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Zu einem Zahnunfall kann es zum Beispiel durch einen Sturz oder Schlag kommen. Die äußere Einwirkung führt dazu, dass Zähne sich lockern, verschieben, abbrechen oder herausfallen. Ob ein Zahn gerettet werden kann, hängt von seiner Verweildauer außerhalb des Mundes ab. Handeln Sie nach dem Zahnunfall schnell und richtig, stehen die Chancen gut, dass die in Mitleidenschaft gezogenen Zähne gerettet werden können. Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig für Zahnunfälle, bei Erwachsenen kommt es meist bei Sport- oder Freizeitunfällen zu Zahnverletzungen. Meist sind die oberen Schneidezähne von einer Zahnfraktur betroffen. Ein Mundschutz beugt diesen Verletzungen vor. Die Zahnkorrektur nach einem Unfall unterscheidet sich grundlegend von Korrekturmaßnahmen aus ästhetischen Gründen wie beispielsweise dem Einsetzen einer Zahnspange. Bei der Notfallbehandlung nach einem Zahnunfall steht die Rettung des geschädigten Zahns im Vordergrund.
Tipps zur Erst­versorgung
01
Beißen Sie vorsichtig auf ein Stofftaschentuch oder eine Mullbinde, wenn Sie nach dem Zahnunfall im Mund bluten. Kühlen Sie Ihren Kiefer von außen, um die Schwellung zu reduzieren.
Illustration: Eine Frau hält sich ein Coolpack an die Wange
Illustration: Eine Frau hält sich ein Coolpack an die Wange
02
Ausgeschlagene Zähne sollten Sie sofort einsammeln. Berühren Sie den verlorenen Zahn dabei immer nur an der Krone und nie an der Wurzel. Den Zahn niemals desinfizieren oder mit Leitungswasser reinigen – ansonsten sterben die an der Wurzeloberfläche haftenden Zellen ab, was eine Replantation unmöglich macht. Versuchen Sie niemals, Zahnfehlstellungen selbst zu beheben, sondern belassen Sie die betroffenen Zähne in ihrer derzeitigen Position.
03
Haben Sie einen Zahn verloren, sollten Sie ihn bis zur medizinischen Behandlung richtig aufbewahren, um seine Überlebenschance zu erhöhen. Legen Sie den Zahn in eine Zahnrettungsbox (erhältlich zum Beispiel in Apotheken), in ein sauberes Behältnis mit kalter H-Milch oder belassen Sie ihn im Mundraum (Vorsicht: nicht verschlucken!). Trocknet der Zahn aus, ist er für immer verloren.
04
Egal wo sich der Zahnunfall ereignet hat: Suchen Sie umgehend Ihren Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin, eine Zahnklinik oder einen zahnärztlichen Notdienst auf. Lassen Sie sich innerhalb der ersten 30 Minuten nach dem Unfall behandeln, stehen die Chancen gut, dass ein ausgeschlagener Zahn vollständig replantiert, also wieder in den Kiefer eingepflanzt werden kann.
05
Bevor es an die Behandlung geht, führt der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin eine Röntgenuntersuchung durch, um eine konkrete Diagnose stellen zu können. Denn auf dem Röntgenbild lassen sich auch versteckte Schäden wie eine gebrochene Zahnwurzel erkennen. Ausgehend vom Röntgenergebnis legen Experten in der Regel ein Zahnrettungskonzept fest.
06
Viele Zahnunfälle können verhindert werden. Üben Sie Sportarten mit hoher Verletzungsgefahr wie Fußball, Hockey, Karate oder Inlineskating aus, lassen Sie sich einen individuellen Mundschutz anfertigen. Dieser federt Schläge ab und bewahrt die Zähne vor Verletzungen.
Gut zu wissen
Haben Sie nach einem Unfall Verletzungen oder Schmerzen m Mundraum oder Zahnbereich, ist dies immer als Notfall anzusehen. Um geschädigte Zähne zu retten, ist schnelles Handeln gefragt. Suchen Sie deshalb sofort eine Zahnarztpraxis oder eine Kieferklinik auf. Besondere Eile ist bei lockeren, verschobenen und ausgefallenen Zähnen geboten. Bei einer Zahnverletzung sollten Sie deshalb auch im Urlaub sofort handeln und nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause abwarten.
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Lockerung, Verschiebung und Co.
Selbst kleinste Zahnverletzungen können gravierende Auswirkungen auf die Mundgesundheit haben und langfristige Schäden verursachen.

Bei Verletzungen im Kieferbereich sind meist auch Weichteile wie Zahnfleisch, Zunge oder Lippe verletzt. Die Erschütterung (Konkussion) führt zu Blutungen und Blutergüssen, wobei die verletzten Bereiche in der Mundregion extrem schmerzempfindlich sind. Die Folgen eines Zahntraumas können ganz unterschiedlich ausfallen. Möglich sind:

  • Zahnverlust
  • eine Lockerung oder Verschiebung des Zahns
  • Verfärbungen
  • Zahnfehlstellungen und andere dauerhafte Komplikationen

Oft sind kleinere Zahnverletzungen nur durch Röntgen erkennbar, beispielsweise wenn der Zahn im Kiefer an- oder abgebrochen ist. Nach einem Unfall, bei dem Ihr Mundraum verletzt wurde, sollten Sie deshalb immer einen Zahnarzt bzw. einer Zahnärztin aufsuchen und Ihre Zähne sowie den Kiefer untersuchen lassen. Selbst ein feiner Riss in der Hartzahnsubstanz kann zu Verfärbungen, aber auch zum Absterben und anschließendem Verlust des Zahns führen. Dasselbe gilt für Verletzungen an der Zahnpulpa, dem Nervengewebe des Zahns, die ebenfalls weitreichende Folgeschäden wie das Absterben und den Verlust des Zahns nach sich ziehen können. Wer sich nach einem Zahnunfall nicht professionell behandeln lässt, riskiert langfristige Einschränkungen im Kausystem – und, dass der Zahn für immer verloren geht.

Die häufigste Ursache für Zahnfrakturen sind Schläge oder Stürze. Bei Kindern und Jugendlichen ist ein Zahnunfall beim Herumtoben auf dem Spielplatz oder beim Skateboardfahren schnell passiert. Infolge von Auto-, Sport- und Freizeitunfällen sind aber auch Erwachsene oft von Zahntraumata betroffen. Bei einem typischen Zahnunfall, etwa einem Sturz vom Mountainbike, werden meist die Schneidezähne im Oberkiefer beschädigt. Eck- oder Backenzähne sind nur selten betroffen, zum Beispiel wenn es bei einer Schlägerei zu starken Schlägen oder Tritten von unten auf den Mund kommt.
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Diese Methoden gibt es
Zahnverletzungen nach einem Unfall sind genauso vielfältig wie die Zahnrettungskonzepte und Folgebehandlungen, die im Anschluss daran zum Einsatz kommen können. In der Regel setzt der Ersthelfer oder die behandelnde Zahnärztin alles daran, den beschädigten Zahn zu retten beziehungsweise soweit wie möglich zu erhalten.

Gelockerte Zähne werden häufig mit einer Zahnschiene ruhig gestellt, bei besonders schweren Verletzungen kann eine Operation erforderlich sein. Geht der Zahn durch das Trauma für immer verloren, ist ein Zahnersatz notwendig. Kronen, Implantate und Co. können allerdings erst nach dem vollständigen Abheilen der Verletzung eingesetzt werden Unsichtbare Zahnspangen, sogenannte Harmonieschienen oder klassische feste Zahnspangen mit Brackets werden in der ästhetischen Zahnmedizin verwendet und kommen für die Zahnkorrektur nach einem Unfall in der Regel nicht infrage.

Bei akuten Zahnverletzungen steht immer die Rettung der Zahnsubstanz im Vordergrund. Nach dem vollständigen Abheilen können Sie sich auf Wunsch von einem Zahnexperten oder einer -expertin beraten lassen, ob eine ästhetische Zahnkorrektur-OP oder Zahnkorrekturschiene sinnvoll ist. Ob Sie sich für eine feste Zahnspange mit Brackets oder für eine Aligner-Therapie mit einer transparenten Zahnschiene von Herstellern wie Invisalign entscheiden, ist Ihnen und Ihrem Budget überlassen. Beide Methoden sind in der Kieferorthopädie fest etabliert und erzielen auch bei einer Zahnkorrektur im Alter gute Ergebnisse. Je nach Art des Zahnunfalls kommen verschiedene Behandlungsmethoden infrage:

  • Korrektur eines lockeren Zahns (Subluxation)

    Hat sich durch ein mechanisches Zahntrauma ein Zahn gelockert, fixieren der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin ihn meist mit einer Schiene an den Nachbarzähnen, um ihn zu stabilisieren und zu entlasten. Die Heilungschancen sind gut: Nach einer Behandlungsdauer von circa vier bis sechs Wochen ist der betroffene Zahn meist wieder fest im Kiefer verankert.
  • Behandlung eines verschobenen Zahns (Dislokation)

    Durch einen Schlag oder Stoß kann ein Zahn von seinem ursprünglichen Platz im Mundraum verschoben werden. Sind die Nervenenden und der Kontakt zum Zahnfleisch nicht gestört, lässt er sich in der Regel retten, ohne dass Folgeschäden zu befürchten sind. Das Behandlungskonzept entspricht der Korrektur eines lockeren Zahns: Der Zahnarzt oder die Zahnärztin schieben den Zahn in seine ursprüngliche Position zurück und fixiert ihn mit einer Schiene unauffällig an den Nachbarzähnen. Die Behandlungsdauer liegt bei rund vier bis sechs Wochen.
  • Korrektur eines hineingepressten Zahns (Intrusion)

    Wird ein Zahn bei einem Unfall in den Kiefer gedrückt, ist danach also kürzer als zuvor, geht die Verbindung zu den Nerven verloren. Dies kann einen Verlust der Sensibilität zur Folge haben. Mithilfe einer Drahtschiene kann der betroffene Zahn nach einer Behandlungsdauer von circa vier bis sechs Wochen dennoch meist gerettet werden.
  • Behandlung eines ausgefallenen Zahns (Avulsion)

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein verlorener Zahn gerettet werden kann, hängt von der Lagerungsdauer ab. Erfolgt die medizinische Behandlung innerhalb von 30 Minuten, lässt sich der Zahn normalerweise retten. Bei einer Replantation setzt der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin den Zahn wieder in das Knochenfach ein und fixiert ihn anschließend mit einer Schiene. Heilt die Wurzeloberfläche gut ein, erhält der Zahn seine Funktionalität vollständig zurück. Ist die Zahnwurzel zerstört, führt der Zahnarzt eine Wurzelkanalbehandlung durch. In diesem Fall gehen die Sensibilität sowie das Hitze- und Kälteempfinden des Zahns verloren. Bei einer Avulsion sollten Betroffene mit einer Behandlungsdauer von insgesamt rund sechs Wochen rechnen.

    Lässt der ausgefallene Zahn sich nicht mehr retten, ist ein Zahnersatz, zum Beispiel ein Implantat, erforderlich. Laut Experten liegt die Erfolgsquote für Ober- und Unterkieferimplantate über fünf Jahre bei 80 bis 95 Prozent. Das heißt: Nach einer fünfjährigen Verweildauer im Oberkiefer oder Unterkiefer sind die Implantate bei 80 bis 95 Prozent der Patienten noch funktionstüchtig und verursachen keine Schmerzen oder sonstigen Beschwerden.

Sie hatten als Kind beim Spielen einen Zahnunfall und Jahrzehnte später macht genau dieser Zahn ernsthafte Probleme? Solche Spätfolgen durch Zahn­fehl­stellungen sind nicht ungewöhnlich. Der Grund hierfür können neben einer langfristigen Schädigung der Zähne auch Behandlungs­fehler oder nahezu unsichtbare Verletzungen an den Zahn­keimen sein, die im Erwachsenen­alter Probleme bereiten.

Bestätigt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin, dass eine aufgrund von Spät­folgen erforderliche Zahn­korrektur auf einen Zahnunfall in Ihrer Kindheit zurückzuführen ist, übernimmt Ihre damalige Unfall­versicherung die Behandlungskosten.

Zahn­unfall beim Kind
Zahnärztin mit Mundschutz schaut sich mit einem Jungen auf Behandlungsstuhl eine Röntgenaufnahme an
Zahnärztin mit Mundschutz schaut sich mit einem Jungen auf Behandlungsstuhl eine Röntgenaufnahme an

Kinder sind besonders anfällig für Zahnunfälle, die häufig beim Spielen, Klettern oder Herumtoben passieren. Auch wenn "nur" ein Milchzahn verletzt ist, sollten Eltern mit ihrem Nachwuchs einen Zahnarzt bzw. Zahnärztin oder eine Zahnklinik aufsuchen. Bleibt die Verletzung im Mundraum unbehandelt, können die Zahnwurzeln der betroffenen Milchzähne oder die empfindlichen Zahnkeime der bleibenden Zähne Schaden nehmen.

Bei Absplitterungen an Milchzähnen ist meist keine Behandlung notwendig. In allen anderen Fällen geht der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin bei Kindern wie bei Erwachsenen vor und fixiert gelockerte oder verschobene Milchzähne mit einer Zahnschiene. Kommt es infolge des Zahntraumas zu einer Fehlstellung der bleibenden Zähne, sind ästhetische Maßnahmen, zum Beispiel das Einsetzen einer unsichtbaren Harmonieschiene oder Zahnspange mit Brackets, sinnvoll. Für Kinder und Jugendliche, die "Risikosportarten" wie Karate oder Fußball betreiben, sind spezielle Schutzschienen empfehlenswert, um Zahnverletzungen vorzubeugen.

Gut zu wissen

Im Normalfall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten, die unmittelbar durch einen Zahnunfall entstehen und im Zusammenhang mit der Zahnrettung stehen. Das können unter anderem die Behandlungskosten, Laborkosten sowie das Zahnarzthonorar sein. Die private Zahnzusatzversicherung kommt beispielsweise für Keramik-Kronen auf, die über den Leistungsumfang der GKV hinausgehen.

Unfallbedingte kosmetische Operationen, wie Zahnbehandlung und Zahnersatz übernimmt die Allianz Unfallversicherung, sofern kein anderer Kostenträger eintritt. Im Tarif UnfallSchutz Basis bis 25.000 Euro, im Tarif UnfallSchutz Plus sogar bis 50.000 Euro.

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