In Zeiten sinkender gesetzlicher Renten können Sie mit der mehrfach ausgezeichneten Allianz Pensionskasse Ihre Versorgungslücke dauerhaft schließen. Immer mehr Arbeitgeber unterstützen die Beitragszahlung dieser betrieblichen Altersvorsorge mit einer Zuzahlung. Ihre Vorteile:
Erklärungen und Hinweise
⃰ Die Beitrage sind 2018 bis zu einer Höhe von 3.120 Euro sozialversicherungsfrei. Das entspricht 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West). Steuerfreiheit hingegen besteht für bis zu 6.240 Euro, das sind 8% der genannten Beitragsbemessungsgrenze. Pauschal besteuerte Beiträge werden von den 8% der Beitragsbemessungsgrenze abgezogen.
Als Arbeitnehmer haben Sie mit einer Betriebsrente eine der attraktivsten Möglichkeiten, Ihre Versorgungslücke zu schließen. Ihre Beiträge fließen steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge.
Die Finanzierung dieser Zusatzrente ist günstiger als über einen privaten Vertrag. Zudem unterstützen viele Chefs die Vorsorge mit einem eigenen Beitrag.
Mit der Allianz Pensionskasse nutzen Sie die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge und bauen sich damit ein extra Polster fürs Alter auf.
Zusätzlich garantierte Rente: Ab dem 62. Geburtstag haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Betriebsrente, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem.
Rechtsanspruch: Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Rechtsanspruch besteht darin, dass Sie Teile Ihres Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln dürfen. Wie das funktioniert, zeigt unsere Grafik:
Staatliche Förderung: Ihre Beiträge sind bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. Dies gilt für Kunden aus allen Bundesländern. Aktuell liegt der Satz bei 3.120 Euro (Stand 2018).
Der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung beträgt 8% der genannten Beitragsbemessungsgrenze, das sind 6.240 Euro jährlich.
Pauschal versteuerte Beiträge zu Gunsten einer Versorgung gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG a. F.) werden von den 8% der Beitragsbemessungsgrenze abgezogen.
Die Allianz Pensionskasse ist stark in ihren Leistungen, flexibel in der Kapitalanlage und passt sich jeder Lebenssituation an.
Eine Allianz Pensionskasse ist die perfekte Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Altersvorsorge, wenn Sie
Mit der Entgeltumwandlung spart auch Ihr Chef gleichzeitig Geld. Die Sozialabgaben entfallen auf den Anteil Ihres Bruttoverdienstes, den Sie als Beitrag zur Pensionskasse umwandeln. Viele Unternehmen geben diese Ersparnis in Form von bezuschussten Beitragszahlungen an ihre Mitarbeiter weiter.
Aus einem zukunftsorientierten Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge nicht mehr wegzudenken. Im Wettbewerb um gute Mitarbeiter punktet eine Firma heutzutage, wenn auch intelligente Vorsorgelösungen Bestandteil ihres Gehaltpakets sind.
| Ihre Allianz Pensionskasse |
Staatlich gefördert | |||||
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Einzahlungen steuerfrei | |||||
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Einzahlungen sozialversicherungsfrei | |||||
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Hinterbliebenenrente | |||||
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Berufsunfähigkeitsvorsorge | |||||
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Altersrente | |||||
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Alternativen zur Rente | |||||
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Bauen Sie mit der betrieblichen Altersversorgung eine geförderte Zusatzrente für das Alter auf. Wie Staat und Arbeitgeber Sie dabei durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis unterstützen, erklärt Ihnen Ihr Allianz-Fachmann gerne.
Sie haben ganz individuelle Vorstellungen, wie viel Sicherheit Sie für Ihre Anlage wünschen – oder wie chancenorientiert Sie bei Ihrer Anlage sind. Folgende drei Fragen sollten Sie für sich beantworten:
Wir bieten auf Basis unserer Erfahrung und Anlagekompetenz ein umfassendes Vorsorgekonzeptportfolio. So haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende, individuelle Lösung auszuwählen.
Perspektive – So groß kann sicher sein.
Ihr Vorsorgekapital soll sich möglichst gleichmäßig aufbauen und jährlich erreichte Erträge sollen gegen Verluste geschützt sein. Sie möchten Ihre eingezahlten Beiträge garantiert wissen und ein solides Wachstum ist Ihnen wichtig. Bei der Kapitalanlage vertrauen Sie vollständig auf die leistungsstarke Kapitalanlage der Allianz.
InvestFlex – Mehr Freiheit. Mehr Chancen.
Für Ihre Vorsorge können Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren und die Ausrichtung Ihrer Kapitalanlage heute und in Zukunft individuell gestalten. Chancen und Sicherheit innerhalb Ihrer Vorsorge sollen nach persönlichen Bedürfnissen gewichtet sein. Sie sind sich bewusst, dass mit einer höheren Chancenorientierung Risiken verbunden sind. In der Kapitalanlage können Sie aus verschiedenen Anlagelösungen wählen und Ihre Auswahl während der Laufzeit anpassen.
Jeder fünfte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Doch wer ist darauf schon vorbereitet? In dieser schwierigen Situation hilft Ihnen der Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge. Sie bekommen weiter ein garantiertes Einkommen und können gleichzeitig ohne Folgen mit den Beiträgen für Ihre Pensionskasse aussetzen.
Wollen Sie Ihre Liebsten im Fall Ihres Todes durch ein langfristiges Einkommen absichern, stellt die Hinterbliebenenrente einen sinnvollen Zusatzbaustein dar. Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner erhalten die Rente ihr Leben lang, Kinder bis sie 25 Jahre alt sind.
Sie halten es für sinnvoller, dass Ihre Angehörigen im Erbfall einmalig eine Auszahlung bekommen, damit sie zum Beispiel größere Ausgaben sofort decken können? Für Fälle, in denen für Ihre Erben eine Einmalzahlung hilfreicher wäre als eine Hinterbliebenenrente, gibt es bei der Allianz den Zusatzbaustein Kapital bei Tod.
Sie können Ihre Allianz Pensionskasse zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen. Auch wenn Ihr Arbeitgeber insolvent werden sollte, ist Ihre betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz geschützt.
Nein. Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalzahlung zu Rentenbeginn. Möglich ist auch eine Kombination aus beidem, bei dem Sie sich nur einen Teil des Kapitals auszahlen lassen und den Rest als Rente erhalten.
Ab dem 62. Geburtstag können Sie die Leistungen flexibel abrufen. Haben Sie den Vertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, gilt sogar bereits der 60. Geburtstag.
Diese Grenzen sind identisch mit denen bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie der Direktversicherung oder dem Pensionsfonds.
Wenn Sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung auszusetzen oder einzustellen. Dadurch reduzieren sich jedoch auch die Versicherungsleistungen.
Die Leistungen aus der Pensionskasse werden im Alter als Einkommen besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Zudem müssen gesetzlich Versicherte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung leisten.
Im Falle Ihres Todes in der Ansparphase sind Ihre Hinterbliebenen mit einer Rente abgesichert – Ehegatten und eingetragene Lebenspartner lebenslang, Kinder beziehen sie längstens bis zum 25. Lebensjahr. Je nach Tarif erhalten Hinterbliebene auch in der Rentenphase eine Leistung im Todesfall.
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich in der Regel Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 59.400 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Seit 01.01.2018 gilt: Erhalten Rentner gesetzliche Leistungen aus der staatlich zugesicherten Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, können sie aus einer betriebliche Zusatzrente bis zu 208 Euro erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden. Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich daher auf jeden Fall.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Ratgeberseite zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten.
Ihre Rente vom Chef mit unserer Pensionskasse