Die Regelaltersgrenze, also der Zeitpunkt, ab dem Sie ohne Abzüge bei der gesetzlichen Rente in den Ruhestand gehen können, liegt für alle, die nach dem Jahr 1964 geboren wurden, bei 67 Jahren. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 auf die Welt gekommen sind, erreichen die Regelaltersgrenze noch mit 65 Jahren. Wer zwischen 1947 und 1964 geboren wurde, für den wurde die Regelaltersgrenze in Stufen angehoben.
Dementsprechend sollte Ihr Vertrag mindestens bis zu diesem Zeitpunkt laufen. Sie wollen schon früher in Rente? Die Allianz PrivatRente passt sich Ihrer Lebensplanung an. Nur Sie entscheiden letztendlich, ab wann Sie die Auszahlung als Rente oder Kapitalzahlung erhalten möchten. Natürlich ist der Auszahlungsbeginn Ihrer privaten Rente auch schon möglich, wenn Sie noch erwerbstätig sind oder noch keine Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
Je nach Länge der Laufzeit profitieren Sie gleichzeitig von einer günstigen steuerlichen Behandlung: Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen Sie bei der privaten Rente nur den Ertragsanteil versteuern. Das Finanzamt belegt also ausschließlich den erwirtschafteten Zinsanteil (Ertragsanteil) mit einer Einkommensteuer. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG).
Das macht bei einem 65-Jährigen gerade einmal 18 Prozent aus. Und wenn Sie sich am Ende der Laufzeit für eine Kapitalauszahlung anstelle einer lebenslangen Rente entscheiden, sichern Sie sich ebenfalls steuerliche Vorteile. Vorausgesetzt, Ihr Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und Sie sind bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt, müssen Sie nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.