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Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder

Kinder­pakete der Allianz
Allianz Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder und Jugend­liche: Lachend Kinder stehen mit Kuscheltier im Badezimmer.

Die genaue Höhe der Leistungen je nach Kinder­­paket können Sie in der Produkt­tabelle einsehen. 

Welche Leistungen im Detail übernommen werden, hängt vom jeweiligen Kinderpaket und Tarif ab. 
Details siehe Produkttabelle
  • im Kranken­haus die Behandlung durch einen Chef­arzt oder eine Chef­ärztin und für die Unter­bringung im Ein- oder Zweibett­zimmer. Außerdem werden die Unter­bringungs­kosten für eine Begleit­person bei Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren bezahlt.
    Aufwendungen für Begleit­personen werden nur nach Vorleistung der GKV und in Bundes­pflegesatz­verordnungs-Häusern erstattet.
  • bis zu 80 Prozent der Kosten für alternative medizinische Be­handlung.
  • bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten für Kinder-Brillen und Kontakt­linsen.
  • bis zu 90 Prozent der Kosten für Brücken, Kronen, Implantate oder Inlays sowie für Kiefer­orthopädie bis zum 21. Geburtstag und bis zu 100 Prozent für Füllungen.
  • auch im Pflegefall.
  • bei Zahn­behandlungen, die bei Vertrags­abschluss bereits begonnen, beabsichtigten oder angeraten waren. Diese Leistungen sind grund­sätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.
  • wenn für die Behandlung keine medizinische Not­wendig­keit besteht. Das bedeutet, dass für die Übernahme der Kosten eine Krankheit, Verletzung oder zu behandelnde Behinderung vorliegen muss.
  • bei Erkrankungen im Ausland. Diese müssen über eine Auslands­kranken­versicherung extra abgesichert werden. 
    Bei allen Tarifen, die eine „Erstattung nach GKV“-Regelung haben, ist im Ausland eine zusätzliche Versicherung nötig.
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Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zusatzversicherung für mein Kind abzuschließen?

Der optimale Zeit­punkt für den Abschluss einer Zusatz­versicherung für Kinder ist in frühen Jahren, da die Beiträge günstiger und Vor­erkrankungen selten sind. Ein besonderer Vorteil für Eltern, die selbst seit mindestens drei Monaten bei der Allianz versichert sind, besteht darin, dass Sie ihr Kind rück­wirkend zum Geburts­datum ohne Gesundheits­prüfung und Warte­zeiten versichern können. Dies ist bis spätestens zwei Monate nach der Geburt des Kindes möglich.
Die rück­wirkende Ver­sicherung Ihres Kindes kann nur in dem Tarif erfolgen, in dem Sie als Eltern bereits versichert sind. Besitzen Sie z.B. einen Allianz MeinZahnschutz 75 oder haben Sie einen bestimmten Pflege-Tagessatz, kann auch nur dieser Tarif für Ihr Kind angesetzt werden.

Wie lange ist mein Kind in den Kinderpaketen versichert und was passiert danach?

Ihr Kind ist bis zum 21. Geburts­tag in den Kinder­paketen versichert. Danach läuft der Vertrag für Ihr Kind automatisch weiter und die gewählten Tarife können als Erwachsener fortgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es alters­bedingt zu Beitrags­anpassungen kommen kann.

Gibt es Wartezeiten bei den Kinderpaketen der Krankenzusatzversicherung?

Das hängt von den gewählten Zusatz­tarifen ab. In der Regel beträgt die Warte­zeit drei Monate. Eine Ausnahme bilden die Zahn­zusatz­tarife MeinZahnschutz 75 (Kinderpaket Top) und 90 (Kinderpaket Premium), bei denen keine Warte­zeiten anfallen. Hier können Sie die Leistungen direkt nach Vertrags­abschluss in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass bei Vertrags­abschluss keine Behandlung bereits begonnen, beabsichtigten oder angeraten worden sein darf, da diese von der Er­stattung ausge­schlossen ist.

Gibt es bei der Kranken­zusatz­versicherung für Kinder Gesundheits­fragen?

Ja, auch bei einem Vertrag für Kinder müssen Gesundheits­fragen beantwortet werden. Durch eine Gesundheits­prüfung mit den zugehörigen Gesundheits­fragen wird der aktuelle Gesundheits­zustand festgestellt.

Wozu brauchen Kinder ein Krankenhaustagegeld?

Kinder sind in der gesetzlichen Kranken­versicherung bis zum 18. Geburtstag von der Zu­zahlung im Kranken­haus ausgenommen, aber ein Kranken­haus­aufenthalt ist immer auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, z.B. Gebühren für WLAN und Fernseher oder auch Fahrt­kosten der Angehörigen zum Kranken­besuch. Das Kranken­haus­tage­geld kann diese Kosten auffangen. Wie Sie oder Ihr Kind das Geld verwenden, bleibt aber ganz Ihnen über­lassen, denn das Kranken­haus­tage­geld für jeden Tag im Kranken­haus gibt es ohne Verwendungs­nachweis.

Kann ich für mein Kind auch den Optionstarif OptionFlexiMed abschließen?

Ja, der Options­tarif OptionFlexiMed kann bereits für Personen ab dem 15. Lebens­jahr ab­geschlossen werden. Sollten Sie als Eltern bereits in diesem Tarif bei der Allianz versichert sein, kann dieser für Kinder auch schon früher ab­geschlossen werden. 

Diese Options­versicherung gilt nicht nur für die private Kranken­voll­versicherung (PKV), sondern auch für die meisten Tarife der Kranken­zusatz­versicherung.

Kann ich die Krankenzusatzversicherung für Kinder von der Steuer absetzen? Wenn ja, wo kann ich das eintragen?

Ja, die Beiträge zur Kranken­zusatz­versicherung für Ihr Kind können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu tragen Sie die Beiträge als sogenannte Vorsorge­aufwendungen in der Steuer­erklärung ein. Nutzen Sie dazu die Anlage "Vorsorge­aufwand". Der dafür fest­gelegte Höchst­betrag pro Jahr liegt für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer bei 1.900 Euro und für Selbst­ständige bei 2.800 Euro.