Wüstenrot Wohnungsbauprämie - wohnen heißt die neue Wohnungsbauprämie eintüten. Wüstenrot.
Förderung für Ihren Bausparvertrag

Die Wohnungs­bauprämie

  • Mit der Kooperation von Wüstenrot & Allianz:
  • Staatliche Unterstützung für Ihren Bausparvertrag
  • Bis zu 70 € bzw. 140 € Förderung jährlich
  • 10 % Förderung bei mind. 50 € Eigensparanteil

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die Menschen mit einem Bausparvertrag erhalten können.
  • Geld auf den Bausparvertrag einzahlen
  • Im Folgejahr Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
  • Förderung erhalten

Gefördert wird eine jährliche Sparleistung von 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten sowie eingetragenen Lebenspartnern. Der geförderte Bausparer erhält damit eine Prämie von 10 % auf seine geförderten Sparbeiträge.

Alle ab 16 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Pro Jahr müssen mindestens 50 Euro aus Eigenmitteln angespart werden.

Berechtigt sind Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und unter der Einkommensgrenze liegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € für Ledige und 70.000 € für Verheiratete.

Wichtig: Hierbei handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Das Bruttoeinkommen darf wesentlich höher sein.

Tipp: Junge Leute unter 25 Jahren genießen besondere Vorteile: Sie verfügen nach sieben Jahren einmalig frei über Ihr gefördertes Guthaben und leisten sich zum Beispiel eine neue Wohnungseinrichtung.
agent-img
Wir beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns direkt!

Die Wohnungsbauprämie der Wüstenrot betrögt 10 Prozent. Für Alleinstehende sind begünstigte Einzahlungen von bis zu 700 € möglich. Die Prämie beträgt daher jährlich bis zu 70 €. Die Einkommensgrenze beträgt 35.000 € zu versteuerndes Einkommen. Das Bruttogehalt darf dabei wesentlich höher sein. In 15 Jahren können Sie sich damit z.B. bis zu 1.050 € sichern.  Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Partnerschaften sind begünstigte Einzahlungen jährlich bis zu 1.400 € möglich. Daraus ergibt sich eine jährliche Prämie von bis zu 140 €. Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt hier bei 70.000 €. In 15 Jahren können Sie sich daher z.B. bis zu 2.100 € sichern.

Dann prüfen Sie mit Ihrem Vertreter, ob Sie ein Familienmitglied haben, das unter den Einkommensgrenzen liegt. Zum Beispiel Kinder oder Großeltern.

Möglicherweise ist Wohnsparen mit Riester-Förderquoten von 50 % und mehr eine interessante Alternative für Sie.

Auch ohne staatliche Förderung bietet Wohnsparen viele weitere Vorteile wie Zinssicherung für Ihre Immobilie, Planbarkeit oder sicheren Eigenkapital-Aufbau.

Alleinstehende ohne Kinder
Alleinstehende ohne Kinder
Beispiel: Vivian
  • Alter 32 Jahre, ledig, keine Kinder
  • Angestellte (Bürokauffrau, 3.150 Euro Gehalt p. M. x 13)
  • Vivian erhält die Wohnungsbauprämie

Wischen um mehr anzuzeigen

Bruttolohn p.a.
40.950 EUR
Vorsorgeaufwendungen 7.113 EUR
Sonderausgaben Pauschalbetrag 36 EUR
Werbungskosten Pauschalbetrag 1.200 EUR
Zu versteuerndes Einkommen p.a. 32.601 EUR (bis zu 35.000 EUR möglich)
  Berechtigung für Wohnungsbauprämie, Förderung bis zu 70 Euro pro Jahr ✓
Hinweis: Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoarbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.

Wischen um mehr anzuzeigen

Alleinstehende Angestellte ohne Kinder
möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
im Jahr 43.853 EUR
bei 12 Gehältern bis zu 3.654 EUR
bei 13 Gehältern bis zu 3.373 EUR
Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer:innen ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zuzüglich 0,9%) und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,525% des Bruttoarbeitslohns unterstellt.
Paar ohne Kinder
Paar ohne Kinder
Beispiel: Sven & Marie
  • Alter 30 und 27 Jahre, verheiratet, keine Kinder
  • Zahntechniker (2.600 Euro Gehalt p. M.) und Architektin (4.400 Euro Gehalt p. M.)
  • Sven und Marie erhalten die Wohnungsbauprämie

Wischen um mehr anzuzeigen

Bruttolohn p.a.
84.000 EUR
Vorsorgeaufwendungen 14.590 EUR
Sonderausgaben Pauschalbetrag 72 EUR
Werbungskosten Pauschalbetrag 2.400 EUR
Zu versteuerndes Einkommen p.a. 66.974 EUR (bis zu 70.000 EUR möglich)
  Berechtigung für Wohnungsbauprämie, Förderung bis zu 140 Euro pro Jahr ✓
Hinweis: Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoarbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.

Wischen um mehr anzuzeigen

Verheiratet, 2 Arbeitnehmer:innen, ohne Kinder
möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
im Jahr gemeinsam 87.706 EUR
bei 12 Gehältern bis zu 7.308 EUR
bei 13 Gehältern bis zu 6.746 EUR
Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer:innen ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zuzüglich 0,9%) und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,525% des Bruttoarbeitslohns unterstellt.
Paar mit 2 Kindern
Paar mit 2 Kindern
Beispiel: Axel & Tina
  • Alter 44 und 40 Jahre, verheiratet, zwei Kinder
  • IT-Projektleiter (5.900 Euro Gehalt p. M.) und Krankenschwester in Teilzeit (2.450 Euro Gehalt p. M.)
  • Axel und Tina erhalten die Wohnungsbauprämie

Wischen um mehr anzuzeigen

Bruttolohn p.a.
100.500 EUR
Kinderbetreuungsfreibetrag 5.856 EUR
Kinderfreibetrag 10.920 EUR
Vorsorgeaufwendungen 17.456 EUR
Sonderausgaben Pauschalbetrag 72 EUR
Werbungskosten Pauschalbetrag 2.400 EUR
Zu versteuerndes Einkommen p.a. 63.796 EUR (bis zu 70.000 EUR möglich)
  Berechtigung für Wohnungsbauprämie, Förderung bis zu 140 Euro pro Jahr ✓
Hinweis: Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoarbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.

Wischen um mehr anzuzeigen

Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder
möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
im Jahr gemeinsam 108.008 EUR
bei 12 Gehältern bis zu 9.000 EUR
bei 13 Gehältern bis zu 8.308 EUR
Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer:innen ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zuzüglich 0,9%) und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,525% des Bruttoarbeitslohns unterstellt.
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihre Ansprechpartner:innen vor Ort werden sich umgehend bei Ihnen melden.