Darum für die GAP-Deckung der Allianz entscheiden
Wann lohnt sich die GAP-Deckung?
Eine GAP-Versicherung bei Leasing lohnt sich, wenn das Fahrzeug während der Leasinglaufzeit einen Totalschaden hat oder gestohlen wird. Sie können den Wagen dann nicht mehr nutzen, schulden der Leasingfirma aber die ausstehenden Leasingraten und Ablösesumme. Je höher die Ablöse, desto mehr lohnt sich die GAP-Deckung für das Kfz.
Vor allem für wertvolle Leasingfahrzeuge der Mittel- und Oberklasse ist eine GAP-Versicherung sinnvoll. Denn je teurer das Leasingauto ist, desto größer kann die Lücke zwischen Leistung der Kaskoversicherung und offener Leasingablöse ausfallen. Aber: Oft lohnt sich eine GAP-Versicherung bei Leasing auch für günstigere Fahrzeuge. Wer den etwas höheren Beitrag in Kauf nimmt, vermeidet mit der GAP-Deckung für das Kfz eine hohe Zahlung im Schadensfall.
Empfehlenswert ist eine GAP-Versicherung auch bei Finanzierung eines Fahrzeugs – vor allem, wenn es sich dabei um einen teuren Neuwagen handelt. Bei Verlust oder Totalschaden des finanzierten Pkw ist die Restforderung des Kredits fällig. Ohne GAP-Deckung zahlt der Autokäufer bzw. die Autokäuferin den Betrag aus eigener Tasche an den Kreditgeber.
Wie viel kostet eine GAP-Versicherung?
Die GAP-Deckung für Kfz ist oft kostenloser Bestandteil des Leasing- oder Kreditvertrags. Schließen Sie die GAP-Versicherung bei Leasing oder Finanzierung nachträglich oder zusätzlich zur Vollkasko ab, erhöht Ihr Beitrag sich geringfügig. Wie Sie bei der GAP-Versicherung Kosten kalkulieren, zeigt unser Rechenbeispiel .
Versicherungsnehmer:innen können bei der GAP-Versicherung für Leasing- oder Finanzierungsfahrzeuge zwischen vollständiger Kostenabdeckung und Selbstbehalt (z. B. 150 Euro bei Teilkasko, 300 Euro bei Vollkasko) wählen.
Berechnung der GAP-Versicherung
So berechnet sich die GAP-Versicherung: Leasing-Beispiel
Sie leasen einen Neuwagen (Listenpreis: 20.000 Euro). Der Leasingvertrag läuft zwei Jahre, als einmalige Anzahlung sind 5.000 Euro vereinbart. Die monatliche Leasingrate beträgt 350 Euro, der Ablösewert (= Restwertbetrag) 8.000 Euro.
Nach einem Jahr haben Sie mit dem Leasingauto einen Unfall mit Totalschaden. Eine Gutachterin oder ein Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Diese Summe erstattet Ihnen die Kfz-Vollkasko. Aber: Sie schulden der Leasingfirma für die ausstehenden Raten 4.200 Euro (12 Monate x 350 Euro). Auch die im Leasingvertrag vereinbarte Ablösesumme von 8.000 Euro zahlen Sie selbst. Das ergibt einen Leasingrestwert von 12.200 Euro.
Abzüglich der Erstattung von 10.000 Euro durch Ihre Vollkasko bleibt ein Differenzbetrag von 2.200 Euro, den Sie selbst übernehmen müssten. Hier greift die GAP-Versicherung für das Leasing-Kfz: Sie erstattet die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (10.000 Euro) und Leasingrestwert (12.200 Euro).
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