Allianz Mein Zahnschutz Tarif 100: Bei Stiftung Warentest (Juni 2023) mit einer Note SEHR GUT (0,5) bewertet
MeinZahnschutz

Zahnzusatz­versicherung

Drei besondere Vor­teile
Im Test bestätigt
Beitrags­beispiele
Eine Zahnzusatzversicherung kostet nicht die Welt. Mit über­schau­baren monatlichen Beiträgen schonen Sie Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel. Denn ohne Zusatz­versicherung kann sich eine Rechnung schnell auf einige hundert Euro belaufen, die Sie sofort bezahlen müssen. Erwachsene können die Zahnzusatz bis zum vollendeten 65. Lebensjahr abschließen.
 

100 %-Premium-Leistungen und Extra-Leistungen plus starker 75 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

100 %-Premium-Leistungen und Extra-Leistungen plus Top 90 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

Premium 100 %-Leistungen plus Extra-Leistungen plus Premium 100 %-Schutz für Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Aufbiss-Schienen

* Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen und Ärzte bzw. Ärztinnen.
Leistungen im Über­blick
Gesamt­kosten & Ihr Eigenanteil
Die GKV übernimmt oft nicht alle Kosten für die beste Behand­lung und Vorsorge Ihrer Zähne. Wenn Sie sich Premium-Leistungen wie eine zahn­farbene Füllung statt Amalgam oder ein Inlay gönnen und gleich­zeitig Ihren Geld­beutel schonen wollen, interessieren Sie sich bestimmt für diese Erstattungs­beispiele. Im aus­führ­lichen Ratgeber finden Sie weitere Erstattungsbeispiele.

Beachten Sie bitte die inner­halb der ersten drei Jahre für den Tarif geltenden Erstattungs­höchst­beträge (diese sind hier un­berücksichtigt). Zudem erwarten Sie jährlich steigende Erstattungen durch die Zahn­staffel. Mehr dazu finden Sie in der Tarif-Tabelle unter dem Stich­wort "Maximale Erstattung".

  • Knirscher- / Aufbiss-Schiene

  • Professionelle Zahnreinigung

  • Kosten für Bleaching

  • Kompositfüllung dreiflächig

  • Kosten für Wurzelbehandlung

  • Keramikinlay zweiflächig

  • Kosten für Vollkeramikkrone

  • Vollverblendete Metallkeramikbrücke

  • Einzelimplantat mit Verblendmetall-Keramikkrone

Ihre Versicherungs­beiträge

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Beispiele
Monatlicher Beitrag
Tarif
Kinder
(8 Jahre)

8,43 Euro/ Monat

 

Tarif MeinZahnschutz 75

Erwachsene
(30 Jahre)

12,94 Euro/ Monat

 

Tarif MeinZahnschutz 75
Ohne Alterungsrückstellung
Senior:innen
(60  Jahre)

30,64 Euro / Monat

 

Tarif MeinZahnschutz 75
Ohne Alterungsrückstellung
GKV Anteil (Fest­zuschuss)
Als gesetzlich Versicherte:r erhalten Sie fest definierte Leistungen in Form von Festzuschüssen. Was das speziell für Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Implantate bedeutet, lesen Sie hier: 
  • Diesen Anteil über­nimmt die GKV bei Zahn­behand­lung und Zahnersatz

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Zahn­ersatz den soge­nannten Festzuschuss. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Befund ein definierter Betrag geleistet wird. Das ist über die Regel­versorgung fest­gelegt. Bei der Regelversorgung werden meist keine hoch­wertigen Materialien bezahlt, sondern nur die günstigsten Ausführungen. Kosten, die über die Regelversorgung hinaus­gehen, müssen von gesetzlich Versicherten aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
  • Zahn­reinigung: Diese Anteile an den Kosten über­nimmt die GKV

    Für die Kosten einer Zahn­reinigung gilt, dass Sie diese meist komplett selber bezahlen müssen. Bei einigen gesetzlichen Kranken­versicherungen gibt es pro Jahr einen Zuschuss zur profes­sionellen Zahn­reinigung, beispiels­weise bei Zahn­reinigung während der Schwangerschaft.
  • Implantate zahlt die GKV üblicher­weise nicht

    Bei Implantaten gilt Folgendes zu beachten: Implantate gehören nicht zum Leistungs­katalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Fest­zuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung über­nehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen. Außer Sie sichern sich den Status eines Privat­patienten bzw. einer Privatpatientin mit einer Zahn­zusatz­versicherung
  • Bonusheft für GKV-Versicherte: Eigenanteil reduzieren

    Gesetzlich Versicherte erhalten das Bonus­heft von Ihrem Zahn­arzt bzw. Ihrer Zahnärztin. In das Heft werden die jährlichen Kontroll­unter­suchungen bei der Zahnärztin bzw. beim Zahn­arzt einge­tragen. Dadurch erhöhen sich die Fest­zu­schüsse nach fünf bzw. zehn Jahren zum Zahn­ersatz, die die Gesetz­liche leistet. Somit reduziert sich Ihr Eigen­anteil an den Rechnungs­kosten. Mit dem Bonus­heft soll Zahn­vorsorge belohnt werden.
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