausrichtung
Allianz - Rürup-Rente: Frau in sonniger Landschaft bildet mit den Fingern einen Bilderrahmen
Die durch­schnittliche Lebens­erwartung steigt. Das ist erstmal eine gute Nachricht. Es bedeutet aber auch, dass Sie bei Ihrer Alters­vorsorge umdenken müssen, da Ihr angespartes Kapital länger reichen muss, um Ihren Ruhe­stand mit einer ausreichenden Rente finanzieren zu können. Die Lösung dafür muss nicht unbedingt sein, mehr zu sparen. Auch Rendite­chancen können zu einer Erhöhung Ihrer Rente führen. Attraktive Rendite­chancen bieten die modernen Allianz Vorsorge­konzepte kombiniert mit der Finanz­stärke der Allianz.
Allianz - Rürup-Rente: Frau in sonniger Landschaft bildet mit den Fingern einen Bilderrahmen
Details zur Wahl der Ausrichtung
Für eine individuelle Balance aus Rendite­chancen und Sicher­heit hat die Allianz die richtige Vorsorge-Lösung.
Allianz - Welcher Vorsorgetyp sind Sie?
Allianz - Infografik RürupRente Ergaenzungen
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Allianz - Infografik RürupRente Ergaenzungen

Für Ihre Vorsorge möchten Sie die attraktiven Renditechancen der welt­weiten Kapital­märkte nutzen. Gleich­zeitig wünschen Sie, dass Schwankungen der chancen­orientierten Anlagen durch das leistungs­starke Allianz Sicherungs­vermögen gedämpft werden. Bei KomfortDynamik ist die Balance von Chancen und Sicher­heit dabei nach Ihren persönlichen Bedürfnissen wählbar. Die Kapital­anlage erfolgt voll­ständig durch die Experten und Expertinnen der Allianz. Sie verbinden weltweites Anlage-Know-how mit einer professionellen Steuerung und richten die Anlagen an den aktuellen Entwicklungen dynamisch aus.

Mehr zum Vorsorge­konzept KomfortDynamik lesen Sie hier.

Allianz - Infografik RürupRente Ergaenzungen
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Allianz - Infografik RürupRente Ergaenzungen

Bei Ihrer Vorsorge möchten Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren und die Ausrichtung der Kapitalanlage heute und in Zukunft selbst mitgestalten können. Bei InvestFlex können Sie entweder vollständig auf die vielfältigen Möglichkeiten der Kapitalmärkte setzen oder bei Vertragsschluss ein individuelles Garantieniveau in Prozent der eingezahlten Beiträge wählen, das als Sicherheitsnetz dient. Das heißt, dass darunter der Policenwert nicht fallen kann. Im Online-Portal „Meine Allianz“ behalten Sie stets den Über­blick über die Entwicklung Ihres Vertrags.

Mehr zum Vorsorge­konzept InvestFlex lesen Sie hier.

Falls Sie den Fokus auf ein qualitätsgeprüftes Angebot chancenorientierter Fonds und ETFs mit Nachhaltigkeitsmerkmalen legen möchten, können Sie bewusst nach­haltig vorsorgen mit InvestFlex Green.

Allianz - Infografik RürupRente Ergaenzungen
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Allianz - Infografik RürupRente Ergaenzungen

Bei Ihrer Vorsorge soll das leistungs­starke Allianz Sicherungs­vermögen mit den Rendite­chancen am Aktien­markt verbunden werden. Dabei wollen Sie flexibel bleiben und die Gewichtung zwischen Sicher­heit und Chancen wählen können. Bei IndexSelect können Sie sich jährlich zwischen der Index­partizipation nach einem vertraglich festgelegten Verfahren und einer sicheren Verzinsung entscheiden. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Positive Erträge werden jährlich gesichert, negative Wert­entwicklungen am Ende des Index­jahres auf Null gesetzt.

Mehr zu der IndexSelect lesen Sie hier.

Allianz - Infografik RürupRente Ergänzungen
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Allianz - Infografik RürupRente Ergänzungen

Ihr Vorsorgekapital soll sich möglichst gleich­mäßig aufbauen. Ein solides Wachstum ist Ihnen wichtig. Bei Perspektive werden einmal erreichte Erträge gesichert und können nicht mehr verloren gehen. Die Kapital­anlage erfolgt durch die Experten und Expertinnen der Allianz aus­schließlich im leistungs­starken Allianz Sicherungs­vermögen. Von Anfang an haben Sie Planungs­sicherheit. Bereits bei Vertrags­schluss sagt Ihnen die Allianz ein Garantie­kapital zum Rentenbeginn zu. 

Mehr zum Vorsorge­konzept Perspektive lesen Sie hier.

Wir bieten Ihnen als HypoVereinsbank Kunde oder Kundin ausgewählte Produkt­varianten aus dem Produkt­portfolio unseres Vorsorge­partners, der Allianz Lebensversicherungs-AG an.

Sie können viele Kombinationen aus Produkt und Vorsorge­konzept wählen. Besprechen Sie die für Sie passende Lösung mit Ihrem HypoVereinsbank Kundenberater bzw. Ihrer HypoVereinsbank Kundenberaterin.

Über Ihre HypoVereinsbank Kunden­beratung können Sie Ihre Vorsorge individuell gestalten und sich zu zahl­reichen Vorsorge­konzepten der Allianz persönlich beraten lassen.

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Profitieren Sie richtig
Die gesetzliche Rente ist kaum mehr als eine Grund­absicherung fürs Alter. Ihre Renten­lücke können Sie mit den Rürup-Renten der Allianz schließen und dabei von den Steuer­vorteilen der Rürup-Förderung profitieren:
  • 2024 werden Ihre Beiträge für die Rürup-Rente bis zu 100 Prozent steuerlich berück­sichtigt.
  • Dadurch können Sie aktuell bis maximal 100 Prozent von 55.132 Euro für zusammen­veranlagte Eheleute oder Lebens­partner:innen steuerlich geltend machen.
  • Für einzel­veranlagte Personen liegt der Höchst­betrag bei maximal 100 Prozent von 27.566 Euro.
  • Die Renten­zahlungen aus der Rürup-Rente unter­liegen wie die gesetzliche Rente der nach­gelagerten Besteuerung. Bei Renten­beginn im Jahr 2023 unter­liegen 83 Prozent der Rente der Einkommen­steuer (ggf. zzgl. Solidaritäts­zuschlag und Kirchen­steuer). Renten, die ab dem Jahr 2040 beginnen, sind in vollem Umfang zu versteuern.

Welche individuellen steuerlichen Vorteile sich bei einer Rürup-Rente ergeben können, erfahren Sie durch den Rechner der Allianz zur BasisRente.

Rechtsstand: 30.11.2023

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Klarheit für Ihre Auswahl
  • für Besser­verdienende, die aufgrund des Steuer­satzes in der Ansparphase von einem attraktiven Steuer­vorteil profitieren können und deren Versorgungs­lücke in der Regel besonders hoch ist.
  • für Personen, die kurz vor der Rente stehen und mit einer einmaligen Beitrags­zahlung in eine Rürup-Rente lebens­lang für ihr Alter vorsorgen möchten.
  • für Personen, die die Riester-Förderung bereits voll ausgeschöpft haben.
  • für Personen ohne steuer­pflichtiges Einkommen.
  • für Personen, die während der Ansparphase die Möglich­keit haben wollen, auf ihr Kapital zuzugreifen.
  • für Personen, die im Alter eine Kapitalaus­zahlung benötigen.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Was ist eine Rürup-Rente (BasisRente)?

    Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Alters­vorsorge. Mit einer Rürup-Rente können Sie Ihre Renten­lücke schließen und dabei von Steuer­vorteilen profitieren.

    Bei der Allianz stehen Ihnen drei verschiedene Renten­produkte zur Verfügung, bei denen Rürup-Förderung möglich ist. Diese drei Produkte heißen BasisRente, BasisSofortRente und BasisRente StartUp.

  • Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?

    Bei den Höchstbeträgen sind auch die Gesamt­beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung, zu berufs­ständischen Versorgungs­einrichtungen oder Versorgung der land­wirtschaft­lichen Alters­kasse zu berück­sichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchst­beitrag um diese Beiträge zu kürzen.
  • Was ist, wenn ich nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliege?

    Bei Beamten bzw. Beamtinnen und gleich zu behandelnden Personen gibt es Besonder­heiten. Gleich zu behandelnde Personen sind insbesondere beherr­schende Gesell­schafter-Geschäfts­führer:innen, die anlässlich ihrer Tätig­keit einen Anspruch auf Alters­versorgung erwerben. Wenn Sie zu einer der genannten Personen­gruppen gehören, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater bzw. Ihre Beraterin.
  • Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?

    Die Rürup-Rente belohnt die private Alters­vorsorge mit Steuer­vorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Renten­versicherung, zu berufs­ständischen Versorgungs­werken und land­wirtschaft­lichen Alters­kassen) bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro (für Einzel­veranlagte) beziehungs­weise bis zu 100 Prozent von 55.132 Euro (für zusammen­veranlagte Eheleute oder einge­tragene Lebens­partner:innen) im Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht werden.

    Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.

    Die beiden Produkte sind jeweils für einen unter­schied­lichen Personen­kreis besonders geeignet. Ihre Ansprech­partner beraten Sie gerne.

  • Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?

    Die Rürup-Rente wird wie die Rente aus der Deutschen Renten­versicherung nach­gelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gilt eine Übergangs­regelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentner­jahr­gang wird zunächst ein Besteuerungs­anteil fest­gesetzt. 2023 liegt er bei 83 Prozent. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 830 Euro versteuert werden.

    Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 170 Euro) lebens­lang als Renten­frei­betrag festgesetzt. Regel­mäßige Erhöhungen der Rente haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Freibetrags. 

    (Rechtsstand: 30.11.2023)

  • Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

    Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung abzweigen, soweit Sie Pflicht­mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) sind. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitrags­pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2024 beträgt die Beitrags­bemessungs­grenze in der Kranken­versicherung 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro pro Jahr).

    Sind Sie privat kranken- und pflege­versichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Kranken­versicherungsunternehmen.

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