Unfallversicherung in welchem Alter abschließbar?
Eine Unfallversicherung bei der Allianz können Sie abschließen, wenn Sie zwischen 17 und 81 Jahre alt sind. Online können Sie Ihr eigenes Kind versichern, sofern es das 16. Lebensjahr zum Versicherungsbeginn noch nicht vollendet hat.
Für den Vertragsabschluss ist es nicht notwendig, umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Sie können die Unfallversicherung einfach online berechnen und geben neben wenigen persönlichen Daten nur eine eventuelle Pflegebedürftigkeit an. Personen, die bereits pflegebedürftig sind, können wir nicht versichern.
Zudem gibt es für einzelne Berufe Einschränkungen für den Abschluss. Sind Sie zum Beispiel Profisportler:in, Artist, Artistin oder Dompteur haben Sie ein höheres Unfallrisiko als andere Arbeitnehmer:innen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Hobby und Beruf. Ein Freizeit-Fußballer ist z. B. privat versicherbar, ein Profi-Fußballer benötigt eine spezielle Absicherung.
Unfallversicherung Meldefrist
Auch wenn Sie nach einem Unfall erst einmal andere Dinge im Kopf haben: Melden Sie den Vorfall innerhalb von 48 Stunden Ihrer Unfallversicherung. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherungsleistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen können. Bei der Allianz können Sie den Schaden online melden oder den kostenfreien SchadenDirektRuf unter 0800 11223344 kontaktieren.
Manchmal sind die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls erst Monate oder sogar Jahre nach dem Vorfall feststellbar. Um Ihrer Unfallversicherung dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu melden, gelten daher längere Fristen – je nach Tarif zwischen 15 und 36 Monaten. In der Regel entscheidet dann ein von der Unfallversicherung angeordnetes Gutachten über die Summe, die Ihnen als Versicherungsnehmer:in zusteht.
Sind Sie sich unsicher, welche Meldefrist Ihrem Vertrag zugrunde liegt, werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Auch Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort hilft Ihnen bei Fragen zur Schadensmeldung gerne weiter.
Private Unfallversicherung schützt nicht bei jeder Sportart
Verunglücken Sie beim Mountainbiken, Joggen oder Fußballspielen, bietet die Allianz Unfallversicherung sehr guten Versicherungsschutz, auch bei vielen risikoreichen Extremsportarten.
Hinweis: Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle, bei denen Sie an lizensierten Wettrennen mit Motorfahrzeugen teilnehmen und es um das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht.
Unfallversicherung Kündigungsfrist
Haben Sie den Versicherungsvertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen, gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das heißt: Sie kündigen den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Andernfalls verlängert sich der Schutz automatisch um ein weiteres Jahr.
Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mehr als drei Jahre, können Sie die Unfallversicherung zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres beenden. Voraussetzung: Die schriftliche Kündigung erfolgt spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres.
Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung hierüber beenden.
Tipp: Kontaktieren Sie Ihren Allianz Ansprechpartner vor Ort, bevor Sie Ihre Unfallversicherung kündigen. Möglicherweise lässt sich Ihr Versicherungsschutz durch den Wechsel in einen anderen Tarif Ihren Bedürfnissen anpassen.
Private Unfallversicherung bei mehreren Versicherern abschließen
Viele Versicherungsnehmer:innen nutzen mehrere Unfallversicherungen gleichzeitig. Ein klassisches Beispiel sind Eheleute, die ihre Policen nach der Hochzeit absichtlich nicht zusammenlegen oder vergessen, eine der Versicherungen zu kündigen. Das ist nicht weiter problematisch: Im Schadensfall erhalten Sie Leistungen von allen Gesellschaften.
Ein Beispiel: Bei einer Spritztour mit dem Cabrio kollidieren Sie mit einem anderen Pkw. Infolge des Autounfalls bleiben langfristige Bewegungseinschränkungen an Beinen und Armen zurück, insgesamt eine Invalidität von 55 Prozent. Haben Sie zwei Unfallversicherungen, zahlen beide Unternehmen Ihnen die jeweils vereinbarte Invaliditätsleistung aus.
Wichtig: Wer eine zweite Unfallversicherung abschließen möchte, sollte dies sowohl mit dem neuen als auch mit dem bestehenden Anbieter abklären. Verheimlichen Sie diese Information trotz Nachfrage, verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht – und riskieren im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz.
Mitwirkungsanteil der Unfallversicherung schränkt Leistungen ein
Leiden Sie an einer Vorerkrankung, kann nach einem Unfall eine schwerere Invalidität zurückbleiben als bei gesunden Patienten bzw. Patientinnen. Bei Diabetiker:innen können zum Beispiel erhebliche Bewegungseinschränkungen die Folge sein, wenn Wunden aufgrund der Zuckerkrankheit nicht richtig abheilen.
In solchen Fällen greift bei der Unfallversicherung der Mitwirkungsanteil. Dieser kann je Versicher unterschiedlich ausfallen. Bei der Allianz wird nach einem Unfall geprüft, ob der Anteil über 50 Prozent liegt. Ist dies der Fall, wird die Leistung entsprechend gekürzt. Liegt er unter 50 Prozent, erhalten Sie die uneingeschränkte Leistung.