Familie kuschelt for einem Haus
Der indivi­duelle Schutz für Ihre Familie

Risiko­lebens­versicherung

Was ist eine Risiko­lebens­versicherung?
  • Eine Risiko­lebens­versicherung ist eine Form der Hinter­bliebenen­vorsorge: Mit ihr sichern Sie Ihre Familie, Ihre Immobilien­finanzierung oder andere Kredite für den Fall Ihres Todes optimal und individuell ab. Auch Ihr Unter­nehmen können Sie mit einer RLV für Ihren Todes­fall, den Ihres Geschäfts­partners, Ihrer Geschäfts­partnerin oder für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter:innen finanziell schützen.
  • Mit dem Auszahlungs­betrag, der soge­nannten Versicherungs­summe, können laufende Ausgaben, wie z.B. Kredit­raten aus einer Immobilien­finanzierung, bezahlt werden.
Für wen ist eine RLV sinnvoll?
  • Risiko­lebens­versicherungen sind insbe­sondere für junge Familien, Haupt­verdiener:innen, Selbst­ständige sowie Kredit­nehmer:innen sinnvoll
  • Eine Risiko­lebens­versicherung dient jedoch nicht dazu, um für das Alter vorzu­sorgen. Eine Kapital­zahlung an die Hinter­bliebenen erfolgt nur im Todes­fall in Form einer verein­barten Todesfallleistung.
  • Die Tarife der Allianz: Die Risiko­lebens­versicherungen der Allianz bieten Ihnen ab mtl. 2,32 Euro individuelle Gestaltungs­möglich­keiten für die Absicherung Ihrer Liebsten.

Zusätzliche Informationen zum Berechnungsbeispiel

Für das Berechnungsbeispiel wurden folgende Annahmen getroffen:

Industriekaufmann/-frau, mind. 10 Jahre Nichtraucher:in, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, Eintrittsalter 25 Jahre, Versicherungsdauer 10 Jahre, Versicherungssumme 100.000 Euro, Versicherungsbeginn 01.08.2024, Tarif L0(DL) – ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Stand: 16.07.2024

Hinweis: Dies ist ein fiktives Beispiel. Laufzeit und Absicherungshöhe sollten individuell auf die eigene Lebenssituation und den Absicherungsbedarf abgestimmt werden. 

Ausgewählte Risikolebensversicherungen der Allianz:

Basisschutz RLV Basis Tarif L0(DL) – ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, einem Unternehmen der Allianz; Premiumschutz RLV Plus Tarif LC0 – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG;  Premiumschutz RLV Plus mit Unfall Tarif LC0UZ – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG.

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Gut zu wissen

Wenn Ihnen etwas zustößt, verliert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Menschen. Möglicher­weise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf Ihre Hinter­bliebenen zu.

So entsteht oft eine Versorgungs­lücke, da die Leistungen der gesetz­lichen Renten­versicherung bestehende Ausgaben in der Regel nicht decken können. Eine Risiko­lebens­versicherung kann mit einer ein­maligen Kapital­zahlung diese Versorgungs­lücke schließen.

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Absicherung von Hinter­bliebenen

Sie benötigen eine Risiko­lebens­versicherung, wenn im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinter­bliebenen eine finanzielle Lücke entsteht.

Das betrifft besonders:

  • Hauptverdiener:innen: Die Todes­fall­summe ermöglicht finanzielle Absicherung der Hinter­bliebenen in einer schwierigen Zeit.
  • Junge Familien: Stirbt ein Eltern­teil, ist die finanzielle Absicherung gewähr­leistet und die Kinder können eine gute Betreuung bekommen.
  • Kreditnehmer:innen, etwa aus einer Bau­finanzierung oder einem Studien­kredit. Mit der Todes­fall­leistung können Ihre Hinter­bliebenen den Kredit abbezahlen.
  • Unverheiratete in einer Beziehung, denn sie gehen bei der gesetzlichen Witwer- oder Witwen­rente leer aus.
  • Unternehmer:innen, die ihre Firma für ihren Todes­fall oder wichtige Mitarbeiter:innen finanziell schützen wollen.
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Bei der Partner­absicherung steuer­liche Aspekte berücksichtigen
Das Über­kreuz-Modell nutzt die Möglich­keit, dass bei einer Risiko­lebens­versicherung die versicherte Person und der Versicherungs­nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin nicht ein und dieselbe Person sein müssen.
Bei der Risiko­lebens­versicherung über Kreuz schließt jeder Partner bzw. jede Partnerin einen eigenen Risiko­lebens­versicherungs-Vertrag ab, in dem er oder sie als Versicherungs­nehmer:in, Begünstigte:r und Beitrags­zahler:in einge­tragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner bzw. die andere Partner:in einge­tragen. Wenn die versicherte Person stirbt, wird die Todes­fall­leistung an die Begünstigten, die in diesem Fall gleichzeitig Versicherungs­nehmer:innen sind, aus­ge­zahlt. Damit erhält der Versicherungs­nehmer:innen eine eigene Versicherungs­leistung, ohne dass es hierbei zu einer steuer­pflichtigen Erb­schaft kommt. Erb­schaft­steuer kann beim Über­kreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner:innen gleich­zeitig versterben. In diesem Fall erfolgen die Aus­zahlungen an die jeweiligen Erben, z. B. die Kinder, und es gelten die üblichen Frei­beträge (z. B. 400.000 Euro bei Kindern).
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Hilf­reiche Infor­mationen
So geht's

Wenn Sie beispiels­weise eine Risiko­lebens­versicherung abschließen möchten, kommen Sie so Schritt für Schritt zum passenden Angebot:

1. Situation analysieren: Über­legen Sie zunächst, für welchen konkreten Bedarfs­fall Sie vorsorgen möchten. Gibt es offene Verbindlich­keiten, wer sind Ihre Begünstigten und macht etwa eine gegen­seitige Absicherung mit Ihrem Partner bzw. Partnerin Sinn?

2. Versicherungs­summe bestimmen: Ermitteln Sie, wie viel Geld Ihre Hinter­bliebenen im Falle Ihres Todes erhalten sollen. Grund­sätzlich sollte das Drei- bis Fünf­fache Ihres Brutto­jahres­ein­kommens abge­deckt sein und etwaige Kredite zusätz­lich berück­sichtigt werden.

3. Vertrags­lauf­zeit fest­legen: Diese hängt von unter­schied­lichen Faktoren wie zum Beispiel dem Alter der Kinder oder der Rest­lauf­zeit von Krediten und Darlehen ab.

4. Gesundheitsfragen beantworten: Haben Sie sich für ein Produkt entschieden, sind beim Abschluss einige Gesund­heits­fragen zu beantworten. Hierbei ist es wichtig, wahr­heits­gemäß und voll­ständig zu antworten, um Ihren Versicherungs­schutz nicht zu gefährden. Ihre persöhnlichen Berater:innen stehen Ihnen beim Beantworten der Gesundheitsfragen gerne zur Seite. Risiko­lebens­versicherungen ohne Gesund­heits­fragen gibt es nicht.

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Klarheit für Ihre Auswahl
  • ... für die finanzielle Absicherung Ihrer Familie im Falle Ihres Todes.
  • ... zur finanziellen Absicherung Ihres Unter­nehmens für den Fall des Todes der Geschäfts­führer:innen oder wichtiger Mitarbeiter:innen.
  • ... zur Absicherung Ihrer Immobilien­finanzierung oder anderer Kredite.
  • ... für einen zuverlässigen Hinter­bliebenen­schutz schon bei niedrigen Beiträgen.
  • ... wenn Sie sich nicht lang­fristig binden möchten. Denn Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
  • ... wenn Sie eine Alters­vorsorge auf­bauen möchten.
  • ... wenn Sie eine Auszahlung Ihrer einge­zahlten Beiträge bei Kündigung oder am Ende der Versicherungs­lauf­zeit erhalten möchten.
  • ... wenn die eigene Absicherung Priorität hat.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gern wissen?

Braucht jeder Elternteil jeweils eine eigene Risiko­lebens­versicherung?

Eine eigene Absicherung für alle Partner:innen kann durchaus sinn­voll sein. Viele Familien versichern nur dieHaupt­verdiener:innen, damit dessen Einkommen im Todes­fall und damit die laufenden Ausgaben durch die Versicherungs­summe ersetzt wird. Eine Risiko­lebens­versicherung für die Lebens­partner:in oder Ehe­gatten bzw. Ehegattin kann jedoch eben­falls sinn­voll sein: Der oder die Hinter­bliebene kann mit der Versicherungs­summe beispiels­weise eine Kinder­betreuung finanzieren oder weniger arbeiten, um sich selbst um die Kinder zu kümmern.

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

In der Regel sollte die Versicherungs­summe das wegfallende Einkommen der versicherten Person ersetzen, bis alle Familien­mit­glieder auf eigenen Füßen stehen. Stiftung Waren­test empfiehlt einen Aus­zahlungs­betrag, der drei- bis fünf­mal so hoch ist wie das Brutto-Jahres­ein­kommen des bzw. der Versicherten. Verdient ein Vater von zwei Kindern beispiels­weise 50.000 Euro brutto im Jahr, sollte die Versicherungs­summe zwischen rund 150.000 und 250.000 Euro betragen. Eventuell fällige Rest­schulden aus Immobilien­darlehen oder anderen Krediten sollten zusätz­lich in der Versicherungs­summe berück­sichtigt werden. Dies gilt, sofern diese nicht bereits ander­weitig abge­sichert sind, beispiels­weise über eine Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe, umgangs­sprachlich manchmal auch "fallende Risiko­lebens­versicherung" genannt.

„Fallende Risiko­lebens­versicherung“ – was ist das?

Neben der "üblichen" Risiko­lebens­versicherung mit einer konstanten Versicherungs­summe gibt es auch eine Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe. Diese Art der Versicherung kann sinn­voll sein, um z.B. Immobilien­darlehen, die kontinuierlich getilgt werden, abzusichern und Ange­hörige vor hohen finanziellen Belastungen im Todes­fall des Versicherten zu schützen.

Bei der Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe fällt die Anfangs­versicherungs­summe jährlich um einen konstanten Betrag und passt sich so der eben­falls geringer werdenden Rest­schuld an. Die Beiträge sind im Vergleich zu der "üblichen" Risiko­lebens­versicherung geringer, da sie bereits die über die gesamte Lauf­zeit fallende Versicherungs­summe berücksichtigen.

Die Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe der Allianz können Sie über Ihre persönlichen Berater:innen abschließen.

Worauf muss ich beim Preis einer Risiko­lebens­versicherung achten?

Im Internet gibt es zahllose Vergleichs­rechner, die Sie nutzen können, um die günstigste Risiko­lebens­versicherung zu finden. Aller­dings sind solche Preis­vergleiche oft mit Vorsicht zu genießen. Bei der Frage, welche Risiko­lebens­versicherung für Sie die richtige ist, sollten Sie nicht nur auf Ihren aktuell zu zahlenden Beitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungs­risiko während der Vertrags­lauf­zeit eher gering ausfällt – wie beispiels­weise bei der Allianz. Wie das Verteuerungs­risiko entsteht, erfahren Sie im Folgenden.

Über­schuss­beteiligung in der Risiko­lebens­versicherung

Bei Risiko­lebens­versicherungs­verträgen mit Über­schuss­beteiligung gibt das Versicherungs­unter­nehmen erwirtschaftete Gewinne an die Versicherungs­nehmer:innen weiter. Über­schüsse entstehen hierbei beispiels­weise, wenn der Versicherer weniger Leistungen auszahlen muss als in seiner ursprüng­lichen Kalkulation angenommen.

Unter­schied Tarif­beitrag und Zahlbeitrag

Der Tarif­beitrag (auch Maximal­beitrag oder Brutto­beitrag genannt) beschreibt die maximale Ober­grenze des Beitrags einer Risiko­lebens­versicherung mit Über­schuss­beteiligung. Er ist der vertraglich fest­gelegte Beitrag und ändert sich während der Lauf­zeit nicht. Die Über­schuss­anteile werden mit diesem Tarif­beitrag verrechnet, so dass Ihr tatsächlich zu zahlender Beitrag (auch Zahl­beitrag oder Netto­beitrag genannt) geringer ausfällt. Der Zahl­beitrag gilt solange sich die Höhe der verrechneten Über­schüsse nicht ändert. Die Höhe der zu verrechnenden Über­schüsse wird einmal jährlich fest­gelegt. Erzielt der Versicherer geringere oder gar keine Über­schüsse mehr, kann der Zahl­beitrag bis zur Höhe des Tarif­beitrags ansteigen.

Verteuerungs­risiko Risiko­lebens­versicherung

Das Verteuerungs­risiko gibt für Risiko­lebens­versicherungen mit Über­schuss­beteiligung die Differenz an zwischen dem Tarif­beitrag und dem bei Vertrags­abschluss zu zahlenden Beitrag in Prozent. Die vom Versicherer erwirtschafteten Über­schüsse sind für diese Differenz aus­schlag­gebend. Das Verteuerungs­risiko beschreibt damit die Spanne für mögliche Beitrags­erhöhungen während der Vertrags­lauf­zeit. Es kann ein wichtiges Vergleichs­kriterium sein, wenn Sie sich für eine Risiko­lebens­versicherung entscheiden.

Warum gibt es Tarif-Unterschiede zwischen Raucher:innen und Nichtraucher:innen?

Wer raucht, hat ein höheres Risiko, früher zu sterben. Daher ist die Risiko­lebens­versicherung für Nicht­raucher:innen – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu Raucher:innen günstiger.

Bei der Allianz können Sie sich zu den Nicht­raucher:innen zählen, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Antrags­stellung nicht aktiv geraucht haben und auch beab­sichtigen, in Zukunft Nicht­raucher:in zu bleiben. Dabei unter­scheidet die Allianz weiter nach Nicht­raucher:innen, die mindestens 1 Jahr Nicht­raucher:in oder mindestens 10 Jahre Nicht­raucher:in sind. Rauchen meint sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, beispiels­weise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispiels­weise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabak­erhitzer (Heat-not-burn), der Gebrauch von Wasser­pfeifen (zum Beispiel Shishas), sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oral­tabak (zum Beispiel Snus).

Wie lange brauche ich eine Risiko­lebens­versicherung?

Eine Risiko­lebens­versicherung ist so lange sinn­voll, wie im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinter­bliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Die Lauf­zeit der Risiko­lebens­versicherung hängt somit von Ihrer individuellen Situation ab. Soll damit beispiels­weise ein Immobilien­kredit abge­sichert werden, sollte der Vertrag so lange laufen, bis dieser getilgt ist. Möchten Sie die Risiko­lebens­versicherung zur Absicherung Ihrer Familie einsetzen, sollte die Lauf­zeit in der Regel erst enden, wenn das jüngste Kind seine Ausbildung oder sein Studium beendet hat. Dann steht der Nach­wuchs meist auf eigenen Beinen und ist finanziell nicht mehr von Ihnen abhängig.

Muss die Versicherungssumme bei Auszahlung versteuert werden?

Die Todes­fall­leistung aus einer Risiko­lebens­versicherung ist einkommen­steuer­frei. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Versicherung bestanden hat. Aller­dings kann durch die Todes­fall­leistung gegebenen­falls Erbschaft­steuer anfallen, falls die gesetzlichen Frei­beträge über­schritten sind. Der Steuer­satz fällt dabei umso niedriger aus, je näher der oder die Empfänger:in der Todes­fall­leistung und der oder die Versicherungs­nehmer:in miteinander verwandt sind.

Was wird bei einer Gesund­heits­prüfung geprüft?

Für eine individuelle und faire Risiko­einschätzung werden Sie zu Ihrem Gesund­heits­status befragt. Manchmal ist zusätz­lich eine ärztliche Unter­suchung not­wendig, um den Gesund­heits­zustand beurteilen zu können. Beispiels­weise bei sehr hohen Versicherungs­summen. Relevant ist bei der Gesund­heits­prüfung auch, ob Sie rauchen. Ihr Beitrag ist niedriger, wenn Sie Nicht­raucher:in sind. Sollten Sie zu einem späteren Zeit­punkt Nicht­raucher:in werden, können Sie das der Allianz gerne mitteilen, damit eine Anpassung Ihres Vertrages von beiden Seiten geprüft werden kann.

Ab wann schützt mich die Allianz Risiko­Lebens­versicherung?

Schon vor Beginn Ihres gewählten Versicherungs­schutzes genießen Sie bereits ab dem Eingang Ihres Antrages bei der Allianz einen vorläufigen Versicherungs­schutz. In dieser Zeit sind Sie bis zu einer Versicherungs­summe von höchstens 100.000 Euro abge­sichert. Sollten Sie durch einen Unfall versterben, liegt die Höchst­grenze bei 200.000 Euro, sofern kein separater Bau­stein bei Unfall­tod abge­schlossen wurde. Bei der Allianz Risiko­Lebens­versicherung Plus mit Zusatz­baustein "Kapital bei Unfalltod" beträgt die Höchstgrenze für einen Unfall­tod sogar 300.000 Euro. Dies gilt auch wenn die spätere Haupt­versicherung eventuell eine höhere Summe absichert.

Sobald Ihr Antrag ange­nommen wurde, genießen Sie den voll­ständigen, von Ihnen gewählten Versicherungsschutz.

Wenn Sie eine geringere Versicherungssumme beantragt haben, erhalten Sie im Falle Ihres Todes diesen Betrag.

Wenn Sie eine geringere Versicherungssumme beantragt haben, erhalten Sie im Falle Ihres Todes diesen Betrag.

Wenn Sie eine geringere Versicherungssumme beantragt haben, erhalten Sie im Falle Ihres Todes diesen Betrag.

Was kostet eine Risikolebens­versicherung?

Die Risiko­lebens­versicherung der Allianz bietet die Allianz Ihnen bereits ab 2,32 Euro an. Die Kosten für eine Risiko­lebens­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Versicherungs­summe, Lauf­zeit und das Alter bei Vertrags­schluss sind die grund­legenden Variablen, die sich auf den Beitrag zur Risiko­lebens­versicherung auswirken. Einen großen Einfluss haben aber auch individuelle Risiko­merkmale. Dazu zählen zum Beispiel Ihr ausge­übter Beruf, Ihre Hobbys und Ihr Gesund­heits­zustand. Gefährliche Hobbys wie zum Beispiel Klettern und gesund­heitliche Beschwerden führen manchmal zu einem soge­nannten Risiko­zuschlag und somit zu einem höheren Beitrag. Der Beitrag hängt zusätzlich vom Rauch­verhalten ab. Die Allianz unter­scheidet hier zwischen Nicht­raucher:innen (mindestens 10 Jahre oder mindestens 1 Jahr) und Rauchern bzw. Raucherinnen.

Ausgewählte Risiko­lebens­versicherungen der Allianz können Sie jeder­zeit bequem online berechnen. Mit wenigen Angaben erhalten Sie für die RLV Basis im Online-Rechner schnell eine erste Preisindikation.

Zusätzliche Informationen zum Berechnungsbeispiel

Für das Berechnungsbeispiel wurden folgende Annahmen getroffen:

Industriekaufmann/-frau, mind. 10 Jahre Nichtraucher:in, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, Eintrittsalter 25 Jahre, Versicherungsdauer 10 Jahre, Versicherungssumme 100.000 Euro, Versicherungsbeginn 01.08.2024, Tarif L0(DL) – ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Stand: 16.07.2024

Hinweis: Dies ist ein fiktives Beispiel. Laufzeit und Absicherungshöhe sollten individuell auf die eigene Lebenssituation und den Absicherungsbedarf abgestimmt werden. 

Ausgewählte Risikolebensversicherungen der Allianz:

Basisschutz RLV Basis Tarif L0(DL) – ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, einem Unternehmen der Allianz; Premiumschutz RLV Plus Tarif LC0 – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG;  Premiumschutz RLV Plus mit Unfall Tarif LC0UZ – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, welche Sie für eine Risikolebensversicherung an den Versicherer zahlen.

Was ist eine verbundene Risiko­lebens­versicherung?

Bei der verbundenen Risiko­lebens­versicherung sind in einem Vertrag zwei Partner:innen abge­sichert. Dies ist stets günstiger, als wenn jeder Partner bzw. jede Partnerin über eine eigene Risiko­versicherung mit der­selben Absicherungs­höhe verfügt.

Dabei wird die Versicherungs­summe nur einmal ausge­zahlt, beim ersten Todes­fall. Das gilt auch, falls beide Versicherte gleich­zeitig versterben sollten, etwa bei einem Auto­unfall. Danach erlischt die Versicherung und es besteht keine Absicherung der Hinter­bliebenen mehr. Daher eignet sich die verbundene Risiko­lebens­versicherung vor allem für die gegen­seitige Absicherung von Geschäfts­partner:innen, Gesell­schafter:innen und kinder­losen Paaren mit zwei Einkommen.

Familien mit Kindern sollten beachten, dass die Versicherungs­summe im Todes­fall beider Eltern­teile nur einmal ausge­zahlt wird. Sie sollten sicher­stellen, dass in dem Fall die Kinder finanziell ausreichend abgesichert sind.

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