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Kranken­haus­zusatz­versicherung

Als Privat­patient:in in der Klinik Ihrer Wahl behandeln lassen Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 7,86 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro.
Eine Ärztin untersucht einen Patienten im Krankenhaus.

Möchten Sie im Krankenhaus als Privatpatient:in behandelt werden, obwohl Sie Kassenpatient:in sind? Oder bevorzugen Sie eine Behandlung in einer Privatklinik? Wenn Sie sich ein ruhiges Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Spezialisten-/Chefarztbehandlung wünschen, dann informieren Sie sich hier über eine Kranken­haus­zusatz­versicherungDenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet lediglich eine Grundversorgung im Krankenhaus. Das bedeutet in der Regel: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin.

Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro monatlich.
  • einen Klinikaufenthalt mit Unterbringung je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • die Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), z. B. wenn Eltern ihr Kind (bis 10 Jahre) begleiten möchten.
  • die freie Wahl des Krankenhauses.
  • privatärztliche Leistungen im Krankenhaus oder der Privatklinik (Chefarzt-Behandlung).
  • einen Klinikwechsel in ein anderes öffentliches Krankenhaus in den Tarifen Krankenhaus bei Unfall und KrankenhausBest.
  • ein Ersatztagegeld in Höhe von je 25 Euro, wenn Sie auf die Behandlung durch den Experten bzw. die Expertin oder die komfortable Unterbringung verzichten.
  • die Arztrechnungen auch über die Begrenzung (Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ)) hinaus.
  • für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt.
  • für zahnärztliche Behandlungen und Kieferorthopädie im Krankenhaus.
  • für Erkrankungen im Tarif Krankenhaus bei Unfall (nur für Unfälle wird gezahlt).
  • für laufende oder unmittelbar bevorstehende Behandlungen. Es gibt eine Wartezeit von drei Monaten. Bei einer stationären Behandlung aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit.

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