Krankenschwester steht am Bett einer Patientin
Brauchen Pflegekräfte eine BU?

Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung für Kranken­schwestern und Kranken­pfleger

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung. Erfahren Sie, warum eine BU-Ver­si­cherung auch für Kranken­schwestern, Kranken­pfleger und andere Pflege­kräfte sinnvoll sein kann.
  • Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) sichert Sie für den Fall einer Berufs­unfähigkeit finanziell ab. Sie gehört auch für Pflege­kräfte wie Kranken­schwestern, Kranken- oder Alten­pfleger zu den wichtigsten Versicherungen.
  • Aufgrund ihrer körperlich und seelisch belastenden Tätigkeit haben Pflege­kräfte ein höheres Risiko, berufs­unfähig zu werden. Deswegen ist es für diese Berufs­gruppen besonders wichtig, frühzeitig für den Fall der Berufs­unfähigkeit vorzusorgen.
  • Welche BU-Beiträge Sie z.B. als Kranken- oder Alten­pfleger zahlen, hängt von individuellen Faktoren ab. In die Beitrags­berechnung fließen unter anderem Kriterien wie Alter, Gesundheits­zustand, häufig auch der Raucher­status sowie die Höhe der vereinbarten Berufs­unfähigkeits­rente ein. 

Wir möchten Ihnen mit diesem allgemeinen Ratgeber aufzeigen, wie sich Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger und andere Pflegekräfte für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell absichern können. Informationen zur Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

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Definition

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet nicht zuletzt auch Krankenschwestern und Krankenpflegern Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sie dient als finanzielle Absicherung für den Fall, dass sie Ihren Pflegeberuf nicht weiter ausüben können. Ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall entsteht, macht für die BU-Versicherung keinen Unterschied.

Kommt es zur Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen, erhalten Krankenschwestern, Altenpfleger und Co. die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zudem befreit Sie der BU-Versicherer von den monatlichen Beitragszahlungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt somit auch für Pflegekräfte zu den wichtigsten Versicherungen.

Gut zu wissen

Die private BU-Versicherung richtet sich unter anderem an Berufstätige in Gesundheits- und Pflegeberufen. Die offizielle Bezeichnung für Personen, die seit 2020 die neue, generalistische Pflegeausbildung gemacht haben, lautet Pflegefachfrau, Pflegefachmann bzw. Pflegefachkraft. Zu dieser Berufsgruppe gehören unter anderem:

  • Krankenschwestern und Krankenpfleger in Krankenhäusern und Kliniken
  • Pflegerinnen und Pfleger in Pflegeheimen
  • Altenpflegefachkräfte
  • Altenpflegehelferinnen und -helfer

In Pflegeberufen kann alternativ eine Grundfähigkeitsversicherung die richtige Wahl sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Form der Arbeitskraftsicherung für Sie passend ist, sollten Sie sich beraten lassen.

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Gute Gründe
Bei Berufsunfähigkeit entstehen Ihnen in der Regel große finanzielle Einbußen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann dabei helfen, das finanzielle Risiko abzufedern. Darum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Krankenpfleger und Co. sinnvoll.
Krankenpfleger stellt ein Röntgengerät ein
 

Im Vergleich zu anderen Berufen sind Pflegekräfte öfter gesundheitlichen Risiken durch körperliche Überlastung oder Infektionskrankheiten ausgesetzt. Kurz gesagt: Sie werden statistisch gesehen häufiger berufsunfähig. Gründe für das erhöhte BU-Risiko sind demnach unter anderem:

  • Viele Kranken- und Altenpfleger klagen über Rücken- und Gelenkbeschwerden. Auslöser sind unter anderem das häufige Heben und Umbetten von Patienten.
  • Hauterkrankungen kommen bei Kranken- und Altenpflegern häufiger vor, weil sie strenge Hygienevorschriften einhalten und ständig mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in Kontakt kommen. 
  • Für Pflegefachkräfte besteht ein höheres Ansteckungsrisiko mit Infektionskrankheiten. Denn in Kliniken und Pflegeheimen haben sie permanent Kontakt mit Kranken und Pflegebedürftigen.
  • Arbeiten unter Zeitdruck, Dauerstress und Schichtdienst haben oft psychische Auswirkungen. Unter Umständen führen sie zu Burnout oder Depression. 
  • Pflegekräfte in der Altenpflege sind zusätzlich mit emotional belastenden Themen wie Einsamkeit, Leid und Tod konfrontiert. 
  • Mitarbeiter in Kranken- und Pflegehäusern haben meist weniger Zeit und Möglichkeiten, um diese Risikofaktoren auszugleichen – zum Beispiel durch regelmäßigen Sport oder Erholungspausen am Arbeitsplatz.
Laut map-report  von 2011 haben rund 37 Prozent der Krankenschwestern nicht bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet und stattdessen  Erwerbsminderungsrente bezogen. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine staatliche Grundabsicherung. Betroffene erhalten diese Rente vom Staat, wenn sie wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Die Erwerbsminderungsrente kann jedoch recht gering ausfallen. Häufig reicht sie nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Folge: Pflegekräfte sind auf ihre eigenen Ersparnisse oder die finanzielle Unterstützung durch Angehörige angewiesen. In vielen Fällen entsteht eine Versorgungslücke. Um diese Lücke zu schließen, kann eine private BU-Versicherung für Pflegepersonal sinnvoll sein.

Quelle: map-report Nr. 781-783 aus dem Jahr 2011. Die Datenerhebungen basieren auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung aus den Jahren 2007 bis 2009.

Unabhängig vom Berufsunfähigkeitsrisiko, das Pflegeberufe grundsätzlich mit sich bringen, hat jeder Berufstätige auch ein individuelles Risiko, berufsunfähig zu werden. Statistisch betrachtet wird jeder vierte Berufstätige irgendwann im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Selten sind Unfälle die Ursache (8,38 Prozent). Stattdessen zählen psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen zu den häufigsten Gründen für Berufsunfähigkeit (31,88 Prozent). Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit. Es ist daher in der Regel für jeden sinnvoll, seine eigene Arbeitskraft finanziell abzusichern – unabhängig vom ausgeübten Beruf.

Quelle: Aktuar Aktuell - Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Ausgabe 55; September 2021

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Beitragsberechnung

Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht für alle Pflegekräfte gleich. Die Beitragshöhe hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. In die Beitragsberechnung fließen unter anderem folgende Kriterien ein:

  • Berufsgruppe (Risikogruppe): Das statistische Risiko einer Berufsunfähigkeit ist nicht in jedem Beruf gleich hoch. Einige Berufsgruppen sind besonders gefährdet, andere weniger. Krankenschwestern und -pfleger haben in der Regel ein höheres BU-Risiko. Dadurch fallen die BU-Beiträge für sie häufig höher aus als zum Beispiel für Psychotherapeuten oder Ärzte.
  • Alter: Junge Pflegerinnen und Pfleger haben normalerweise ein geringeres Risiko, berufsunfähig zu werden, als ihre älteren Kollegen. Deswegen sind die Beiträge vieler BU-Versicherungen für jüngere Antragsteller oftmals günstiger. Es ist daher meist ratsam, eine BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen – zum Beispiel bereits als Azubi.
  • Versicherungsdauer: Wenn Sie eine lange Vertragslaufzeit vereinbaren, ist die monatliche Beitragsprämie meist entsprechend höher. Nichtsdestotrotz sollten Sie eine Vertragsdauer wählen, die Sie bis zum Eintritt in die Altersrente (67. Lebensjahr) absichert.
  • Höhe der BU-Rente: Möchten Sie im Leistungsfall eine hohe Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen, zahlen Sie vorab auch höhere Beiträge an Ihren BU-Versicherer. Und umgekehrt: Für eine niedrige BU-Rente zahlen Sie günstigere Monatsbeiträge.
  • Gesundheitsfragen: Um Ihre monatlichen Beiträge individuell zu berechnen, fragen Berufsunfähigkeitsversicherer nach Ihrem aktuellen Gesundheitszustand sowie der sonstigen Risikosituation, wie z.B. ob Sie rauchen. Der Grund: Bei bestimmten Vorerkrankungen fällt üblicherweise ein Risikozuschlag an, der den Beitragssatz erhöht. Grundsätzlich gilt: Jüngere Menschen haben in der Regel weniger Vorerkrankungen. Ihre Chancen, eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Zuschläge oder Leistungsausschlüsse abzuschließen, sind deswegen häufig besser als bei älteren Menschen. Nichtraucher profitieren in der Regel von günstigeren Beiträgen.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

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Tipps zum Vertragsabschluss
Eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Kranken­schwestern und Kranken­pfleger sollte nicht nur günstig sein, sondern auch ausreichend finanziellen Schutz bieten. Machen Sie Ihre Tarifwahl also vor allem vom Leistungs­angebot des BU-Schutzes abhängig. Mit diesen Tipps zum Vertrags­abschluss können Sie als Pflege­fachkraft eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung finden:
 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Altenpfleger, Krankenpfleger und sonstige Pflegekräfte sollte immer eine Infektionsklausel beinhalten. Dieser Zusatz unterstützt Ihren Leistungsanspruch im Falle eines behördlichen Tätigkeitsverbots. Das heißt: Sie könnten theoretisch noch arbeiten, dürfen es wegen einer ansteckenden Krankheit nach Infektionsschutzgesetz aber nicht mehr. Wurden Ihnen z.B. 50 Prozent Ihrer Tätigkeit als Pfleger, Krankenschwester und Co. untersagt, zahlt Ihre BU-Versicherung die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus, sofern Ihre BU-Versicherung bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot leistet.    
Krankenschwestern, Altenpfleger und Co. sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung achten. Mit dieser Klausel darf Ihr BU-Versicherer im Leistungsfall prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben könnten. Gute BU-Versicherer schließen die abstrakte Verweisung in ihren Verträgen aus. 
Beinhaltet Ihr BU-Vertrag eine Beitragsdynamik, steigt Ihr Beitrag jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Ihre künftige Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich dadurch entsprechend. Die Dynamikoption ist eine sinnvolle Ergänzung, um Wertschwankungen durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Mit einer Nachversicherungsgarantie können z.B. Kranken- und Altenpfleger die Leistungen ihrer Berufs­unfähig­keits­versicherung unter bestimmten Voraus­setzungen ohne erneute Gesundheitsfragen nachträglich erhöhen. Sie können die ursprünglich vereinbarte Berufs­unfähig­keits­rente in der Regel erhöhen, sobald sich Ihre Lebens­situation ändert (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes). Vergessen Sie dabei nicht: Steigt Ihre BU-Rente, erhöhen sich auch Ihre monatlichen Beiträge.
Um Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit halten zu können, benötigen Sie eine entsprechend hohe Berufsunfähigkeitsrente, das gilt auch für Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sie sollte zirka 70 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Bevor Sie Ihre BU-Rente festlegen, sollten Sie Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten genau kalkulieren. Überlegen Sie auch, welche zusätzlichen Ausgaben durch eine Berufsunfähigkeit auf Sie zukommen könnten.
Aufgrund des generell erhöhten BU-Risikos sollten Arbeitnehmer in Pflege­berufen eine möglichst lange Versicherungs­dauer wählen – im besten Fall bis zum 67. Lebensjahr. Auf diese Weise vermeiden sie Versorgungs­lücken vor Beginn der Altersrente. Je länger die Lauf­zeit, desto höher die Kosten für die BU-Versicherung, denn mit steigendem Alter erhöht sich auch das Risiko, berufs­unfähig zu werden.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Im Zuge der Gesundheitsprüfung müssen Pflegefachkräfte sogenannte Gesundheitsfragen beantworten. Mithilfe der Antworten berechnet der BU-Versicherer ihr individuelles Risiko für Berufsunfähigkeit. Jüngere Antragsteller haben in der Regel bessere Chancen, die Gesundheitsfragen problemlos zu bestehen. Der Grund: Sie haben meist weniger Vorerkrankungen und sind deshalb seltener von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen betroffen als ältere Antragsteller.
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