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Ab 7,62 € monatlich* Monatlicher Beitrag von 7,62 Euro für den Tarif AmbulantPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 3,14 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 2,22 Euro.

Ambulante Zusatz­versicherung

Optimieren Sie Ihren Gesundheits­schutz
Ab 7,62 € monatlich* Monatlicher Beitrag von 7,62 Euro für den Tarif AmbulantPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 3,14 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 2,22 Euro.
Allianz Ambulante Zusatz­versicherung: Ein Chiropraktiker renkt einer Frau den Nacken ein.

Eine ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht oder nicht vollumfänglich bezahlt werden. Als gesetzlich Versicherter oder Versicherte haben Sie Anspruch auf eine Grund­versorgung durch die Kranken­kassen. Möchten Sie darüber hinaus von höheren Kosten­erstattungen und zusätzlichen Leistungen profitieren, müssen Sie sich privat absichern.

  • Preisbeispiele: Je nach Alter können Sie sich als erwachsene Person ab einem geringen monatlichen Beitrag von 7,62 Euro versichern. Kinder erhalten die wertvolle Absicherung schon ab 2,22 Euro pro Monat.
  • Tarife: Sie haben die Wahl zwischen zwei Tarifen. Bereits im Tarif AmbulantPlus sind umfassende Leistungen für Heil­praktiker:in und Sehhilfen enthalten. Im Tarif AmbulantBest werden zusätzlich Kosten für erweiterte Vorsorge­unter­suchungen, alternative Heilbehandlungen und Hörhilfen erstattet.
  • Leistungen: Die wichtigsten Erstattungen im Überblick. Wann zahlt die Allianz ambulante Kranken­zusatz­versicherung und wann nicht? Damit Sie im Schadens­fall Klarheit haben.
  • für Sehhilfen im Tarif AmbulantPlus max. 150 Euro und im Tarif AmbulantBest max. 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
  • für Heilpraktiker-Behandlungen und im Tarif AmbulantBest auch für alternativmedizinische Verfahren bei Arzt oder Ärztin.

  • für Vorsorgeuntersuchungen und Hörhilfen im Tarif AmbulantBest.
  • für Transportkosten bei stationärer Behandlung.
  • für Personen mit laufenden oder unmittelbar bevor­stehenden Behandlungen oder Unter­suchungen. Die Tarife sehen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungs­beginn vor (acht Monate bei psycho­thera­peutischen Leistungen bei Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen) sowie eine Gesundheits­prüfung.

  • für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus.
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