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Finanzieller Rückhalt, wenn Ihr Körper nicht mehr mitspielt

Allianz KörperSchutz­Police

  • Die KörperSchutzPolice ist weit mehr als eine Grund­fähig­keits­versicherung. Sie bietet eine zuverlässige Absicherung gegen die finanziellen Folgen bei Beeinträchtigung von bestimmten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Außerdem kann über verschiedene Wahlleistungen eine zusätzliche Absicherung wie eine temporäre Leistung wegen Krankschreibung oder eine einmalige Kapitalzahlung bei Eintritt einer der versicherbaren schweren Krankheiten gewählt werden.
  • Ideale Vorsorge für alle, die beruflich größtenteils körperlich oder handwerklich tätig sind.
  • Umfassender Schutz: Die KörperSchutzPolice versichert z.B. Fähigkeiten wie den Gebrauch einer Hand oder eines Armes, Heben und Tragen, Knien oder Bücken sowie Sehen und Sprechen. Sie schützt auch finanziell bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2). Zudem ist eine Leistung beispielsweise für den Fall einer schweren Depression, einer längeren Krankschreibung oder der Beeinträchtigung spezieller beruflicher Anforderungen zusätzlich wählbar.
  • Bei Beeinträchtigung bestimmter Grundfähigkeiten erhalten Sie eine monatliche Rente. Sofern Sie den Baustein „Schwere Krankheiten“ mitversichert haben, erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung oder beides in Kombination. Die Zahlung bekommen Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können oder nicht.
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Die Allianz Körper­Schutz­Police bietet sowohl finanzi­ellen Schutz in Form einer monat­lichen Rente als auch eine einmalige Kapital­leistung bei schweren Krank­heiten gegen einen Mehr­beitrag.
  • Monatliche Rente und Beitragsbefreiung: Wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen beeinträchtigt ist, erhalten Sie eine Rente und müssen in dieser Zeit keine weiteren Beiträge zahlen. Sie bekommen ebenfalls eine Rente und werden von der künftigen Beitragszahlung befreit, wenn Sie z.B. eine Leistung bei Diagnose einer schweren Depression oder bei voller Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen Erkrankung (mind. 12 Monate) vereinbart haben. Auch ein zusätzlicher finanzieller Schutz für spezielle berufliche Anforderungen sowie eine temporäre Leistung wegen längerer Krankschreibung sind beispielsweise möglich.
  • Optionale Kapitalleistung gegen einen Mehrbeitrag einschließbar: Bei Eintritt einer der versicherbaren schweren Krankheiten, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe einer oder zwei Jahresrenten.
  • Beide Leistungen zugleich: Liegen die Voraussetzungen sowohl für die Zahlung der monatlichen Rente als auch der Einmalzahlung vor, erhalten Sie beide Leistungen aus der Versicherung.
  • Erhöhungsmöglichkeiten: Sie können die vereinbarte Rente unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Außerdem können Sie die Höhe der Rente durch jährlich steigende Beiträge anpassen. Damit stärken Sie Ihre Vorsorge gegen Inflation.
  • Wechseloption: Zu bestimmten Anlässen wie z.B. einer bestandenen Meisterprüfung und unter weiteren gewissen Voraussetzungen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Selbstständige BU-Versicherung wechseln. Ihr Beitrag und die Leistungen werden hierbei neu berechnet.
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Gut zu wissen
Die Allianz Körper­Schutz­Police deckt neben bestimmten körper­lichen und geistigen Fähig­keiten auch Demenz oder ein Tätigkeits­verbot nach dem Infektions­schutzgesetz ab. Außer­dem kann Sie beispiels­weise um psychische Krank­heiten oder um den finanzi­ellen Schutz bei speziellen Berufen erweitert werden.
In der Allianz KörperSchutzPolice, die weit mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung ist, sind zum einen bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten wie z. B. Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Ziehen oder Schieben oder das Auto- bzw. Motorradfahren versichert. Zum anderen sind beispielsweise Demenz oder ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz mit abgedeckt. Darüber hinaus können Sie diesen Grundschutz optional erweitern: So kann zum Beispiel eine Leistung bei schwerer Depression oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung sowie eine temporäre Leistung wegen längerer Krankschreibung vereinbart werden. Auch ein zusätzlicher finanzieller Schutz für spezielle Berufe (z.B., wenn die berufliche Tätigkeit aufgrund des Ergebnisses einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nicht mehr ausgeübt werden kann) ist möglich. Zudem kann auch eine Pflegerente mitversichert werden.
Video

Was sind überhaupt Grundfähigkeiten? Und welche Grundfähigkeiten sind bei der Allianz KörperSchutzPolice mit abgesichert?

In diesem Erklärfilm beschreibt Sven, wie die KörperSchutzPolice funktioniert und mit welchen Bausteinen Sie den Grundschutz erweitern können.

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Eine gute Wahl
Die Allianz Körper­Schutz­Police sichert Sie finanziell gegen körper­liche und geistige Beeinträch­tigungen ab und kann daher die richtige Wahl für Sie sein, wenn Sie:
  • beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport betreiben.
  • sich finanziell absichern wollen gegen die Beeinträchtigung essenzieller körperlicher und geistiger Fähigkeiten sowie die häufigsten schweren Erkrankungen.
  • einen leistungsstarken Schutz von Kopf bis Fuß wünschen.
Podcast: Die Körper­Schutz­Police
Die KörperSchutzPolice – Folge 24 Finanzieller Rückhalt, wenn Ihr Körper nicht mehr mitspielt.
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Sie sind beruflich überwie­gend körperlich oder handwerk­lich tätig und stellen sich die Frage was passiert, wenn Ihr Körper nicht mehr so will, wie Sie es wollen? Wie Sie sich in so einem Fall finan­ziell absichern können, das erfahren Sie in Folge 24 der Versicherungs­plauderei.

Veröffentlicht am 12.03.24

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Drei starke Vorteile
Ob monat­liche Rente bei Verlust von Grund­fähig­keiten, einmalige Kapital­zahlung bei schweren Krank­heiten oder eine BU-Wechsel­option. Die Körper­Schutz­Police bringt viele Vorteile mit sich.
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Das passende Produkt für Sie
Allianz
Eintrittsalter

von 15 bis 54 Jahren abschließbar

Maximale Vertragslaufzeit

bis zum 67. Lebensjahr

Kriterium für Leistungen im Grundschutz

Je nach Leistungsauslöser gelten verschiedene Voraussetzungen

Leistung wegen längerer Krankschreibung

optional

Leistungsauslöser Psyche 

optional

Leistungsauslöser Spezielle Berufe

optional

Baustein Schwere Krankheiten

optional

Beitragsbefreiung

ja, bei Auszahlung einer monatlichen Rente

Individuelle Zahlpausen

ja

Beitragszahlung

laufend

Auszahlung

monatliche Rente, sofern Sie den Baustein „Schwere Krankheiten“ mitversichert haben, erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung oder beides in Kombination

Kombinationsmöglichkeit

Pflegezusatzrente inkl. Pflegeanschlussoption einschließbar

Erhöhungsoption ohne Risikoprüfung (sog. Nachversicherungsgarantie)

ja

Wechseloption in die BU-Vorsorge

möglich

weltweiter Versicherungsschutz

ja

Drei besondere Vorteile
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Wenn der Körper streikt
Die Allianz Körper­Schutz­Police leistet, auch wenn Sie weiterhin einen Beruf ausüben können.
Illustration - Ein Mann steht vor einem Kalender und fasst sich nachdenklich an sein Kinn.

Entscheidend für die Leistung ist ausschließlich die Folge, zum Beispiel durch eine Erkrankung. Es ist dabei unerheblich, ob die „Berufsfähigkeit“ eingeschränkt ist.

Die in den folgenden Fallbeispielen genannten Berufe sollen mögliche körperliche Beeinträchtigungen nur anschaulicher machen. Ob davon Handwerker:innen oder Florist:innen betroffen sind, spielt für die Leistung der KörperSchutzPolice keine Rolle.

Illustration - Ein Mann steht vor einem Kalender und fasst sich nachdenklich an sein Kinn.
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Wenn beim Gehen, Ziehen oder Schieben nichts mehr geht
In bestimmten Berufen kann der Verlust der Fahr­tüchtig­keit, die Ein­schrän­kung des Gebrauchs einer Hand oder eines Armes, der Fähig­keit zu ziehen, zu schieben, zu riechen oder zu schmecken zu einem Arbeits­kraft­verlust führen.
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Klarheit für Ihre Auswahl
Die Körper­Schutz­Police (KSP) leistet, wenn die Grund­fähig­keiten länger­fristig beein­trächtig sind oder eine zusätzlich wähl­bare Krank­heit zum ersten Mal eintritt.
  • ... wenn die versicherten Grundfähigkeiten voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen beeinträchtigt sind. Wir leisten z.B. auch nach mindestens 6-monatiger Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2.
  • ... wenn eine der optional versicherten Krankheiten erstmalig vorliegt.
  • ... auch wenn Sie weiterhin Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachgehen.
  • … wenn der KSP-Versicherungsfall bereits vor Vertragsschluss bestanden hat.
  • ... wenn keine der versicherten Fähigkeiten beeinträchtigt ist.
  • ... wenn der bedingungsgemäß vereinbarte Prognosezeitraum nicht gegeben ist.
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Häufige Fragen
  • In welcher Höhe sollte ich eine Rente der KörperSchutzPolice vereinbaren?

    Analog zur Berechnung des Absicherungsbedarfs bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch für die Allianz KörperSchutzPolice, die weit mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung ist, die sogenannte 70-Prozent-Regel: Sie besagt, dass 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre abgesichert werden sollten. Bei 3.500 Euro Bruttoeinkommen sind das 2.450 Euro Rente bei der Allianz KörperSchutzPolice.
  • Kann ich meine Rente in der KörperSchutzPolice auch noch erhöhen?

    Bei der KörperSchutzPolice können Sie Ihre Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Neben der Rente erhöht sich dann auch die Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit, sofern diese mitversichert ist.

    In den ersten fünf Jahren ist eine solche Erhöhung ohne einen bestimmten Anlass möglich, sofern Sie maximal 40 Jahre alt sind, im Jahr vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig waren und noch keine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und keine schwere Krankheit im Sinne der Bedingungen vorliegt.

    Außerdem gibt es mehr als ein Dutzend Ereignisse, zu denen Sie Ihre Leistungen ebenfalls erhöhen lassen können. Welche Anlässe das bei der KörperSchutzPolice und der BU der Allianz sind, erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite zur Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsoptionen). Im Fall der Erhöhung erhöht sich auch Ihr Beitrag.

    Eine weitere Möglichkeit, wie sich Ihre Rente in der KörperSchutzPolice anpassen lässt, ist die sogenannte Beitragsdynamik. Sie können bei Vertragsabschluss einen dynamischen Zuwachs von Leistung und Beitrag vereinbaren. Folgende Prozentsätze können Sie dabei wählen: 1 %, 2 %, 3 %, 4 % oder 5 %. Das jährliche Aussetzen einer solchen Erhöhung ist unbegrenzt möglich.

  • Machen Vorerkrankungen oder riskante Hobbys meine KörperSchutzPolice teurer?

    Bei Vorerkrankungen und bestimmten Hobbys kann es bei der Allianz KörperSchutzPolice Zuschläge zum Beitrag und/oder Ausschlüsse vom Versicherungsschutz geben. Im Vergleich zu unserer BerufsunfähigkeitsPolice sind die Gesundheitsfragen aber reduziert und die Annahmegrundsätze angepasst, so dass auch risikoreichere Sportarten wie etwa Fallschirmspringen bei der KörperSchutzPolice mitversichert werden können.
  • Kann ich meine KörperSchutzPolice in eine BU umwandeln?

    Ja, Sie können ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen wie z.B. einer bestandenen Meisterprüfung und unter weiteren bestimmten Voraussetzungen in eine BU-Vorsorge wechseln. Ihr Beitrag und die Leistungen werden hierbei neu berechnet.
  • Gibt es bei der KörperSchutzPolice der Allianz eine Risikoprüfung?

    Ja, der Gesundheitszustand wird ebenso abgefragt wie die sonstige Risikosituation der Kundin oder des Kunden, allerdings mit weniger Gesundheitsfragen als bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge.
  • Was passiert mit meiner KörperSchutzPolice, wenn ich meinen Beruf wechsle?

    Ein Berufswechsel hat keine Auswirkung auf Ihre KörperSchutzPolice. Bei uns haben Sie aber die Option 6 Monate nach einem Jobwechsel durch uns prüfen zu lassen, ob wir Ihre neue Tätigkeit in eine günstigere Risikogruppe einstufen können. Ist dies möglich, verringert sich Ihr zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Bestehende Beitragszuschläge sowie Anschlussklauseln bleiben unverändert bestehen.
  • Greift die Infektionsschutzklausel in der KörperSchutzPolice?

    Ist die versicherte Person infolge eines vollständigen Tätigkeitsverbots, das von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus medizinischen Gründen nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen, ihren Beruf auszuüben, wird eine Leistung aus der KörperSchutzPolice fällig, wenn die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (konkrete Verweisung).
Service und Kontakt
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Ihr Ansprechpartner vor Ort
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