Sie haben Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie zum Beispiel zu diesem Personenkreis gehören:
Auch als Nicht-Berufstätige sind Sie unmittelbar förderberechtigt und dürfen somit riestern. Sie haben Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt zum Beispiel für:
Ehe- und Lebenspartner können auch dann eine Zulage erhalten, wenn sie nicht selbst förderberechtigt sind. Dafür müssen unter anderem diese Bedingungen erfüllt sein:
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, gehören die Ehe- und Lebenspartner zum Kreis der mittelbar Förderberechtigten.
Wer im Ausland lebt, aber in Deutschland arbeitet und in unsere gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt Riester-Förderung. Umgekehrt – wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und in ein ausländisches Rentensystem eingezahlt wird – gilt das nur für Riester-Verträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Im Rahmen dieses Anspruchs kann der Arbeitnehmer die Riester-Förderung bei seinem Arbeitgeber geltend machen.
steigen Sie mit dem einmaligen 200 Euro Berufseinsteigerbonus besonders günstig ein.
können die Zulagen höher sein als die eigenen Beiträge – der Staat zahlt mehr in die Riester-Rente ein als sie.
profitieren Sie von der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Beiträge zur Riester-Rente.
Wer 4% seines Brutto-Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlt – maximal 2.100 Euro pro Jahr abzüglich Zulagen –, der bekommt die volle Riester-Förderung:
Die Zahlen gelten für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Die Förderquote beschreibt nur den Anteil der Zulagen am Gesamtbeitrag. Steuerliche Effekte sind noch nicht berücksichtigt – sie machen das Ganze noch lohnender. Stand der Berechnung: 01.01.2019
Neben den Zulagen gewährt Ihnen der Staat bei der Riester-Rente auch Steuervorteile: Ihre gezahlten Beiträge können Sie zusammen mit den Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro in der Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen. Vor allem Besserverdienende können so eine weitere Steuererstattung für ihre Riester-Rente erhalten.
Die Allianz bescheinigt Ihnen die Beiträge und meldet diese automatisch an das Finanzamt.
Ihre steuerlich geförderte Riester-Rente wird erst im Alter besteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Oft ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger als im Berufsleben. Ihre Steuerlast sinkt in so einem Fall und Sie sparen Steuern.
Beispielrechnung 1: Zulagen nutzen
Stand der Berechnung: 01.01.2019
1) Im Beispiel ist der Ehegatte mittelbar förderfähig und zahlt mindestens 60 € in einen eigenen Riester-Vertrag ein.
Ihre vollen Zulagen vom Staat bekommen Sie, wenn Sie mindestens 4 % Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens in Ihre Riester-Rente einzahlen – abzüglich Zulagen dürfen Sie maximal 2.100 Euro pro Jahr einzahlen.
Nehmen wir ein rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 32.500 Euro an, 4% davon sind 1.300 Euro. Doch der Staat macht es Ihnen leicht: Sie bekommen eine Grundzulage von 175 Euro – und weitere Zulagen für Kinder, und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. In unserem Beispiel ist das Kind ab 2008 geboren, Sie erhalten damit die vollen Zulagen und zahlen selbst nur 650 Euro.
Beispielrechnung 2: Steuern sparen
Stand der Berechnung: 01.01.2019
Wenn Sie beispielsweise 30.000 Euro brutto im Vorjahr verdient haben und sich entscheiden, den Mindesteigenbeitrag in Ihre Riester-Rente zu investieren, dann sind das 1.025 Euro plus 175 Euro Zulagen im Jahr. Das macht zusammen 1.200 Euro beziehungsweise 4% Ihres Jahreseinkommens.
Diese 1.200 Euro können Sie von der Steuer absetzen. Der Grenzsteuersatz beträgt etwa 28%, Ihr Steuervorteil liegt bei rund 336 Euro, also 28% von 1.200 Euro. Davon haben Sie 175 Euro bereits als Zulagenanspruch ausgenutzt. Bleiben 161 Euro. Um diesen Betrag reduziert sich Ihre Einkommensteuer zusätzlich.
Beispielrechnung 3: Höchste steuerliche Förderung nutzen
Stand der Berechnung: 01.01.2019
In der Steuererklärung dürfen Sie höchstens 2.100 Euro Riester-Beitrag angeben. Wenn wir einen Steuersatz von 30% annehmen, bekommen Sie zusätzlich 455 Euro Steuern zurück.
Mit der Grundzulage von 175 Euro verringert sich Ihr Beitrag von 2.100 Euro auf 1.470 Euro. Das sind nur 70% Ihres Beitrags.
Mit einer Riester-Rente können Sie die Rentenlücke im Alter reduzieren. Das gibt nicht nur finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit, sondern sichert auch Ihre Angehörigen ab.
Wie das angesparte Geld verwendet wird, kann zum Rentenbeginn entschieden werden. So beziehen Sie aus dem Riester-Vertrag eine lebenslange sichere Rente.
Haben Sie größere Pläne, können Sie sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen, um vielleicht einen lang gehegten Traum zu verwirklichen.
Die Leistungen aus der Riester-Rente müssen Sie als sonstige Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Ihr individueller Steuersatz ist im Rentenbezug meist niedriger als im Erwerbsleben.
Im Todesfall kann das Vertragsguthaben Ihres Riester-Vertrags auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden.
Die Allianz RiesterRente verbindet eine attraktive staatliche Riester-Förderung mit einer sicheren und individuellen Altersvorsorge. Auf unserer Produktseite bekommen Sie alle Informationen rund um die Riester-Rente, die besonderen Vorteile einer Riester-Rente der Allianz und Details zu den Vorsorgekonzepten, mit denen Sie die Anlageausrichtung Ihrer Riester-Rente individuell mitbestimmen können. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Frühere Generationen konnten darauf vertrauen, dass ihr Lebensstandard im Alter durch die gesetzliche Rente gesichert war. Wer heute im Berufsleben steht, darf und sollte sich darauf nicht mehr verlassen. Mit der Rentenreform des Jahres 2001 wurde das Rentenniveau abgesenkt: Zukünftige Renten werden immer niedriger, damit wird den heutigen Arbeitnehmern im Alter ein Teil des Einkommens fehlen. Es entsteht eine Versorgungslücke, die nur durch private oder betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden kann.
Um die private Vorsorge attraktiv zu machen, wurde im Jahr 2002 die Riester-Rente eingeführt, benannt nach Walter Riester, dem damaligen Bundesminister für Arbeit. Mit dem Modell Riester-Rente hilft der Staat beim Aufbau der privaten Altersvorsorge mit, indem er die Sparer mit Zulagen und durch mögliche Steuervorteile kräftig unterstützt.
Bezieher von Arbeitslosengeld I sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten auch während der Arbeitslosigkeit die Riester-Förderung für einen abgeschlossenen Vertrag.
Gleiches gilt für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden.
Zulagenberechtigung bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Für den Fall des Bezugs von Arbeitslosengeld II kommt es für eine unmittelbaren Zulagenberechtigung darauf an, ob aufgrund der Arbeitslosigkeit Anrechnungszeiten nach § 58 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden und damit zu berücksichtigen sind. Neben dieser Anrechnungszeit, ist als weitere Voraussetzung erforderlich, dass unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hat (oder der Bezieher des Arbeitslosengelds II bisher zu einer anderen unmittelbar förderfähigen Personengruppe gehörte).
Keine Zulagenberechtigung besteht bei Bezug von Arbeitslosengeld II, wenn das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt wird oder nur Leistungen nach § 24 Abs. 3 Seite 1 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch – gezahlt werden (das sind z.B. Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten).
Quelle: ZfA, Deutsche Rentenversicherung Bund, 2016.
Für Familien gibt es die Kinderzulagen immer nur einmal. Es bekommt also nicht jeder Elternteil seine eigene Kinderzulage. Grundsätzlich steht die Zulage immer der Mutter zu, sie kann aber auf Antrag auch dem Vater gezahlt werden. Möglich ist es auch, dass eine Zulage an die Mutter, die andere an den Vater geht.
Der Vertrag zur Riester-Rente kann zwar gekündigt werden. Der Staat fordert in diesem Fall aber die bis dahin gewährten Zulagen und Steuervorteile wieder zurück.
Alle Muster-Produktinformationsblätter (PIBs) zu Tarifen der Allianz RiesterRente/zum RiesterDarlehen gemäß § 7 Absatz 4 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) finden Sie als PDFs zum Herunterladen, Nachlesen und Ausdrucken auf unserer PIB Übersichtsseite.
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