Seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen, wie beispielsweise Demenzkranke, je nach Pflegegrad den gleichen Leistungsbetrag wie körperlich eingeschränkte Antragssteller. Dabei gibt der Gutachter den Umfang Ihrer Beeinträchtigungen in Prozenten an: je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.
Insgesamt lassen sich über das Erfüllen verschiedener Kriterien maximal 100 Punkte erreichen. Das genaue Berechnungsverfahren ist komplex. Pflegegradrechner helfen Ihnen, vorab eine Einschätzung zu erhalten. Wie der Pflegegrad in der Einstufung nach Punkten ausfällt, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle: