0800 4740 102 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr
Erfahren Sie alles rund um die private Krankenversicherung.
Schütze das Wertvollste, was du hast.

Private Kranken­versicherung

  • Ob bei regulären ärztlichen Unter­suchungen, zahn­ärztlichen Behand­lungen oder im Kranken­haus: Im Krankheits­fall sichern Sie sich mit den Tarifen der Allianz erstklassige Gesund­heits­leistungen und um­fassende Services, ohne lange Warte­zeiten.
  • Die Allianz bietet spezielle Tarife in der privaten Kranken­versicherung (PKV) für Selbst­stän­dige, Ärzte & Ärztinnen, Stu­die­ren­de, Be­am­tin­nen und Beamte (Personen mit An­spruch auf Bei­hilfe) sowie An­ge­stellte.
  • Pro­fi­tie­ren Sie von um­fassenden Leistungensta­bi­len Beiträgenattrak­tiven Zusatz­bau­stei­nen und digitalen Services in der Allianz Gesundheits-App.
  • Es gibt Geld zurück: Bei­trags­rück­er­stat­tung von bis zu 40 Prozent bei Leistungs­freiheit mög­lich für Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen. 
  • Außerdem können sich Neu­kun­den und Neu­kun­din­nen über einen Wechsel­vorteil freuen.

Bei Angestellten muss das regel­mäßige Arbeits­ent­gelt über der Jahres­arbeits­ent­gelt­grenze (69.300 Euro in 2024) liegen.

1 von 6
Indi­viduelle Kranken­versicherung
Selbst­ständige, Frei­berufliche, Arbeit­nehmer:innen, Ärztinnen und Ärzte, Beamte bzw. Beamtinnen (Personen mit An­spruch auf Bei­hilfe) oder Studierende können sich privat kranken­versichern. Welche Vorteile und Voraus­setzungen es für eine private Kranken­versicherung gibt, finden Sie auf den aus­führlichen Produkt­seiten.
2 von 6
Kosten & Beiträge
Wie viel eine private Kranken­ver­sicherung kostet, lässt sich nicht pauschal be­ant­­worten. Ver­schiedene Faktoren sind für die Höhe der Kosten ent­scheidend. Wann es sinnvoll ist, sich privat zu versichern und wann Sie Beiträge zurück erstattet bekommen erfahren Sie hier.

Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung richten sich nach folgenden Faktoren:

  1. Eintrittsalter
  2. Gesundheitszustand
  3. Leistungsumfang

Durch eine höhere Selbst­beteiligung können die Beiträge des Tarifs reduziert werden. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht nach Ihrem Einkommen. Das ist für einkommens­stärkere Versicherte oft ein großer Vorteil.

Am besten in jungen Jahren, denn je jünger man einsteigt, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Außerdem würden Sie als gut­verdienende:r Arbeit­nehmer:in einen vergleichs­weise hohen Beitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bezahlen.

Das kommt daher, dass die Beitrags­bemessungs­grenze in der GKV in der Regel jährlich angehoben wird. Die Beitrags­bemessungs­grenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchst­beitrags in der GKV. Das heißt, dass Sie in der GKV Jahr für Jahr immer mehr bezahlen müssen - für gleich bleibende oder eventuell sogar sinkende Leistungen. Der GKV-Beitrag entspricht durch­schnittlich 16,3 Prozent des Brutto­verdienstes. Der Höchstbeitrag für die GKV inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung liegt bereits heute bei über 1.000 Euro monatlich. Daher kann ein Wechsel auch für berufserfahrene Angestellte oder Selbstständige sinnvoll sein.

Der ausgewiesene Monats­beitrag der privaten Kranken­versicherung gilt für einen Angestellten, Eintritts­alter 30 Jahre.

Wischen um mehr anzuzeigen

Tarife: MeinGesundheitsschutz Plus 90 und MeinGesundheitsschutz Zahn 90*
Monatsbeitrag
Arbeitnehmeranteil pro Monat vorbehaltlich Gesundheitsprüfung inkl. 10% gesetzlicher Beitragszuschlag und Beitrag zur Pflegepflichtversicherung 349,03 €
*Selbst­beteiligung 10 % für ambulante und stationäre Leistungen (max. 500 Euro pro Jahr, direkter Zugang zum Facharzt oder zur Fachärztin, Ein- oder Zwei­bett­zimmer im Kranken­haus); 10 % Selbst­beteiligung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, keine Selbst­beteiligung bei Zahnbehandlung.
Hier geht's zu Ihrem Beitrag!
Sie haben noch Fragen?
Hier geht's um's Geld
  • Beitragsanpassung

    Eine Beitrags­anpassung in Form einer Beitrags­erhöhung ist in einer privaten Kranken­versicherung manchmal notwendig. Die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind von verschiedenen Komponenten abhängig. Das sind zum Beispiel Ausgaben für medizinische Leistungen. Deshalb sind alle privaten Kranken­versicherer gesetzlich verpflichtet, diese Grundlagen jährlich zu prüfen und gegebenen­falls die Beiträge anzupassen.

    Beitrags­anpassungen bedeuten nicht immer nur eine Beitrags­erhöhung. Wenn die Versicherten in einem Tarif dauerhaft weniger Leistungen in Anspruch nehmen als angenommen, kommt es zu einer Beitrags­senkung.

  • Beitragsrückerstattung

    Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück.

    • In den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbst­ständige sind beispielsweise 10 Prozent und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus möglich. Vorausgesetzt, der Bonus wird in diesem Kalender­jahr gewährt.

    Vorteil für Angestellte: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihrer Beiträge (bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag) – die Rückerstattung erhalten nur Sie. So zahlen Sie ab dem 4. Jahr, in dem Sie keine Rechnungen einreichen und die Allianz einen Bonus in voller Höhe gewährt, nur noch 10 Prozent des Beitrags für Ihre private Kranken­versicherung!

    Vorteil für Familien: Zusätzlich zu der garantierten BRE von 10 Prozent kann bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre der Bonus bereits ab dem 1. Jahr 35 Prozent des Beitrags betragen.

    Vorteil für Gesundheitsbewusste: Wenn Sie Leistungen aus MeinVorsorgeprogramm nutzen, wirkt sich das nicht auf Ihre Beitragsrückerstattungen und die gewählte Selbst­beteiligung aus.

     Mit dem BonusCheck Online können Sie in Ihrem Meine Allianz Kunden­por­tal Ihre vo­raus­sicht­liche Bei­trags­rück­er­stat­tung je­der­zeit be­rech­nen. So sehen Sie auf einen Blick, ob es sich lohnt, eine Rechnung ein­zu­rei­chen.

    Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitrags-rückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung

  • Von der Steuer absetzen

    Bei der Steuer können die Bei­trä­ge zur privaten Kranken­versicherung als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und somit als Son­der­aus­ga­ben ein­ge­tra­gen werden. Dies gilt unter Umständen auch für die Bei­trä­ge Ihrer Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Einen Nach­weis über die Hö­he der ab­zugs­fä­hi­gen Bei­trä­ge be­kom­men Sie von der Allianz au­to­ma­tisch am Anfang jedes Ja­hres zu­ge­schickt.
  • Rechnungen bezahlen und einreichen

    Privat­ver­si­cher­te rech­nen die Kosten direkt mit dem Arzt oder der Ärztin ab. Anschließend reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung bei der Allianz ein. Bei sehr ho­hen Kosten kann eine di­rek­te Ab­rech­nung mit dem Ver­si­cher­er ver­ein­bart werden.
     
    Mit den Allianz Online Services reichen Sie Rechnungen einfach und unkompliziert über die Gesundheits-App oder über das MeineAllianz Portal ein. Die Einreichung per Post ist ebenso möglich.

    Un­ter­brin­gungs­rech­nun­gen für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te wer­den in der Re­gel bei Vor­la­ge der "Card für Privat­ver­si­cher­te" oder der di­gi­ta­len Chip­karte der Ge­sund­heits-App direkt ab­ge­rech­net.

    Die gesetzliche Kranken­kasse rechnet im Normal­fall hingegen nach dem Sachleistungs­prinzip ab. Sie erstattet die Kosten direkt an den Arzt bzw. die Ärztin oder das Kranken­haus.

Eine häufige Frage zur privaten Kranken­versicherung Lohnt sich eine private Kranken­versicherung für mich?
3 von 6
Optimal abgesichert in allen Lebens­lagen
Die private Kranken­versicherung der Allianz begleitet Sie durch alle Lebensphasen - vom Studium über die Familien­gründung bis hin zum Renten­alter und bietet individuelle Tarife und Leistungen an.
Arbeitnehmer:innen & Selbstständige

Als junge:r Arbeit­nehmer:in oder Selbst­ständige:r steigen Sie mit viel Elan ins Arbeits­leben ein. Eine private Kranken­versicherung ist jetzt be­son­ders interessant für Sie, denn je jünger Sie bei Abschluss der privaten Kranken­versicherung sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Vor allem für Selbst­ständige ist die Höhe des Selbst­behalts entscheidend, da die privaten Kranken­ver­sicherungs­beiträge mit der Höhe des Selbst­behalts und dem BONUS-Programm reduziert werden können.

Eine zusätzliche Absicherung mit Kranken­tagegeld ist für Selbst­ständige und Angestellte unverzicht­bar. Das Kranken­tagegeld, eine Pflege­zusatz­versicherung oder die Wechsel­option können von Selbst­ständigen und Arbeit­nehmer:innen als Bau­stein indi­viduell ergänzt werden und runden Ihre Ge­sund­heits­ver­sicherung ab. Was Sie als Arbeit­nehmer­:innen zum Thema Ar­beit­geber­zuschuss unbedingt wissen sollten, lesen Sie im Ratgeber.

  • Die Allianz bietet mit den Kranken­versicherungstarifen Mein­Gesundheitsschutz für Arbeit­nehmer:innen und Selbst­ständige flexible und starke Kranken­versicherungsleistungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Damit können Sie beispielsweise die neuesten Behandlungs­methoden nutzen, schneller an Termine bei Spezial­istinnen und Spezialisten kommen und zusätzliche Vorsorge­leistungen in Anspruch nehmen. Besonderer Vorteil: Die Leistungen aus dem Mein­Vorsorgeprogramm werden nicht auf Ihre Selbst­beteiligung angerechnet. 
Kinder & Familie

Eine klassische Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht. Ihr Ehe­partner:in und jedes Ihrer Kinder benötigt einen eigenen Versicherungs­vertrag. Was Sie unbedingt wissen sollten z.B. zu Nachversicherung und weiteren wichtigen Themen finden Sie im Rat­geber pri­vate Kranken­ver­sicherung für Kinder und Familien.

Wenn Sie privat versichert sind und ein Kind erwarten, ändern sich Kosten und Leistungs­umfang Ihres Tarifes nicht. Schwangere können im Rahmen ihrer tariflichen Leistungen umfangreiche Vor­sorge­unter­suchungen wie prä­natale Diagnostik in Anspruch nehmen, um sich und ihr Baby auf die Geburt vorzubereiten. Was Sie bei Schwangerschaft in der privaten Kranken­versicherung und in der medizinischen Versicherung bzw. Versorgung beachten sollten, lesen Sie im ausführlichen Ratgeber.

Ihr Kind können Sie nach der Geburt privat kranken­versichern und sofort von den umfassenden medizinischen Leistungen und Abdeckungen in der privaten Kranken­versicherung profitieren lassen.

  • Einen besonderen Vorteil bieten die Mein­Gesundheits­schutz-Tarife: Die private Kranken­ver­sicherung für Neu­geborene ist für die ersten sechs Monate (plus Geburts­monat) beitragsfrei. Weitere Vorteile wie z.B. Beitrags­befreiung bei Elterngeld­bezug, etc. finden Sie auf der Seite private Krankenversicherung für Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige.
Student:innen

Bis zum Studien­beginn machen sich die meisten noch keine großen Gedanken über die Kranken­versicherung. Spätestens ab dem 25. Geburts­tag müssen Sie sich zwischen einer privaten oder gesetz­lichen Kranken­versicherung entscheiden, denn zu diesem Zeitpunkt endet die kostenlose Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

In der privaten Kranken­versicherung profitieren Studenten und Student­innen von preiswerten Einstiegs­tarifen in eine medizinische Versicherung mit umfassender medizinischer Abdeckung. Denn je jünger Sie sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Referendar:innen finden im Ratgeber noch wichtige Informationen.

  • Der Optionstarif OptionFlexiMed sichert Ihnen den zukünftigen Zugang zur privaten Krankenvollversicherung und Krankenzusatzversicherung. Sie profitieren dann von einem Top Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Weiterer Vorteil: Sie sichern sich den aktuellen Gesundheitszustand in jungen Jahren. Ein Sparplan für Ihre Gesundheit - zu günstigen Preisen ab 4,95 Euro im Monat.
Rentner:innen

Die Leistungen einer privaten Kranken­versicherung bleiben für Rentnerinnen und Rentner wie vereinbart. Auch wenn Sie im Alter öfter zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen und mehr Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen kein Mehr­beitrag aufgrund Ihres steigenden Alters berechnet. Auf die vereinbarte persönliche Gesundheitsversorgung können Sie sich verlassen.

Denn dafür werden ab dem Alter von 21 Jahren sogenannte Alterungs­rück­stel­lun­gen (umgangs­sprachlich auch Altersrück­stellungen genannt) gebildet. Diese gleichen im Alter die ansteigen­den Kosten aus und n den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige sind beispielsweise 10 Prozent und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus möglich..

  • Mit dem Zusatzbaustein Vorsorgekomponente V sichern Sie sich den besten Schutz zu fairen Beiträgen und das ein Leben lang. Schließen Sie die Vorsorgekomponente V frühzeitig ab, dann reduzieren Sie Ihre Beiträge im Alter bis zu 80 Prozent. Diesen Baustein können Sie in Verbindung mit den MeinGesundheitsschutz-Tarifen abschließen. 

Beiträge für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung (GKV) steigen jährlich an. Der monat­liche Höchst­beitrag liegt heute bereits über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahres­einkommen ab 69.300 Euro oder für Selbst­ständige ist der Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung (PKV) möglich.

Finden Sie jetzt heraus, ob sich ein Wechsel in die Allianz Private Kranken­ver­sicherung lohnt & sichern Sie sich ein unverbind­liches Angebot!

Folge 16: Beitrags­anpassungen?
Folge 16: Beitragsanpassungen? Wie die Private Krankenversicherung funktioniert
00:00 00:00
Warum werden die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung angepasst? Wer davon betroffen ist, ärgert sich über steigende Kosten und fragt sich: Steigen die Beiträge immer weiter an? Kann ich mir meine private Kranken­versicherung später noch leisten? In diesem Podcast informieren wir Sie aus­führlich zu diesem Thema und zeigen auf, warum Beiträge angepasst werden müssen und wie Sie und Ihre Kunden selbst vorsorgen können.
Hier geht's zu Ihrem Beitrag!
Sie haben noch Fragen?
4 von 6
Kurz & knapp
Die größten Unter­schiede zwischen der privaten und der gesetz­lichen Kranken­versicherung liegen in den Bereichen Leistungen, Beiträge und wer sich überhaupt versichern kann. In der privaten Kranken­versicherung können die Beiträge oftmals sogar günstiger sein.

Wischen um mehr anzuzeigen

Unterschiede
Privat krankenversichert
Gesetzlich krankenversichert
Wer kann sich versichern?

Beschränkt auf bestimmte Personengruppen und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft

Grundsätzlich jeder
Gesundheitsfragen Ja Nein
Leistungen Individuelle Wahl der Leistungen. Umfang je nach Tarifwahl lebenslang garantiert Leistungspaket gesetzlich vorgeschrieben, oft nur eine Grundversorgung welche jederzeit vom Gesetzgeber angepasst werden kann 
Beiträge Abhängig vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen Abhängig vom Einkommen; je höher der Beitragssatz zur GKV und die Beitragsbemessungsgrenze ist, desto höher ist der zu zahlende Höchstbeitrag
Familie Jeder Versicherte hat einen eigenen Versicherungs­vertrag. Vorteile sind die Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug Familienversicherung in der GKV
Mehr über die Unter­schiede zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung lesen Sie im aus­führlichen Ratgeber. Weitere Informationen zu den Themen Voraus­setzungen einer privaten Kranken­versicherung, Leistungen und Versicherungs­pflichtgrenzen erhalten Sie in den Ratgebern. Näheres zu Basistarif private Kranken­ver­sicherung & Standard­tarif und Kosten­übernahme lesen Sie hier.

Warum sollten Sie sich für eine private Kranken­versicherung entscheiden? Dafür gibt es gute Gründe, zum Beispiel, dass Sie flexibel sind und je nach Tarif den Um­fang der Leistungen selbst bestimmen. Wenn Ihnen das gute Gefühl wichtig ist, im Kranken­haus vom Chef­arzt oder der Chefärztin be­handelt zu werden, dann wählen Sie den entsprechenden Tarif.

  • Von diesen aus­gezeichneten Leistungen profitieren bereits unsere rund 3 Millionen Kunden und Kundinnen der Allianz Privaten Kranken­versicherung in der privaten Kranken­voll- und Zusatz­versicherung.
Hier geht's zu Ihrem Beitrag!
Sie haben noch Fragen?
Darum zur Allianz
Es erwarten Sie ausgezeichnete Services und Tarife.
5 von 6
Einfach & bequem
Vom Antrag bis zum Vertrags­abschluss und der Versicherungs­police: So einfach funktioniert der Wechsel für Selbstständige und Angestellte in eine private Kranken­versicherung der Allianz. Beamte, Beamtinnen, Ärzte und Ärztinnen wenden sich bitte direkt an das Allianz Team.
01
Mit einem Klick auf "Jetzt berechnen" starten Sie die Beitrags­berechnung und finden online heraus, wie viel Sie eine private Krankenversicherung kostet. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem aktuellen Alter, Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand und dem von Ihnen gewählten Leistungs­niveau des Tarifs. Beamte, Ärztinnen, oder junge Leute für OptionFlexiMed füllen bitte online das Beratungs­formular aus. Ihr Allianz-Team setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
02
Gesundheits­prüfung: Füllen Sie die Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand und Vorerkrankungen wahrheits­gemäß und sorg­fältig bei der Gesundheits­prüfung aus.
03
Selbst­ständige, Freiberufler:innen oder Arbeit­nehmer:innen können den Antrag direkt online abschicken. Dieser wird von der Allianz schnellst­möglich geprüft. Wenn die Risiko­prüfung erfolgreich war und es keine Nach­fragen gibt, erhalten Sie die Annahme­bestätigung in wenigen Tagen per Post.
04
Warten Sie in jedem Fall auf die Annahme­bestätigung der privaten Kranken­versicherung, bevor Sie Ihre bisherige Kranken­versicherung kündigen bzw. wechseln. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungs­frist bei der GKV zwei Monate zum Monats­ende beträgt. Die Kündigungs­frist in der PKV beträgt meist drei Monate zum Ende des Ver­si­che­rungs­- oder Kalenderjah­res.
Hier geht's zu Ihrem Beitrag!
Sie haben noch Fragen?
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
6 von 6
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Bleiben die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter stabil?

    Je älter Sie werden, desto öfter müssen Sie wahr­schein­lich ab und an zum Arzt oder zur Ärztin. Für die private Kranken­ver­sicherungen steigen dem­ent­sprechend die Kosten – sei es gesetzlich oder privat

    In der privaten Kranken­ver­sicherung werden dafür je­doch so­genannte Alter­ungs­rück­stellungen (umgangs­sprach­lich oft Alters­rück­stellungen ge­nannt) gebildet. Dadurch sind die alters­bedingt steigenden Kosten bereits im Beitrag berück­sichtigt. Die Beiträge in der privaten Kranken­ver­sicherung steigen also nicht durchs Älter­werden.

    Damit die Kosten auch für Rentner und Rentnerinnen so stabil wie möglich bleiben, wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetz­licher Beitrags­zu­schlag von 10 Prozent auf den Monats­beitrag erhoben. Ab dem 60. Lebens­jahr entfällt dieser Zuschlag. Ab dem 65. Geburts­tag der ver­sicherten Person werden die ange­sparten Gelder sowie weitere Mittel aus Zins­über­schüssen genutzt, um die Bei­trags­erhöhungen aus­zugleichen bzw. ab­zumildern. Das sind zum Beispiel der Standard­tarif oder der Basistarif, deren Leistungs­niveau sich an der gesetz­lichen Kranken­versicherung orientiert.

    • Nutzen Sie zudem die einfache Möglichkeit, mehr Planungs­sicherheit für Ihre Kranken­ver­sicherungs­beiträge zu gewinnen: Die optionale Vorsorgekomponente V der Allianz Privaten Kranken­versicherung reduziert Ihren Beitrag in verein­barter Höhe um bis zu 80 Prozent ab dem 65. Geburtstag.
  • Welche exklusiven Serviceangebote gibt es in der privaten Krankenversicherung?

    Die Kundinnen und Kunden der Allianz Krankenvollversicherung finden auf der Gesundheitswelt eine Übersicht über die kostenfreien, exklusiven Serviceangebote. Hier zwei Beispiele:

    Arzneimittelservice: Kostenfreie Lieferung nach Hause und keine Vorauszahlung

    Patientenbegleiter: Persönliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt

    Für eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen stehen kostenfreie Coaching-Programme zu Verfügung. Diese ersetzen zwar keinen Arztbesuch, können aber helfen, im Alltag besser mit der Erkrankung zurecht zu kommen:

  • Übernimmt die private Krankenversicherung auch Kosten für Behandlungen im Ausland?

    Ja, je nach Tarif übernimmt die private Kranken­versicherung der Allianz bis zu 100 Prozent der an­fallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst zum Beispiel: ärztliche Behandlung (stationär, ambulant, Zahn), telefon­ischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen und Organisieren von Hilfe), medizinisch notwendigen Rück­transport. Darüber hinaus gibt es zusätzlich zahlreiche Assistance-Leistungen, wie z. B. die Beschaffung und den Versand von notwendigen Arznei­mitteln.

    Die private Kranken­versicherung der Allianz leistet im tariflichen Umfang EU-weit unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bis zu 12 Monate.

    Mehr Themen zur privaten Krankenversicherung lesen Sie in unseren Ratgebern.

  • Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

    Wenn Sie Ihren Kranken­versicherungs­schutz einer privaten Kranken­versicherung vorüber­gehend nicht mehr benötigen oder vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen, dann lohnt sich oftmals eine Anwartschafts­versicherung. In diesem Fall kündigen Sie nicht Ihr aktuelles Ver­sicherungs­verhältnis, sondern „pausieren“ es. Dazu wurde die Anwartschafts­versicherung entwickelt.

    Mit einer Anwartschafts­versicherung können Sie sich Ihren Versicherungs­schutz auch für die Zukunft sichern. Das heißt, bei Rückkehr in die private Kranken­versicherung müssen Sie keine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen. Dafür zahlen Sie einen geringen Anteil Ihres aktuellen Beitrags. Es gibt zudem die Möglichkeit, auch die Alterungs­rückstellungen im Tarif weiter zu zahlen. Damit wird das künftige Risiko einer alters­bedingten Beitrags­erhöhung reduziert. 

    Mehr dazu finden Sie in unserem Anwart­schafts­versicherungs-Ratgeber.

  • Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können?

    Wenn Sie als (freiwillig) gesetzlich Versicherte:r gerne von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln möchten, dann gelten gewisse Fristen. In der Regel beträgt die Kündigungs­frist bei der gesetzlichen Kranken­versicherung zwei Monate zum Monats­ende.

    Beispiel: Kündigen Sie Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicherung am 23.1., dann beginnt die Kündi­gungs­frist am 1.2. Der Wechsel in die private Kranken­versicherung und der ent­sprechende Versicherungs­schutz wird dann zum 1.4. wirksam.

    Achtung: Die Mindest­bindungszeit von zwölf Monaten ist beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Kranken­versicherung nicht zu beachten. Diese Frist von 12 Monaten gilt nur beim Wechsel von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung.

    Finden Sie im Ratgeber alle Informationen zum Wechsel: Von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche und um­ge­kehrt.

Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.