Sandsäcke auf der Straße schützen Häuser vor Überschwemmung

Die Höhe des Nachlasses richtet sich nach der Anzahl Ihrer Privatschutz-Verträge. Ab zwei Privatschutz-Verträgen der Tarife Komfort oder Premium erhalten Sie 5 %, ab drei Verträgen 10 % und ab fünf Verträgen 20 % Nachlass.

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Elementar­versicherung

Definition

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalt entstehen. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen (Bodensenkungen) nach wochenlangem Regen und sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können Sie über die Extremwetterschutzversicherung absichern. 

Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturphänomene, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind in der Regel mit einer Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.

Elementarversicherung
Um sich vor Elementarschäden wie beispielsweise Überschwemmung durch Starkregen bei Unwettern, Schneedruck oder Erdbeben abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung um den Baustein "Extremwetterschutz" erweitern.
Überblick
Umfassender Schutz gegen extreme Wetterereignisse: Den Extremwetterschutz der Allianz – die Elementarversicherung – können Sie als Zusatzbaustein zur Allianz Wohngebäude­versicherung oder Hausratversicherung abschließen. Welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden:
Extremwetterschutz Wohngebäude

Grundsätzlich sind bei der Wohngebäudeversicherung Schäden an Ihrem Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel versichert.

Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung greift der Extremwetterschutz, wenn weitere Naturgefahren wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

Ihr Zuhause beschädigen.

Im Schadenfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten, wie z. B. Honorare für Architektinnen und Architekten.

Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dadurch dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände.

Vollständige Absicherung auch für Gebäude im Bau: Auf Wunsch können Sie in der Allianz Wohngebäudeversicherung bereits ab Baubeginn den Zusatzbaustein Extremwetterschutz für die Absicherung von Elementarschäden auswählen.

Extremwetterschutz Hausrat

Die Hausratvericherung schützt grundsäzlich Ihr gesamtes Haushaltsinventar – einschließlich das Ihres Gartens – gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Wählen Sie zur Hausratversicherung den Extremwetterschutz hinzu, ist Ihr gesamter Hausrat ebenfalls bei extremen Wetter- und Naturereignissen wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

abgesichert.

Im Schadenfall ersetzt die Allianz den Wert, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet. Wird der Gegenstand beschädigt, erstattet die Allianz die Reparaturkosten.

Ein Beispiel: Der nahe Ihres Hauses gelegene Fluss tritt in Folge von starken Regenfällen über die Ufer. Ihr gesamter Garten wird überschwemmt und Gartenmöbel und der Rasenmäher werden schwer beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Allianz Extremschutz Ihrer Hausratversicherung greift hier und ersetzt Ihnen die Gartenmöbel und den Rasenmäher zum Neupreis.

In dieser Checkliste hat die Allianz die wichtigsten Punkte zusammengefasst, wie Sie vorbeugend aktiv werden können, wenn der Wetterbericht mit einem Unwetter droht. 
Klarheit im Schadensfall
  • neben Ihrem Haus inklusive Garagen und Carports auch Gebäude­bestandteile und -zubehör durch eine Natur­katastrophe beschädigt oder zerstört werden. Damit sind neben klassischen Gebäude­schäden beispiels­weise auch sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sowie Solar-/Photovoltaik­anlagen versichert.
  • Ihr Eigenheim bzw. Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden dann Kosten für die Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie zum Beispiel Honorare für Architekten und Architektinnen.
  • Wasser aus Leitungsrohren infolge von Hochwasser ins Haus gedrückt wird und ein Rückstau entsteht.
  • Ihre Dachterrasse durch Starkregen überflutet wird und Wasser in das Haus eindringt (gilt ab dem Tarif  "Komfort").
  • eine Erdsenkung oder ein Erdrutsch menschliche Ursachen hat, beispielsweise durch Bergbau oder Erdarbeiten. Hier handelt es sich um typische Haftpflichtschäden.
  • Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gedrungen ist, oder durch Sturmflut entstehen.
  • lediglich Regenwasser oder auch Starkregen in eine unterirdische Garage, zum Beispiel Tiefgarage, fließt. Hier liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von dem Extremwetterschutz gedeckt ist.
Schutz vor Natur­ge­walten
Extrem­wetter­schutz Schutz vor Natur­ge­walten
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Durch den Klima­wandel werden Extrem­wetter­er­eignisse immer häu­figer. In der normalen Haus­rat­ver­sicherung oder Wohn­gebäude­ver­sicherung sind dadurch ent­standene Schäden, wie voll­gelaufene Keller oder ab­gedeckte Dächer, aber nur teil­weise ver­sichert. In dieser Pod­cast-Folge er­fahren Sie, wie Sie sich mit dem Zusatz­bau­stein "Extrem­wetter­schutz" optimal gegen Elementar­schäden ab­sichern können, was das kostet und wie die Allianz im Schadens­fall konkret hilft.
Häufige Fragen
Was möchten Sie noch zum Allianz Extremwetterschutz wissen?
Sind alle Ihre Fragen rund um den Extremwetterschutz beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.

Sind die Kosten für die Elementar­versicherung umlagefähig?

Ja, die Kosten für eine Extremwetterversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Mieter die Kosten der Versicherung über die Nebenkosten zumindest anteilig tragen.

Worauf sollte ich beim Vertrags­abschluss einer Elementarversicherung achten?

  • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Extremwetterschutz lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehaltes.
  • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einem Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
  • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.

Ist eine Elementar­­versicherung sinnvoll oder nicht?

Eine Elementarversicherung ist sinnvoll, denn Naturgefahren wie Überschwemmungen können in Deutschland jeden treffen. Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche durch Starkregen entstehen, die eine reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt.

Eigentümer oder Mieter – wer benötigt eine Elementarversicherung?

Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter sollten einen Extremwetterschutz abschließen, um Ihr Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen.

Haben Sie als Mieter beispielsweise keine Elementarversicherung und ein Extremwetterereignis zerstört Ihre Möbel und sämtliches Inventar, ist dieser Schaden nicht abgesichert – auch nicht, wenn der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.

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