Komfort im Krankenhaus mit der Krankenhauszusatzversicherung

Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 7,86 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro.

Ab 28,68 € monatlich

Als Privat­patient:in in der Klinik Ihrer Wahl – ab 28,68 €

Monatlicher Beitrag von 28,68 Euro für den Tarif KrankenhausPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 7,86 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 3,96 Euro.

Kranken­haus­zusatz­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie möchten als Kassenpatient:in mit einer Zusatzversicherung im Krankenhaus wie eine Privatpatientin bzw. ein Privatpatient behandelt werden? Oder wollen Sie eine Behandlung als Kassenpatient:in in einer Privatklinik bekommen? Dies ist möglich mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Denn: Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Das bedeutet: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. die diensthabende Ärztin.
  • Ihr Wunsch ist jedoch ein ruhiges Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus? Oder möchten Sie gerne von einer Spezialisten-/Chefarztbehandlung profitieren? Dann sichern Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung im Krankenhaus erstklassige Leistungen
  • Mit einer stationären Zusatzversicherung profitieren Sie auch von einer freien Krankenhauswahl, besonderen Verpflegung und weiteren Komfort-Zusatzleistungen.
  • Eine Krankenhauszusatzversicherung ist Ihre sinnvolle Ergänzung als gesetzlich Versicherte:r. Starten Sie mit dem Tarif Krankenhaus bei Unfall. Dieser enthält Top-Leistungen zu äußerst günstigen Prämien!
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Im Überblick

Optimal versorgt, wenn es wirklich drauf ankommt. Gerade im Krankenhaus ist eine hervorragende Versorgung besonders wichtig. Die private Zusatzversicherung im Krankenhaus der Allianz bietet die optimale Absicherung für Kassenpatienten und Kassenpatientinnen. Profitieren Sie als Kunde oder Kundin der Allianz z. B. von einer Chefarztbehandlung oder der Behandlung durch einen Spezialisten bzw. eine Spezialistin Ihrer Wahl (z. B. Facharzt oder Fachärztin).

Mit einer freien Krankenhauswahl verbringen Sie den stationären Aufenthalt in der Klinik Ihrer Wahl. Die Unterbringung erfolgt dank der Zusatzversicherung im komfortablen Einzelzimmer oder Zweierzimmer (je nach Tarif). Kurz: Sie sichern sich Ihren Privatpatienten- bzw. Privatpatientinnen-Status als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus. Hier sehen Sie einen Auszug der wichtigsten Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung. Detaillierte Leistungsbeschreibungen finden Sie in der Produkttabelle.

Gut zu wissen
Eine stationäre Zusatzversicherung ist ein sinnvoller Zusatztarif für:
 
  • Gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenhausleistungen erweitern und im Krankenhaus als Privatpatient:in behandelt werden möchten.
  • Familien. Somit können Eltern bei ihrem Baby oder Kind bleiben, wenn es stationär im Krankenhaus aufgenommen werden muss.
  • Personen, die zurzeit nicht in ärztlicher Behandlung sind oder bei denen keine Behandlungen bevorstehen. Die Leistungen sind erst nach einer Wartezeit von drei Monaten abrufbar. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.
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Das passende Produkt für Sie
Finden Sie hier Ihren passenden Zusatztarif. Die Allianz bietet Ihnen einen günstigen Tarif mit dem Krankenhausschutz bei Unfall (eignet sich ggf. als Startvariante) oder den Komfortschutz bis hin zum Premiumschutz. Wie sich die Tarife im Detail unterscheiden, lesen Sie hier:

Ein Unfall ist eine Gesundheitsschädigung, die Sie unfreiwillig dadurch erleiden, dass ein plötzliches Ereignis von außen auf ihren Körper einwirkt. Dazu zählen z. B. Verrenkungen von Gelenken sowie Risse und Zerrungen an Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapsel, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind. 

Krankenhauszusatz:
Ihr günstiger Privatschutz bei einem Unfall
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Ihr Premiumschutz mit Höchstleistungen
Leistungsumfang

medizinisch notwendige, stationäre Behandlungen im Krankenhaus aufgrund eines Unfalls

medizinisch notwendige, stationäre Behandlungen im Krankenhaus

medizinisch notwendige, stationäre Behandlungen im Krankenhaus

*Für detaillierte Informationen zu unseren Tarifen, sehen Sie sich bitte unser Produktinformationsblatt an:
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Drei besondere Vorteile der Allianz
Unkompliziert, schnell und hervorragende Leistungen. Entdecken Sie weitere Vorteile einer Allianz privaten Krankenhauszusatzversicherung. 
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Umfangreiche Leistungen
Gerade bei einer Behandlung im Krankenhaus oder einer ambulanten OP kommt es auf eine hervorragende Versorgung an. 
Besondere Umstände
Als Schwangere ist man im Notfall froh, sich erstklassig versorgt zu wissen. Das Gleiche gilt für Eltern, deren Kind ins Krankenhaus kommt.
Die meisten Schwangerschaften verlaufen zum Glück problemlos. Dennoch kann es ab und an vorkommen, dass Komplikationen zu einem Krankenhausaufenthalt führen. In diesen schweren Momenten lohnt sich eine erstklassige Behandlung während der Schwangerschaft mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Spätestens bei der Entbindung dürften Sie froh sein, sich rechtzeitig um ein Ein- oder Zweibettzimmer gekümmert zu haben. 
Gut zu wissen: Welche Wartezeiten gelten bei Schwangerschaft? Hier gelten die Wartezeiten abhängig vom Tarif, näheres finden Sie im Info-Button.

In den Tarifen KrankenhausPlus und KrankenhausBest gilt:

Für Entbindung gelten acht Monate Wartezeit. Für Krankenhausaufenthalte, die während der Schwangerschaft notwendig sind, gelten die üblichen Wartezeiten von drei Monaten.

Für Eltern ist es ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass ihr Kind im Ernstfall die bestmögliche Versorgung erhält. Da stellt sich meist gar nicht die Frage, ob eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist. Vor allem, wenn man sich vorstellt, dass das eigene Kind alleine im Krankenhaus liegt. Wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten, dann übernehmen die Tarife der Allianz dafür die Unterbringungskosten für eine Begleitperson.

Wenn es um die Gesundheit Ihres Kindes geht, dann bietet die Allianz eine umfangreiche Absicherung, auch zum Beispiel bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt mit einer Zahnzusatzversicherung. Entdecken Sie alle Allianz Modelle & Tarife als Zusatzschutz für Ihr Kind:

Zusatzschutz ohne Fragen
Die Allianz bietet keine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen an. Beim Abschluss der stationären Zusatzversicherung sind ein paar Gesundheitsfragen zu beantworten. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung stellen wir Ihnen Fragen zu schweren Vorerkrankungen, chronischen Leiden sowie Allergien.
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Entscheidende Faktoren
Lesen Sie hier, auf was es ankommt, wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen wollen.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Tarif, Ihrem Gesundheitszustand sowie Ihrem Alter bei Vertragsschluss für die Police. Wir beraten Sie gerne persönlich und finden den Tarif, der perfekt zu Ihnen passt.

Oder Sie berechnen sich gleich hier, wie viel eine Krankenhauszusatz­versicherung kostet.

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Warte­zeiten
Hier finden Sie einen Überblick, welche Besonderheiten es bei Wartezeiten gibt.
Es gelten die tariflichen Wartezeiten: Das bedeutet, die allgemeine Wartezeit bei der Krankenhauszusatzversicherung beträgt drei Monate.
Ab dann können Sie die Leistungen der privaten Zusatzversicherung im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Des Weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die zum Beispiel für Entbindung und Psychotherapie gilt. Das heißt, die Krankenhauszusatzversicherung greift nicht sofort.
  • Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Krankenhauszusatzversicherung auch ohne Wartezeit abgeschlossen werden. Dazu benötigen Sie einen Nachweis zu einer nahtlosen Vorversicherung mit gleichem Tarifumfang. Als Folge wird die Versicherungsdauer beim Vorversicherer auf die Wartezeiten angerechnet.
  • Die Wartezeiten entfallen außerdem bei Unfall. Im Tarif Krankenhaus bei Unfall gibt es keine Wartezeit. Ansonsten ist eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit eher ungewöhnlich
Im Kranken­haus
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht freie Krankenhauswahl. Jedoch kann die Krankenkasse Zuzahlungen verlangen. Zum Beispiel, wenn sich der oder die Patient:in in einem anderen als in der ärztlichen Anweisung genannten Krankenhaus behandeln lässt.
  • Mit einer stationären Zusatzversicherung suchen Sie sich das Krankenhaus aus, in dem Sie gesund werden möchten. Das heißt, Sie können mit der Krankenhauszusatzversicherung Ihr Krankenhaus frei wählen. Wichtig zu wissen: Bitte kontaktieren Sie uns vorher bezüglich einer Kostenzusage. Vor allem, wenn es sich um eine Privatklinik oder eine sogenannte Gemischte Krankenanstalt (die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführt) handelt. Dann ist eine vorherige Abstimmung mit der Allianz nötig.  Privatkliniken unterliegen nicht dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). 
  • Gesetzlich Versicherte werden vom Arzt oder von der Ärztin in eine bestimmte Klinik eingewiesen. Wenn Sie nach Behandlungsbeginn die Klinik wechseln, müssen Sie eventuelle Mehrkosten teilweise oder ganz selbst bezahlen. Nicht mit den Allianz Krankenhauszusatztarifen KrankenhausBest und Krankenhaus bei Unfall: Denn sofern Ihr stationärer Aufenthalt noch mindestens sieben Tage dauert, können Sie auf Wunsch in ein anderes öffentliches Krankenhaus wechseln. Ein Beispiel: Es stellt sich bei der Erstversorgung im Krankenhaus heraus, dass es sich um einen komplizierten Bruch handelt. Dann können Sie den Ort Ihrer Versorgung umstellen und sich auf Wunsch von einem Spezialisten oder einer Spezialistin in einer anderen Klinik behandeln lassen.

In der Regel das nächstgelegene, geeignete und kostengünstigste Krankenhaus.

Wer zahlt was?
Ob moderate oder hohe Kosten für die Behandlung im Krankenhaus anfallen: Lesen Sie hier, was Sie wissen sollten in Bezug auf Kosten für Zusatzleistungen und Rechnungsstellung.
Die GKV übernimmt für die Behandlung im Krankenhaus eine Grundversorgung (Leistungen für Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. die diensthabende Ärztin). Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben und im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer (je nach Tarif) liegen oder sich für die Chefarztbehandlung entschieden haben gilt folgendes: Am Ende Ihres Krankenhausaufenthalts erhalten Sie vom Krankenhaus eine Rechnung. Diese beinhaltet die Kosten für die Zusatzleistungen (Einbett-/Zweibettzimmer, Chefarzt bzw. Chefärztin, etc.) Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrem Versicherer ein.

Wie das am einfachsten geht, lesen Sier hier:

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Klarheit im Schadens­fall
  • ... einen Klinikaufenthalt mit Unterbringung je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • ... die Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), z. B. wenn Eltern ihr Kind (bis 10 Jahre) begleiten möchten.
  • ... freie Krankenhauswahl.
  • ... Privatärztliche Leistungen im Krankenhaus oder der Privatklinik (Chefarzt-Behandlung).
  • ... Klinikwechsel in ein anderes öffentliches Krankenhaus in den Tarifen Krankenhaus bei Unfall und KrankenhausBest.
  • ... ein Ersatztagegeld in Höhe von je 25 Euro, wenn Sie auf die Behandlung durch den Experten bzw. die Expertin oder die komfortable Unterbringung verzichten.
  • ...für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt.
  • ... für zahnärztliche Behandlungen und Kieferorthopädie im Krankenhaus.
  • ... für Erkrankungen im Tarif Krankenhaus bei Unfall (nur für Unfälle wird gezahlt).
  • ...für laufende oder unmittelbar bevorstehende Behandlungen.
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Unsere Empfehlung
Ihre Option auf einen einfachen Wechsel in die private Krankenvollversicherung.

Sind Sie im Moment noch in der GKV versichert und liegen unter der Versicherungspflichtgrenze (z.B. durch einen  Minijob)? Allerdings liegt Ihr Einkommen in absehbarer Zeit darüber (Jahreseinkommen von 66.600 Euro in 2023)? Dann ist dieser Tarif für Sie geeignet. Damit sichern Sie sich schrittweise eine Option auf den Wechsel in die private Krankenvollversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

Die Leistungen des Tarifs KrankenhausPlus OptionPrivat:

  • Freie Ärztinnen- oder Arztwahl und Kostenerstattung über die Höchstsätze hinaus
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Rooming-in
Wenden Sie sich gerne an Ihr nächstes Allianz-Team vor Ort. Dieser wird sich umgehend bei Ihnen melden. 

Höchstaufnahmealter:

Grundsätzlich können Versicherte im Tarif KrankenhausPlus OptionPrivat bis zum vollendeten 49. Lebensjahr aufgenommen werden.

Unser Tipp
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Ist eine Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzbar?

    Die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen.

    Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

    • Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr.
    • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Krankenhauszusatzversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann so weit steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung nicht möglich.
    • Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen.
  • Was ist bei der Rechnung für einen Krankenhaus­aufenthalt zu beachten?

    Die GKV übernimmt für die Behandlung im Krankenhaus eine Grundversorgung (Leistungen für Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin).  Am Ende Ihres Krankenhausaufenthalts erhalten Sie vom Krankenhaus eine Rechnung. Diese kann beispielsweise die Kosten des Einzelzimmers im Krankenhaus beinhalten. Das Gleiche gilt für die Behandlung bei einer Chefärztin bzw. Chefarzt oder Spezialistin bzw. Spezialisten. Auch hier erhalten Sie eine Rechnung. Auf der Rechnung sind nur die Zusatzleistungen ausgewiesen. Überweisen Sie vorab den Rechnungsbetrag und reichen Sie dann die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein.

  • Ich habe schon eine Krankenhauszusatzversicherung. Ist dann für mich auch eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

    Zusätzlich zu einer Krankenhauszusatzversicherung kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll  sein. Dies ist möglich für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Rentner:innen, Kinder und alle, die eine Versorgungslücke für den Pflegefall schließen möchten.
  • Gibt es Alterungsrückstellungen?

    In den Tarifen KrankenhausPlus, KrankenhausBest und Krankenhaus bei Unfall werden Alterungsrückstellungen (umgangssprachlich auch oft als Altersrückstellungen bezeichnet) gebildet.

    Im Alter dient diese Rückstellung dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung zu finanzieren, ohne dass Ihre Beiträge entsprechend steigen. Krankenversicherungsbeiträge sind so berechnet, dass jüngere Versicherte zu Beginn einen höheren Beitrag zahlen, als sie rein rechnerisch zu diesem Zeitpunkt für medizinische Leistungen benötigen. Durch dieses Mehr an Beiträgen sammelt sich Kapital an, das in die Altersrückstellungen fließt und dort verzinslich angelegt wird.

  • Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

    Ob Sie eine Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung abschließen können, hängt von der Krankheit ab. Die Gesundheitsprüfung ist ausschlaggebend, ob Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit Vorerkrankungen abschließen können. Die Gesundheitsfragen sollten dabei unbedingt ehrlich und transparent von Ihnen beantwortet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Ihr Allianz-Team vor Ort.

    Hinweis: Die Allianz bietet keine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen (Gesundheitsprüfung) an.

Service und Kontakt
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