Haben Sie im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, können Sie die dort erworbene Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Voraussetzungen:
- Sie haben einen Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung. Diese Bescheinigung benötigt der deutsche Versicherer im Original und übersetzt ins Deutsche bzw. Englische. Enthalten sein sollten der Name, Versicherungsdauer und gemeldete Schäden.
- Das Vertragsende darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
- Sie sind als versicherte Person der oder die Fahrzeughalter:in. Alternativ Ihr eingetragener Lebens-/Ehepartner bzw. Ihre eingetragene Lebens-/Ehepartnerin oder Ihr Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG).
- Es darf keine deutsche Vorversicherung vorliegen.
Sind diese Kriterien erfüllt, übernimmt der deutsche Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt der ausländischen Versicherung in der Regel. Die Berechnungsgrundlage kann allerdings abweichen.
Bei der Allianz gilt:
Sie können sich den Schadenfreiheitsrabatt eines ausländischen Vorversicherers je nach Einzelfall anrechnen lassen. Vorausgesetzt, Sie legen eine Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers in deutscher oder englischer Sprache mit folgenden Angaben vor:
- Art des bisher versicherten Fahrzeugs
- Name des Versicherers
- Ausstellungsdatum
- Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
- Versicherungsbeginn und -ende
- Anzahl der schadenfreien Jahre im Kalenderjahr der Beendigung
- Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertragslaufzeit. Erhalten wir Angaben zur Vollkaskoversicherung, ist zusätzlich die Art des Schadens erforderlich.
Wichtig: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der ausländischen schadenfreien Zeiten. Jeder Vorgang ist eine Einzelfallentscheidung. Die Anerkennung ist bei Vorversicherern eines EU-Mitgliedslands und folgender Nicht-EU-Staaten möglich: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA. In Ausnahmefällen akzeptiert die Allianz auch Sonderzusagen durch Underwriter für nicht aufgeführte Länder.