- Mit einer Patientenverfügung können Sie medizinische Maßnahmen für den Notfall festlegen. Die enthaltenen Regelungen sind für Ärzte und Ärztinnen, Behandlungsteam und Ihre Vertreter:innen oder Betreuer:innen verbindlich.
- Durch eine Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen – denn diese haben Sie selbst bereits getroffen.
- Die Patientenverfügung sollte schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorliegen. Verwahren Sie sie an einem leicht zugänglichen Ort und setzen Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber in Kenntnis.
- Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung am besten mit einer Vorsorge- und einer Betreuungsverfügung. So sind Sie stets gut abgesichert.
Für Ihre individuelle Vorsorge
Ihre Absicherung für den medizinischen Notfall
Definition und rechtliche Grundlagen
Was ist eine Patientenverfügung?
Im September 2009 trat das neue Pflegegesetz in Kraft, welches auch rechtliche Regelungen zur Patientenverfügung enthält. Umgangssprachlich wird dieses – und speziell § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – häufig auch als Patientenverfügungsgesetz bezeichnet.
Demnach ist eine Patientenverfügung die schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, ob sie „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Sie können mit einer Patientenverfügung Vorkehrungen für den medizinischen Notfall treffen und so sicherstellen, dass Ihr Patientenwille und Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann gewahrt sind, wenn Sie sich selbst nicht (mehr) dazu äußern können. Die Bedeutung einer rechtskräftigen Patientenverfügung ist für die persönliche Vorsorge und den Patientenschutz kaum zu überschätzen.
Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen.
Form und Inhalt
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine Patientenverfügung erstellen. Zwar müssen auch Ihre mündlichen Äußerungen und Wünsche später beachtet werden, doch können Sie mit einer schriftlichen Patientenverfügung dafür Sorge tragen, dass es zu keinen Missverständnissen kommt.
Form
Bei Ihrer Patientenverfügung müssen Sie sich grundsätzlich nicht an strenge Formvorgaben halten. Achten Sie lediglich darauf, das Schreiben mit Ort und Datum zu versehen und Ihre eigenhändige Unterschrift darunter zu setzen.
Das aktuelle Datum ist vor allem deshalb relevant, weil Sie Ihre Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten oder gänzlich neu aufsetzen sollten. Beispielsweise könnten Sie in jungen Jahren an einem möglichst langen Leben festhalten wollen und so eher zur Wiederbelebung tendieren. Später schließen Sie das Leben als Pflegefall vielleicht für sich aus und lehnen entsprechend Reanimationsmaßnahmen eher ab. Ihre Patientenverfügung sollten Sie immer an Ihre aktuellen Werte und Wünsche anpassen. Auch für den Fall, dass Sie nichts am Inhalt der Verfügung ändern möchten, empfiehlt es sich, das Dokument jährlich durch eine weitere Unterschrift als aktuell zu markieren.
Inhalt
In einer Patientenverfügung treffen Sie existenzielle Entscheidungen, die Sie in Ruhe und gut informiert treffen sollten. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie verbindlich für die behandelnden Ärzte und Ärztinnen, welche medizinischen Möglichkeiten Sie für sich wünschen und welche Sie ausschließen - auch mit der Konsequenz, dass Sie mit einem Behandlungsverzicht auf ein Weiterleben verzichten.
Ohne Patientenverfügung werden die Ärzte und Ärztinnen immer alles medizinisch Sinnvolle unternehmen, um Sie am Leben zu erhalten. Gleiches gilt auch für den Fall, dass Sie unvollständige, unklare oder widersprüchliche Angaben in Ihrer Patientenverfügung machen. Im Zweifel werden die Ärzte und Ärztinnen i.d.R. lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, auch wenn Sie diese eigentlich für sich ausschließen wollten.
Grundsätzlich sollten Sie daher Ihre Patientenverfügung so detailliert wie möglich formulieren, um spätere Unklarheiten vorzubeugen.
In der Praxis kommt ein Großteil der Patientenverfügungen aufgrund unklarer Formulierungen nicht zur Geltung.
Mit dem Allianz Vorsorge- und Nachlassplaner können Sie online Ihre individuelle Patientenverfügung mit juristisch geprüften Formulierungen erstellen und erhalten wichtige Hintergrundinformationen.
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