Was ist die Wohnungsbauprämie?
Was muss ich dafür tun?
- Geld auf den Bausparvertrag einzahlen
- Im Folgejahr Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
- Förderung erhalten
Gefördert wird eine jährliche Sparleistung von 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten sowie eingetragenen Lebenspartnern. Der geförderte Bausparer erhält damit eine Prämie von 10 % auf seine geförderten Sparbeiträge.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Alle ab 16 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Pro Jahr müssen mindestens 50 Euro aus Eigenmitteln angespart werden.
Berechtigt sind Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und unter der Einkommensgrenze liegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € für Ledige und 70.000 € für Verheiratete.
Wichtig: Hierbei handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Das Bruttoeinkommen darf wesentlich höher sein.

Sie liegen über den Einkommensgrenzen?
Dann prüfen Sie mit Ihrem Vertreter, ob Sie ein Familienmitglied haben, das unter den Einkommensgrenzen liegt. Zum Beispiel Kinder oder Großeltern.
Möglicherweise ist Wohnsparen mit Riester-Förderquoten von 50 % und mehr eine interessante Alternative für Sie.
Auch ohne staatliche Förderung bietet Wohnsparen viele weitere Vorteile wie Zinssicherung für Ihre Immobilie, Planbarkeit oder sicheren Eigenkapital-Aufbau.
Beispiele zur Berechnung der Wohnungsbauprämie
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Alleinstehende ohne Kinder
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Paar ohne Kinder
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Paar mit 2 Kindern


- Alter 32 Jahre, ledig, keine Kinder
- Angestellte (Bürokauffrau, 3.150 Euro Gehalt p. M. x 13)
- Vivian erhält die Wohnungsbauprämie
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Bruttolohn p.a.
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40.950 EUR
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Vorsorgeaufwendungen | 7.113 EUR |
Sonderausgaben Pauschalbetrag | 36 EUR |
Werbungskosten Pauschalbetrag | 1.200 EUR |
Zu versteuerndes Einkommen p.a. | 32.601 EUR (bis zu 35.000 EUR möglich) |
Berechtigung für Wohnungsbauprämie, Förderung bis zu 70 Euro pro Jahr ✓ |
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Alleinstehende Angestellte ohne Kinder
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möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
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im Jahr | 43.853 EUR |
bei 12 Gehältern bis zu | 3.654 EUR |
bei 13 Gehältern bis zu | 3.373 EUR |


- Alter 30 und 27 Jahre, verheiratet, keine Kinder
- Zahntechniker (2.600 Euro Gehalt p. M.) und Architektin (4.400 Euro Gehalt p. M.)
- Sven und Marie erhalten die Wohnungsbauprämie
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Bruttolohn p.a.
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84.000 EUR
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Vorsorgeaufwendungen | 14.590 EUR |
Sonderausgaben Pauschalbetrag | 72 EUR |
Werbungskosten Pauschalbetrag | 2.400 EUR |
Zu versteuerndes Einkommen p.a. | 66.974 EUR (bis zu 70.000 EUR möglich) |
Berechtigung für Wohnungsbauprämie, Förderung bis zu 140 Euro pro Jahr ✓ |
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Verheiratet, 2 Arbeitnehmer:innen, ohne Kinder
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möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
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im Jahr gemeinsam | 87.706 EUR |
bei 12 Gehältern bis zu | 7.308 EUR |
bei 13 Gehältern bis zu | 6.746 EUR |


- Alter 44 und 40 Jahre, verheiratet, zwei Kinder
- IT-Projektleiter (5.900 Euro Gehalt p. M.) und Krankenschwester in Teilzeit (2.450 Euro Gehalt p. M.)
- Axel und Tina erhalten die Wohnungsbauprämie
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Bruttolohn p.a.
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100.500 EUR
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Kinderbetreuungsfreibetrag | 5.856 EUR |
Kinderfreibetrag | 10.920 EUR |
Vorsorgeaufwendungen | 17.456 EUR |
Sonderausgaben Pauschalbetrag | 72 EUR |
Werbungskosten Pauschalbetrag | 2.400 EUR |
Zu versteuerndes Einkommen p.a. | 63.796 EUR (bis zu 70.000 EUR möglich) |
Berechtigung für Wohnungsbauprämie, Förderung bis zu 140 Euro pro Jahr ✓ |
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Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder
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möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
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im Jahr gemeinsam | 108.008 EUR |
bei 12 Gehältern bis zu | 9.000 EUR |
bei 13 Gehältern bis zu | 8.308 EUR |