Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die eVB-Nummer benötigen Sie, um Ihr Kraft­fahr­zeug an- oder umzumelden. Etwa bei Umzug, Saisonkennzeichen, Kennzeichen- oder Namensänderung.
  • Sie können die eVB-Nummer online bei Ihrem Kfz-Versicherer beantragen.
  • Die eVB ist für Sie kostenlos. Sie erhalten die Nummer sofort online nach Antrag bzw. Abschluss Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung per E-Mail, SMS oder Post oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort.
  • eVB steht für elektronische Ver­si­che­rungs­bestätigung. Sie bescheinigt, dass Sie eine Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto abgeschlossen haben.
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Allianz Service

Bei der Allianz können Sie die eVB-Nummer ganz leicht online beantragen. Sie ist drei bis zwölf Mona­te gültig.

  • Sie wollen Ihr Fahrzeug bei der Allianz versichern: Dann berechnen Sie Ihre Versicherung in wenigen Schritten über den  Kfz-Online-Rechner. Sobald Sie den Schutz abgeschlossen bzw. Ihren Antrag bestätigt haben, erhalten Sie die eVB-Nummer online, per E-Mail oder SMS.
  • Sie haben bereits eine Allianz Autoversicherung Komfort oder Premium abgeschlossen: Sie benötigen die elektronische Versicherungsbestätigung beispielsweise wegen eines Umzugs oder einer Namensänderung, dann können Sie die eVB online anfordern: Geben Sie im Formular den Grund der Anforderung und Ihr Kfz-Kennzeichen an. Anschließend senden wir Ihnen die eVB zu – per E-Mail, SMS oder Post.
Sie sind bereits Allianz Kunde oder Kundin und benötigen die eVB? Dann kontaktieren Sie uns.
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Funktion & Vorteile

Sie brauchen die eVB-Nummer bei der Kfz-Zulassungs­stelle, wenn Sie:

  • Ihr Auto anmelden (Neuzulassung)
  • Ihr Kfz ummelden (z.B. bei Halterwechsel)
  • Ihr Fahrzeug wieder zulassen (z.B. nach vorübergehender Stilllegung)
  • technische Änderungen am Kfz in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen (z.B. nach Tuning)
  • ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (z.B. für Probe- oder Überführungsfahrt)
  • Ihr Auto nach Umzug in einem anderen Zulassungsbezirk anmelden
  • Ihren Namen ändern (nach Heirat)

Im Vergleich zur alten Versicherungs­bestätigungs­karte (Deckungs- oder Doppel­karte) bietet das papierlose eVB-Verfahren diese Vorteile:

  • schnellere Zulassung von Kraftfahrzeugen
  • Zeitersparnis für Fahrzeughalter:in (weniger Behörden­gänge)
  • weniger fehler­anfälliges Ver­fahren (keine manu­ellen Eingaben notwendig)
  • besserer Schutz vor Miss­brauch und Fälschungen
  • zentrale Abrufbarkeit der eVB-Nummern beim Kraft­fahrt-Bundesamt (KBA)
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Antrag & Gebühren
Die eVB-Nummer für Ihr Auto beantragen Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer. Meist können Sie den Antrag schnell und einfach online stellen. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist für Sie kostenlos.
 
Die eVB-Nummer beantragen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung. Bei den meisten Anbietern ist das online möglich – auch bei Ihrer Allianz. Ihr Versicherer schickt Ihnen die Nummer anschließend innerhalb kurzer Zeit per E-Mail, SMS oder Post zu.

Um die eVB-Nummer auszustellen, braucht Ihr Kfz-Versicherer folgende Angaben:

  • Daten zum Fahrzeughalter bzw. zur Fahrzeughalterin und Versicherungs­nehmer:in
  • alle technischen Fahrzeug­angaben (vermerkt in Zulassungs­bescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein)

In der Regel ist es kein Problem, die eVB-Nummer ohne Fahrzeugschein zu beantragen. Vorausgesetzt, Ihnen liegen die erforder­lichen Fahr­zeug­daten (z.B. Datum der Erst­zulassung, Hersteller- und Typ­schlüssel­nummer) ander­weitig vor.

Das hängt davon ab, ob Sie die elektronische Versicherungs­bestätigung für ein neues Fahr­zeug oder zur Um­meldung eines schon versicherten Pkw brauchen:

  • Versichern Sie ein neues Auto, erhalten Sie die eVB-Nummer online direkt am Ende des Antragsprozesses. Alternativ bekommen Sie die Kfz-Ver­sicherungs­nummer sofort bei Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort.
  • Brauchen Sie die eVB für ein Fahr­zeug, das bereits versichert ist, lässt Ihr Kfz-Ver­sicherer Ihnen die Nummer direkt nach Be­antragung zukommen. Per SMS oder E-Mail erhalten Sie die eVB-Nummer sofort, per Post inner­halb weniger Tage.

Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB-Nummer beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über den Gültig­keits­zeit­raum entscheidet jeder Kfz-Versicherer selbst. Bei vielen Anbietern sind Gültig­keits­zeit­räume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Danach können Sie die Zahlen-Buch­staben-Kombi­nation nicht mehr verwenden.

Inner­halb des Gültigkeits­zeit­raums können Sie die eVB genau einmal nutzen. Nach erfolgter Neu­zulassung oder Um­meldung des Wagens verfällt die eVB auto­matisch – wie eine benutzte Fahr­karte. Auch die Zulassung mehrerer Fahr­zeuge mit derselben eVB-Nummer ist nicht möglich. Pro Auto beantragen Sie eine separate eVB bei Ihrem Kfz-Versicherer.

Das Beantragen der eVB-Nummer ist kosten­los. Das Gleiche gilt, wenn Sie die eVB beantragen und anschließend doch kein Fahr­zeug zulassen. Erst wenn Sie das Auto anmelden, müssen Sie für Ihre Kfz-Versicherung bezahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Ver­si­che­rung kurz darauf wieder kündigen. Dann bezahlen Sie den Ver­si­che­rungs­beitrag zumindest für den Zeitraum, in dem Ihr Ver­si­che­rungs­schutz aktiv war. Die eVB bleibt aber auch in diesem Fall kostenlos.
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Versicherungsschutz

Fahren Sie mit ungestempelten Kenn­zeichen zur Kfz-Zulassungs­stelle, um Ihr Auto mit der eVB-Nr. anzumelden, ist es sofort ge­schützt. Das heißt: Ver­ursachen Sie beispiels­weise auf der Heim­fahrt einen Autounfall, greift Ihre Kfz-Ver­sicherung – auch wenn Sie noch keinen Ver­sicher­ungs­schein haben.

Der Umfang des vorläufigen Ver­sicherungs­schutzes hängt von der Ver­sicherung und der ge­wählten Police ab. Die meisten Auto­ver­sicherer bieten im Zuge der vor­läu­figen Deckung auch Kasko­leistungen an. Haben Sie eine Teilkasko abge­schlossen, greift der vor­läufige Schutz zum Beispiel bei Diebstahl oder Hagelschäden am Auto. Mit einer Vollkasko sind Sie darüber hinaus bei selbst ver­schuldeten Unfällen und Vandalismus abgesichert.

Aber: Voller Schutz besteht erst, wenn Sie den Ver­sicherungs­vertrag unter­schrieben und den Versicherungs­schein erhalten haben.

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Definition
eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Hier erfahren Sie, seit wann es eVB-Nummern gibt und wie sie aufgebaut sind.

Die eVB (= elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) ist ein digitaler Nach­weis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassungs­behörden. Die eVB wurde 2008 im Zuge der Fahr­zeug-Zulassungs­verordnung (FZV) eingeführt und löste die Doppel­karte aus Papier ab. Seit­dem sind Kfz-Versicherer verpflichtet, die Ver­si­che­rungs­be­stätigung elektro­nisch an die Kfz-Behörden zu übermitteln.

Die eVB-Nummer ist ein sieben­stelliger Code. Die ersten beiden Zeichen sind dabei immer dem Kfz-Versicherer zu­zu­ordnen. Die übrigen fünf Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert. Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und die ver­si­che­rte Person.

Aufbau der eVB-Nummer
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Häufige Fragen
  • Ist eine eVB-Nummer bindend?

    Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Auto an- oder umzumelden, ist sie nicht bindend. Das heißt: Sie können Ihre Kfz-Versicherung und damit die eVB-Nr. noch wechseln.

    Was aber, wenn Sie sich für einen anderen Autoversicherer entscheiden, wenn Sie die eVB schon für die Zulassung Ihres Pkw verwendet haben? In diesem Fall können Sie Ihre Kfz-Versicherung inner­halb von 14 Tagen nach Vertrags­ab­schluss schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Ver­sicherungs­schein zugeht. Wichtig: Lösen Sie den Vertrag nachträglich auf, endet Ihr Versicherungsschutz sofort und rückwirkend. Ihr Wagen ist dann nicht mehr abgesichert. Achten Sie deshalb darauf, dass der neue Kfz-Versicherer den Pkw rückwirkend ab dem Tag der Zulassung versichert.

    Die eVB-Nummer des neuen Anbieters gilt ebenfalls rückwirkend. Der Versicherer übermittelt die Versicherungs­bestätigung automatisch an die Zulassungsstelle. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

  • Darf ich ohne Kennzeichen, aber mit eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?

    Nein, Fahrten zur Kfz-Zulassung ohne amtliches Kfz-Kennzeichen sind auch mit vorliegender eVB-Num­mer verboten. Erst wenn Sie die Zulassungs­bescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie Nummern­schilder mit HU-Stempel­plakette erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßen­verkehr teilnehmen. Verstöße ahndet der Gesetzgeber mit 70 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg.

    Ausnahme: Sie starten eine Fahrt zur Anbringung der Stempel­plakette und haben bereits die von der Kfz-Behörde zugeteilten ungestempelten Kennzeichen bekommen.

  • Nach Ablauf der eVB-Nummer: Auto bei der Kfz-Versicherung versichern?

    Ihr Fahrzeug ist bereits versichert. Schließlich weist die eVB-Nummer nach, dass für den Pkw gültiger Kfz-Haftpflicht­schutz besteht. In dem Moment, in dem Sie die elektronische Versicherungs­bestätigung bei der Zulassungs­stelle vor­ge­legt und Ihr Auto zugelassen haben, ist es abgesichert. Sie benötigen die eVB-Nummer dann nicht mehr.
  • Verkehrskontrolle: Wie kann die Gültigkeit der eVB-Nummer ohne Deckungskarte geprüft werden?

    Geraten Sie beispielsweise auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsstelle mit ungestempelten – und damit ungültigen – Kennzeichen in eine Verkehrs­kontrolle, genügt die Vorlage der eVB-Nummer. Die Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer prüfen die Gesetzeshüter über die eVB-Hotline Ihres Versicherers oder bei der Zulassungsstelle. Allerdings ist das für die Polizei nur ausrei­chend, wenn Sie den direkten Weg zur Zulassungsstelle nehmen. Zu beachten ist außerdem, dass Sie nur innerhalb des zuständigen oder angrenzenden Zulassungs­bezirks unterwegs sein dürfen.
  • Wo finde ich die eVB-Nummer?

    Die eVB finden Sie in der E-Mail oder SMS, die Ihr Kfz-Versicherer Ihnen nach Eingang des Versicherungsantrags schickt. Sie können die Nummer auch per Post anfordern oder online über das Kundenportal Ihres Versicherers abrufen.

    Wichtig: In manchen Dokumenten ist die eVB-Nummer unter der Bezeichnung VBÜ (kurz für "Versicherungs­bestätigung für die Übermittlung") vermerkt.

  • Wie bekomme ich die eVB-Nummer, wenn ich mit meiner Autoversicherung zur Allianz wechseln möchte?

    Das ist ganz einfach: Entscheiden Sie sich für einen Wechsel zur Autoversicherung der Allianz, senden wir Ihre neue eVB direkt an die Kfz-Zulassungsstelle, nachdem Sie Ihre Daten in den Allianz Tarifrechner eingegeben und uns Ihren Versicherungsantrag geschickt haben.
  • Bekomme ich eine eVB-Nummer trotz Schufa-Eintrag?

    Da eine Kfz-Haftpflicht­ver­si­che­rung für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen Versiche­rungs­unter­nehmen private Fahrzeughalter:innen wegen eines negativen Schufa-Eintrags nicht ablehnen. Meist erhalten Ver­sicherungs­nehmer:innen die eVB-Nummer auch ohne positive Schufa-Auskunft. Der Kfz-Ver­sicherer prüft vor Vertrags­ab­schluss aber Ihre Bonität – und vergibt die eVB-Nr. zum Beispiel erst, wenn die erste Beitrags­zahlung eingegangen ist.
  • Was muss ich beachten, wenn ich ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen möchte?

    Bei einer Wiederzulassung, zum Beispiel nach vorübergehender Stilllegung, brauchen Sie eine neue elektronische Versicherungs­bestätigung, um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Um bei der Allianz eine neue eVB für die Wieder­zulassung anzu­for­dern, teilen Sie uns das voraus­sichtliche Wieder­zulassungs­datum mit, zum Beispiel online in Ihrem Login-Bereich.
  • Benötige ich eine eVB-Nummer, wenn ich die Versicherung wechseln möchte?

    Ja, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln oder ein anderes Fahrzeug versichern, ist eine neue eVB-Nummer erforderlich. Läuft die elektronische Versicherungs­bestätigung ab, bevor Sie Ihr Auto angemeldet haben, erhalten Sie auf Anfrage kostenlos eine neue.

    Erfolgt der Versicherungs­wechsel, nachdem Sie die eVB für die Zulassung eines Kfz genutzt haben, ist das eben­falls kein Problem: Ihr neuer Versicherer leitet den Versicherungs­nachweis auto­ma­tisch an die Kfz-Behörde weiter. Um den "Austausch" der eVB-Nummer brauchen Sie sich als Versicherungsnehmer:in nicht zu kümmern.

  • Was kann ich tun, wenn es Probleme mit der eVB bei der Zulassungsstelle gibt?

    Akzeptieren Mitarbeiter:innen der Zulassungsbehörde Ihre eVB-Nummer zum Beispiel aufgrund abweichender Halter- oder Versicherungsnehmerdaten nicht, können Sie sich telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die eVB-Hotline der Allianz erreichen Kunden und Kundinnen der Allianz Autoversicherungen Komfort oder Premium montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4300 119. Die korrigierten Daten werden dann unverzüglich an die Zulassungsbehörde übermittelt.
  • Gibt es eVB-Nummern für Sonderkennzeichen?

    Ja. Lassen Sie Ihr Fahrzeug mit einem speziellen Kfz-Kennzeichen (Kurz­zeit­kenn­zeichen, Saison­kenn­zeichen oder rotem Händler­kenn­zeichen) zu, erhalten Sie von Ihrem Ver­sicherer eine spezielle eVB-Nummer.

    Export­fahrzeuge mit Ausfuhr­kenn­zeichen erhalten als Versicherungs­nach­weis keine eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung, sondern eine gelbe Versicherungs­bestätigungs­karte (Doppelkarte).

  • Benötige ich die eVB-Nummer auch für die Zulassung eines Motorrads?

    Ja, für Motorräder gilt dasselbe wie für Autos. Schließen Sie eine Motorrad­versicherung ab, erhalten Sie die eVB-Nummer zusammen mit Ihrer Antrags­bestätigung. Ein elektronischer Versicherungs­nachweis ist nicht nur für Pkw und Kraft­räder, sondern auch bei Wohn­mobil-Versicherung und Wohn­wagen-Versicherung erforderlich. Auch wenn Sie eine Anhänger-Versicherung abschließen, erhalten Sie eine eigene eVB-Nummer. Diese brauchen Sie, wenn Sie Ihren Anhänger bei der Zulassungs­behörde an- oder ummelden.
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