Bis zu 20% sparen Die Höhe des Nachlasses richtet sich nach der Anzahl Ihrer Privatschutz-Verträge. Ab zwei Privatschutz-Verträgen der Tarife Komfort oder Premium erhalten Sie 5 %, ab drei Verträgen 10 % und ab fünf Verträgen 20 % Nachlass.

Elementar­versicherung

Schutz vor Elementarschäden
Bis zu 20% sparen Die Höhe des Nachlasses richtet sich nach der Anzahl Ihrer Privatschutz-Verträge. Ab zwei Privatschutz-Verträgen der Tarife Komfort oder Premium erhalten Sie 5 %, ab drei Verträgen 10 % und ab fünf Verträgen 20 % Nachlass.
Elementarversicherung: Vater und Sohn kehren vor Haus  im Regen

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalt entstehen. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen (Bodensenkungen) nach wochenlangem Regen und sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können Sie über die Extremwetterschutzversicherung absichern. 

Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturphänomene, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind in der Regel mit einer Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.

 

Um sich vor Elementarschäden wie beispielsweise Überschwemmung durch Starkregen bei Unwettern, Schneedruck oder Erdbeben abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung um den Baustein "Extremwetterschutz" erweitern.

Umfangreicher Schutz gegen die Folgen extremer Wetterereignisse: Den Extremwetterschutz der Allianz – unsere Elementarversicherung – können Sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäude­versicherung und Hausratversicherung abschließen. Welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden:

Extremwetterschutz Wohngebäude

Grundsätzlich sind bei der Wohngebäudeversicherung Schäden an Ihrem Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel versichert.

Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung greift der Extremwetterschutz, wenn weitere Naturgefahren wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

Ihr Zuhause beschädigen.

Im Schadenfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten, wie z. B. Honorare für Architektinnen und Architekten.

Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dadurch dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände.

Vollständige Absicherung auch für Gebäude im Bau: Auf Wunsch können Sie in der Allianz Wohngebäudeversicherung bereits ab Baubeginn den Zusatzbaustein Extremwetterschutz für die Absicherung von Elementarschäden auswählen.

Extremwetterschutz Hausrat

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich Ihr gesamtes Haushaltsinventar – einschließlich das Inventar Ihres Gartens – gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Wählen Sie zur Hausratversicherung den Extremwetterschutz hinzu, ist Ihr gesamter Hausrat ebenfalls bei extremen Wetter- und Naturereignissen wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

abgesichert.

Im Schadenfall ersetzen wir den Wert, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet. Wird der Gegenstand beschädigt, erstatten wir die Reparaturkosten.

Ein Beispiel: Der nahe Ihrem Haus gelegene Fluss tritt infolge von starken Regenfällen über die Ufer. Ihr gesamter Garten wird überschwemmt und Gartenmöbel und der Rasenmäher werden schwer beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Extremschutz Ihrer Hausratversicherung greift hier und ersetzt Ihnen die Gartenmöbel und den Rasenmäher zum Neupreis.

In dieser Checkliste hat die Allianz die wichtigsten Punkte zusammengefasst, wie Sie vorbeugend aktiv werden können, wenn der Wetterbericht mit einem Unwetter droht. 

Diese Übersicht zeigt Ihnen einige Beispiele, in welchen Fällen die Elementarversicherung der Allianz leistet und wann kein Versicherungsschutz besteht. Klar, verständlich und transparent.
  • Wenn Ihr Eigenheim inklusive Garagen und Carports oder Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden Kosten für die Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie Honorare für Architekten und Architektinnen.

  • Wenn Gebäude­bestandteile und -zubehör durch eine Natur­katastrophe beschädigt oder zerstört werden. Damit sind neben klassischen Gebäude­schäden beispiels­weise auch sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sowie Solar- und Photovoltaik­anlagen versichert.

  • Wenn Wasser aus Ableitungsgsrohren infolge von Niederschlägen ins Haus gedrückt und ein Rückstau entsteht.

  • Wenn Starkregen Ihre Dachterrasse überflutet und Wasser in das Haus eindringt (ab Tarif Komfort).

  • Bei Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gedrungen oder durch Sturmflut entstanden ist.

  • Bei einer Erdsenkung oder einem Erdrutsch, die durch Menschen verursacht wurden, beispielsweise durch Bergbau oder Erdarbeiten. Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

  • Bei der Überflutung einer Tiefgarage durch Regenwasser oder auch Starkregen. Hier liegt keine klassische Überschwemmung vor, die vom Extremwetterschutz gedeckt ist.

Extrem­wetter­schutz Schutz vor Natur­ge­walten
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Durch den Klima­wandel werden Extrem­wetter­er­eignisse immer häu­figer. In der normalen Haus­rat­ver­sicherung oder Wohn­gebäude­ver­sicherung sind dadurch ent­standene Schäden, wie voll­gelaufene Keller oder ab­gedeckte Dächer, aber nur teil­weise ver­sichert. In dieser Pod­cast-Folge er­fahren Sie, wie Sie sich mit dem Zusatz­bau­stein "Extrem­wetter­schutz" optimal gegen Elementar­schäden ab­sichern können, was das kostet und wie die Allianz im Schadens­fall konkret hilft.
Was möchten Sie noch zum Allianz Extremwetterschutz wissen?
Sind alle Ihre Fragen rund um den Extremwetterschutz beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.

Ist eine Elementar­­versicherung sinnvoll?

Eine Elementarversicherung ist sinnvoll, denn Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen können in Deutschland jede Region treffen. Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche durch Starkregen entstehen, die eine reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt, eine Elementarversicherung jedoch schon.

Sind die Kosten für die Elementar­versicherung umlagefähig?

Ja. Die Kosten für eine Extremwetterversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Mieter:innen die Kosten der Versicherung ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters über die Nebenkosten zumindest anteilig tragen.

Worauf sollte ich beim Vertrags­abschluss einer Elementarversicherung achten?

  • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Extremwetterschutz lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehalts.
  • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einen Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
  • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.

Eigentümer:in oder Mieter:in – wer benötigt eine Versicherung für Elementarschäden?

Sowohl Immobilieneigentümer:innen als auch Mieter:innen sollten einen Extremwetterschutz abschließen, um ihr Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen. Haben Sie als Mieter:in beispielsweise keine Elementarversicherung zu Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen und ein Extremwetterereignis zerstört Ihr Inventar, ist dieser Schaden nicht versichert – auch nicht, wenn der oder die Eigentümer:in des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.

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