Schützen Sie sich vor Storno­kosten

Reise­rücktritts­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Der Reiserücktritt-Vollschutz kombiniert zwei wichtige Versicherungsleistungen im Paket und deckt damit zwei häufige Risiken für Urlaubsreisen ab: eine notwendige Stornierung vor Abreise oder eine ungeplante, vorzeitige Beendigung der Reise. 
  • Ohne Versicherung bleiben Sie im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines Unfalls, einer Kündigung, eines Hochwasser- oder Sturmschadens am Haus oder auch bei einem Todesfall in der Familie auf den Reisekosten sitzen.
  • Der Reiserücktritt-Vollschutz bietet zudem weitere sinnvolle Leistungen, wie eine Verspätungs-Versicherung und die Sport & Aktiv-Versicherung und ist auch als Jahres-Tarif für beliebig viele Reisen erhältlich.
  • Außerdem ist eine Reise-Assistance enthalten, die rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr schnell und kompetent bei Notfällen hilft.
  • Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung leistet auch bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung (wie z. B. COVID-19) oder einer persönlichen Quarantäne. Infos zu  Reiserücktrittsversicherung und Corona-Pandemie
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Umfassende Absicherung
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Schon gewusst?
Ein schwerer Unfall, ein Todesfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft, die eine Reise unzumutbar machen, sind die häufigsten Gründe für die Stornierung einer Reise. Zusätzlich gibt es weitere Gründe, die von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt werden:
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Das passende Produkt für Sie
 

 
Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz

Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
bis zu je 999 Tagen je Reise

 
Reiserücktritt-Vollschutz

Reisen ab 1 bis 999 Tage

UNSERE LEISTUNGEN

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ALLE REISEN
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EINZELREISEN
Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

wahlweise mit oder ohne

Selbstbeteiligung

wahlweise mit oder ohne

Vertragslaufzeit

Vertragslaufzeit

 1 Jahr

Vertragslaufzeit

1 bis 999 Tage

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist

verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Kündigungsfrist

Endet automatisch mit Beendigung der Reise

Reisedauer

Reisedauer

jeweils maximal 999 Tage je Reise

Reisedauer

1 bis 999 Tage

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

LEISTUNGEN

Reiserücktritt-Versicherung

Reiserücktritt-Versicherung

Reiserücktritt-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Reiseabbruch-Versicherung

Verspätungs-Versicherung

Verspätungs-Versicherung

Verspätungs-Versicherung

Sport & Aktiv-Versicherung

Sport & Aktiv-Versicherung


Sport & Aktiv-Versicherung


Reise-Assistance

Reise-Assistance


Reise-Assistance


SERVICELEISTUNGEN IM AUSLAND

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Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline

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Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert

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Ihre Kosten

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Ab 41,00 € pro Jahr

Ihre Kosten

individuelle Beitrags-Berechnung

Wie lange sind Sie unterwegs?
 Allianz - Icon Jahresreiserücktrittsversicherung:  Frau am Strand mit Blick auf Insel

Der passende Tarif ist abhängig davon, wie oft Sie verreisen. Wählen Sie die Reiserücktrittsversicherung für eine einmalige Reise im Jahr oder entscheiden Sie sich für einen Jahres-Reiseschutz, der für beliebig viele Reisen gilt. Für beide Tarife gilt eine maximale Reisedauer von 999 Tagen je Reise. Sie können beide Reiserücktrittsversicherungen vergleichen und kurzfristig buchen. 

Für ein ganzes Jahr versichern:

Planen Sie mehrere Reisen im Jahr und möchten gerne dauerhaft abgesichert sein? Dann wählen Sie den Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz. Die Jahrespolice gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von zwölf Monaten.

Einmalig verreisen:

Wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen und keine zusätzlichen kurzfristigen Reisen anstehen, dann wählen Sie den Reiserücktritt-Vollschutz.

 Allianz - Icon Jahresreiserücktrittsversicherung:  Frau am Strand mit Blick auf Insel
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Von Individual­urlaub bis Kreuz­fahrt

Leider gibt es keine Urlaubsgarantie – aber mit der Reiserücktrittskostenversicherung im Gepäck sind Sie z. B. durch die Kostenübernahme für Stornos bei Flugtickets oder Hotelaufenthalten umfassend weltweit abgesichert. Dies gilt auch für die folgenden Reisearten:

  • Reisen mit Auto, Wohnmobil, Bahn, Bus oder Schiff (Kreuzfahrten)
  • Ferienhäuser, Ferienwohnungen
  • Reisen mit AirBnB
  • Es wird nicht unterschieden, ob Sie eine Pauschalreise, als Bag Packer eine Individualreise, Rundreise oder Campingurlaub machen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisearten.
  • Auch Last Minute Reisen können Sie noch absichern – bis 3 Tage nach der kurzfristigen Buchung.
  • Für Weltreisen ist besonders interessant, dass die Reiserücktritt-Versicherung weltweit und bis 999 Tage je Reise gilt.
  • Hotelaufenthalte
Reiserücktrittsversicherung Corona Stornierung
+++ Corona und Allianz Versicherungen +++
Reiserücktrittsversicherung Corona Stornierung
Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung bei Allianz Travel haben, bis wann muss diese spätestens abgeschlossen worden sein? Unter welchen Umständen können Sie eine Reise nun stornieren? Unabhängig von der aktuellen Situation: Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung generell sinnvoll? Wann greift sie? Worauf müssen Sie achten? Ausführliche Antworten auf diese Fragen finden Sie auf der Informationsseite der Allianz Travel zum Thema Coronavirus.
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Vorbereitet in allen Lebens­lagen

Vor allem mit Kindern kommt es häufiger zu unvorhersehbaren Situationen, die Ihre Reisepläne durcheinander bringen. Nicht nur eine akute Magen-Darm Erkrankung kann den Familienurlaub ruinieren. Auch für andere Krankheiten oder Unfälle empfiehlt sich die Reisrücktrittsversicherung für Familien.

Damit sind einzelne Familien­mitglieder auch dann versichert, wenn sie alleine reisen. 
Eigene Kinder sind bis zu deren 21. Geburtstag mitversichert. Dies gilt auch für maximal sechs weitere Kinder wie z. B. Enkelkinder, die mitreisen. Alle reisenden Personen müssen namentlich genannt werden.

Als Single schließen Sie eine Reiserücktritt ab. Der Vater Ihres mitreisenden Freundes verstirbt in der Nacht vor Abflug. Somit muss die gemeinsam gebuchte Reise storniert werden. Sie als versicherte Person bekommen Ihre Stornokosten erstattet.

Paare wählen den Paartarif; dieser gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und einem gemeinsamen Wohnsitz.

Auch für Schüler:innen auf Klassenfahrt oder andere Gruppen wie dem Tennisclub lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Für sie gibt es die spezielle Gruppenreiseversicherung bzw. Schülerreiseversicherung

Der Vorteil: Auch wenn eine Person ausfällt, kann der Rest der Gruppe trotzdem reisen. Bei Sprachreisen oder Schüleraustausch gibt es den Einzel- oder Familientarif.

Für Studentinnen und Studenten im Auslands­semester oder mit Work and Travel ist eine Versicherung gegen Reiserücktritt kein Luxus, sondern schützt im Krankheitsfall vor hohen Kosten.
Für Geschäfts­reisende sollte die Reise­rücktritts­versicherung immer dabei sein. Sollten Sie häufiger verreisen, dann am besten als Jahres-­Reiseschutz.
Für Senioren bieten wir eigene Tarife an. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner vor Ort.
Stellen Sie nach Abschluss der Reisrücktrittsversicherung fest, das Sie schwanger sind, dann sind unerwartete Komplikationen umfassend abgesichert.
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Reise­rücktritt­versicherung vs. Reise­abbruch­versicherung: Die Unterschiede

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, mit der Sie sich absichern können, falls Sie vor dem Urlaub krank werden oder aus anderen versicherten Gründen Ihre Reise nicht antreten können.

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dagegen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. Dazu gehören auch die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, z. B. bereits gebuchte Tickets für eine Show.

Beim Reiserücktritt-Vollschutz von Allianz Travel ist eine Reiseabbruchversicherung in beiden Tarifen automatisch erhalten. Demnach sind Sie, egal wann Ihnen etwas passiert, umfassend versichert.

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Vertrags­abschluss

Müssen Sie vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Ja, Sie müssen die Versicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen.

Für Kurzentschlossene gilt jedoch:

Buchen Sie kurzfristig eine Reise, dann muss der Vertrag Ihrer Reiseversicherung sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Kurzfristig heißt, dass Sie Ihre Reise erst 29 Tage oder weniger vor Reisebeginn buchen. Beachten Sie: Gerade bei kurzfristig gebuchten Reisen sind die Stornokosten besonders hoch und betragen teilweise 100 Prozent vom Reisepreis. 

Ein Beispiel:

Sie buchen am Montag, den 10. Mai einen spontanen Kurztrip nach Mailand. Der Abflug ist am 18. Mai. Sie müssen dann am Buchungstag, also am 10. Mai oder spätestens bis zum 13. Mai (drei Tage) die Reiserücktrittversicherung abschließen.

Selbst kurz vor Reiseantritt können Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen – schnell und einfach.

Beim Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist oder – bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen – wenn Sie die Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abschließen. Im Falle der Beendigung des Versicherungs-Vertrages besteht Versicherungsschutz bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses innerhalb der Laufzeit der Versicherung.

Beispiel­­fälle
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Klarheit im Schadens­fall
  • ... die Mehrkosten einer verspäteten Anreise, wenn Sie aufgrund der Verspätung eines Beförderungsunternehmens oder eines Verkehrsunfalls die Anreise nicht rechtzeitig antreten können.
  • ..., wenn Ihnen Reisedokumente, die für Ihre Reise erforderlich sind, gestohlen werden.
  • ..., wenn Naturkatastrophen am Urlaubsort das Fortsetzen der Reise verhindern (Reiseabbruchversicherung).
  • … im Falle einer Familien Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind auch die versicherten Personen versichert, wenn diese getrennt voneinander verreisen.
  • ...die Reisekosten bis max. 25.000,- EUR je Person / Familie / Paar oder Objekt bei Einzelreisen bzw. 12.000,- EUR je Person / Familie / Paar beim Jahres-Reiseschutz, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise absagen, stornieren oder unterbrechen müssen. 
  • ...die anfallenden Telefonkosten im Ausland im Rahmen der Reiseabbruch-Versicherung bis 50,- EUR
  • … für sämtliche Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren. Für Vorerkrankungen gelten besondere Regeln.
  • …wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen oder wenn Sie einen Selbstmordversuch unternehmen oder Selbstmord begehen.
  • … bei Fruchtbarkeitsbehandlungen oder medizinisch nicht indiziertem Schwangerschaftsabbruch.
  • … bei Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder damit zusammenhängenden körperlichen Symptomen. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden und vorschriftsmäßig eingenommen werden.
  • … für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • … bei Teilnahme an oder Training für die Teilnahme an einem professionellen oder semi-professionellen Sportwettbewerb.
  • … bei Teilnahme an Extremsportarten und sehr risikoreichen Sport- und Freizeitaktivitäten.
  • …  bei Kernreaktionen, -strahlung oder radioaktive Verseuchung sowie Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignissen.
  • … bei einer vollständigen Einstellung der Geschäftstätigkeit eines Reiseanbieters aufgrund seiner Finanzsituation, mit oder ohne Insolvenzanmeldung.
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So können Sie Kosten sparen
Allianz - Reduzierung der Reiserücktrittsversicherung Kosten: Frau im Heißluftballon
Allianz - Reduzierung der Reiserücktrittsversicherung Kosten: Frau im Heißluftballon

Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung wird Ihr Beitrag zur Reiserücktrittversicherung günstiger. Die Selbstbeteiligung (=Selbstbehalt) ist der Kostenanteil, den Sie bei anfallenden Stornokosten selbst tragen. Er beträgt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25 Euro je Person bzw. Objekt).

Bedenken Sie, dass Ihr Anteil bei teuren oder sehr kurzfristig stornierten Reisen schnell hoch ausfallen kann. Bei Stornokosten von zum Beispiel 1.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent müsste der Versicherte 200 Euro der anfallenden Kosten bezahlen.

Sie können die beiden Tarife auch ohne Selbstbeteiligung wählen.

Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung einholen
Allianz Reiserücktrittsversicherung: Krank im Urlaub Ratgeber: Frau im Urlaub
Bitte beachten Sie: Laut § 9 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen Sie die Anzahl der Tage, die Sie im Urlaub krank werden, als Urlaub nachholen. Diese Tage dürfen Ihnen nicht von Ihrem Urlaubsanspruch abgezogen werden. Wichtig dabei ist nur, dass Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen – auch im Ausland. Weitere Infos finden Sie in unserem Ratgeber Urlaub trotz Krankschreibung.
Allianz Reiserücktrittsversicherung: Krank im Urlaub Ratgeber: Frau im Urlaub
Allianz Illustration: Wer zählt bei einer Reiserücktrittsversicherung als Angehöriger
Gut zu wissen
Allianz Illustration: Wer zählt bei einer Reiserücktrittsversicherung als Angehöriger
Als Familienangehörige gelten Ehepartner:in, Lebenspartner:in oder Lebensgefährt:in und deren Familienangehörige, Eltern und Stiefeltern, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Kinder, deren Adoptionsverfahren läuft, Geschwister und Stiefgeschwister, Mitbewohner:innen, Großeltern und Enkelkinder. Außerdem folgende Verwandte: Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegermutter, -vater, -sohn, -tochter, Schwager/Schwägerin sowie angeheiratete Großeltern. Darüber hinaus gibt es weitere Personen, wie die Reisebegleitung, Vormunde und gesetzliche Betreuer:innen, Mündel und Betreute sowie bezahlte Pflegekräfte. Diese müssen ordnungsgemäß lizenziert und/oder registriert sein.
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Wie bekomme ich mein Geld zurück?
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Der Abschluss muss innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen.
Allianz - Reiserücktrittsversicherung Abschluss: Frau am Laptop schließt online ab
Allianz - Reiserücktrittsversicherung Abschluss: Frau am Laptop schließt online ab
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Allianz - Reiserücktrittsversicherung Reise: Frau bucht Reise per Telefon
Die Vorfreude steigt! Die Reise ist gebucht, der Abreisetag rückt näher.
Allianz - Reiserücktrittsversicherung Reise: Frau bucht Reise per Telefon
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Am Tag vor dem Abflug stürzen Sie so unglücklich mit dem Fahrrad, dass Sie im Krankenhaus landen. Sie können die Reise nicht antreten.
Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit kaputtem Fahrrad
Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit kaputtem Fahrrad
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Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit Zertifikat
Reichen Sie hier  das ärztliche Attest (bzw. den jeweiligen Stornierungsgrund) im Original ein. 
Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit Zertifikat
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Die Stornokosten seitens des Reiseveranstalters (abzüglich evtl. vereinbarter Selbstbeteiligung) wird Ihnen auf Ihr angegebenes Konto erstattet.
Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit Sack voll Geld
Allianz - Reiserücktrittsversicherung: Mann mit Sack voll Geld
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Wann sollte ich eine Reise stornieren, wann besser abwarten?

    Wenn Sie eine Reise gebucht haben und jemand krank geworden ist, und Sie sich fragen, ob Sie die Reise sofort stornieren müssen oder noch warten sollen – dann weiß die kostenlose Stornoberatung unserer Medizinischen Assistance die Antwort.

    Natürlich ist die Einschätzung Ihres behandelnden Arztes zum Heilungsverlauf wichtig, doch zur Sicherheit sollten Sie mit unserem Ärzte-Team Kontakt aufnehmen: Unser Spezialisten-Team trifft am Telefon sofort die Entscheidung, ob Sie die Reise stornieren sollten oder nicht. Wenn Sie dieser Empfehlung folgen, tragen wir das Risiko für eventuelle höhere Stornokosten. Sie erreichen unser Spezialisten-Team 24 Stunden am Tag unter +49 89 62424-245.

  • Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn die Reise storniert wurde?

    Je nachdem, aus welchem Grund Sie die Reise abgesagt haben, brauchen Sie für die Reiserücktrittsversicherung die Stornorechnung des Reiseunternehmens, ärztliche Atteste, das Kündigungsschreiben von Arbeitgeber-Seite oder andere dem jeweiligen Stornierungsgrund entsprechende Originalunterlagen.
  • Was ist mit dem Begriff "Risikoperson" gemeint?

    Risikopersonen sind die Reisebegleitung und Familienangehörige. Als Familienangehörige gelten: Ehepartner:in, Lebenspartner:in oder Lebensgefährt:in und deren Familienangehörige, Eltern und Stiefeltern, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Kinder, deren Adoptionsverfahren läuft, Geschwister und Stiefgeschwister, Mitbewohner:innen, Großeltern und Enkel.

    Außerdem folgende Verwandte: Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegermutter, -vater, -sohn, -tochter, Schwager, Schwägerin sowie angeheiratete Großeltern. Darüber hinaus Vormunde und gesetzliche Betreuer:innen, Mündel und Betreute sowie bezahlte Pflegekräfte. Diese müssen ordnungsgemäß lizenziert und / oder registriert sein.

  • Ist die Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?

    Nein, eine Reiserücktrittsversicherung für private Reisen ist nicht absetzbar. Nur Dienst- und Geschäftsreisen können laut Gesetz steuerlich berücksichtigt werden.
  • Muss ich die Reiserücktrittsversicherung kündigen?

    Wenn Sie sich für den Reiserücktritt-Vollschutz für Einzelreisen entscheiden, ist keine Kündigung notwendig, denn der Versicherungsschutz gilt lediglich für die Dauer einer Reise.

    Der Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres und verlängert sich nach Ablauf des Jahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.

  • Reicht es, wenn ich einen Reiseschutz über meine Kreditkarte abgeschlossen habe?

    Neben der Zahlungsmittelfunktion bieten Kreditkarten mitunter auch einen Reiseversicherungsschutz – dieser ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend. Oft bieten Kreditkarten nur "Ausschnittdeckungen", versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekrankenversicherung. Zudem gilt der Schutz meist nur bei Einsatz der Karte: Zum Beispiel leistet die Unfallversicherung nur dann, wenn Sie auch mit der Karte bezahlt haben. Was aber tun Sie, wenn ein Taxi, das Sie ja meistens nur bar zahlen können, einen Unfall hat?

    Prüfen Sie auch, ob die Versicherung nur für den oder die Karteninhaber:in gilt oder auch Mitreisende und Angehörige schützt, zum Beispiel Kinder. Die Bedingungen der Kartenanbieter können sich je nach Angebot von Reise zu Reise ändern.

    Verzichten Sie also keinesfalls auf die professionelle Beratung, damit Sie für Ihre Situation und Ihren Urlaub immer den passenden Reiseversicherungsschutz haben.

Die passende Versicherung
Bestmöglich versorgt im Ausland mit der Reisekranken­versicherung
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Reiserücktrittsversicherung?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service
Rufen Sie bei unserer Service-Hotline an
Telefonische Beratung zur Reise­rück­trittsversicherung von Mo bis Fr 09 – 17 Uhr
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