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Junge springt in einen Pool.
Gefahr im und am Wasser

Badeunfall: So hilft Ihnen die Unfall­versicherung

Das Wichtigste in Kürze: Von einem Badeunfall ist die Rede, wenn Erwachsene, Kinder oder Jugendliche beim Baden oder Schwimmen verunglücken. Badeunfälle können im Meer, in Seen, Flüssen und anderen Gewässern, aber auch im Schwimmbad passieren. Kinder sind besonders gefährdet, da sie oft noch nicht oder nur unsicher schwimmen können. Eltern sollten ihren Nachwuchs daher nur unter Aufsicht und mit einer geeigneten Schwimmhilfe ins Wasser lassen. In öffentlichen Schwimmbädern und an ausgewiesenen Badeplätzen sind Betreiber sowie Bademeister oder Rettungsschwimmer für die Sicherheit der Badegäste verantwortlich. Eine private Unfallversicherung sichert Sie gegen Folgeschäden von Badeunfällen ab – auch, wenn der Unfall in der Freizeit in einem öffentlichen Pool, bei Freunden oder im Gartenteich passiert ist.
Gut zu wissen
Grillunfall: Illustration Information Gut zu wissen
Grillunfall: Illustration Information Gut zu wissen

Jedes Jahr geschehen in Deutschland zahlreiche Unfälle beim Baden und Schwimmen – viele davon mit tragischem Ende. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) verzeichnete 2020 mindestens 378 Tote infolge von Badeunfällen. Meist verunglückten die Betroffenen in unbewachten Binnengewässern. In Schwimmbädern nimmt die Anzahl der Badeunfälle dagegen ab.

Übrigens: Kinder im Vorschulalter geraten im Wasser besonders oft in Not, weil sie noch nicht sicher schwimmen können. Bei Erwachsenen sind neben mangelnden Schwimmkenntnissen häufig Alkoholeinfluss und Selbstüberschätzung für Unglücksfälle verantwortlich.

Wichtige Tipps
Anders als viele Filme es vermuten lassen, tragen Badeunfälle sich normalerweise leise zu. Ertrinkende Menschen wedeln nicht wild mit den Armen und schreien auch nicht um Hilfe. Meist treiben sie regungslos, steif oder paddelnd im Wasser, während der Kopf sich nur knapp über der Oberfläche befindet. Oft fehlt ihnen die Kraft, auf sich aufmerksam zu machen. Zudem schließt sich im Kehlkopf Ertrinkender automatisch die Stimmritze. Dieser Schutzmechanismus verhindert, dass Wasser an die Stimmbänder und in die Lunge gelangt. Gleichzeitig macht der Reflex es Betroffenen aber unmöglich, laut um Hilfe zu rufen. Löst die Blockade sich nicht, kann trockenes Ertrinken die Folge sein. Umso wichtiger ist bei Badeunfällen daher schnelle Hilfe. So verhalten Sie sich im Notfall richtig:
01
Sie haben im Wasser jemanden gesichtet, der dringend Hilfe benötigt? Holen Sie umgehend einen Bademeister oder eine Rettungsschwimmerin. Oder verständigen Sie den Notruf unter 112. Bevor Sie selbst ins Wasser springen, sollten Sie bedenken: Eigenschutz geht immer vor. Sind Sie selbst kein sicherer Schwimmer, sollten Sie die Rettung unbedingt einem Profi überlassen.
02
Machen Sie sich auf die Suche nach einem Wasserball, einer Luftmatratze oder – im Idealfall – einem Rettungsring oder einer Rettungsboje. Das schwimmende Hilfsmittel werfen Sie der ertrinkenden Person im Wasser zu, damit sie sich daran festhalten kann.
03
Ist kein Bademeister bzw. Bademeisterin zur Stelle und sind Sie ein sehr sicherer Schwimmer, retten Sie die hilfsbedürftige Person selbst aus dem Wasser. Vorsicht: Ertrinkende handeln oft irrational und klammern sich an das Nächstbeste, was sie zu fassen kriegen. Das kann für Sie beide gefährlich werden. Halten Sie dem Verunglückten deshalb zunächst eine Schwimmhilfe mit Auftrieb hin, zum Beispiel ein Schwimmbrett aus Styropor.
04
Drehen Sie den Ertrinkenden auf den Rücken, überstrecken Sie seinen Hals und ziehen Sie ihn auf schnellstem Wege aus dem Wasser. Ist die Person ruhig und bei Bewusstsein, fordern Sie sie dazu auf, sich mit den Händen an Ihren Schultern festzuhalten. Dann können Sie gemeinsam ans Ufer oder an den Beckenrand schwimmen.
05
Ist die gerettete Person nicht bei Bewusstsein oder leblos, überprüfen Sie an Land zunächst die Atmung. Ist diese vorhanden, bringen Sie den Verunglückten in die stabile Seitenlage. Atmet die Person nicht, starten Sie eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung. Führen Sie, falls nötig, eine Herzdruckmassage durch, bis die Atmung wiedereinsetzt oder der Rettungswagen eintrifft.
06
Ist der oder die Gerettete bei Bewusstsein, wickeln Sie ihn in eine Decke. Anschließend bringen Sie ihn zum Arzt bzw. zur Ärztin. Nur Experten können abklären, ob bei dem Badeunfall Wasser in die Lunge der betroffenen Person gelangt ist.
07
Wenn möglich sollten Sie den Gesundheitszustand der geretteten Person in den Tagen nach dem Badeunfall genau im Auge behalten. Treten Symptome für sekundäres Ertrinken auf (u. a. blaue Lippen, weiße Fingerspitzen, wiederholtes Husten, Erbrechen, unregelmäßige Atmung), suchen Sie umgehend einen Arzt bzw. Ärztin oder die Nothilfe auf. Selbst, wenn der Badeunfall glimpflich ausgegangen ist, kann der Betroffene Wasser eingeatmet haben – und daran ohne Behandlung im schlimmsten Fall sterben.
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Aufsichts­pflicht in Schwimmbad & Co.
Mutter mit zwei Kindern im Pool
Mutter mit zwei Kindern im Pool

Kinder sind besonders häufig in Badeunfälle verwickelt. Denn sie können oft noch nicht schwimmen oder haben im Wasser weniger Kontrolle über ihren Körper. Bei Kleinkindern ist der sogenannte Totstellreflex ein zusätzlicher Risikofaktor bei Badeunfällen. Stürzt das Kind und gelangt sein Kopf unter Wasser, ist es vor Angst wie gelähmt. Es kann den Kopf dann nicht mehr eigenständig heben und so selbst in flachem Wasser in Lebensgefahr geraten. Kinder bis drei Jahre können schon bei einer Wassertiefe von fünf Zentimetern ertrinken. Sogar eine Regenpfütze kann den Jüngsten daher zum Verhängnis werden.

Umso wichtiger für Eltern oder andere Aufsichtspersonen ist es, Kleinkinder beim Spielen am und im Wasser nie unbeaufsichtigt zu lassen. Ihr Nachwuchs sollte außerdem immer eine sichere Schwimmhilfe mit GS-Prüfzeichen tragen, etwa Schwimmflügel oder eine Schwimmweste. Gummitiere, Luftmatratzen und andere Wasserspielzeuge, von denen Ihr Kind abrutschen kann, sind als Schwimmhilfen dagegen ungeeignet.

Für Kinder ab fünf Jahren ist ein Schwimmkurs sinnvoll, um sie selbst sicher schwimmen zu lernen. Trotzdem sollten Eltern von Grundschüler:innen ihren Nachwuchs nicht unbeaufsichtigt ins Wasser lassen. Schulkinder erkennen Gefahren im Schwimmbad oder Gewässern oftmals nicht oder überschätzen ihre eigenen Schwimmkenntnisse.

Grundsätzlich gilt: Als Eltern haben Sie die Aufsichtspflicht für Ihren Nachwuchs. Das heißt: Im Schwimmbad zum Beispiel sind Sie dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihre Kinder sich nur in für sie ungefährlichen Bereichen bewegen – in der Regel also im Nichtschwimmerbecken.

Im Ausland

Badeunfälle passieren besonders häufig im Ausland. Der Grund dafür ist einfach: Im Urlaub plantscht man gerne im Pool, lässt die Kinder im Meer spielen und verbringt allgemein mehr Zeit im und am Wasser. Kommt es während einer Reise zu einem Badeunfall, verhalten Sie sich genauso wie in Deutschland: Nachdem die in Not geratene Person aus dem Wasser gerettet und erste Hilfe geleistet wurde, suchen Sie mit ihr einen Arzt oder ein Krankenhaus auf.

Daneben sollten Sie schnellstmöglich Ihre Auslandskrankenversicherung oder private Unfallversicherung über den Badeunfall informieren. Bezahlen Sie vor Ort Arztrechnungen, heben Sie die Belege auf. Reichen Sie die Dokumente anschließend bei Ihrem Versicherer ein, erstattet er Ihnen die Kosten in der Regel. Falls nötig, kümmert die Versicherung sich auch um den Krankenrücktransport nach Deutschland.

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Jedes Jahr passieren etwa 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber wer hilft mir, wenn ich danach alleine zu Hause bin und jemand einkaufen muss? Wer zahlt, wenn womöglich meine Wohnung umgebaut werden muss oder hilft mir bei der Koordination der Rehamaßnahmen? Brauche ich dafür eine private Unfallversicherung, wenn ich doch schon gesetzlich versichert bin und eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?
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Schuldfrage & Co.
Bei Unglücken in Hallenbad, Badesee und Co. gibt es nicht immer einen Schuldigen. Ob jemand für einen Badeunfall haftbar gemacht werden kann, gilt es je nach Einzelfall zu entscheiden. Pauschal lässt sich die Haftungsfrage nicht beantworten. Die Unfallversicherung zahlt allerdings unabhängig von der Schuldfrage. Der Unfallschutz bezieht sich allein auf die Invalidität, bzw. körperlichen Schäden des Betroffenen.
Wer in einem öffentlichen Hallen- oder Freibad Eintritt zahlt und dort in einen Badeunfall verwickelt ist, hat nicht immer Anspruch auf Schadensersatz. Ob das Schwimmbad, Bademeister:innen oder gar die Gemeinde für den Unfall haftbar sind, hängt davon ab, ob der Betreiber der Badestelle seine Pflicht vernachlässigt hat.

In einem öffentlichen Schwimmbad verunglückt ein fünfjähriges Mädchen, gerät mit dem Kopf unter Wasser und verliert das Bewusstsein. Obwohl die Eltern das Kind retten können, lässt der Sauerstoffmangel bleibende Hirnschäden bei ihm zurück. Die Eltern verklagen das Schwimmbad daraufhin auf Schmerzensgeld.

War der oder die Bademeister:in unaufmerksam oder nicht auf dem zugewiesenen Wachposten, weil er oder sie zum Beispiel auf sein Smartphone geschaut oder mit Kollegen geplaudert hat, ist er haftbar und kann auf Schadensersatz verklagt werden. Schließlich hätte er oder sie den Badeunfall sehen und rechtzeitig eingreifen müssen.

War der oder die Bademeister:in aufmerksam, konnte den Unfall aber von dem eigenen Posten aus nicht sehen, liegt ein Organisationsverschulden vor. In diesem Fall ist die Leitung des Schwimmbads haftbar. Schließlich hätte der Schwimmbadbetreiber dem Bademeister einen besseren Überwachungsposten zuweisen oder eine weitere Aufsichtsperson einplanen müssen, um das gesamte Schwimmbad zu überwachen.

Weisen Gemeinde einen See, Fluss oder Strand als Badestelle aus, haben sie darauf zu achten, dass Badegäste diese sicher nutzen können. Bei Hochwasser, gefährliche Unterströmungen und anderen möglichen Gefahren muss die Badestelle umgehend geschlossen oder einen entsprechender Warnhinweis angebracht werden. Kommt es zu einem Badeunfall, können Geschädigte die Gemeinde andernfalls in Haftung nehmen und Schadensersatzforderungen stellen.
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Nach dem Unglück

Badeunfälle haben oftmals schwerwiegende Konsequenzen. Bereits eine kurze Zeit unter Wasser kann aufgrund des Sauerstoffmangels das Gehirn schädigen und den Geretteten für längere Zeit berufsunfähig oder dauerhaft pflegebedürftig machen.

Bei langfristigen unfallbedingten Folgeschäden übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für Bergung, Invalidenrente, Umbaumaßnahmen oder Verdienstausfall – auch bei Unfällen in der Freizeit und im Ausland.

Selbst, wenn Sie den Badeunfall fahrlässig verschuldet haben, da Sie etwa alkoholisiert oder an einer unbewachten Stelle schwimmen waren: Für die unmittelbare Behandlung nach dem Unfall kommt Ihre Krankenversicherung auf.

Pool- und Teichbesitzer:innen, die regelmäßig Familie und Freunde zum Baden einladen, sollten zudem eine Privat-Haftpflichtversicherung haben: Kommen Dritte im privaten Schwimmbecken zu Schaden, springt die Privathaftpflicht bei Schmerzensgeldforderungen oder Schadensersatzansprüchen ein. Schäden am Pool selbst, können Sie mit der Gartendeckung Ihrer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung absichern.

Seit einem Badeunfall am Gardasee ist Jürgen Winkler querschnittsgelähmt. Hier erzählt er seine Geschichte.
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