1) Einkommenslücke im Todesfall, vereinfachtes Rechenbeispiel mit geschätzten Näherungswerten:
Ehepaar mit einem Kind, verheiratet seit 2016. Die Personen sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung.
Ehemann: Arbeitnehmer, 28 Jahre, aktuell 3.242 Euro Brutto-Monatsgehalt, Steuerklasse III, keine Kirchensteuerpflicht, aktuell geltende sozialversicherungsbeitragsrechtliche Regelungen, 5 Jahre Schul- und Unizeiten ab dem 17. Geburtstag, danach bis zu seinem Tod Arbeitsentgelt in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts.
Ehefrau: 28 Jahre, ohne eigene Einnahmen, auch nach dem Todesfall. Große Witwenrente, Steuer 0 Euro, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitrag sind nicht berücksichtigt.
Kind: Ohne eigene Einnahmen, auch nach dem Todesfall, Halbwaisenrente, Steuer 0 Euro, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen für die Halbwaise nicht an.
Stand: 01.01.2019
2) Beispielhafte Ausgaben
3) Die angenommenen Ausgaben reduzieren sich zum Teil nach dem Tod des Versorgers.