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Liquidations­verfahren der FWU Life Insurance Lux S.A. Aufnahme von Riester­verträgen

Wir bedauern sehr, dass Sie von der Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. betroffen sind.

Sie haben dort einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Vertrag) abgeschlossen und werden im Rahmen der Insolvenzabwicklung vom Insolvenzverwalter ggf. eine Entschädigungsleistung erhalten. Da Ihr Vertrag aufgelöst wird, gilt dies steuerlich als schädliche Verwendung und führt dazu, dass Sie die gewährte staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Diese Folge lässt sich vermeiden, indem Sie die Entschädigungsleistung innerhalb eines Jahres bei einem neuen Anbieter einzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht die Allianz Lebensversicherungs-AG als neuer Anbieter zur Verfügung. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten – bitte lesen Sie dazu die folgenden Hinweise und die ergänzende FAQ-Liste aufmerksam durch.

Wo erhalte ich Informationen zum Insolvenzverfahren?

Am 31.01.2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liquidation und Auflösung der FWU beschlossen. Der Insolvenzverwalter sollte Sie inzwischen darüber informiert haben, wie und wo Sie Ihre Forderungen anmelden können. Möglicherweise haben Sie bereits Hinweise zu möglichen Entschädigungszahlungen erhalten.

Wichtig: Wir stehen nicht in Kontakt mit der FWU oder dem Insolvenzverwalter und können daher keine Auskünfte zum Verfahren geben.

Relevante Informationen finden Sie direkt auf der Website des Insolvenzverwalters unter https://baden.lu/fwulifelux/ sowie im speziell eingerichteten Kundenportal unter https://www.fwulifelux.com/.

Was passiert, wenn ich eine Entschädigungszahlung erhalte und diese vereinnahme?

Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie eine staatliche Förderung für Ihren Vertrag erhalten in Form von Zulagen bzw. über den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.

Inzwischen sollte Ihnen die Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mitgeteilt haben, dass die Auszahlung von Kapital eine sogenannte schädliche Verwendung darstellt (§ 93 EStG). Die besonderen Umstände des Falles sind dabei nicht von Bedeutung. Sobald Sie eine Zahlung vom Insolvenzverwalter erhaltenen, sind daher die bisher gewährten Altersvorsorgezulagen als auch ggf. die ergänzenden Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) in voller Höhe an die ZfA zurückzuzahlen.

Wichtig: Dies gilt auch dann, wenn Sie aus dem Vertrag lediglich mit einer Quote befriedigt werden oder daraus sogar weniger erhalten, als Sie an die ZfA zurückzahlen müssen.

Entschädigungsleistungen, die den Rückforderungsbetrag der ZfA übersteigen, unterliegen zudem der Besteuerung nach § 22 Nummer 5 Satz 3 EStG. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten FAQ-Liste.

Wichtig: Fragen zum Rückforderungsanspruch richten Sie bitte an die ZfA. Das Schreiben der ZfA sollte entsprechende Kontaktdaten erhalten.

Wie kann ich die Rückzahlung der Förderung vermeiden?

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) muss die erhaltene staatliche Förderung dann nicht zurückgezahlt werden, wenn Sie die vom Insolvenzverwalter erhaltene Entschädigungszahlung in voller Höhe bei einem neuen Anbieter wieder einzahlen. Es muss sich dabei wieder um einen Riester-Vertrag handeln. Die Einzahlung bei einem neuen Anbieter muss dabei innerhalb eines Jahres nach Auszahlung des Insolvenzverwalters erfolgen.

Wichtig: Der neue Vertrag muss beim neuen Anbieter dauerhaft fortgeführt werden. Sollte der neue Vertrag wieder gekündigt werden, lebt der Rückforderungsanspruch der ZfA in voller Höhe wieder auf. Soweit für weitere Beiträge eine staatliche Förderung gewährt wurde, ist auch diese zurückzuzahlen. Der Rückforderungsanspruch ist insgesamt nicht auf das Vertragsguthaben begrenzt.

Wie finde ich einen neuen Anbieter?

Grundsätzlich können Sie bei jedem Anbieter, der Riester-Verträge im Portfolio hat, einen neuen Vertrag abschließen und die Entschädigungszahlung dort einbringen.

Was bietet die Allianz Lebensversicherungs-AG als Anbieter?

Da aufgrund der Insolvenz der FWU die Datenführung und die Prozesse nicht dem Standard eines einfachen Anbieterwechsels entsprechen, ist eventuell nicht jeder Anbieter bereit, die Zahlung entgegenzunehmen.

Um Ihnen die Anbietersuche zu erleichtern, hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG grundsätzlich bereit erklärt, die Aufnahme von Entschädigungszahlungen trotz der erhöhten Komplexität zu ermöglichen. Wir werden uns bemühen, Ihnen einen entsprechenden Vertrag anzubieten. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir dies nicht in allen Fällen gewährleisten können.

So ist ein Angebot z.B. von vornherein nicht möglich, wenn Ihr Vertrag bei der FWU

  • bereits im Rentenbezug war oder ist, oder
  • rechtliche Besonderheiten aufweist (insb. anhängiger Versorgungsausgleich, Pfändung etc.), oder
  • als Direktversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde.

Wie sieht der neue Vertrag bei der Allianz Lebensversicherungs-AG aus?

Der Einzahlungsbetrag kann ausschließlich in einen neuen Riester-Privatvertrag eingebracht werden. Diesen können Sie mit weiteren Beiträgen fortführen, müssen dies aber nicht. Geförderte Verträge der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) können hierfür nicht genutzt werden.

Bis zum 31.12.2026 nehmen wir die Entschädigungszahlungen im Produktkonzept Perspektive auf. Die Kapitalanlage erfolgt hier ausschließlich im Sicherungsvermögen der Allianz Lebensversicherungs-AG. Fondsgebundene Versicherungen bieten wir nicht an.

Wichtig: Aussagen zum Produktkonzept für Vertragsabschlüsse nach dem 31.12.2026 sind aktuell nicht möglich. Die Bundesregierung plant, die Riester-Rente zum 01.01.2027 grundlegend zu reformieren. Es wird neue Produktkonzepte geben, das Fördersystem wird neugestaltet. Das Gesetzgebungsverfahren wird erst im Laufe des Jahres abgeschlossen werden.

Ich habe Interesse an einem Vertrag bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. Wo kann ich mich beraten lassen?

Sie können sich bei unserem Serviceteam telefonisch unter 089 4272 9922 melden, einen Rückruf vereinbaren oder über E-Mail Ihr Anliegen übermitteln.

Weitere tiefergehende Informationen finden Sie in folgender Datei:
Sie haben Fragen oder bevorzugen eine Beratung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!