z.B. 16,80€ pro Monat Beitrag von 16,80 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

Pflege­zusatz­ver­sicherung: Die private Pflege­vor­sorge

Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
z.B. 16,80€ pro Monat Beitrag von 16,80 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.
Allianz Pflegezusatzversicherung Kooperationsangebot: Eine ältere Dame in pinker Kleidung steht hinter einem DJ-Pult

Unsere Auszeichnung

Das Pflegetagegeld der Allianz wurde von Focus Money in der Ausgabe 31/2025 für die statischen Tarife "PflegetagegeldBest" sowie "Pflegetagegeld Erhöhung ambulant" mit der Bestnote ausgezeichnet.

Der Beitrag bei einem von der Allianz empfohlenen Pflegetagegeld von 105 Euro (= maximal 3.150 Euro/Monat) liegt zum Beispiel bei 72,24 Euro pro Monat. Das gilt für eine 30-jährige Person. Damit decken Sie den durch­schnittlichen Eigen­anteil der Kosten je Pflege­grad nahezu vollständig ab. Der Beitrag richtet sich nach Alter bei Versicherungs­beginn, Gesundheitszustand und dem Tagessatz.

Der Eigenanteil ist der Betrag, den Sie nach Abzug der gesetzlichen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch? Dann können Sie im Online Rechner jederzeit einen niedrigeren Betrag wählen, das verringert den Tagessatz zur Pflegezusatzversicherung. Auch die Absicherung eines niedrigeren Tagessatzes lohnt sich bereits, um den Eigenanteil im Pflegefall zu reduzieren.

Die Allianz bietet Ihnen in diesem Tarif ein leistungs­starkes Paket für Ihre persönliche Pflegevorsorge. Die Allianz empfiehlt einen Pflegetagessatz in Höhe von 105 Euro, das sind 3.150 Euro pro Monat. Damit decken Sie den durchschnittlichen Eigenanteil der Kosten je Pflegegrad nahezu vollständig ab. Hier können Sie die Pflegezusatzversicherung online berechnen und abschließen:

* Der Beitrag von 16,80 Euro für den Tarif Pflege­tage­geld­Best ist exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungs­abschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungs­betrag von bis zu 600 Euro monatlich. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen Ihnen Ihre Kundenberater:innen gerne persönlich zur Verfügung.

Achten Sie auf die Wahl des passenden Tagegeldes, einen Tarif ohne Wartezeiten und Schutz auch bei Demenz. Damit Sie sich im Pflegefall auf das Wesentliche konzentrieren können.

Versicherungsbedingungen Pflegezusatzversicherung

Versicherungsbedingungen Pflegetagegeld Erhöhung ambulant

 Versicherungsbedingungen Pflege Einmalauszahlung

Dokumente der aktuellsten Tarifgeneration. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarifgenerationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarif­rechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

Der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll für junge Leute, Familien, Selbstständige und alle, die Vermögen und Angehörige schützen möchten. Denn ein Pflegefall kann jeden unvermittelt treffen – und teuer werden. Sie treffen damit eine wichtige Vorsorgeentscheidung und sichern sich nötige Unterstützung im Alltag. Spätestens wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, wird klar, wie wichtig eine gute Pflegevorsorge ist. Diese hilft, finanzielle Belastungen abzufedern und die Lebensqualität zu sichern. Denn was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, sehen Sie hier:

Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege durch Angehörige und bei stationärer Pflege im Pflegeheim:

Wischen um mehr anzuzeigen

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (PG)
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Ambulantes Pflegegeld gesetzlich 131 € 347 € 599 € 800 € 990 €
Vollstationäre Pflege gesetzlich 131 € 1.090 € 1.604 € 2.140 € 2.380 €

In der Tabellen­spalte ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungs­beträgen und bundes­durch­schnittlichen Leistungs­zuschlägen je Pflegegrad im 1. Pflegejahr ausge­wiesen. Im Pflegegrad 1 ist der Entlastungbeitrag hinterlegt.

Die oben stehende Tabelle gibt einen klaren Überblick, wie viel die gesetzliche Pflegepflichtversicherung im Pflegefall bezahlt. Sie liefert einen Grund­schutz für den Fall, dass Sie pflege­bedürftig werden. Dieser Basis­schutz ist gesetzlich vorge­schrieben. Pflege­leistungen sind jedoch teuer und die Pflege­pflicht­versicherung zahlt nur einen Teil der auf­kommenden Pflege­kosten. Vor allem, wenn eine intensivere Betreuung oder eine Unter­bringung im Pflegeheim nötig ist.

Die monat­lichen Pflege­kosten können je nach Pflegegrad und Betreuung sehr hoch ausfallen. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus, um diese Kosten zu decken. Eine private Pflege­zusatz­versicherung hilft, diese Lücke zu schließen und bietet ein fest verein­bartes Pflege­tage­geld.

Nähere Infor­mationen zu den Pflege­graden 4 und 5 bei stationärer Pflege (1) finden Sie im Info­button.

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege für Pflege­grad 4 und 5 im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag.

Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 30.09.2025) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

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