Pensionskasse: Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine von fünf möglichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – daneben gibt es noch Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie Pensionszusage.
- Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung für die bAV, die von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beiden Seiten gemeinsam finanziert wird (sogenannte "Mischfinanzierung").
- Pensionskassen funktionieren wie eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung – mit staatlicher Förderung. Diese Förderung besteht in Steuervorteilen, wie einer nachgelagerten Besteuerung und Steuerbefreiungen in begrenztem Rahmen.
- Die Allianz selbst bietet die Pensionskasse für Neukunden nicht mehr an. Allerdings gibt es verschiedene andere Optionen, über den Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen.
Was ist eine Pensionskasse?

Allgemein
In Deutschland sind aktuell noch mehr als 130 Pensionskassen eingetragen, die rund 170 Milliarden Euro an Kapitalanlagen der Beschäftigten ihrer Trägerunternehmen verwalten. Ähnlich wie Direktversicherer verwalten Pensionskassen langfristig das Vermögen der Mitarbeiter eines oder mehrerer Arbeitgeber und zahlen bei Renteneintritt entsprechende Versorgungsleistungen (Altersrente oder Alterskapital) an die Beschäftigten aus. Neben den Pensionskassen gibt es noch weitere Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):
Wie funktioniert eine Pensionskasse?
Rechtsanspruch

Unterscheidung der Pensionskassen

Trägerform
Pensionskassen werden entweder von Einzelunternehmen (Einzelkasse) oder von mehreren Unternehmen (Konzernkasse oder Gruppenkasse) getragen. Dabei handelt es sich entweder um private Träger (Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen) oder öffentlich-rechtliche Träger (Bund, Länder).
Regulierung
Pensionskassen unterstehen der behördlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit dem Unterschied, dass regulierte Pensionskassen ihre Versicherungsbedingungen einreichen/genehmigen lassen müssen, während deregulierte Pensionskassen ihre eigenen Bedingungen nur anzeigen. Dafür sind sie allerdings körperschafts-/gewerbesteuerpflichtig.
Auszahlung
Zeitpunkt der Auszahlung
Art der Auszahlung
Sonderfälle

Arbeitgeberwechsel
Arbeitslosigkeit
Was passiert mit Ihren Ansprüchen im Falle einer Kündigung? Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sind Arbeitnehmern die Leistungen der Pensionskasse grundsätzlich auch dann sicher, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Die Voraussetzung hierfür: dass Ihr Anspruch "unverfallbar" geworden ist. Doch was bedeutet das konkret?
Für eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierter Vertrag) gilt: sie ist sofort gesetzlich unverfallbar, Ihre Ansprüche bleiben bei Arbeitslosigkeit oder Stellenwechsel erhalten. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Verträgen ist die Unverfallbarkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft. Seit 2018 muss der Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen mindestens 21 Jahre alt sein und sein bAV-Vertrag seit mindestens drei Jahren bestehen (gilt für Verträge ab 2018).
Todesfall
Im Todesfall ist der Kreis derjenigen Personen, die statt des Versicherten versorgungsberechtigt sind, stark begrenzt. Zu Ihnen zählen neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten (Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft!) auch die leiblichen Kinder oder solche, die ihnen juristisch gleichgestellt sind.
Stirbt der Arbeitnehmer in der Ansparphase seiner bAV, erfolgt eine Auszahlung der vereinbarten Leistung an die gemäß obiger Rangfolge bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Ist aus der vorangestellten Rangfolge kein Bezugsberechtigter vorhanden, so zahlt die Pensionskasse ein Sterbegeld an eine für diesen Fall namentlich benannte Person. Wurde für das Sterbegeld keine Person namentlich benannt, so erfolgt eine Auszahlung in einer festgelegten Summe von max. 8.000 Euro an die Erben.
Kündigen der Pensionskasse
Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist im Normalfall nicht möglich. Möchten Sie als Arbeitnehmer Ihr über die Pensionskasse angespartes Kapital anderweitig investieren oder sich schlicht die monatlichen Beiträge sparen, können Sie daher nicht auf eine Auszahlung des Geldes hoffen. Denn: Eine Auszahlung der baV-Leistungen darf laut Gesetzgeber erst mit Erreichen des Rentenalters erfolgen.
Die Alternative: Beschäftigte können ihre Beitragszahlungen zur Pensionskasse reduzieren oder ganz aussetzen, den eigenen Versorgungsvertrag sozusagen "beitragsfrei" stellen. Bevor Sie einen solchen Schritt machen, sollten Sie sich allerdings ausführlich zu den Vor- und Nachteilen sowie den Auswirkungen auf Ihre spätere Altersvorsorge beraten lassen.
Insolvenzabsicherung

Die anhaltende Niedrigzinsphase trifft auch Deutschlands Pensionskassen. Die meisten von ihnen haben überwiegend in sehr langfristige Kapitalanlagen investiert, die aktuell kaum die notwendige Rendite abwerfen.
Die Konsequenz: Kann eine Pensionskasse die Zusagen gegenüber ihren Beschäftigten nicht halten, ist der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz dazu verpflichtet, die Lücken zu schließen und Geld nachzuschießen. Nur so können Kürzungen der Betriebsrente für die Mitarbeiter vermieden werden.
Kann der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz die zugesagte Leistung nicht auffüllen, tritt bei Pensionskassen, die nicht dem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören, der Pensionssicherungsverein (PSV) ein und erbringt die Leistung an den Versorgungsberechtigten. Dies sind in der Regel regulierte Pensionskassen.
Gehört die Pensionskasse dem gesetzlichen Sicherungsfonds an, so verfügt sie über einen ausreichenden Sicherungsmechanismus gegen Leistungskürzungen. Einen darüber hinausgehenden Schutz über den PSV hat der Gesetzgeber nicht für erforderlich erachtet. Eine Liste, welche Pensionskassen dem gesetzlichen Sicherungsfonds unterliegen, kann unter diesem Link eingesehen werden.

Staatliche Förderung

Kann ich mit der Pensionskasse Steuern sparen?
Bei einer Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse profitieren Sie von folgenden Steuervorteilen:
- Diese Beiträge sind seit 2018 pro Jahr bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei. 2023 sind das 7.008 Euro (584 Euro im Monat), die Sie nicht versteuern müssen.
- Sozialversicherungsfreiheit hingegen besteht bis zu 4 % der genannten Beitragsbemessungsgrenze.
Das bedeutet: Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die Sie aktuell zahlen müssen, verringern sich. Die Besteuerung der Leistungen aus der Pensionskasse erfolgt erst im Rentenalter. Dabei gilt ein Steuersatz, der in der Regel geringer ist als im aktiven Berufsleben. Gegebenenfalls werden noch Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
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