Eine junge Frau sitzt mit ihrem Laptop an einem Tresen und lächelt.
Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge

Pensions­kasse

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine von fünf möglichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – daneben gibt es noch Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie Pensionszusage.
  • Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung für die bAV, die von Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beiden Seiten gemeinsam finanziert wird (sogenannte "Mischfinanzierung").
  • Pensionskassen funktionieren wie eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung – mit staatlicher Förderung. Diese Förderung besteht in Steuervorteilen, wie einer nachgelagerten Besteuerung und Steuerbefreiungen in begrenztem Rahmen.
  • Die Allianz selbst bietet die Pensionskasse für Neukunden nicht mehr an. Allerdings gibt es verschiedene andere Optionen, über den Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen.
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Erklärung
Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgeeinrichtung für Mitarbeiter eines Unternehmens und eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Damit kann für das Rentenalter, bei Invalidität oder für den Todesfall vorgesorgt werden.
Älteres Ehepaar sitzt auf dem Sofa und guckt zusammen in ein Tablet.
 

In Deutschland sind aktuell noch mehr als 130 Pensionskassen eingetragen, die rund 170 Milliarden Euro an Kapitalanlagen der Beschäftigten ihrer Trägerunternehmen verwalten. Ähnlich wie Direktversicherer verwalten Pensionskassen langfristig das Vermögen der Mitarbeiter eines oder mehrerer Arbeitgeber und zahlen bei Renteneintritt entsprechende Versorgungsleistungen (Altersrente oder Alterskapital) an die Beschäftigten aus. Neben den Pensionskassen gibt es noch weitere Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

Stand Januar 2020. Quelle: manager magazin

Pensionskassen sind Versicherungsunternehmen juristisch weitgehend gleichgestellt (Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, VVaG, oder Aktiengesellschaft, AG). Wie bei einer Lebensversicherung werden die Beiträge der Beschäftigten (Versicherten) unter der Maxime größtmögliche Sicherheit bei gleichzeitiger Rentabilität am Kapitalmarkt angelegt. Das bedeutet: Maximal 35 Prozent des Anlagevermögens dürfen auf Aktien entfallen.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, d. h. Sie dürfen Teile Ihres Gehalts mit staatlicher Förderung in eine Betriebsrente bzw. bAV einzahlen. Über die Form der betrieblichen Altervorsorge entscheidet der Arbeitgeber, der seit 2019 dazu verpflichtet ist, einen Zuschuss von 15 Prozent zur Betriebsrente zu leisten.
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Trägerschaft & Aufsicht

Trägerform

Pensionskassen werden entweder von Einzelunternehmen (Einzelkasse) oder von mehreren Unternehmen (Konzernkasse oder Gruppenkasse) getragen. Dabei handelt es sich entweder um private Träger (Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen) oder öffentlich-rechtliche Träger (Bund, Länder).

Regulierung

Pensionskassen unterstehen der behördlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit dem Unterschied, dass regulierte Pensionskassen ihre Versicherungsbedingungen einreichen/genehmigen lassen müssen, während deregulierte Pensionskassen ihre eigenen Bedingungen nur anzeigen. Dafür sind sie allerdings körperschafts-/gewerbesteuerpflichtig.

 

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Wann und in welcher Form erfolgen die Leistungen?
Bei der bAV über eine Pensionskasse werden während des Arbeitslebens regelmäßig Beiträge eingezahlt. Die daraus erwirtschafteten Leistungen kommen dann bei Eintritt des Leistungsfalls zur Auszahlung – zusätzlich zur gesetzlichen Rente und in der Regel in Form einer monatlichen Rente bis ans Lebensende. Doch wann genau erfolgt diese Auszahlung? Und welche Besonderheiten gibt es?
Auszahlungsbeginn der bAV aus einer Pensionskasse ist deren Laufzeitende bzw. Ihr Renteneintritt – unabhängig davon, ob Sie mit 62 oder erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Je später der Renteneintritt, also der Zeitpunkt, ab dem Sie nicht mehr arbeiten, desto höher die spätere monatliche Rente.
Bei der Auszahlung Ihrer Betriebsrente aus der Pensionskasse haben Sie die Wahl zwischen der monatlichen Auszahlung einer Rente bis zum Lebensende, einer einmaligen Auszahlung von bis zu 30 Prozent des Geldes (die restlichen 70 Prozent werden auf eine kleinere monatliche Rente verteilt) oder einer Kapitalauszahlung von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge ohne anschließende Rentenausschüttung.
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Anpassung der Pensionskasse
Umzug, Jobwechsel oder Stellenabbau: Ändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder die eigene Lebenssituation, bedarf es ggf. auch der Anpassung einer so langfristigen Investition wie der betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse. Wir erklären, was in diesen Fällen zu beachten ist,.
 
Bei einem Jobwechsel können Sie Ihren Vertrag auf verschiedene Arten fortführen:  Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung über eine Pensionskasse (Entgeltumwandlung) nehmen Sie einen Versicherungsnehmerwechsel auf den neuen Arbeitgeber vor, übertragen Ihr bis dahin eingezahltes Kapital (inklusive des Arbeitgeberzuschusses von 15 Prozent) und zahlen die Beiträge weiterhin von Ihrem neuen Bruttogehalt ein. Gleiches gilt auch für rein von Seiten des Arbeitgebers finanzierte Versorgungsverträge. Daneben ist es möglich, Ihre Pensionskasse unabhängig vom Arbeitgeber privat weiterzuführen.

Was passiert mit Ihren Ansprüchen im Falle einer Kündigung? Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sind Arbeitnehmern die Leistungen der Pensionskasse grundsätzlich auch dann sicher, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Die Voraussetzung hierfür: dass Ihr Anspruch "unverfallbar" geworden ist. Doch was bedeutet das konkret?

Für eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierter Vertrag) gilt: sie ist sofort gesetzlich unverfallbar, Ihre Ansprüche bleiben bei Arbeitslosigkeit oder Stellenwechsel erhalten. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Verträgen ist die Unverfallbarkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft. Seit 2018 muss der Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen mindestens 21 Jahre alt sein und sein bAV-Vertrag seit mindestens drei Jahren bestehen (gilt für Verträge ab 2018).

Im Todesfall ist der Kreis derjenigen Personen, die statt des Versicherten versorgungsberechtigt sind, stark begrenzt. Zu Ihnen zählen neben dem Ehepartner oder Lebensgefährten (Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft!) auch die leiblichen Kinder oder solche, die ihnen juristisch gleichgestellt sind.

Stirbt der Arbeitnehmer in der Ansparphase seiner bAV, erfolgt eine Auszahlung der vereinbarten Leistung an die gemäß obiger Rangfolge bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Ist aus der vorangestellten Rangfolge kein Bezugsberechtigter vorhanden, so zahlt die Pensionskasse ein Sterbegeld an eine für diesen Fall namentlich benannte Person. Wurde für das Sterbegeld keine Person namentlich benannt, so erfolgt eine Auszahlung in einer festgelegten Summe von max. 8.000 Euro an die Erben.

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist im Normalfall nicht möglich. Möchten Sie als Arbeitnehmer Ihr über die Pensionskasse angespartes Kapital anderweitig investieren oder sich schlicht die monatlichen Beiträge sparen, können Sie daher nicht auf eine Auszahlung des Geldes hoffen. Denn: Eine Auszahlung der baV-Leistungen darf laut Gesetzgeber erst mit Erreichen des Rentenalters erfolgen.

Die Alternative: Beschäftigte können ihre Beitragszahlungen zur Pensionskasse reduzieren oder ganz aussetzen, den eigenen Versorgungsvertrag sozusagen "beitragsfrei" stellen. Bevor Sie einen solchen Schritt machen, sollten Sie sich allerdings ausführlich zu den Vor- und Nachteilen sowie den Auswirkungen auf Ihre spätere Altersvorsorge beraten lassen.

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Eine Frage der Haftung

Die anhaltende Niedrigzinsphase trifft auch Deutschlands Pensionskassen. Die meisten von ihnen haben überwiegend in sehr langfristige Kapitalanlagen investiert, die aktuell kaum die notwendige Rendite abwerfen.

Die Konsequenz: Kann eine Pensionskasse die Zusagen gegenüber ihren Beschäftigten nicht halten, ist der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz dazu verpflichtet, die Lücken zu schließen und Geld nachzuschießen. Nur so können Kürzungen der Betriebsrente für die Mitarbeiter vermieden werden.

Kann der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz die zugesagte Leistung nicht auffüllen, tritt bei Pensionskassen, die nicht dem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören, der Pensionssicherungsverein (PSV) ein und erbringt die Leistung an den Versorgungsberechtigten. Dies sind in der Regel regulierte Pensionskassen.

Gehört die Pensionskasse dem gesetzlichen Sicherungsfonds an, so verfügt sie über einen ausreichenden Sicherungsmechanismus gegen Leistungskürzungen. Einen darüber hinausgehenden Schutz über den PSV hat der Gesetzgeber nicht für erforderlich erachtet. Eine Liste, welche Pensionskassen dem gesetzlichen Sicherungsfonds unterliegen, kann unter
diesem Link
eingesehen werden.

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Geringer Nettoaufwand
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung in Form einer Pensionskasse schließt Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für Sie einen Vertrag mit einer Pensionskasse ab. Sie treffen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass Sie einen Teil Ihres Entgeltanspruchs in Beiträge für diese Pensionskasse umwandeln. Dafür kommt Ihnen der Staat hier finanziell entgegen, was sich positiv auf Ihre Steuererklärung auswirkt.
Eine Frau sitzt mit einem Taschenrechner und Papieren an einem Schreibtisch und kalkuliert etwas.
 

Bei einer Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse profitieren Sie von folgenden Steuervorteilen:

  • Diese Beiträge sind seit 2018 pro Jahr bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei. 2023 sind das 7.008 Euro (584 Euro im Monat), die Sie nicht versteuern müssen.
  • Sozialversicherungsfreiheit hingegen besteht bis zu 4 % der genannten Beitragsbemessungsgrenze.

Das bedeutet: Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die Sie aktuell zahlen müssen, verringern sich. Die Besteuerung der Leistungen aus der Pensionskasse erfolgt erst im Rentenalter. Dabei gilt ein Steuersatz, der in der Regel geringer ist als im aktiven Berufsleben. Gegebenenfalls werden noch Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

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