Das Ergebnis der individuellen Berechnung Ihrer staatlich geförderten Riester-Rente ist umso erfreulicher, je mehr Zulagen Sie erhalten. Ob Sie förderberechtigt sind und welche Zulagen Sie bekommen, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:
- Beruflicher Status: Er entscheidet, ob Sie oder Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Wenn Sie zum Beispiel rentenversicherungspflichtig sind oder einen Beamtenstatus tragen, sind Sie förderberechtigt.
- Bruttojahreseinkommen: Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie den erforderlichen Mindestbeitrag ansparen. Dieser liegt bei jährlich vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres, einschließlich Zulagen, maximal 2.100 Euro. Fällt der Beitrag geringer aus, werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Zur Berechnung benötigt unser Online-Rechner Ihr Vorjahreseinkommen. Weitere Informationen finden Sie unter Riester-Rente Förderung.
- Anzahl der Kinder: Für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld winkt eine staatliche Kinderzulage. Für vor 2008 geborene Kinder sind dies 185 Euro pro Jahr, für später geborene sogar 300 Euro.
Ein steuerlicher Aspekt:
- Familienstand: Je nachdem, ob Sie ledig oder verheiratet sind, wirkt sich Ihr Familienstand auf die steuerliche Veranlagung und damit auch auf mögliche Steuervorteile aus. Das Renteneintrittsalter ist übrigens fest mit 67 im Riester-Rechner hinterlegt.