Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht – und das hat gute Gründe: Gesundheitsfragen und eine Risikoprüfung sind nötig, um das Risiko für jeden Einzelnen individuell zu ermitteln und faire Beiträge zu kalkulieren.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfungen sind möglich – etwa bei einem  Hypothekendarlehen oder für Ärzte, die eine Praxis gründen oder übernehmen.
  • Eine bestehende Risikolebensversicherung kann tatsächlich ohne Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
  • Nicht von Gesundheitsfragen abschrecken lassen: Oft ist trotz Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung möglich. In unserem RLV QuickCheck können Sie anonym und unverbindlich ermitteln, ob eine Risikolebensversicherung für Sie bei der Allianz in Frage kommt.
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Gut zu wissen
Allianz - Information - Gesundheitsprüfung bei Risikolebensversicherungen
Wenn es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung geben würde, käme das teuer für die Versicherten: Die Beiträge müssten dann um ein Vielfaches höher liegen. Mit den Gesundheitsfragen kann der Versicherer risikogerechte Beiträge ermitteln. So zahlen Gesunde in der Regel weniger als Menschen mit Erkrankungen wie etwa Herz-Kreislaufleiden. Eine Kalkulation, die das individuelle Risiko berücksichtigt, senkt den durchschnittlichen Beitrag für alle Versicherten. Viele profitieren deshalb mit einer individuellen Risikoprüfung von günstigen Beiträgen. Ohne Gesundheitsprüfung gäbe es nur einen teuren Einheitstarif.
Allianz - Information - Gesundheitsprüfung bei Risikolebensversicherungen
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Gesundheitsprüfung bei Risikolebensversicherungen am Beispiel der Allianz
„Gesundheitsprüfung“ – das klingt für viele Menschen nach enormem Aufwand und vielen ärztlichen Untersuchungen. Doch es ist halb so schlimm: Meist reicht es, wenn Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Erst wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass bestimmte Vorerkrankungen bestehen, fragt der Versicherer genauer nach.

 

Bei den online abschließbaren Risikolebensversicherungen der Allianz können Sie sogar die genaueren Nachfragen zu Vorerkrankungen direkt online mitbeantworten. In der Regel sparen Sie sich damit alle Papierfragebögen. In manchen Fällen bitten wir den behandelnden Arzt um eine medizinische Einschätzung. Wir können dadurch die Erkrankung besser einordnen.

Einige Erkrankungen wie Neurodermitis, Heuschnupfen oder andere Allergien sind für die Risikolebensversicherung überhaupt nicht relevant – Sie können sich ohne Probleme versichern. Auch mit einigen chronischen Erkrankungen wie einer chronischen Mandelentzündung, chronischen Rückenschmerzen oder einer leichten Schilddrüsenunterfunktion bekommen Sie in der Regel eine Risikolebensversicherung.

  • Herz und Kreislauf (Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzkranzgefäßprobleme) 
  • Atmungsorgane (Lungenentzündung, chronische Bronchitis, Asthma) 
  • Verdauungsorgane (Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Leber) 
  • Harn- und Geschlechtsorgane (Nieren, Blase, Unterleib, Brust, Geschlechtskrankheiten) 
  • Stoffwechsel (Diabetes, stark erhöhtes Cholesterin, Schilddrüsenerkrankungen) Übrigens: Die Allianz bietet eine Risikolebensversicherung für Diabetiker an. 
  • Bluterkrankungen (Bluter, Eisenmangelanämie) 
  • Psyche, Gehirn, Nervensystem (Depressionen, Suizidalität, Bulimie, Multiple Sklerose, Migräne) 
  • Entzündliche Gelenks- und Bindegewebserkrankungen (Gelenkrheumatismus, chronische Arthritis, Morbus Bechterew)
  • Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Malaria, HIV, Corona Infektion (COVID-19)) 
  • Krebserkrankungen
  • Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre (oder im kommenden Jahr geplante)
  • Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausgeheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind
  • Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festgestellt wurde (Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung) 
  • Zahnarzt-Behandlungen
  • Atemwegsallergien
  • Schwangerschaft oder Geburt
  • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
  • Lebensmittelunverträglichkeiten
  • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
  • Pilzerkrankungen (Fußpilz, Nagelpilz)
  • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
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Versicherbarkeit im Überblick
Bei der Gesundheitsprüfung werden Vorerkrankungen, riskante Berufe und gefährliche Hobbys in verschiedene Gruppen aufgeteilt - im Folgenden am Beispiel der Zuordnung bei der Allianz.

All dies sind nur Beispiele. Natürlich wird jede Erkrankung und jedes Risiko im Einzelfall individuell geprüft. Geben Sie also nicht vorschnell auf, wenn Sie das Gefühl haben, Sie seien nicht oder nur schwer versicherbar.

Nutzen Sie einfach unseren QUICKCHECK ZUR GESUNDHEITSPRÜFUNG, wenn Sie unsicher sind, ob eine Risikolebensversicherung für Sie möglich ist. Die Auskunft ist für Sie unverbindlich und anonym, so dass Ihnen keinerlei Konsequenzen entstehen.

QuickCheck Gesundheitsfragen
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Risikolebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen für Sie möglich ist, können Sie es hier herausfinden – anonym und unverbindlich. In unserem QuickCheck erfahren Sie in vielen Fällen durch wenige Angaben, ganze ohne Arztanfrage, ob Ihre Vorerkrankungen für den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei der Allianz relevant sind.
Sicher in die Zukunft
Unsere online abschließbaren Risiko­lebens­versiche­rungen
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Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten Sie größtmögliche Sorgfalt walten lassen: Offenheit und Ehrlichkeit sind wichtig, um Ihre sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht zu erfüllen. Das heißt, Sie müssen alle Antragsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Hier bekommen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen:

  • Ihr Hausarzt oder andere behandelnde Ärzte können Ihnen detailliert Auskunft zu Ihren Vorerkrankungen geben.
  • Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellt Ihnen gerne eine Übersicht über alle Untersuchungen der letzten 18 Monate, die von den Ärzten abgerechnet wurden. 
  • Privatversicherte finden die Diagnosen auf Ihren Arztrechnungen.
  • Bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort gibt es Hilfe beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen.
  • Bei unserem Online-Antrag helfen wir Ihnen ebenfalls gerne telefonisch oder im Chat (Mo bis Fr 8 - 20 Uhr).

Bei der Allianz werden nur die Arztbesuche der vergangenen drei bzw. fünf Jahre und die stationären Aufenthalte der vergangenen zehn Jahre abgefragt. Folgenfrei ausgeheilte Erkrankungen oder abgeschlossene Behandlungen aus der Zeit davor müssen nicht angegeben werden.

Denken Sie beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen auch an kleine Alltagsschwächen wie das Rauchen. Sie gelten beispielsweise bei der Allianz als Raucher, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung geraucht haben. 

Rauchen meint bei der Allianz sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn) sowie der Gebrauch von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shishas), sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).

Falsche Angaben zu machen oder Erkrankungen zu verschweigen, kann unangenehme Folgen haben. Denn der Versicherer ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Somit würde der Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen verloren gehen.

Scheuen Sie sich nicht vor ehrlichen Angaben. In vielen Fällen wirken sich Erkrankungen und andere Risiken nur gering oder gar nicht auf Ihre Versicherbarkeit aus – in 2023 war in rund 98% aller Fälle ein Versicherungsschutz bei der Allianz möglich.

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Alternativen für einen unkomplizierten Versicherungsschutz

Auch wenn es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt: Es gibt Alternativen, mit denen Sie einen Versicherungsschutz unkompliziert und schnell bekommen.

Die Gesundheitsfragen können verschieden aussehen, je nach Versicherung, Personengruppe und Lebenssituation. Bei einem persönlichen Ansprechpartner vor Ort gibt es für die Risikolebensversicherungen der Allianz (mit Ausnahme der RisikoLebensversicherung für Diabetiker) zum Beispiel in folgenden Fällen eine kürzere Gesundheitsprüfung:

Weitere Alternativen

Sie können eine bestehende Risikolebensversicherung der Allianz gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen: Möglich machen dies die so genannten Erhöhungsoptionen.

  1. Während der Vertragslaufzeit können Sie in den ersten fünf Versicherungsjahren ohne bestimmten Anlass (auch mehrmals, höchstens jedoch bis zu einem Alter von 50 Jahren) Ihren Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
  2. Eine einmal vereinbarte Versicherungssumme kann ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt von bestimmten Anlässen unter bestimmten Voraussetzungen aufgestockt werden (auch mehrmals, höchstens jedoch bis zu einem Alter von 53 Jahren), wenn Sie …
  • ein leibliches Kind bekommen oder ein minderjähriges adoptieren.
  • sich selbstständig machen.
  • Ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben starten.
  • heiraten.
  • ein Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie in Höhe von mindestens 100.000 Euro aufnehmen.

Erfüllen Sie die Vorgaben für eine der Erhöhungsoptionen? Dann können Sie Ihre Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung um mindestens 2.500 Euro und um höchstens 25% der aktuellen Versicherungssumme (maximal 50.000 Euro) pro Erhöhung bzw. Anlass erhöhen. Die Summe mehrerer Erhöhungen darf insgesamt für alle bestehenden Versicherungen höchstens 100.000 Euro betragen.

Im Rahmen einer Erhöhungsoption spielt es keine Rolle, wie sich Ihr Gesundheitszustand seit dem Vertragsschluss verändert hat. Neu aufgetretene Erkrankungen müssen nicht nachgemeldet werden und stellen damit kein Hindernis bei der Aufstockung der Versicherungssumme dar. Der gute Gesundheitszustand bei Vertragsschluss wird für die Vertragslaufzeit sozusagen „eingefroren".

Einen anderen Bedarf deckt der Bestattungs­Schutzbrief der Allianz ab. Er sichert die Hinterbliebenen nicht ab, kann aber ohne eine Gesundheits­prüfung abgeschlossen werden. Mit dem Bestattungs­Schutzbrief können Sie die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten nach Ihren Wünschen regeln und entlasten damit Ihre Hinterbliebenen organisatorisch und finanziell. Gedacht ist die Versicherungssumme von 3.000 bis 20.000 Euro vor allem zur

  • Kostenübernahme und Organisation der eigenen Bestattung nach individuellen Wünschen.
  • Entlastung der Angehörigen im Todesfall des Versicherten - z.B. durch Erledigung von Behördengängen.

Der Allianz Bestattungs­Schutzbrief ist durch seine Serviceleistungen weit mehr als eine reine Sterbegeldversicherung.

Sicherheit für die, die Ihnen wichtig sind
Risiko­lebensver­sicherung für Diabetiker
Häufige Fragen
Fragen rund um die Allianz RisikoLebensversicherungen können Sie bequem an unsere digitale Expertin "Allie" stellen. Bei Bedarf verbindet Allie Sie mit einem persönlichen Ansprechpartner.
  • Sind Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung das Gleiche?

    Nein, hierbei handelt es sich um unterschiedliche Vorgänge.

    Die Gesundheitsfragen stellen einen Teil der Gesundheitsprüfung dar. Sie müssen die Gesundheitsfragen immer und wahrheitsgemäß beantworten, denn durch sie erhält der Versicherer Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Nur mit diesen Informationen hat der Versicherer die Möglichkeit, Ihnen einen individuellen, fairen Preis für eine Risikolebensversicherung zu machen. Ohne diese Informationen könnte der Versicherer das Risiko nur grob schätzen und müsste deshalb Sicherheitszuschläge verlangen – die Risikolebensversicherung würde teurer werden. Deshalb sind Gesundheitsfragen ein Teil der Gesundheitsprüfung bei jeder Antragsstellung für eine Risikolebensversicherung.

    Bei der Gesundheitsprüfung, oft allgemein auch als Risikoprüfung bezeichnet, bewertet der Versicherer anhand der beantworteten Fragen zu Gesundheit, Beruf und Hobby, ob und unter welchen Voraussetzungen er Versicherungsschutz bietet. Manchmal sind zur Abklärung von Vorerkrankungen, zusätzlich zu den Antworten der Gesundheitsfragen, noch ärztliche Berichte nötig. Mit ihnen kann der Versicherer dann entscheiden, ob die Vorerkrankung relevant für den Versicherungsschutz oder dessen Preis ist. Bei sehr hohen Versicherungssummen möchte der Versicherer ganz sicher gehen und verlangt deshalb manchmal sogar ärztliche Untersuchungen. Je nach Gesundheitszustand und den Hobby- und Berufsrisiken gibt es bei der Gesundheitsprüfung in der Risikolebensversicherung vier mögliche Ergebnisse:

    • Antrag kann ohne Einschränkungen angenommen werden
    • Antrag kann mit einem höheren Beitrag angenommen werden, etwa wenn Vorerkrankungen bestehen
    • Antrag kann mit Leistungsausschüssen angenommen werden, so kann beispielsweise ein riskantes Hobby vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden
    • Antrag kann nicht angenommen werden

    In vielen Fällen wirken sich Vorerkrankungen und andere Risiken nur gering oder gar nicht auf die Frage aus, ob wir Sie versichern können. In 2023 war in rund 98% der Fälle ein Versicherungsschutz bei der Allianz möglich – Sie müssen sich also vor der Gesundheitsprüfung nicht fürchten.

  • Kann ich vorab prüfen, ob ich trotz Vorerkrankung eine RLV abschließen kann?

    Über eine sogenannte Risikovoranfrage kann ermittelt werden, ob und zu welchen Konditionen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann. Für die Voranfrage müssen Sie nicht den gesamten Antragsprozess durchlaufen. 

    Eine solche anonyme und unverbindliche Voranfrage können Sie für unsere online abschließbaren Risikolebensversicherungen mit unserem QuickCheck selbst stellen. Oder nutzen Sie unseren Online-Antrag und ermitteln Sie anhand Ihrer Antworten auf die Gesundheits- und Risikofragen, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können. Für die nicht online abschließbaren Risikolebensversicherungen können Sie sich hierzu an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort wenden.

  • Muss ich nach der Gesundheitsprüfung auftretende Krankheiten nachmelden?

    Nein. Wenn Sie die Gesundheitsfragen einmal beantwortet (und eventuell die Gesundheitsprüfung durchlaufen) haben, müssen Sie nach Vertragsschluss auftretende Krankheiten nicht nachmelden. So haben Erkrankungen während der Vertragslaufzeit keinen Einfluss mehr auf Ihren Versicherungsschutz. Etwas anderes gilt übrigens, wenn Sie während der Vertragslaufzeit zum Raucher werden: In diesem Fall müssen Sie das der Allianz mitteilen, Ihr Vertrag wird auf einen Rauchertarif umgestellt.
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