Stellen Sie sich vor, Sie brechen sich aus einer Eigenbewegung heraus beim Sport ein Bein. Zählt das als Sportverletzung oder liegt hier schon ein Sportunfall vor? Wenn Sie die Definition eines Unfalls erfüllen, handelt es sich um einen Sportunfall, andernfalls um eine Sportverletzung.
Ein Unfall ist ein Ereignis,
● das plötzlich von außen auf Ihren Körper einwirkt und
● durch das Sie eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleiden.
Der erweiterte Unfallbegriff umfasst außerdem Unfälle, die aus einer erhöhten Kraftanstrengung oder einer anderen Eigenbewegung entstehen, zum Beispiel:
✔ Verrenkungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
✔ gezerrte oder gerissene Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln
✔ Knochenbrüche
✔ Oberschenkelhalsbruch
✔ Trommelfellverletzungen oder Caissonkrankheit infolge eines Tauchgangs
Ausgeschlossen sind bei den meisten Versicherungen – auch bei der Allianz:
🗶 Meniskus
🗶 Bandscheiben
Folgende Personengruppen brauchen außerdem eine spezielle Versicherung, um abgesichert zu sein:
🗶 Berufssportler und -sportlerinnen
🗶 Artisten und Artistinnen
🗶 Dompteure und Dompteurinnen
🗶 Teilnehmer:innen an lizenzpflichtigen Rennen mit Motorrädern
Übrigens: Sofern Sie nicht als Profi-Flugsportler tätig sind, sind Sie als Führer:in oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes über die private Unfallversicherung optimal abgesichert. Das schließt ebenfalls den privaten Flugsport mit ein. Ob Gleitschirm, Tandemflüge oder Drachenfliegen – mit der Unfallversicherung der Allianz können Sie sorgenfrei abheben.